2.163 Ergebnisse für „mieterhöhung“

Leserforumvon Maus1 | Mietrecht | 4 Antworten | 30.01.2007 14:36
Wir haben am 29.01.2007 eine Mieterhöhung erhalten. ... Womit wurde die Mieterhöhung begründet? ... Die Mieterhöhung wird sowieso nur dann gültig, wenn Du der Mieterhöhung zugestimmt hast.
Leserforumvon lukeskywalker | Mietrecht | 3 Antworten | 28.12.2006 17:13
Hallo, bringt es was der geplanten Mieterhöhung zu widersprechen - also Einspruch dagegen einzulegen? ... Wenn Du mit der Mieterhöhung nicht einverstanden bist, dann reicht es, ihr einfach nicht zuzustimmen. Eine Mieterhöhung wird erst mit Zustimmung des Mieter wirksam.
Leserforumvon DerRitter | Mietrecht | 13 Antworten | 09.05.2008 18:03
Nicht zustimmen bzw. der Mieterhöhung widersprechen und es den Richter entscheiden lassen, ob die Mieterhöhung zu zahlen ist oder nicht. ... Ich z.B. habe 2 Mal 5 Jahre zur Miete gewohnt, ohne dass es jemals eine Mieterhöhung gab. Danach 3 Jahre, und von Mieterhöhung war auch nie die Rede gewesen.
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 11 Antworten | 21.01.2008 10:39
Voraussetzung für diese Form der Mieterhöhung ist, dass die bisherige Miete in dem Zeitpunkt, in dem die Mieterhöhung eintreten soll, mindestens 15 Monate unverändert bestand (§ 558 Abs. 1 BGB). ... 7) Zu welchem Datum soll die Mieterhöhung gelten? ... Das kann dazu führen, dass die Mieterhöhung erst später wirksam wird.
Leserforumvon ice_cube | Mietrecht | 5 Antworten | 19.06.2011 16:01
Moin Community, Hab da mal ne Frage bezüglich einer Mieterhöhung zum 01.07.2011. ... Nach der Mieterhöhung zahlt sie dann einen viel höheren quadratmeterpreis als die anderen 2 Parteien. 2. ... Für mich sind das eigentlich alles gute Gründe gegen eine Mieterhöhung.
Leserforumvon Heinzelmännchen2 | Mietrecht | 6 Antworten | 16.10.2007 12:25
Es wurde auch ein Formular mitgeschickt, das ich nur noch unterschreiben müsste, dass ich der Mieterhöhung zustimme. ... Eine Mieterhöhung ist eine Vertragsänderung. ... ABER: Der Vermieter kann (und sollte sowieso) seine Mieterhöhung begründen.
Leserforumvon spatzgel | Mietrecht | 2 Antworten | 28.02.2013 13:01
Hallo, ich habe eine Mieterhöhung von meinem Vermieter erhalten, sie beträgt 20 % Erhöhung der Grundmiete. Da ich in den letzten Jahren keine Mieterhöhung erhalten habe, habe ich mal nachgelesen. ... Scheint also eine entsprechende Retourkutsche des Vermieters jetzt zu sein mit der Mieterhöhung.
Leserforumvon HansR | Mietrecht | 7 Antworten | 29.07.2009 09:44
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen, wenn der Mietspiegel nicht beigelegt ist? ... ">Mieterhöhung quote:Muss ich der Mieterhöhung zustimmen, wenn der Mietspiegel nicht beigelegt ist? ... Am 29.7.2009 von HansR ">Mieterhöhung Woher kommt eigentlich die Bezeichnung "Hobbyraum" ?
Leserforumvon catwomanfeli | Mietrecht | 5 Antworten | 12.07.2010 23:41
Vor ein paar Tagen wurden ihm in der Kirche ein paar Unterlagen vorgelegt, die er unterschreiben sollte und auch 3 Blätter mit einer Mieterhöhung, die er auch sofort unterschreiben sollte. ... Vielleicht kann Jemand kurz sagen wir die Rechtslage da ist und ob er nicht auch etwas in der Hand braucht, auf dem die Mieterhöhung steht? ... Er wollte das heute sehen und da hieß es, es ist gerade nicht aufzufinden... ----------------- " " Am 13.7.2010 von guest-12313.07.2010 13:45:04 --- editiert vom Admin Am 13.7.2010 von Stefan 5 Eine Mieterhöhung ist erst ab Oktober möglich. ----------------- " "
Leserforumvon H. Odensack | Mietrecht | 5 Antworten | 07.11.2019 20:18
Da gibt es folgende Varianten: 1) Die Mieterhöhung ist berechtigt und auch formell korrekt. ... Damit hätte man dann die Mieterhöhung verhindert. ... MWSt. für den Anwalt bezahlt und der dann irgendeinen Fehler im Mieterhöhungsverlangen gefunden hat und die Mieterhöhung zurückweist. 3 Monate später kommt dann ein neues wirksames Schreiben mit einer Mieterhöhung von 12%, sagen wir mal 60€/Monat.
Leserforumvon blutengel30 | Mietrecht | 19 Antworten | 21.01.2011 13:03
Mieterhöhung ja, jedoch nicht ab dem nächsten Monat nach Zustellung des Mieterhöhungsverlangens. Erstmal muss der Vermieter Dir eine Zustimmung zur Mieterhöhung abverlangen. ... Du musst der Mieterhöhung schriftlich zustimmen...dazu hast Du 3 Monate Zeit.
