362 Ergebnisse für „kündigung sonderkündigungsrecht“

Leserforumvon tgr89 | Mietrecht | 2 Antworten | 03.12.2008 11:10
Leider nur mündlich, im Vertrag steht von diesem Sonderkündigungsrecht nichts. ... Grüsse tgr Am 3.12.2008 von Barni Gröllheimer Normalerweise sind 3 Monate immer Minimummfrist einer gesetzlichen Kündigung (ausser besondere Mietverhältnisse/Wohnheime etc.). Eine Sonderkündigungsrecht wegen Exmatrikulation kenne ich nicht
Leserforumvon Flossy81 | Mietrecht | 10 Antworten | 11.03.2013 17:03
Jetzt eine Frage zum möglichen Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung) Die Erklärung über die Mieterhöhung ist ja bereits eingetroffen, heißt das ich kann jetzt jederzeit kündigung zum Zeitpunkt 30.4?? ODer gelten die 2 Monate erst ab dem Zeitpunkt meiner Kündigung? Kann ich auch dann bis zum 15. meine Kündigung einreichen die dann auch zum 15. wirksam wird?
Leserforumvon funnysneeze45 | Mietrecht | 18 Antworten | 20.10.2017 04:23
Die 3-monatige Kündigungsfrist gilt aber auch bei normaler Kündigung. ... Eine ordentliche Kündigung wäre allerdings nur zum 31.01. möglich. Eine Kündigung zum 31.12. hätte somit spätestens am 03.10. eintreffen müssen.
Leserforumvon leonardo2 | Mietrecht | 14 Antworten | 06.08.2012 10:45
Deshalb braucht es keine Extra-Kündigung, die 3 Mon. gibt es ja immer. ... Trotzdem endet das MV 2 Monate nach Zugang der Kündigung beim Vm. ... Die Kündigung wirkt auf den Ablauf des übernächsten Monats also gem. §§ 192, 188 BGB zum Ablauf des letzten Tages des Monats.
Leserforumvon Kiki77 | Mietrecht | 3 Antworten | 22.01.2013 13:39
Darf ich nach dieser Ablehnung nun eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) des Zeitmietvertrags aussprechen? ... Beste Grüße Kiki Am 22.1.2013 von altona01 Der Vermieter darf die Untervermietung der ganzen Wohnung ablehnen, da gibt es kein Sonderkündigungsrecht. ----------------- "" Am 22.1.2013 von Kiki77 Hallo hamburgerin01, danke für deine Antwort.
Leserforumvon RoHu | Mietrecht | 11 Antworten | 14.04.2007 07:18
Sonderkündigungsrecht vom 24.01.2007. ... Ist jetzt die Kündigung gültig, oder hat er die Frist zum Sonderkündigungsrecht versäumt und tritt er automatisch in den alten Mietvertrag ein? ... Wer kann mir konkret sagen, wann die Frist für das Sonderkündigungsrecht abläuft?
Leserforumvon tina1988 | Mietrecht | 10 Antworten | 17.08.2012 22:34
Da es mittlerweile ein unzumutbares Mietverhältnis ist, da jede Woche neue Unterstellungen kommen würde ich gern wissen ob ich hier von meine Sonderkündigungsrecht bze einer fristl. Kündigung gebrauch machen kann. ... Deine genannten Gründe reichen meiner Meinung nach nicht aus für eine fristlose Kündigung.
Leserforumvon Nicoli1977 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.05.2014 19:12
Wie ist es jetzt mit dem Sonderkündigungsrecht. ... Grüße Nicole ----------------- "" Am 17.5.2014 von Eric61 Dieses Sonderkündigungsrecht ist in § 561 BGB geregelt. Der Mieter kann es unter Hinweis auf die Mieterhöhung aussprechen bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens, im vorliegenden Fall muss die Kündigung dem Vermieter also bis 30.6. vorliegen.
Leserforumvon Badboy023 | Mietrecht | 15 Antworten | 23.09.2016 12:12
Was meinst was Sonderkündigungsrecht heißt? ... Ihr habt der Mieterhöhung aber zugestimmt, damit bleibt nur noch eine normale, ordentliche Kündigung. ... Oktober die Kündigung zum 31.
Leserforumvon Wilfried123mitglied | Mietrecht | 10 Antworten | 25.01.2020 10:36
Es soll ein Sonderkündigungsrecht geben wenn der neue Arbeitsplatz unzumutbar weit von der Wohnung liegt. ... Am 25.1.2020 von Spezi-2 Zitat:Es soll ein Sonderkündigungsrecht geben sagt/schreibt wer ?? ... Eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) scheidet aus weil der Vermieter hierzu keine Gründe gesetzt hat.
Leserforumvon fb469267-90 | Mietrecht | 14 Antworten | 01.07.2017 19:26
So eom Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Und ich sehe keinen Anlass für eine fristlose Kündigung in 2 Monaten. ... Allerdings, was spricht gegen eine ordentliche Kündigung jetzt?
