357 Ergebnisse für „mieterhöhung einzug“

Leserforumvon precursor | Mietrecht | 7 Antworten | 12.07.2007 11:47
Kann der Vermieter bei Einzug des Lebensgefährten nun eine Mieterhöhung verlangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Einzug des Lebensgefährten eine Mieterhöhung begründet. ... Wenn z.B. in der Miete alles inklusive ist (Wasser, Heizung, Müll usw.) dann könnte der Einzug schon eine angemessene Erhöhung auslösen.
Leserforumvon Ingolf77 | Mietrecht | 2 Antworten | 30.03.2010 12:11
Am 1.03.10 flatterte dann gleich ein Schreiben der Hausverwaltung ins Haus, in welchem ich über eine Mieterhöhung, oder wie sie es beschrieben haben eine Mietneuberechnung, informiert wurde. Daraufhin erkundigte ich mich im Internet ob dies rechtens sei und fand heraus, dass eine Mieterhöhung erst 15 Monate nach Einzug möglich ist. ... Auf Grund des planmäßigen Subventionsabbaus, der jedes Jahr zum 01.04. des Jahres eintritt, haben wir die Mieterhöhung zum 01.04.2010 nicht zu vertreten, sodass hierfür Ihre Zustimmung nicht erforderlich ist.
Leserforumvon Verocai | Mietrecht | 5 Antworten | 26.04.2022 21:20
Mieterhöhung satte 300€. ... Zweite Frage ob die Mieterhöhung im Vergleich zur Vormiete schon als Mieterhöhung gilt und somit so kurzfristig keine neue Mieterhöhung erfolgen kann? ... [quote=Verocai]Zweite Frage ob die Mieterhöhung im Vergleich zur Vormiete schon als Mieterhöhung gilt[/quote] Nö.
Leserforumvon fb496182-19 | Mietrecht | 13 Antworten | 25.07.2018 09:36
Meine Freundin bekommt zum 1.10.2018 eine Mieterhöhung. ... Gruß Am 25.7.2018 von Spezi-2 Der Einzug eines Lebenspartners erfordert keinen neuen Mietvertrag. ... Der Vermieter darf auch keine Mieterhöhung deswegen verlangen.
Leserforumvon Max Musterm. | Mietrecht | 14 Antworten | 20.11.2020 17:36
:Jetzt kam unser VM um die Ecke, das er im April (15 Monate nach Einzug) die Kaltmiete um 10% anheben wird,Ja, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, 15 Monate nach Einzug. ... Mieterhöhung hat nicht unbedingt was mit Modernisierungsmaßnahmen zu tun. ... :für 3 Zimmer eine Kaltmiete von 300€.Nun ja, ab April 2021 darf der Vermieter die Mieterhöhung fordern. 1. bist du mit 5,08€/qm noch weit drunter 2. sind dann 15 Monate nach Einzug vorbei. 3. will er (nur) um 10% erhöhen.
Leserforumvon sucherat123 | Mietrecht | 7 Antworten | 07.08.2011 21:18
Nun bekomme ich gestern ein Schreiben zur Mieterhöhung. Meine Frage ist es rechtens, dass mich mein Vermieter bei Einzug nicht darüber informiert hat, dass diese Sanierungsarbeiten zu einer Mieterhöhung führen werden. ... Du könntest kündigen. ----------------- "" Am 7.8.2011 von guest-12309.08.2014 22:13:54 quote:Mieterhöhung nach Einzug: Es ist unzulässig wenn der Vermieter schon sechs Monate nach einem Einzug eine Mieterhöhung veranschlagt, denn es müssen mindestens 12 Monate vergehen zwischen dem Einzug oder der letzten Mieterhöhung und der anstehenden Mieterhöhung.
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 11 Antworten | 21.01.2008 10:39
Wenn erst im Oktober 2007 eingezogen, dann müssen die Modernisierungsmassnahmen entweder schon begonnen oder vorm Einzug abgeschlossen gewesen sein oder während der Mietzeit gemacht worden sein? ... 7) Zu welchem Datum soll die Mieterhöhung gelten? ... Am 21.1.2008 von Menegon 1) eine Modernisierung wurde nur mündlich erwähnt, die aber nicht in der Wohnung sondern im Hausflur stattfinden sollte. 2) die Arbeiten begannen 4Wochen nach dem der Vertrag unterschrieben wurde, pünktlich zum Einzugsdatum 3)Nein 4) Information erfolgte 3Tage vor Einzug 5) im Dezember wurde ich telefonisch über die Erhöhung informiert 6) Keine Kostenaufstellung 7) Mieterhöhung soll seit Dezember 07 nachgezahlt werden.
Leserforumvon hexle5669 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.04.2012 22:21
Jetzt Mieterhöhung (Mündlich) um 200€. ... Seit Einzug vor 8,5 Jahren keine Mieterhöhung. ... Jetzt Mieterhöhung (Mündlich) um 200€.
Leserforumvon iguide | Mietrecht | 9 Antworten | 14.10.2011 00:46
Heute flatterte mir nun eine saftige Mieterhöhung ins Haus. ... Darüber hinaus hat der Vermieter auch keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung. ... Der Mieter wird sich also gut überlegen müssen, ob er durch eine Verweigerung der Mieterhöhung eine Kündigung riskieren will.
