3.153 Ergebnisse für „kündigungsfrist mietvertrag“

Leserforumvon Nadinchen1978 | Mietrecht | 4 Antworten | 21.06.2007 09:11
Sie wohnt seid 30 Jahren in dieser Wohnung, jedoch ohne Mietvertrag. ... Kein schriftlicher Mietvertrag keine Kündigungsfrist. ... Es gibt einen Mietvertrag, wenn auch keinen schriftlichen.
Leserforumvon schnurpsi77 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.12.2014 13:39
Wie sieht das jetzt mit der Kündigungsfrist aus? ... Der Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt mit 3 monatiger Kündigungsfrist. ----------------- " " Am 19.12.2014 von hamburger-1910 s. § 573c Abs.1 BGB. ----------------- "" Am 19.12.2014 von Anitari Da die Bekannte so unklug war einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, gelten, da Mietdauer unter 5 Jahre, 3 Monate als Kündigungsfrist. ----------------- " " Am 19.12.2014 von hamburger-1910 quote:Da die Bekannte so unklug war einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, gelten, da Mietdauer unter 5 Jahre, 3 Monate als Kündigungsfrist. ... Schließen Mieter über eine bereits bewohnte Wohnung einen neuen Mietvertrag ab, so verkürzt das nicht die Kündigungsfristen!"
Leserforumvon antoaneta | Mietrecht | 5 Antworten | 13.12.2012 14:08
Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn kein Mietvertrag besteht ? ... Bei einem mündlichen Mietvertrag ist das Sache des Vermieters. ... Bei einem mündlichen Mietvertrag ist das Sache des Vermieters.
Leserforumvon bgl3463 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.10.2003 16:41
Hallo, ich hatte am 01.07.1993 einen Mietvertrag für eine Wohnung abgeschlossen. ... Im Mietvertrag steht nichts drin. ... Somit ist die Kündigungsfrist in jedem Fall 3 Monate.
Leserforumvon guest-12321.11.2011 13:29:52 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.09.2003 18:19
In diesem Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart ( genauer Wortlaut "Der Mietvertrag kann mit 6-monatiger Frist gekündigt werden" . ... Lisa Am 7.8.2004 von Christin2003 Laut gesetz gild die drei Monatige Kündigungsfrist. ... Am 24.9.2004 von meharis Ich denke die Kündigungsfrist bei Altverträgen muss eingehalten werden, d.h. 6 Monate.
Leserforumvon Bijolak | Mietrecht | 3 Antworten | 13.06.2020 18:40
Hallo Liebe Experten, Meine Frage handelt sich um WG-Zimmer Mietvertrag Kündigung, Ich kann einfach nicht verstehen wie das mit meinem Mietvertrag geht weil ich so was nicht vorher bei anderen Verträge nicht erlebt habe, Können Sie bitte mir mit diesen Begriffe helfen? ... Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Mietvertrages muss ausdrücklich vereinbart werden. 4-Es gilt eine ordentliche Kündigungsfrist: 4.1 Bei möbliertem Wohnraum innerhalb der Wohnung des Vermieters spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats. 4.2. bei Sonstigem Wohnraum: 4.2.1. ... Fällt der Mietvertrag nicht darunter, so sind viele der Passagen aus dem Mietvertrag ungültig.
Leserforumvon vivian75 | Mietrecht | 11 Antworten | 10.08.2007 14:26
Jetzt ist aber das Problem mit dem unterschriebenen Mietvertrag. ... Also im Juni Mietvertrag unterschrieben, Mietbeginn 1. ... Der Vertrag ist so ein Muster-Vertrag, mit 3Monaten Kündigungsfrist wie alle üblichen Mietverträge.
Leserforumvon Aniara | Mietrecht | 9 Antworten | 16.10.2008 16:04
Am 16.10.2008 von Savage650 Es besteht ein mündlicher Mietvertrag. ... Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. eLSe ----------------- "...nur dumm Geschwätz..." ... Der Vermieter hat in deinem Fall eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Leserforumvon Batman-KM | Mietrecht | 13 Antworten | 28.02.2012 20:45
Mieter hat einen Mietvertrag aus dem Jahr 1994, in dem gestaffelte (5 Jahre=6 Monate; 8 Jahre=9 Monate und mehr als 10 Jahre=12 Monate) Kündigungsfristen vereinbart sind. ... Welche Kündigungsfrist muss der Mieter beachten? ... Die Kündigungsfrist richtet sich nach § 573c BGB.
Leserforumvon tortra | Mietrecht | 3 Antworten | 03.08.2004 10:16
In unserem Mietvertrag, der vor dem 01.09.2001 geschlossen wurde, ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei einer Wohndauer von weniger als 5 Jahren und von 6 Monaten ab einer Wohndauer von 5 Jahren angegeben. ... Am 4.8.2004 von Merline Doch, die 5 Jahre sind dann voll, wenn ich richtig gerechnet habe, und somit habt ihr dann eine 6 monatige Kündigungsfrist.