Leserforumvon Deal2909 | Mietrecht | 11 Antworten | 14.05.2008 19:23
A bekommen von seinem Vermieter heute eine Mieterhöhung ins Haus. ... Also wäre die Mieterhöhung erst zum 01.09.2008 gültig. Ist die Mieterhöhung somit unwirksam?
Leserforumvon Ajtak | Mietrecht | 10 Antworten | 21.06.2010 14:32
Hallo, habe heute eine Mieterhöhung bekommen. ... Ich habe die Wohnung vor 6 Jahren so angemietet, aber es stellt sich halt die Frage, ob hier nicht bei der Mieterhöhung was entgegen setzen kann. ... Die Wohnung hat insgesamt 110 qm laut Mietvertrag. ----------------- "" Am 21.6.2010 von guest-12312.07.2010 09:59:32 --- editiert vom Admin Am 21.6.2010 von Ajtak Ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob ich eine Mieterhöhung für nicht gerechtfertigt halte oder ob ich gar keine Miete zahlen will oder?
Leserforumvon Jur-Man | Mietrecht | 2 Antworten | 26.09.2005 20:31
-JurMan- Am 26.9.2005 von mina37 wan war die letzte Mieterhöhung? Es muss nicht mit dem Verkauf zusammenhängen, Mieterhöhung darf alle 12 Monate (rechtzeitige Ankündigung bzw vetragliche Vereinbarung vorausgesetzt).
Leserforumvon angeldust | Mietrecht | 3 Antworten | 30.10.2008 00:00
Guten Abend, in unserer Mieterhöhung gibt es einen Posten "Schönheitsreparaturen" Da haben wir einen Aufschlag von 0.78 Cent pro qm bekommen. ... Die Position ist werder in der Mieterhöhung noch in der Nebenkostenabrechnung zulässig.
Leserforumvon checka | Mietrecht | 2 Antworten | 11.06.2006 23:22
hi, hab da ein paar fragen wegen formalitaet der mieterhoehung... mein fall: mein vermieter hat mir den brief ueber die mieterhöhung mit datum 30.04.2006 wohl per post zugesendet, jedoch ist dieser brief nie bei mir angekommen, keine ahnung was damit passiert ist. am 04.05.2006 hat er dann telefonisch bei mir nachgefragt. das war nun der zeitpunkt an dem ich zum ersten mal von dieser mieterhoehung gehoert habe. anschliessend hat er mir dann nochmals ne kopie des briefs geschickt, welchen ich nun in meinen haenden halte. allerdings hat er als grund nur die momentane mietdauer von 4 jahren angefuehrt und damit die erhoehung begruendet. keine vergleichsmiete, kein mietspiegel und kein gutachten. auch hat er die mieterhoehung mit beginn zum 1. juli angesetzt. meine fragen: 1. wird fuer die zustimmungsfrist das datum des eingangs beim mieter herangezogen? ... 2. wenn der brief bei mir angekommen waere, waere vom rechtlichen sinne die mieterhoehung eigentlich erst zum 1. august wirksam, oder?
Leserforumvon hexle5669 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.04.2012 22:21
Jetzt Mieterhöhung (Mündlich) um 200€. ... Seit Einzug vor 8,5 Jahren keine Mieterhöhung. ... Jetzt Mieterhöhung (Mündlich) um 200€.
Leserforumvon sudechen | Mietrecht | 17 Antworten | 27.11.2008 20:12
Hallo , ich wohne seit 3 Jahren in WG und habe mit dem Vermieter einen Vertrag abgeschlossen.Die Laufzeit ,Kündigungsfrist und Mieterhöhung steht aber nicht drauf. ... Man muss nicht schriftlich vorwarnen als VM um die Miete zu erhöhen, solange man sich im Rahmen des Gesetzes bewegt (keine Mieterhöhung um mehr als 20% die letzten drei Jahre, kein Mietwucher) Bei der Mieterhöhung muss er sich halt nur an die drei Monate Zustimmungsfrist halten. ... Da steht alles drin, welche Formvoraussetzungen, welche Begründung etc. notwendig ist, damit eine Mieterhöhung wirksam ist !
Leserforumvon Isnogud | Mietrecht | 6 Antworten | 05.08.2010 19:30
Hallo, ich muss mich leider erstmalig mit dem Thema einer Mieterhöhung befassen: Ich wohne 12 Jahre mit unveränderter Miete in einer Mietwohnung, nun tritt der Vermieter mit dem Wunsch nach einer Mieterhöhung von 10 % auf mich zu. ... Mich interessiert jetzt der andere Fall: Sofern der Vermieter an einer Mieterhöhung festhält, kann er die Miete wohl nur mit meinem Einverständnis erhöhen oder aber er muss den Mietvertrag kündigen.
Leserforumvon WInchester | Mietrecht | 2 Antworten | 01.03.2007 19:38
Vor Zwei Tagen kommt ein Brief von der Wohnungsverwaltungsgesellschaft mit der BERECHTIGTEN Mieterhöhung. ... Gruß Am 2.3.2007 von Jotrocken Wie ist denn die Mieterhöhung begründet (Du schreibst ja, sie sei berechtigt)?
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