Mieterhöhung erhalten 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon andreunity | Mietrecht | 3 Antworten | 24.09.2015 16:38
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einer erhaltenen Mieterhöhung. ... Nun habe ich eine Mieterhöhung bekommen und soll 68,66 qm je 5,00€ zahlen = 343,30€/mtl und 120,70€ Nebenkosten.Das Schreiben kam im Auftrag von meiner Vermieterin durch Haus und Grund. ... Zitat:Der Mieter muss zustimmen, wenn die Mieterhöhung formal in Ordnung ist, der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert, die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze eingehalten sind.Jahressperrfrist heißt, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mindestens 12 Monate liegen.
Leserforumvon go541291-42 | Mietrecht | 1 Antwort | 14.03.2020 15:33
Hallo, ich habe ein schreiben zur Mieterhöhung bekommen. ... Die Heizung musste ich beim Einzug kaufen. ... Sind die zwei Punkte ausreichend um Einspruch gegen die Mieterhöhung einzulegen?
Leserforumvon Carlson68 | Mietrecht | 11 Antworten | 19.07.2017 04:24
Beim Einzug wurden "leider" nur muendlich einige Renovierungsarbeiten ausgemacht,(ansonsten waere ich nicht eingezogen!) ... Nur mal so als Überlegung, falls man die Mieterhöhung ablehnt.... ... Wie gesagt,ich hätte grundsätzlich kein Problem mit einer Mieterhöhung.
Leserforumvon Fredlabosch | Mietrecht | 2 Antworten | 22.03.2013 15:59
Am 20.3.13 erhielt ich nun eine Mieterhöhung, welche zum 1.4.13 greifen soll. ... Nach meinem Verständnis, lag ein Umzug in ein neues Objekt vor bzw. daraus resultierend eine Mieterhöhung, so dass erst 15 Monate nach Einzug/Mieterhöhung eine neue Mieterhöhung erfolgen darf. ... Und ist die jetzt geforderte Mieterhöhung rechtens?
Leserforumvon pocke tasse | Mietrecht | 19 Antworten | 02.08.2009 12:29
Diese "Mieterhöhung" erfüllt allerdings keine dieser Voraussetzungen obiger §§ und ist somit unwirksam. ... Sind Sie auf oder gar über der Vergleichsmiete macht eine Zustimmung kein Sinn, da auch eine normale Mieterhöhung nach z.B. §§ 558 nicht möglich ist ! ... Wenn über der Vergleichsmiete, dann wäre es sinnvoll mit offenen Karten zu spielen und dies dem VM mitzuteilen, dass die Mieterhöhung ein Fall für den Altpapiercontainer ist.
Leserforumvon kathi2008 | Mietrecht | 11 Antworten | 17.06.2009 11:43
Die Miete ist seit Einzug (vor 7 Jahren) unverändert und liegt deutlich unter Mietspiegel. ... Müsste doch eigentlich gehen, da die Staffelung der Mieterhöhung ein Entgegenkommen unsererseits darstellt. ... Kommt man jemand entgegen mit einer Halbierung der Mieterhöhung und dann sowas.
Leserforumvon PeterBr | Mietrecht | 8 Antworten | 05.09.2012 08:38
Der Hausflur hat ist seit Einzug eines Mieters stark verschmutzt und es kommt zu Geruchsbelästigungen. ... Vor dem Einzug wurde durch den Vermieter diese Wohnung noch komplett mit Laminat ausgelegt. ... Vor dem Einzug wurde durch den Vermieter diese Wohnung noch komplett mit Laminat ausgelegt.
Leserforumvon Marlen86 | Mietrecht | 5 Antworten | 22.12.2015 00:50
- wann war die letzte Mieterhöhung? ... Das Bad wurde seit meinem Einzug im Jahr 2013 nicht verändert. ... Bislang fand keine Mieterhöhung statt.
Leserforumvon Raider2013 | Mietrecht | 6 Antworten | 31.12.2021 21:37
Ich habe nun Angst, dass neben einer Modernisierung des Altbaus auch eine Mieterhöhung auf mich zukommen könnte. ... Ich gehe davon aus, der Mietpreis lag vor Einzug bereits knapp unter der Vergleichsmiete und bei Einzug wurde das Zulässige aufgeschlagen.
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 15 Antworten | 11.12.2007 12:08
Auf was stützt sich die Mieterhöhung? ... Nicht, wenn der VM ein paar Monate Mieterhöhung 'schießen' läßt. ... Es wurde vereinbart das ich bei Einzug renoviere und dann bei Auszug nicht.
Leserforumvon Erika Cane | Mietrecht | 5 Antworten | 30.05.2009 18:48
Alle Fristen (meine Möglichkeit zu Widerspruch + Inkrafttreten der Mieterhöhung) beziehen sich auf das Datum. ... Und was die Mieterhöhung betrifft. ... Was meine Kritik an der Mieterhöhung angeht: es wird behauptet, dass meine Wohnung vor meinem Einzug vor ca. 5 Jahren modernisiert und saniert worden wäre, was ich bezweifele.
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