333 Ergebnisse für „kündigung außerordentlich“

Leserforumvon Ready247 | Mietrecht | 2 Antworten | 27.02.2022 21:25
- hat er trotzdem dann das Recht auf eine ordentliche Kündigung? ... Das hat nur die fristlose Kündigung verhindert. ... [/quote] § 543 BGB sagt, dass er sogar außerordentlich kündigen darf ...
Leserforumvon kallikus | Mietrecht | 5 Antworten | 15.07.2011 13:32
Müssen wir die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder ist sind die unpünktlichen Zahlungen Grund für eine Außerordentliche Kündigung? Es heißt ja bei "zahlreichen unpünktlichen Zahlungen" kann man außerordentlich kündigen. ... Dazu muß man erst mal mit Hinweis auf potentielle Kündigung entsprechend abmahnen. ----------------- "" Am 15.7.2011 von kallikus Okay, also schreibe ich 3 Abmahnungen bis die Kündigung greift.
Leserforumvon Saschah | Mietrecht | 29 Antworten | 29.03.2017 21:57
-- Editiert von Baldwin123 am 29.03.2017 22:10 Am 29.3.2017 von cauchy Zitat (von Saschah):ch habe Anfang dieser Woche außerordentlich gekündigt (...) zum 01.06.2017. ... Also im schlimmsten Fall wird die Kündigung als ordentliche Kündigung angesehen, sehe ich das richtig? ... Dann bekomme ich als Antwort, er will doch außerordentlich kündigungen.
Leserforumvon fb380955-91 | Mietrecht | 13 Antworten | 07.01.2014 11:41
Wir wurden dann vom Vermieter außerordentlich fristlos gekündigt und haben noch im selben Monat die Wohnung verlassen - drei von vier Bewohnern zumindest. ... Das würde ich empfehlen. wirdwerden ----------------- "" Am 7.1.2014 von fb380955-91 Es geht um zwei Monate, weil die fristlose Kündigung Anfang Dezember ausgesprochen wurde, jedoch unter dem Vorbehalt dass, wenn wir die Wohnung nicht sofort verlassen, diese innerhalb von drei Monaten geräumt sein muss. ... Am 7.1.2014 von Anjuli123 quote:Es geht um zwei Monate, weil die fristlose Kündigung Anfang Dezember ausgesprochen wurde, jedoch unter dem Vorbehalt dass, wenn wir die Wohnung nicht sofort verlassen, diese innerhalb von drei Monaten geräumt sein muss.
Leserforumvon Snowball81 | Mietrecht | 5 Antworten | 13.11.2009 11:49
Hallo, ich habe jetzt schon ein wenig gesucht, aber noch nichts (meiner Vorstellung entsprechendes) gefunden. Ich habe gestern einen Mietvertrag mit einer Dauer von 4 Jahren unterschrieben. 1. Habe ich hier auch die 14-Tage Rücktrittsrecht?
Leserforumvon C.Schiller | Mietrecht | 0 Antworten | 27.12.2007 17:50
Der Untermieter hat ein schreiben ausgehändigt bekommen von den Hauptmietern bekommen in dem ihm Ausserordentlich gekündigt wird. Hier das schreiben: Ausserordentliche Kündigung des Untermietverhältnisses Hiermit kündigen wir ausserordentlich das Untermietverhältnis zwischen den Mietern Musterfrau/Mustermann und Musterjunge, da Herr Musterjunge seinen Zahlungsverpflichtungen von vier Monatsmieten nicht nachgekommen ist. ... Wenn Herr Musterjunge bis zum 27.12. die Mieten gezahlt hat, welche ihm noch ausstehen, ist die Fristlose Kündigung dann unwirksam, und kann er dann bis zum 30.03.2008 weiterhin die Wohnung/das Zimmer bewohnen?!
Leserforumvon Biene72 | Mietrecht | 4 Antworten | 28.01.2020 08:44
V hat den Eingang der Kündigung bestätigt, ebenfalls die Zerrüttung, und parallel den Mietvertrag außerordentlich zum 31.1.2020 gekündigt, da V der Meinung ist, außerordentlich ist nicht erst in 5 Wochen, sondern mehr oder weniger sofort. ... Kann das rechtens sein, dass M dies zu bestimmen hat, und wo ist da der Sinn von "außerordentlich"? ... Aufgrund der fristlosen Kündigung ist V m.E. im Recht, Am 28.1.2020 von cauchy Auch bei einer fristlosen Kündigung gibt es eine Ziehfrist.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 13 Antworten | 02.02.2008 11:46
Außerordentlich: Kündigung, ohne die vertraglich vereinbarte Frist einzuhalten, jedoch nicht jetzt und sofort ausziehen zu müssen/wollen. ... Am 2.2.2008 von 1968alex fristlose ist nun mal sofort und ausserordentlich ist eine Kündigung wegen besonderen Gründen. ... Auch das hast Du falsch verstanden: Eine fristlose Kündigung ist immer außerordentlich (z.B. § 543 BGB).
Leserforumvon n7 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.05.2011 16:07
Rechtfertigt das ein außerordentliche Kündigung? ... ----------------- "" Am 30.5.2011 von dem User always known as Mortinghale quote:Rechtfertigt das ein außerordentliche Kündigung?
Leserforumvon Punica74 | Mietrecht | 4 Antworten | 27.11.2016 18:04
Ist dieser Aspekt in der fristlosen Kündigung ebenfalls zu erwähnen? Vielen Dank für eure Antworten Am 27.11.2016 von AltesHaus 1) Fristlose hilfsweise außerordentlich ordentliche Kündigung, schrfiftlich Zugang muss gerichtsfest nachweisbar sein (entweder Einwurf unter Zeugen, durch Boten oder Einwurf Einschreiben), die Kündigung außerordentlich ordentlich zusätzlich deswegen, well die fristlose Kündigung durch Zahlung geheilt werden kann, die außerordentlich ordentliche nicht. ... Ist dieser Aspekt in der fristlosen Kündigung ebenfalls zu erwähnen?
