352 Ergebnisse für „kündigungsfrist untermietvertrag“

Leserforumvon Unihopper | Mietrecht | 2 Antworten | 23.03.2017 08:41
Jetzt will er mir den Untermietvertrag kündigen weil er die Räume doch wieder selbst nutzen will und meine Kollege geht davon aus das er nur eine 3 monatige Kündigungsfrist hat. Ich dachte aber das er als Vermieter oder vielmehr Untervermieter auch nach §580a (2) BGB 6 Monate Kündigungsfrist für den Untermietvertrag hat wenn nichts anderes im Untermietvertrag vereinbart wurde. ... Grob gesagt beträgt hier die Kündigungsfrist mind. 6 Monate.
Leserforumvon TheOne | Mietrecht | 3 Antworten | 13.11.2007 14:06
Hallo, ich habe folgendes Problem: Mitte Mai kündigte ich meinen Untermietvertrag, da ich ab Juni ein Praktikum machen musste. ... Geht das mit der Kündigungsfrist?? ... Am 13.11.2007 von guest123-1700 ...Geht das mit der Kündigungsfrist??...
Leserforumvon guest-12309.12.2016 10:23:30 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.03.2014 15:52
Der Untermietvertrag hätte am 15. eines Monats begonnen, ansonsten wäre die Untermiete für einen Monat vollständig am Monatsanfang gezahlt worden. ... Da ein unbefristeter Mietvertrag besteht, ist die Verlängerungs-Klausel eigentlich sinnfrei. § 573a II BGB sieht sage und schreibe 6 Monate Kündigungsfrist für ein unmöbliertes Zimmer vor, und Abs. 4: Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. ... Für den 31.05. wäre das also gestern gewesen, siehe § 573c BGB. ----------------- "" Am 6.3.2014 von hh Wenn Du so großzügig warst und die Kündigungsfrist auf 2 Monate verkürzt hast, dann musst Du Dich daran jetzt auch halten.
Leserforumvon Nadeshiko | Mietrecht | 1 Antwort | 04.02.2015 22:01
Hallo Leute, Ich hab ein Anliegen: Ich wohne in einem Zimmer mit Untermietvertrag. ... Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Leserforumvon guest-12327.03.2019 19:41:24 | Mietrecht | 4 Antworten | 19.02.2019 11:14
Ich habe einen Untermietvertrag für ein unmöbliertes Zimmer auf unbestimmte geschlossen mit dem Vermerk mindestens für 1 Jahr. ... Die Kündigungsfrist beträgt für mich 3 Monate und für den Hauptmieter nach den gesetzlichen Vorschriften und für möblierten Wohnraum bis zum 15ten zum Ablauf des gleichen Monates. ... Da das nicht sein darf wäre das ganze unwirksam. die Kündigungsfrist betrüge dann die normalen 3 Monate -- Editiert von der_böse_Vermieter am 19.02.2019 14:56 Bei soviel *Lfölasj fvöpawecrus y* ... sollten SIE doch erst mal abwarten bevor SIE so ein Statement auf den Weg schicken .... -- Editiert von AltesHaus am 19.02.2019 15:01
Leserforumvon musi-kuss | Mietrecht | 4 Antworten | 25.07.2016 14:52
Im (Standard-)Untermietvertrag wurde keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart. Welche Kündigungsfrist muss er wahren? ... Wenn Hauptmieter A aber nun gleichzeitig seinen Hauptmietvertrag (3 Monate) und den Untermietvertrag (6 Monate) kündigt, hat er dann nicht ein Problem mit seiner Herausgabepflicht der Wohnung an den Hauptvermieter?
Leserforumvon Trixi55 | Mietrecht | 3 Antworten | 11.01.2013 01:47
Ist es rechten im Untermietvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zu vereinaren?
Leserforumvon Pixelfix | Mietrecht | 12 Antworten | 02.07.2011 14:26
Ich möchte jetzt gerne umziehen,mit meinem Partner,allerdings benötigen wir einen Untermietvertrag,ist es richtig das der Hauptvermieter nicht zwingend zustimmen muss? ... Ein Vermieter muß nicht an jemanden vermieten, der von vorneherein "mit Untermieter" einziehen will (und kann dazu auch nicht "gezwungen" werden). ----------------- "" Am 2.7.2011 von Pixelfix Natürlich nicht von vornerein,aber wenn es später dazu kommt,ich selbst habe ja auch noch eine kündigungsfrist etc. ----------------- "" Am 2.7.2011 von dem User forever known as Mortinghale wenn es später WARUM dazu kommt ? ... Wir möchten als Paar zusammenziehen,aber nicht eheähnlich sondern eben mit einem Untermietvertrag.
