214 Ergebnisse für „heizkosten erhöhung“

Leserforumvon Oli2712 | Mietrecht | 2 Antworten | 19.01.2022 16:12
V, der bereits längere Zeit im Rentenalter ist, hat nun erfahren, dass Heizöl teurer geworden sein soll und schreibt nun dem M, dass er "die Miete wegen erhöhter Nebenkosten" erhöht. weil die umlagefähigen Betriebskosten, namentlich die Heizkosten ab 2022 gestiegen seien Er will ab dem nächsten Monatsersten 50 Euro mehr haben und bittet um Verständnis. ... M möchte nun zunächst bestreiten, dass seit Mietbeginn überhaupt Heizöl gekauft wurde, sich also die bislang allenfalls theoretische Erhöhung des Brennstoffpreises nicht auf bislang angefallen Betriebskosten auswirkt und auch nicht auf die Betriebskosten bis zum erneuten Kaus. ... Er kann nicht einschätzen, wie viel die Erhöhung des Marktpreises tatsächlich ausmacht.
Leserforumvon LEHN24 | Mietrecht | 13 Antworten | 10.10.2022 10:29
Guten Tag, der Einzug erfolgte von am 01.05.2022 Monatlich leiste ich sowohl für die Nebenkosten, als auch die die Heizkosten eine Zahlung. ... [/quote]Stimmt, der steht einer einseitigen Erhöhung entgegen. ... Meine Heizkosten steigen, dabei funktioniert meine Heizung nicht einmal.
Leserforumvon Dörthe | Mietrecht | 5 Antworten | 17.01.2006 00:30
Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung mit Heizkosten bekommen, in der ich dazu aufgefordert werde, die Heizkostenvorauszahlung ab 01.02.06 zu erhöhen. ... Um meine Lage zu beurteilen genügen hoffentlich die folgenden Angaben: tatsächliche Heizkosten: 433,16 Euro (monatlich also: 36,10 €) Vorauszahlungen: 306,84 Euro (monatlich: 25,57 €) Zitat der Hausverwaltung: "...Erhöhen Sie die HEIZKOSTENVORAUSZAHLUNG ab 01.02.2006 auf 60,00Euro.... Aber eine solche Erhöhung ist sicherlich nicht statthaft.
Leserforumvon go604617-85 | Mietrecht | 19 Antworten | 19.03.2022 00:12
[/quote] Die Pauschalmiete bezieht sich ja ausdrücklich nicht auf die Heizkosten, bzw. wurde bei den Heizkosten ein Pauschalbetrag auf Basis eines erwarteten Verbrauches und Preises definiert. ... Es ist keine Vorauszahlung, sondern eine Erhöhung. ... Und will die Erhöhung zum 1.4.
Leserforumvon kalakke | Mietrecht | 20 Antworten | 14.01.2022 02:29
Bislang zahle ich pro Monst eine Vorrauszahlung von 40 Euro für Betriebskosten und nochmal 40 Euro für die Heizkosten. ... Die Erhöhung der Betriebskosten ist in § 560 Abs. 4 BGB geregelt. ... [/quote] Dann dürfte die Grenze für die Erhöhung bei 6 EUR liegen.
Leserforumvon Art3mis123 | Mietrecht | 3 Antworten | 07.09.2022 11:34
Wie schon im Titel zu erkennen ist, habe ich eine Frage bezüglich der Erhöhung der Nebenkosten für meine Mietwohnung, die mir aktuell keine Ruhe lässt. ... Spielen hier die Umstände ebenfalls eine Rolle, darunter auch die gemeldeten Mängel, um mich vor einer Erhöhung zu schützen? ... [/quote]Er könnte dich darum bitten, dass du ab xxDatum eine höhere Vorauszahlung für die Heizkosten zahlst.
Leserforumvon Malermeister1 | Mietrecht | 47 Antworten | 11.10.2021 20:07
Mindestens die Heizkosten und die Kosten für Warmwasser müssen dann nach Verbrauch abgerechnet werden.... Davon unberührt bleibt natürlich, dass er die Heizkosten rausnehmen und darüber abrechnen muss. ... Oder eine Erhöhung ist grundsätzlich nicht möglich?
Leserforumvon clipfish | Mietrecht | 11 Antworten | 23.09.2011 12:40
Leider werden die Heizkosten von Jahr zu Jahr teurer und dieses wird vom VM in Rechnung gestellt. ... NK-Erhöhung um 10 Euro 12/2010: 300 Euro Nachzahlung 12/2010: mtl. ... HK-Erhöhung um 15 Euro Die Abrechnung ist vom 11.08. erhalten.
