464 Ergebnisse für „mieterhöhung begründung“

Leserforumvon MiisterX | Mietrecht | 3 Antworten | 14.01.2017 12:22
Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden. ... Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden. ... Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden.
Leserforumvon WerKannHelfen123 | Mietrecht | 2 Antworten | 15.02.2017 11:32
Begründung: 1. ... Meine Frage: Ist die Mieterhöhung hinreichend begründet? ... Die Voraussetzungen zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB stehen u.a. in § 558a BGB.
Leserforumvon Mumpel | Mietrecht | 26 Antworten | 07.06.2010 13:58
Inwiefern ist die (alte) Ursprungsküche vom Vermieter noch tragbar für eine Mieterhöhung. ... ALSO; Sie als(offensichtlicher) Vermieter haben dann auch sicherlich nix dagegen, wenn der MIETER nicht selber in (Vor)Leistung geht, weil dann ja der MIETER eine Mieterhöhung bekommen kann/könnte. ... Am 8.6.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 8.6.2010 von Mumpel quote: Das mit dem Originaltext der Mieterhöhung wird wohl nichts mehr.
Leserforumvon Rosa2013 | Mietrecht | 11 Antworten | 30.07.2013 21:32
Anfang 2012 erhielt ich ein Schreiben vom Vermieter mit der Ankündigung einer stufenweisen Mieterhöhung Miete alt: 4,00 pro m² Miete ab 01.06.2012 4,65 pro m² Miete ab 01.06.2013 5,11 pro m² Begründung lautet; ".....um die Mieten hausintern anzugleichen". (Zusatz: Aufgrund ungünstiger baulicher Besonderheiten durch vorherige Nutzung wurden damals die 4 Euro pro m² festgelegt) Kann die vom Vermieter genannte Begründung gelten und fällt die Mieterhöhung nicht zu hoch aus mit > 27% ? ... Rosa Am 30.7.2013 von kathi2008 Begründung unwirksam, Kappungsgrenze nicht eingehalten, Abstand zwischen Mieterhöhungen nicht eingehalten.
Leserforumvon picotto | Mietrecht | 10 Antworten | 30.08.2007 14:28
Wie kann es sein, dass ohne Begründung die Miete um 60 EUR erhöht wird, und uns damit inbegriffen praktisch der Hobbyraum im Keller "aufgezwungen" wird? ... Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete ist grundsätzlich möglich, muß aber auch gewisse Formerfordernisse erfüllen. ... Eine Zustimmung zur Mieterhöhung muss deshalb nicht abgegeben werden.
Leserforumvon Rollit | Mietrecht | 6 Antworten | 19.08.2020 00:51
Die Begründung war nur "Anpassung an derzeitige Marktsituation". Reicht so eine simple Begründung wirklich aus? ... Wenn du eine wirkliche Begründung willst, kannst du diese verlangen.
Leserforumvon fbeilchen | Mietrecht | 4 Antworten | 22.09.2013 14:12
Hallo, ist diese Begründung zur Mieterhöhung rechtlich in Ordnung oder kann dieser Begründung widersprochen werden? Hier die Begründung: "Nachdem die Miete 5 Jahre konstant geblieben ist beträgt die neue Miete, auch im Zuge des Einbaus einer neuer Haustüre, ab (Datum) (neuer Mietpreis)."
Leserforumvon Heinzelmännchen2 | Mietrecht | 6 Antworten | 16.10.2007 12:25
Eine Mieterhöhung ist eine Vertragsänderung. ... Ein Mietspiegel oder ein Auszug daraus sollte als Begründung beigefügt sein. Falls das nicht so ist, solltest Du noch einmal die Begründung, die für die Mieterhöhung gegeben wurde, hier wiedergeben.
Leserforumvon HansR | Mietrecht | 7 Antworten | 29.07.2009 09:44
(Die Begründung bezieht sich auf dem Mietspiegel!) ... Kann man aufgrund des Hobbyraums die Mieterhöhung zurückweisen, da damit die Begründung mit Hinweis auf dem Mietspiegel hinfällig ist. ... ">Mieterhöhung quote:Muss ich der Mieterhöhung zustimmen, wenn der Mietspiegel nicht beigelegt ist?
Leserforumvon checka | Mietrecht | 2 Antworten | 11.06.2006 23:22
2. wenn der brief bei mir angekommen waere, waere vom rechtlichen sinne die mieterhoehung eigentlich erst zum 1. august wirksam, oder? ... sorry fuer die vielen fragen, aber jede antwort waere hilfreich thx-n-gruss marc Am 12.6.2006 von wald-hase Ein Mieterhöhungsverlangen muß formal korrekt sein, also insbesondere eine Begründung gemäß dem gesetzlichen Vergleichsmietverfahren enthalten. ... Wenn das Schreiben nie angekommen ist oder nicht formal korrekt war, muß der Vermieter wieder von vorne anfangen (neues Mieterhöhungsverlangen, neue korrekte Begründung, neue Überlegungsfrist usw.). ----------------- "Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Leserforumvon Andre1981 | Mietrecht | 6 Antworten | 21.05.2012 18:37
. §558 BGB wird zitiert: "Mieterhöung ist rechtens, wenn a) Miete seit 15 Monaten unverändert, b), letzte Mieterhöhung 1 Jahr zurückliegt, ..." ... Dann: "Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen vor." - Keine Begründung darüber hinaus, keine Vergleichswohnungen, kein Mietspiegel, kein Gutachten, nichts. ... Besten Dank & Viele Grüße, Andre Am 22.5.2012 von guest-12302.07.2014 22:40:46 hat Sie denn schriftlich der Mieterhöhung zugestimmt?