Leserforumvon Untermieter123mitglied | Mietrecht | 3 Antworten | 22.03.2020 04:49
Hallo, ich habe einen Untermietvertrag für zwei Jahre mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten abgeschlossen. ... Zitat (von Untermieter123mitglied):Untermietvertrag für zwei Jahre mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten abgeschlossen Das heißt was genau? ... Das heißt, dass wir den Untermietvertrag für 2 Jahre geschlossen haben und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart haben.
Leserforumvon AmelieXX | Mietrecht | 0 Antworten | 10.05.2009 17:23
In meinem Untermietvertrag wurde vom eigentlichen Mieter keine Kündigungsfrist angegeben. Meine Frage also: Bis wann kann ich das Zimmer kündigen bzw. welche Kündigungsfrist muss ich einhalten? ... Gilt das also auch für die Kündigungsfrist (3 Monate)?
Leserforumvon Christon | Mietrecht | 2 Antworten | 30.05.2012 19:07
Im Mietvertrag steht drei Monate Kündigungsfrist. ... Denn im Mietvertrag steht nur, das ich als Untermieter 3 Monate Kündigungsfrist hab. ... Wenn nein, dann gelten die 3 Monate Kündigungsfrist. ----------------- " "
Leserforumvon doktormatte | Mietrecht | 10 Antworten | 18.03.2018 22:52
Untermietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. ... Dem Untermietvertrag ist bezüglich der Befristung lediglich Folgendes zu entnehmen: https://www.dropbox.com/s/eiapefgwd12fhi1/S80318-22423269.jpg?... Ist es möglich, den Untermietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen?
Leserforumvon Napoli20 | Mietrecht | 1 Antwort | 02.11.2011 07:51
Folgende Situation: Am 01.09.2011 ging mein Untermietvertrag los. ... Das ging über einen Makler und der riet mir, dass ich mal den eigentlichen Vermieter fragen sollte, ob denn der Untermietvertrag überhaupt genehmigt ist. Denn das große Problem (finanziell gesehen) waren die drei Monate Kündigungsfrist, die ich ja dann noch zahlen müsste.
Leserforumvon N.Ruhl | Mietrecht | 1 Antwort | 04.09.2006 20:07
Ich, fange ab diesem Semester an zu studieren, und habe einen Untermietvertrag für ein Zimmer unterschrieben(29.8.).
Leserforumvon Marianne23 | Mietrecht | 45 Antworten | 31.05.2021 13:13
Und es wird behauptet, wir haben einen Untermietvertrag. ... Welche Kündigungsfrist wurde verwendet. ... [quote]Abweichend von den allgemeinen mietrechtlichen Regelungen gewährt § 1056 Abs. 2 BGB dem Grundstückseigentümer jedoch das Recht, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen.
Leserforumvon coffee | Mietrecht | 4 Antworten | 08.11.2005 13:04
Ich habe einen Untermietvertrag in einer WG. ... Aber tritt denn auch das BGB in Kraft, wenn in meinem Untermietvertrag nur ein Monat kündigungsfrist angegeben ist? Also besteht mei mir trotzdem eine 3 monatige kündigungsfrist?
Leserforumvon amigoo | Mietrecht | 5 Antworten | 22.08.2015 10:02
Zusätzlich wurde vereinbart, dass eine 4 wöchige Kündigungsfrist für beide Parteien gilt. ... Am 23.8.2015 von Anitari Zitat (von amigoo):Befristeter Untermietvertrag vorzeitig kündbar? ... Zitat (von Anitari):Zitat (von amigoo):Befristeter Untermietvertrag (Untermietvertrag Muster Generator ) vorzeitig kündbar?
Leserforumvon schlunze | Mietrecht | 4 Antworten | 26.03.2006 19:47
Meine Tochter möchte mit einem Bekannten einen Untermietvertrag schließen. ... In diesem Fall entspricht die Kündigungsfrist der Frist, in der die Miete zu zahlen ist. Bei monatlicher Zahlung der Miete würde die Kündigungsfrist demnach einen Monat betragen.
Leserforumvon Riesenklein | Mietrecht | 7 Antworten | 29.12.2021 14:34
Weiter haben wir den Untermietvertrag zwischenzeitlich (Sommer 2017) neu aufgesetzt und es steht darin, dass der neue Untermietvertrag den alten Untermietvertrag aus 2016 ersetzt. ... Der Untermieter kann den Untermietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aufkündigen. Der Hauptmieter kann den Untermietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten aufkündigen.
Leserforumvon RR84 | Mietrecht | 19 Antworten | 12.10.2010 09:03
Ein Untermietvertrag besteht nicht schriftlich, es wurden allerdings bereits 2 Monatsmieten gezahlt und auch eine Mietkaution hinterlegt also besteht der Vertrag doch mit Sicherheit mündlich oder? ... Muss sie des Weiteren nicht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten? ... Nein. quote:Muss sie des Weiteren nicht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?
123·5·10·15·18