Leserforumvon trsprod | Mietrecht | 3 Antworten | 07.03.2019 05:04
Kurz nach der Besichtigung wurde uns dann auch ein Mietvertrag angeboten....mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten!!! ... Da die Wohnung genau unseren Vorstellungen entspricht, und bezahlbare Mietwohnungen hier im Stuttgarter Raum extrem schwer zu erhalten sind, tun wir uns natürlich sehr schwer nur aufgrund der extrem langen Kündigungsfrist abzulehnen.... ... Am 7.3.2019 von hh Soll die Kündigungsfrist 6 Monate betragen oder geht es um einen Kündigungsausschluss?
Leserforumvon RodionRaskolnikov | Mietrecht | 11 Antworten | 07.07.2006 11:10
Es wurde ja kein Mietvertrag unterzeichnet, also gibt es auch keine Kündigungsfrist. ... Mietvertrag Person A gegenüber Vermieter 2. ... Wenn es Möbel des vermieters waren, dann gilt die kurze Kündigungsfrist.
Leserforumvon energypoint | Mietrecht | 10 Antworten | 29.11.2010 11:36
Ich möchte nun nach nur 3 Monaten ausziehen und frage mich, ob in meinem Fall auch die 3 monatige Kündigungsfrist greift? ... Bitte, bitte helft mir, da ich schon ein neues Zimmer in aussicht habe, mir aber keine doppelte Mietzahlung leisten kann. ----------------- "" Am 29.11.2010 von hh Auch bei mündlich abgeschlossenen Mietverträgen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. ... Das reicht, damit ein mündlicher Mietvertrag besteht.
Leserforumvon nana123 | Mietrecht | 3 Antworten | 14.05.2006 13:43
" jetzt würden wir uns gerne ein haus kaufen. sind wir durch den mietvertrag verpflichtet 4-5 jahre hier wohnen zu bleiben? oder können wir jetzt mit der einhaltung der 3 monatigen küngigungfrist den mietvertrag kündigen? ... Am 14.5.2006 von nana123 ja, so würde ich es auch interpretieren. außerdem ist der mietvertrag vom vermieter selbst verfasst. also kein vordruck o.ä.
Leserforumvon Butterbossi | Mietrecht | 13 Antworten | 24.05.2007 10:30
Ich habe einen Mievertrag abgeschlossen mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr. ... Somit, soweit ich weiß, gilt für mich nicht, dass ich einfach eine 3-monatige Kündigungsfrist beanspruchen kann. ... Ist/Wäre dies ein Grund, dass ich frühzeitig (3 Monate) aus meinem Mietvertrag raus komme?
Leserforumvon Daigo25 | Mietrecht | 5 Antworten | 02.12.2012 08:38
Wir haben vor 2 Monaten unseren Mietvertrag gekündigt, jedoch haben wir ein falsches Kündigungsdatum angegeben, laut unserer Vermieterin. ... Jetzt will sie jedoch, dass wir bis zum 31.01.2012 auch noch Miete zahlen, dass wären jedoch 4 Monate Kündigungsfrist! ... Mängel in der Wohnung haben jedoch keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist. ----------------- " "
Leserforumvon Alessandro 80 | Mietrecht | 7 Antworten | 13.11.2020 09:21
Da sie 3 Monate Kündigungsfrist hat, wollte ich wissen ob sie diese weiter zahlen muss bzw. einhalten muss, da ihr ex in der Wohnung weiter drin bleiben möchte bzw. die Wohnung behalten will, ist jetzt die Frage ob da die Kündigungsfrist noch gereift da er rechtlich gesehen als Nachmieter fungiert. ... Er kann, wenn er möchte, mit dem EX einen Mietvertrag machen der im Anschluß an die Kündigungsfrist deiner Frau beginnt. Er kann aber auch gar keinen Mietvertrag mit dem Ex machen.
Leserforumvon Piratina | Mietrecht | 1 Antwort | 05.02.2008 11:54
Wie ist die Kündigungsfrist für einen im Jahr 1998 abgeschlossen Mietvertrag.. Gilt hier für den Mieter die 3-monatige Kündigungsfrist oder ist noch die alte Kündigungsfrist, gestaffelt nach Vertragsdauer anzuwenden ?
Leserforumvon AnnaLouisa | Mietrecht | 9 Antworten | 25.08.2016 21:10
Guten Abend, ich habe einen befristeten Untermietvertrag in einer Wohngemeinschaft geschlossen und habe folgende offene Fragen bezüglich der Kündigungsfrist: Laut Mietvertrag ist das Zwischenmietverhältnis für einen bestimmten Zeitraum befristet. ... Gilt der Mietvertrag dann nicht als unbefristet? ... Die Kündigungsfrist wäre dann erst in zweiter Linie bedeutsam.
Leserforumvon jowacht | Mietrecht | 3 Antworten | 18.07.2004 10:46
Es gibt einen Mietvertrag, indem aber keine Kündigsfristen geregelt wurde. ... Am 18.7.2004 von MichiM Wenn sich die Kündigungsfrist im Mietvertrag nur auf die gesetzlichen KF berufen (also keine genaue Angabe der Verlängerung der KF nach 5 Jahren usw), gelten die aktuellen gesetzlichen KF. ... Gruss MichiM ----------------- "So dumm wie ich bin, sehe ich noch lange nicht aus " Am 19.7.2004 von estef64 Ich wäre mir da nicht so sicher, da der Mietvertrag vor September 2001 geschlossen wurde, sollte die Kündigungsfrist für den Mieter auch nach altem Recht gelten: 6 Monate.
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