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 11 Antworten | 21.01.2008 10:39
Zur Begründung verweise ich auf den öffentlich bekannt gemachten Berliner Mietspiegel 2003 für die westlichen Bezirke. ... Gemäß § 558 BGB nF reicht es zur Begründung des Erhöhungsverlangens aus, dass der verlangte Mietzins innerhalb der Mietzinsspanne des maßgeblichen Mietspiegelfeldes liegt …". ... 7) Zu welchem Datum soll die Mieterhöhung gelten?
Leserforumvon sudechen | Mietrecht | 17 Antworten | 27.11.2008 20:12
Wurde hingegen die kaltmiete erhöht, dann mutet die Begründung etwas merkwürdig an.... daher wären weitere Infos in der tat nötig. ... Man muss nicht schriftlich vorwarnen als VM um die Miete zu erhöhen, solange man sich im Rahmen des Gesetzes bewegt (keine Mieterhöhung um mehr als 20% die letzten drei Jahre, kein Mietwucher) Bei der Mieterhöhung muss er sich halt nur an die drei Monate Zustimmungsfrist halten. ... Da steht alles drin, welche Formvoraussetzungen, welche Begründung etc. notwendig ist, damit eine Mieterhöhung wirksam ist !
Leserforumvon go536336-60 | Mietrecht | 12 Antworten | 17.01.2020 14:43
Da Du zur Begründung für die Mieterhöhung nichts geschrieben hast, können wir nicht bewerten, ob die Miethöhe angemessen ist, d.h. der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. ... Die Fristen hat er nicht eingehalten und ob die Begründung reicht, kann ich anhand der Angaben nicht beurteilen. ... Begründung der Mieterhöhung mit Mietspiegel und geförderter Wohnraum passen nicht zusammen.
Leserforumvon Deal2909 | Mietrecht | 11 Antworten | 14.05.2008 19:23
A bekommen von seinem Vermieter heute eine Mieterhöhung ins Haus. ... Ist die Mieterhöhung somit unwirksam? ... Die Vorschriften des § 558a BGB über Form und Begründung des Mieterhöhungsverlangens sind m.E. erfüllt.
Ungültige Mieterhöhung 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon MrBastey | Mietrecht | 9 Antworten | 21.01.2018 22:12
Es fehlt eine Begründung, wie Anpassung an den Mietspiegel. 2. ... Ist dann eine Mieterhöhung überhaupt möglich? ... Mieterhöhungsschreiben: Erhalten am: 21.01.18 Inhalt: - keine Begründung - Frist nicht eingehalten - keine Unterschrift verlangt Meine Antwort: versendet: Ende Februar - Abgelehnt, da ungültige Mieterhöhung 2.
Leserforumvon annaute | Mietrecht | 2 Antworten | 21.11.2016 15:34
Hallo, ich habe eine Mieterhöhung erhalten mit folgender Begründung Zitat aus Brief der Hausverwaltung "Zuschlag aus der Berücksichtigung von zusätzlichen Merkmalen innerhalb der Spanneneinordnung (+2).Zur Begründung des Eröhungsverlangens reicht es aus, dass der verlangte Mietzins innerhalb der Mietzinsspanne des maßgeblichen Mietspiegelfeldes liegt. " Die zusätzlichen Merkmale sind im Schreiben der Hausverwaltung nicht genannt. Muss ich als Mieter die zusätzlichen Merkmale erraten und der Mieterhöhung zustimmen oder ist die Mieterhöhung formal unwirksam. ... Der Mieterhöhung mußt Du nicht zustimmen.
Leserforumvon Fredlabosch | Mietrecht | 2 Antworten | 22.03.2013 15:59
Nach meinem Verständnis, lag ein Umzug in ein neues Objekt vor bzw. daraus resultierend eine Mieterhöhung, so dass erst 15 Monate nach Einzug/Mieterhöhung eine neue Mieterhöhung erfolgen darf. (Mal abgesehen davon, dass keine "Überlegungsfrist" nach § 558b BGB erfolgte, noch eine Begründung nach § 558a BGB.) ... Aber ohne Begründung ist die Mieterhöhung für den Vermieter nicht einklagbar.
Leserforumvon RentenResi | Mietrecht | 13 Antworten | 26.01.2020 13:47
Die Ablehnung erfolgt mit der Begründung, dass das Bezirksamt auch die erhöhte Miete übernehmen würde. ... Zitat (von RentenResi):Die Ablehnung erfolgt mit der Begründung, dass das Bezirksamt auch die erhöhte Miete übernehmen würde. ... Meinem Empfinden nach bricht der Vermieter sein Wort mit der Begründung, dass die Steuerzahler ruhig noch mehr zahlen können.
Leserforumvon Weiberei | Mietrecht | 5 Antworten | 27.10.2019 08:33
Guten Tag, ich habe eine Mieterhöhung erhalten mit der Begründung Mietspiegel und steigende Handwerker Kosten. Interessanterweise erging die Mieterhöhung nur an mich, die Wohnungen haben alle denselben Standard. ... Am 27.10.2019 von cauchy Zitat (von Weiberei ):ich habe eine Mieterhöhung erhalten mit der Begründung Mietspiegel und steigende Handwerker Kosten.Lass die Mieterhöhung z.B. von einem Mieterverein prüfen.
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