312 Ergebnisse für „kündigung vorzeitige“

Leserforumvon go555220-1 | Mietrecht | 8 Antworten | 20.08.2020 17:18
Hallo, was genau heißt eine „vorzeitige Kündigung", wenn der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist? ... Was heißt, dass sich die vorzeitige Kündigung auf Hauptmietvertrag bezieht? ... Er ist der Meinung, dass jegliche Kündigung, auch eine fristgerechte, in diesem Fall eine vorzeitige Kündigung ist.
Leserforumvon Smarty08 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.12.2008 08:54
Nachdem ich dringendst eine Unterkunft benötigt habe, habe ich einen Vertrag unterschrieben der eine Kündigung frühestens in einem Jahr zulässt. ... Eine außerordentliche Kündigung ist (noch) nicht möglich. ... Am 6.12.2008 von Barni Gröllheimer Eine vorzeitige = fristlose Kündigung ist hier, wie schon gesagt nicht möglich.
Leserforumvon kaifu-berlin | Mietrecht | 1 Antwort | 28.05.2012 22:23
Vermieter (V) weigert sich, die vorzeitigeKündigung aus wichtigem Grund" (Stellenwechsel) zu akzeptieren, weil ein entsprechender Paragraph im Mietrecht vor einiger Zeit ersatzlos weggefallen sei. ... Die Schlüssel habe ich bei der Kündigung an die Vermieter, einen Schlüssel direkt dem Makler geschickt. Fragen: Stimmt es, daß es gar keine Härtefallklauseln mehr für die vorzeitige Beendigung von solchen Mietverträgen gibt, also die frühere Regelung „ersatzlos" gestrichen wurde?
Leserforumvon keramik | Mietrecht | 15 Antworten | 12.01.2009 18:38
Ist eine Vorzeitige Kündigung des Mietvertrages wegen Mieterhöhung möglich? ... Eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt ist nicht möglich. ... Wenn sie also noch im Januar kündigt, dann gilt die Kündigung zum 30.04. nämlich Februar, März und April.
Leserforumvon Hinterhofratte | Mietrecht | 5 Antworten | 26.04.2010 13:34
Habe nach "Vorzeitiger Kündigung" bei einem Mietvertrag mit Mindestmietzeit gegooglet. z. ... Dann kann das Recht auf vorzeitige Beendigung des langfristigen Mietverhältnisses bestehen, wenn der Mieter einen akzeptablen Nachmieter stellt.
Leserforumvon Helena | Mietrecht | 8 Antworten | 07.11.2003 14:57
Jetzt schreibt mir mein Vermieter: "Das Mietverhältnis kann, soweit die vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist zulässig ist, bis spätestens zum 3. ... Ich wollte gerne umziehen und habe nun in meinen Mietvertrag gelesen: Das Mietverhältnis kann,soweit die vorzeitige Kündigung mit gesetzlicher Frist zulässig ist,bis spätestens zum 3. ... Entscheidend dabei ist nicht das Abschicken der Kündigung, sondern der Zugang der Kündigung beim Vermieter.
Leserforumvon Sonja123mitglied | Mietrecht | 6 Antworten | 27.12.2011 18:35
Dann ist es so, dass bei starkem Schimmelbefall, der Eure Gesundheit gefährdet, eine frsitlose Kündigung denkbar wäre. ... " Am 28.12.2011 von altona01 Starker gesundheitsgefährdender Schimmel kann durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. ... Die außerordentliche Kündigungwegen der Verletzung einer Verpflichtung aus dem Mietvertrag, setzt allerdings grundsätzlich die erfolglose Fristsetzung zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung voraus, § 543 Abs. 3 BGB ----------------- "" Am 28.12.2011 von Sonja123mitglied Vielen lieben Dank; Ihr habt mir schon sehr geholfen.Da mein Freund Allergiker ist,er bereits auf die Feuchtigkeit in unserer Wohnung reagiert,werden wir eine vorzeitige Kündigung anstreben.
Leserforumvon janeweißnicht | Mietrecht | 10 Antworten | 08.07.2010 11:23
Die Hausverwaltung hat die Kündigung aber zurückgewiesen, da sie nicht rechtswirksam sei. ... Dieser Satz bedeutet für mich, das eine vorzeitige Kündigung sehr wohl möglich ist, ich aber dann eben diese Summe bezahlen muss. Also muss meine Hausverwaltung die Kündigung doch annehmen.
Leserforumvon Katja T. | Mietrecht | 1 Antwort | 17.05.2004 13:50
Meine Frage: Ist die Trennung ein Grund für eine vorzeitige und /oder außerordentliche Kündigung?
Leserforumvon FringsMussMit | Mietrecht | 6 Antworten | 14.11.2009 15:17
Natürlich akzeptiert der Vermieter meine Kündigung zum 15.12. nicht und teilte mir mit, dass der Mietvertrag am 31.01. endet. ... Was hier sicherlich nicht geht ist die vorzeitige Kündigung. ... Da der Weg der vorzeitigen Kündigung nach hinten losgehen kann, denke ich dass ich mit der Mietminderung auch leben kann und somit meinen Vertrag bis zum 31.01. erfülle. ----------------- "" Am 17.11.2009 von Michael32 Da kann ich Dir nur antworten mit Radio Eriwan: Im Prinzip ja, wenn aber der Vermieter das Geld einklagt, kann es auch nach hinten losgehen.