Leserforumvon angelofhope | Mietrecht | 4 Antworten | 11.11.2008 10:58
Wie ist das dann mit der Kündigung? Am 11.11.2008 von Dinsche Ach, und die Mutter will außerordentlich kündigen, damit sie mit ihrer Tochter wieder eine gemeinsame Wohnung mieten kann? ... Nein, das Recht, außerordentlich zu kündigen, hat die Mutter nicht.
Leserforumvon C.Schiller | Mietrecht | 8 Antworten | 28.12.2007 10:20
Der Untermieter hat ein schreiben ausgehändigt bekommen von den Hauptmietern bekommen in dem ihm Ausserordentlich gekündigt wird. Hier das schreiben: Ausserordentliche Kündigung des Untermietverhältnisses Hiermit kündigen wir ausserordentlich das Untermietverhältnis zwischen den Mietern Musterfrau/Mustermann und Musterjunge, da Herr Musterjunge seinen Zahlungsverpflichtungen von vier Monatsmieten nicht nachgekommen ist. ... Ist der Grund für die Kündigung die Mängel, welche Ihr dem Vermieter gemeldet habt ?
Leserforumvon FANTOMAS66 | Mietrecht | 1 Antwort | 31.10.2006 12:13
Hallo, habe von meinem Arbeitgeber die Kündigung bekommen und gleich den Vermieter informiert bzgl.ordentlicher Kündigung. Muß ich die 3 Monate zahlen oder kann ich bei dienstlichem Umzug auch in kürzerer Frist außerordentlich kündigen ?
Leserforumvon Tinschen | Mietrecht | 2 Antworten | 23.07.2007 21:52
Nun nach einem Jahr kommt die Kündigung nach §543 BGB außerordentlich aus wichtigem Grund, mit sofortiger Wirkung. ... Brauche dringend einen Rat, da die Kündigung zum 31.07.07 erfolgt ist. Schon mal meinen Dank vorab, lg, Tinschen ----------------- "Tinschen" Am 24.7.2007 von hh Der wichtige Grund sollte in der Kündigung genannt sein.
Leserforumvon Merline | Mietrecht | 5 Antworten | 12.11.2003 14:58
Die Beendigung solcher unbefristeter Mietverhältnisse ist nur durch eine wirksame Kündigung möglich. 1. Recht zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung Ein Recht zur fristlosen Kündigung steht dem Mieter in drei Fällen zur Verfügung: - bei Nichtgewährung des Gebrauchs- bei erheblicher Gesundheitsgefährdung - bei erheblicher Pflichtverletzung durch den Vermieter 2. ... Die Klausel "das Recht auf außerordentliche Kündigung........" bedeutet, dass, wenn einer von Beiden einen Anlass dazu gibt, kann auch während der 4 Jahre außerordentlich gekündigt werden.
Leserforumvon go551685-65 | Mietrecht | 9 Antworten | 19.04.2022 10:56
Hallo, wie ist das, wenn man dem Mieter eine außerordentlich Kündigung aufsetzt. ... Kann man auch außerordentlich/fristlos auf den 30.04 kündigen oder schließt sich das dem Sinn nach schon aus? ... Insofern ist de Frage ob man fristlos oder nur außerordentlich kündigt.
Leserforumvon dxbtc | Mietrecht | 7 Antworten | 12.08.2021 17:26
Diese "fristlose" Kündigung wäre unwirksam und rechtsmissbräuchlich. ... s. § 340 BGB) und * Außerordentlich fristlose Kündigung (das gilt hier nicht) [quote=Leo4]Und mit der gesetzlichen Frist kann der Mieter ohne Grundangabe ohnehin kündigen.... Er kann außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (s.§ 540 BGB).
Leserforumvon Ulli K. | Mietrecht | 3 Antworten | 16.09.2007 19:38
Im Zuge dieser (auch für eine außerordentliche Kündigung ausreichenden?) ... Darauf kündigte ich außerordentlich am 01.09.2009 zum 30.09.2007. ... Am 16.9.2007 von Mortinghale Unzulässige fristlose Kündigung gilt automatisch als fristgerechte Kündigung.
Leserforumvon Hans Hoss | Mietrecht | 6 Antworten | 30.08.2012 19:23
Zwei fehlende Mieten sowieso. ----------------- "" Am 30.8.2012 von kathi2008 Ja, nur sind verspätete Mietzahlungen meines Wissens nach kein Grund für eine fristlose Kündigung, sondern - nach Abmahnung - nur für eine fristgerechte. ----------------- "" Am 30.8.2012 von pro_forma Hallo Hans Hoss, ja, der Vermieter kann eine außerordentlich fristlose Kündigung bereits aussprechen, wenn die Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine nicht gezahlt wurde. ... (Thomas Mann)" Am 31.8.2012 von Stefan 5 Die verspäteten Zahlungen können nach Abmahnung eine ordentliche Kündigung begründen. Da aber ohnehin zwei Monatsmieten fehlen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Leserforumvon Kicksen | Mietrecht | 5 Antworten | 26.01.2009 22:45
Hallo, was sind Gründe für eine ausserordentliche Kündigung eines Mietvertrages? ... Kann man hieraus das Mitverhältnis ausserordentlich kündigen, oder müssten wir die 3 Monatsfrist einhalten? ... Mir gehts gerade nur darum ob das für eine ausserordentliche Kündigung reicht?
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