233 Ergebnisse für „kündigungsfrist gesetzlich“

Leserforumvon TiMiLeWu | Mietrecht | 5 Antworten | 02.08.2005 10:20
Am 2.8.2005 von joku Hallo TiMiLeWu, falls in Deinem Mietvertrag keine besondere Kündigungsfrist genannt ist, gilt die gesetzlich geregelte Frist. Also hast Du wahrscheinlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. ... Die Kündigungsfrist beträgt daher genau genommen nur 2 Monate und 27 Tage.
Leserforumvon justaj | Mietrecht | 2 Antworten | 05.01.2010 10:05
Muss ich 12 oder 9 Monate als Kündigungsfrist angeben aufgrund der Mietrechtsreform? Freue mich auf Antworten. ----------------- "" Am 5.1.2010 von hh Nach meiner Einschätzung sind hier 9 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. Die Änderung ist übrigens nicht mit der Mietrechtsreform zum 01.09.2001, sondern erst zum 01.06.2005 gesetzlich beschlossen worden.
Leserforumvon stuve | Mietrecht | 5 Antworten | 06.04.2012 23:27
Bedeutet dies, dass man sich nicht auf das gesetzlich festgelegte dreimonatige Kündigungsrecht berufen kann? ... Einfach mal die Wohnheimleitung nachfragen, worauf die Ihre 6 Monate Kündigungsfrist gesetzlich begründen ?
Leserforumvon trsprod | Mietrecht | 3 Antworten | 07.03.2019 05:04
Kurz nach der Besichtigung wurde uns dann auch ein Mietvertrag angeboten....mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten!!! Jetzt dachte ich dass gemäß BGB §573c Abs. 1 max. 3 Monate gesetzlich zulässig seien? ... Am 7.3.2019 von hh Soll die Kündigungsfrist 6 Monate betragen oder geht es um einen Kündigungsausschluss?
Kündigungsfrist Mieter 4,33 von 5 Sterne
Leserforumvon Phaethon | Mietrecht | 4 Antworten | 20.02.2016 04:23
Nun habe ich eine 2-monatige Kündigungsfrist, aber mit dieser ist es hier fast unmöglich eine Wohnung zu finden. ... Ich habe auch schon mit den Leuten im Büro geredet, diese beharren aber strikt auf die Kündigungsfrist. ... Die Kündigungsfrist ist ohnehin einen Monat kürzer, als gesetzlich vorgeschrieben.
Leserforumvon cosmic_child | Mietrecht | 3 Antworten | 05.08.2004 18:41
danke für euere hilfe im voraus cosmic_child Am 5.8.2004 von guest123-56 Eine Vereinbarung, wonach der Mieter eine längere Kündigungsfrist als gesetzlich vorgesehen zu beachten hat (also zu seinem Nachteil), ist ohnedies unwirksam, § 573c BGB. Ansonsten tritt ein eventueller Käufer einfach zu den gleichen Bedingungen in den bestehenden Mietvertrag ein. -- Editiert von Felix27 am 05.08.2004 19:10:45 Am 5.8.2004 von cosmic_child hi felix, danke für die antwort - nur es wäre ja nicht zu meinem nachteil wenn ich eine längere kündigungsfrist hätte und mir in ruhe eine wohnung suchen könnte (wenn z.b. der neue käufer selbst einziehen möchte) cu cosmic
Leserforumvon _ernstl_ | Mietrecht | 5 Antworten | 09.09.2005 09:42
Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt, sie beträgt für den Mieter einheitlich 3 Monate. ... Allerdings sieht dein Mietvertrag nicht nach einem Zeitmietvertrag aus - die Formulierung "mindestens 2 Jahre" ist sicher nicht rechtlich tragbar, also hast du einen ganz normalen Mietvertrag, unbefristet und mit normaler Kündigungsfrist von 3 Monaten. ... An die Stelle der ungültigen Zeitmietabrede tritt nun die gesetzliche Regelung, nach der der Vertrag unbefristet ist und von Ihnen jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist beendet werden kann.
Leserforumvon megathomas | Mietrecht | 9 Antworten | 07.04.2016 17:22
Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist! ... Es wurde eine Kündigungsfrist genannt. ... Wenn im Vertrag eine andere Kündigungsfrist genannt wird, dann gilt die und nicht die gesetzlich vorgeschriebene.
Leserforumvon Aniara | Mietrecht | 9 Antworten | 16.10.2008 16:04
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. eLSe ----------------- "...nur dumm Geschwätz..." ... Der Vermieter hat in deinem Fall eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. ... Am 17.10.2008 von Aniara ist es eigentlich gesetzlich erlaubt die Kaution von der Miete abzuziehen wenn man den Verdacht hat diese nicht wiederzu bekommen?