Leserforumvon HB67 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.07.2012 15:45
Jetzt unsere Frage: können wir vom Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn wir uns evtl. auf eine vorzeitige Aufhebung des befristeten Vertrags einlassen? ... Man kann die vereinbarung ggf. auch so werten, dass der vermieter für 10 jahre auf sein Recht zur Kündigung verzichtet. quote:Jetzt unsere Frage: können wir vom Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn wir uns evtl. auf eine vorzeitige Aufhebung des befristeten Vertrags einlassen?
Leserforumvon mutterheimat | Mietrecht | 11 Antworten | 06.07.2013 16:44
Wenn ich also etwas zu zahlen habe, so muß doch eine klare Verneinung der vorzeigen Kündigung vorhanden sein. ... Es war aber die Vermieterin einverstanden, sowohl mit der vorzeitigen Kündigung, als auch mit dem Nichtausmalen der Wohnung? ... Da die Kündigung vorzeitig war, war sie auch unwirksam. quote:Es war aber die Vermieterin einverstanden, sowohl mit der vorzeitigen Kündigung, als auch mit dem Nichtausmalen der Wohnung?
Leserforumvon Reiner Reuter | Mietrecht | 13 Antworten | 29.09.2004 21:23
Unter: Internetratgeber-recht.de gibts einige Informationen zur außerordentlichen Kündigung. ... Kündigung/ außerordentliche Gruß odil Am 5.10.2004 von meharis Wird denn dadurch die Wohnung zu klein ? ... (Muss seit Septembr 2001 so sein) Sollte dies nicht der Fall sein, kommt eine ganz normale Kündigung von 3 Monaten in Frage.
Leserforumvon frankymuc | Mietrecht | 3 Antworten | 20.01.2008 16:31
wir sind im oktober 2007 in eine neue wohnung eingezogen. im mietvertrag ist die klausel, beide parteien verzichten wechselseitig bis zum 01.08.2009 auf eine ordentliche kündigung. leider haben wir uns nun getrennt. ich habe dem vermieter geschrieben und ihn um aufhebung gebeten bzw. ob wir einen nachmieter suchen können.das der grund unsere trennung ist habe ich ihm ebenfalls mitgeteilt. meine frage ist nun, kann der vermieter sich grundsätzlich weigern oder sprechen ausserordentliche gründe für eine vorzeitiges ende ?
Leserforumvon andig78 | Mietrecht | 3 Antworten | 17.08.2005 22:10
Habe ihm Ende August die Kündigung zum 30.11.05, also vor ca 6 Wochen zugesandt und habe trotz mehrfacher Nachfragen noch keine Antwort erhalten.
Leserforumvon Marianne_K | Mietrecht | 16 Antworten | 24.10.2013 17:36
April. quote:bzw. ordentlich zum 31.Dezember, da Kündigung am 1. ... Sollten Sie und Ihr Vermieter dennoch irgendwie eine Einigung erzielen, achten Sie darauf, das Sie einen Aufhebungsvertrag über die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages schließen. ----------------- "" Am 24.10.2013 von Marianne_K Wie ist es aber, wenn ich aber einen Nachmieter stelle, der mindestens bis zum 30 April das Appartment bewohnt. ... Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Leserforumvon schaefers_melanie | Mietrecht | 4 Antworten | 15.08.2005 21:34
Insofern bleibt Ihnen also zwangsläufig erstmal nur das Gespräch mit dem Vermieter; es sei denn, es gibt Grund zur fristlosen Kündigung.
Leserforumvon GamblerAlf | Mietrecht | 5 Antworten | 20.05.2009 12:43
Gruß Michael Am 20.5.2009 von GamblerAlf Zum Thema Kündigung steht im Mietvertrag: "Die Kündigung ist spätestens am Dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. ... Eine Kündigung ist erstmals nach ablauf des vorgenannten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Leserforumvon signer | Mietrecht | 9 Antworten | 02.10.2014 18:41
Die Kündigung (Rückdatiert auf den 01.07.2014) habe ich ihm zugeschickt. ... TE hat nach KÜNDIGUNG gefragt! quote:Reicht die mündliche und schriftliche Zusage einer Kündigung aus?
Leserforumvon Artessa | Mietrecht | 7 Antworten | 19.06.2021 10:34
Der Mieter hat Kündigungsfrist (31.07.) von 3 Monaten eingehalten, hat aber bereits nach schriftlicher Kündigung nach inzwischen ca. 6 Wochen die Wohnung geräumt und wohnt und lebt hier nicht mehr. ... Vorausgegangen war, dass nach der Kündigung unsere Bitte um Terminvereinbarung für den ersten Besichtigungstermin von evtl neuen Mietern beantwortet wurde mit: "Dazu habe ich keine Lust. ... Sie wollen eine vorzeitige Wohnungsübergabe gegen Erstattung der Kaltmiete.
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