Leserforumvon User 23 | Mietrecht | 5 Antworten | 01.09.2015 14:10
Darin vereinbart ist die Grundmiete, Nebenkostenpauschale und Heizkosten. ... Da muß der Vermieter anhand der Vorjahreskosten des Hauses nachweisen das eine Erhöhung gerechtfertigt wäre. Das die Heizkosten gesunken sind heißt noch lange nicht das es die anderen Nebenkosten auch sind.
Leserforumvon Puschel1 | Mietrecht | 6 Antworten | 26.11.2012 23:03
. ----------------- "" Am 27.11.2012 von xxsirodxx Werden Heizkosten "pauschal" erhoben, gibt es keine Erhöhung/Nachzahlung. Aber auch keine Rückvergütung wenn weniger Heizöl verbraucht wird. ----------------- "" Am 27.11.2012 von SueCologne Nach der Heizkostenverordnung kannst Du nur in Sonderfällen eine Pauschale für Heizkosten vereinbaren.
Leserforumvon 8bit | Mietrecht | 9 Antworten | 28.02.2012 16:09
Wie soll ich mich bezüglich der bereits von mir geleisteten Heizkosten-Nachzahlung verhalten? ... Die Erhöhung wurde zum 01.03. wirksam. ... Wie soll ich mich bezüglich der bereits von mir geleisteten Heizkosten-Nachzahlung verhalten?
Leserforumvon Morcheeba | Mietrecht | 8 Antworten | 02.12.2021 12:08
Oder wenn eine Erhöhung der Grundsteuern bereits beschlossen worden wäre. Hier geht's aber ja offenbar um Heizkosten. ... Am 2.12.2021 von Anami [quote=Morcheeba]Nebenkosten erhöhen wegen Verdopplung der Heizkosten?
Leserforumvon Sklaveriusnixnux | Mietrecht | 4 Antworten | 09.11.2013 17:40
Rentner, der verbraucht deutlich mehr für Heizkosten. ----------------- "MfG Susanne Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. ... Dann ist das auch keine Erhöhung der Miete, sondern eine Anpassung/Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung.
Leserforumvon Zahnloewe | Mietrecht | 4 Antworten | 15.12.2022 00:09
Ich möchte auch nicht das Geld meines Vermieters, sondern, dass die Heizkosten gerecht abgerechnet werden. ... Durch die Verdopplung meines Anteils, verdoppelt sich natürlich auch jede zukünftige Erhöhung der Heizkosten. Wenn die Heizkosten sich bald verdoppeln sollten, vervierfachen sich meine Kosten.
Leserforumvon Julie123mitglied | Mietrecht | 14 Antworten | 11.12.2021 15:30
Als Differenz zur Kaltmiete bleiben dann die Heizkosten. ... Als Differenz zur Kaltmiete bleiben dann die Heizkosten.... Die Folge war eine drastische Erhöhung der Kosten...
Leserforumvon KleinesIch | Mietrecht | 4 Antworten | 06.02.2015 14:43
Eine Erhöhung der NK fände zum 01.12.14 statt (3 Tage!) ... Eine Aufschlüsselung der NK-Anteile wie Wasser, Heizkosten etc. existierte nicht. ... Eine Erhöhung der NK fände zum 01.12.14 statt (3 Tage!)
Leserforumvon mauckendorf | Mietrecht | 4 Antworten | 27.03.2010 11:25
Am 27.3.2010 von hh Wenn es sich nicht um ein Zweifailienhaus handelt, in dem die andere Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, dann ist die Pauschalierung der Heizkosten gar nicht zulässig.
Leserforumvon guest-12309.10.2022 19:13:12 | Mietrecht | 13 Antworten | 04.07.2022 15:52
Tatsächlich ist es wohl eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. ... Tatsächlich ist es wohl eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.... Daher gehe ich davon aus, dass die Erhöhung vor diesem Hintergrund vorgenommen wird.
Leserforumvon guest-12328.09.2009 08:43:36 | Mietrecht | 26 Antworten | 24.09.2009 22:28
Eine Erhöhung wurde sofort umgesetzt, mit einer Senkung lassen sich die Versorger aber unendlich Zeit. ... So würde mein Vm auch gleich 23 % seiner eigenen Heizkosten sparen, wenn er denn nur den Versorger wechselt....
Leserforumvon MortelCouvee | Mietrecht | 26 Antworten | 16.05.2016 10:05
Außerdem waren auch die Heizkosten falsch angegeben (z.B. beträgt die Summe vom Erdgaslieferanten für das Jahr 2013 ca 1300 Euro und in der NK- Abrechnung stehen 2305 Euro und auch die Jahre darauf stimmen die Zahlen absolut nicht, ich weiß wirklich nicht wie er auf solche Zahlen kommt).
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