Leserforumvon mila555 | Mietrecht | 12 Antworten | 20.12.2005 15:58
Ist die Kündigung berechtigt, muss der Mieter einen Nachmieter vorschlagen. ... Aber es kann nicht bedeuten, dass ein Recht entsteht von der üblichen dreimonatsfrist zur Kündigung verzichtet werden kann, das wäre nur im Sinne einer fristlosen Kündigung möglich. ... oder gleich hier: http://www.svz.de/recht/miete/miete28_02_2005_4115.html Sonderkündigungsrecht gibt es nicht nur im Zusammenhang mit fristloser Kündigung.
Leserforumvon Annkar | Mietrecht | 5 Antworten | 18.06.2016 17:27
Das ist mit Sicherheit kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. ... Und für eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB muss einiges passieren. ... Achso, Kündigung zum 31.09. nicht vergessen.
Leserforumvon japa123 | Mietrecht | 6 Antworten | 23.11.2015 20:14
Vermieter klagt die Mieterhöhung im September ein, kann der Mieter nun vom "§ 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung" gebrauch machen? ... Am 24.11.2015 von Lolle Das Mieterhöhungsverlangen ist dem Mieter im Januar (also bis 31.01.15) zugegangen, dann hätte die mieterseitige Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechtes dem Vermieter bis 31.03.15 zugegangen sein müssen (Ablauf des zweiten Monats = 2 volle Monate nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens = der Mieter hat 2 volle Monate Zeit sich zu überlegen, ob er sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt). hier ist es nochmal erklärt http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/sonderkuendigungsrecht/ http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderkuendigung-bei-Mieterhoehungsverlangen-%28558%29---f204561.html Inzwischen sind seit Fristablauf 8 weitere Monate vergangen und bereits im September ist das Urteil ergangen! ... Dann wäre das wirksame und damit maßgebliche MEV im September zugegangen und damit noch bis Ende November die Kündigung nach §561 I BGB möglich sein.
Leserforumvon kendyshop | Mietrecht | 6 Antworten | 05.04.2018 14:00
Besteht ein Recht an Sonderkündigungsrecht. ... Beste Grüße -- Editiert von kendyshop am 05.04.2018 14:11 Am 5.4.2018 von Flo Ryan Warum sollte da ein Sonderkündigungsrecht bestehen? ... Wenn der Mieter die Duldung bereits unterschreiben hat, ist auch eine fristlose Kündigung vom Tisch.
Leserforumvon Tanita0815 | Mietrecht | 7 Antworten | 26.09.2017 22:55
Habe immer brav meine Miete gezahlt und bekam jetzt die Kündigung sonderkündigungsrecht nach paragraph 545 bgb und muss in 6 Monaten raus. ... Grüsse T Am 26.9.2017 von cauchy Zitat (von Tanita0815):sonderkündigungsrecht nach paragraph 545 bgb bitte schau nochmal nach. ... Nach § 573c BGB wäre eine Kündigung zum Ende Dezember möglich, sofern deine Kündigung den Vermieter spätestens am 6.10. erreicht bzw.
Leserforumvon Melanie85 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.01.2017 20:31
Wenn ich dieses nicht getan habe kann ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen. ... In dem Schreiben steht drin wenn ich kündigen möchte dann habe ich eine Frist von 2 Monaten muss ich dann spätestens zum 12.2. die Kündigung zu ihm schicken?
Leserforumvon Chippi | Mietrecht | 3 Antworten | 02.03.2010 16:54
Hallo, ich habe folgendes Anliegen: Aufgrund erheblicher Schäden in meiner Wohnung möchte ich vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Kann ich aufgrund folgender Schäden eine fristlose Kündigung durchsetzen? ... Wenn die Risse nicht gerade auf eine Einsturgefahr hindeuten sehe ich aber auch ohne eine so lange Akzeptanz keinen Grund für eine fristlose Kündigung.
Leserforumvon Butzenmann | Mietrecht | 9 Antworten | 27.11.2008 20:24
Wir sind leider gezwungen das Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus nach § 573 zu benutzen.Dazu meine Frage: Vor Jahren haben wir im Dachgeschoß für die Kinder ein Spielzimmer eingerichtet und eine kleine Toilette dazu. ... Am 27.11.2008 von guest123-2170 --- editiert vom Admin Am 27.11.2008 von kathi2008 Ein Zimmer mit Klo ist keine Wohnung Am 28.11.2008 von guest123-2162 -Können uns da jetzt Schwierigkeiten entstehen;- Also nach Meiner Prüfung der Angelegenheit würde ich nicht so ohne weiteres und leichtfertig die Kündigung aussprechen. ... Nachher erlangt diese Kündigung keine Gültigkeit und Sie bleiben auf dem gesamten Aufwendungen sitzen.
Leserforumvon Grimoire | Mietrecht | 7 Antworten | 01.06.2016 14:14
Wir sprachen mit dem Eigentümer über eine vorzeitige/außerordentliche Kündigung aus o.g. ... Denn auch der müßte einer Kündigung. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es übrigens nur bei Mieterhöhung oder Tod des Mieters.
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