Leserforumvon Boow | Mietrecht | 4 Antworten | 23.01.2014 19:01
Bitte um Hilfe :D Dankeee Boow ----------------- "" Am 23.1.2014 von Liane46 Die Kündigungsfrist in einer WG orientiert sich am Mietrecht. ... Die Kündigungsfristen und -möglichkeiten im Wohnungs-Mietrecht sind zwingend gesetzlich vorgeschrieben. ... Die Ausnahme von § 573 a BGB hilft dir vermutlich auch nicht weiter, da die Kündigungsfrist dann zu lang ist.
Leserforumvon fb464520-33 | Mietrecht | 10 Antworten | 26.04.2017 02:36
Selbst wenn der VM auf den Kündigungsverzicht verzichtet, sind gesetzlich drei Monate Kündigungsfrist. ... Zitat (von fb464520-33):Nach langem Streit , wurde mir von der Hausverwaltung bestätigt OHNE Kündigungsfrist auszuziehen. ... Zitat (von fb464520-33):Nach langem Streit , wurde mir von der Hausverwaltung bestätigt OHNE Kündigungsfrist auszuziehen.
Leserforumvon aneres123 | Mietrecht | 13 Antworten | 17.09.2011 23:56
Meine Frage lautet: Sollte der neue Eigentümer uns nicht als Mieter übernehmen, gibt es eine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist, wenn man 12 Jahre (Mietvertrag vom 01.11.1999) in der Wohnung gewohnt hat? ... Vorläufig bleibt also alles unverändert. quote:gibt es eine gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist, wenn man 12 Jahre (Mietvertrag vom 01.11.1999) in der Wohnung gewohnt hat? ... Damit wäre Ihre längere Kündigungsfrist weg und ggf. wird oft versucht, den Mietern damit auch "kleine Anpassungen" der Vertragsbedingungen unterzujubeln.
Leserforumvon pandapower | Mietrecht | 18 Antworten | 19.11.2019 01:33
Ich sehe das auch so wie hh, 2wöchige Kündigungsfrist auch für deine Mieterin. ... Gesetzlich, BGB § 573c Abs. 3, wäre bis 15. des Monats zum Ende des Monats. ... Denn es ist KEINE Kündigungsfrist von 2 Wochen für den Mieter vereinbart !!
Leserforumvon fuchs54 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.03.2008 20:39
Gilt dann auch diese kurze Kündigungsfrist oder die normalen 3 Monaten? ... Welche Kündigungsfrist gilt bei diesem Fall. ... Der vermieter benötigt also auch noch einen gesetzlich zulässigen Grund für die Kündigung.
Leserforumvon CyKingTJ | Mietrecht | 7 Antworten | 23.11.2004 18:52
Daneben auch bei einem gesetzlich vorgesehenen Grund (z.B. ... Dabei wird die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. Wenn Ihr weniger als 5 Jahre im Haus wohnt, dann beträgt die Kündigungsfrist 6 anstatt 3 Monate.
Leserforumvon ralf-de | Mietrecht | 11 Antworten | 01.06.2005 10:42
Sollte aber in dem Mietvertrag ausdrücklich handschriftlich eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden sein, gilt diese auch weiterhin. ... Am 2.6.2005 von Brody muss ich jetzt auch mal fragen. also das steht bei mir: § 2 mietzeit 1. nur für verträge von unbestimmter dauer "das mietverhältnis beginnt am 01-11-1994. es kann von jedem teil innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden. ist whonraum vermietet, so kann von jedem teil spätestens am 3. werktag eines kalendermonats für den letzten tag des übernächsten monats gekündigt werden. nach 5, 8 und 10 jahren seit der überlassung des wohnraums verlängert sich die kündigungsfrist um jeweils 3 monate. ......." habe ich damit die neue kurze kündigungsfrist von 3 monaten? ... Er muss die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist also auch in Zukunft einhalten.
Leserforumvon Kartoffel47 | Mietrecht | 4 Antworten | 16.01.2016 12:44
Da er nicht wie gesetzlich bis zum dritten Arbeitstag gekündigt hatte, sondern am 08., läuft die Frist statt bis zum 30.11.2015 bis zum 31.12.2015. ... Hat der Vermieter vorher irgend etwas zur Kündigungsfrist gesagt? ... Hat der Vermieter vorher irgend etwas zur Kündigungsfrist gesagt?
Leserforumvon American_Tourist | Mietrecht | 7 Antworten | 18.06.2007 12:52
Ist das gesetzlich ueberhaupt rechtmaessig?
Leserforumvon inkognito223 | Mietrecht | 14 Antworten | 30.06.2023 17:28
Der alte Vermieter geht auf eine entsprechende Bitte allerdings nicht ein und bestätigt nur die Kündigung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist.
Leserforumvon Mel80 | Mietrecht | 99 Antworten | 12.02.2019 11:57
Jetzt hat sich der Vermieter gemeldet und meint er hätte eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. ... Bei einem wirksamen Zeitmietvertrag ist gesetzlich gar keine Kündigung möglich. ... Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten steht, dann ist das irrelevant.
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