25 Ergebnisse für „gewerblich fristlos“

Leserforumvon Shayara93 | Mietrecht | 26 Antworten | 05.10.2015 21:14
Und fristlos bedeutet fristlos, die hätten Dich auch innerhalb von 3 Tagen auf die Straße setzen können. ... Fristlos bedeutet sofort. ... Zur Klarstellung: Ich finde es auch komplett daneben, ein WG-Zimmer in einem Studentenwohnheim gewerblich weiterzuvermieten.
Leserforumvon manthom | Mietrecht | 3 Antworten | 18.04.2015 23:54
Habe am Samstag die fristlose Kündigung erhalten aufgrund ausstehender Miete für meine Räume die ich gewerblich nutze und im Kündigungsschreiben wurde die fehlenden Mieten aufgeführt und auch das mir den Zutritt zu den Räumen unzugänglich gemacht werden soll bis zur vollständigen Zahlung der offenstehenden Forderung.
Leserforumvon guest-12321.06.2009 13:43:06 | Mietrecht | 4 Antworten | 29.07.2008 14:16
Kann man einem Mieter (fristlos) kündigen, weil er in seiner Kleinwohnung (vertragswidrig, weil vermutlich gewerblich) einen leistungsstarken Internet-Server betreibt, der durch seine lauten hohen Geräusche die übrigen Hausbewohner um den Verstand bringt? ... Am 29.7.2008 von Catlady Ein Server muss nicht zwangsläufig gewerblich sein. ... Ich bezweifele sehr stark, dass ein Server der gewerblich ist und Anbindung ans Internet hat, von einer Privatwohnung aus betrieben wird.
Leserforumvon Jubbry | Mietrecht | 2 Antworten | 07.01.2013 15:20
Hallo, hier die kürzere Ausführung: Mal angenommen der Mieter M vereinbart am 19.Juli.2012 mit seinem Vermieter V eine mietfreie Zeit für eine gewerblich genutzte Lagerhalle von Juli 2012 bis Februar 2013. ... V nimmt keine Verbesserungen vor und M kündigt auf Grund einer massiven Verschlimmerung der Mängel zum 16.09.2012 außerordentlich und fristlos per Einschreiben.
Leserforumvon VermieterMitÄrger | Mietrecht | 13 Antworten | 05.02.2013 19:04
Hallo zusammen, ich werde nächste Woche meinen Mieter fristlos(2 Wochen) und ersatzweise fristgerecht(12 Wochen) wegen ausstehnden Mieten(3,5 Monatskaltmieten)kündigen. ... Ein Vermieter handelt gewerblich, da erforscht man nicht den wahren Willen, sondern geht davon aus, dass eine Vermieter die Gesetze kennt und auch korrekt anwendet. ... Ich bitte aber die Experten dies ggfls. zu vertiefen. ----------------- "" Am 7.2.2013 von RMHV quote:Ein Vermieter handelt gewerblich, da erforscht man nicht den wahren Willen, sondern geht davon aus, dass eine Vermieter die Gesetze kennt und auch korrekt anwendet. von florian3011 am 07.02.2013 16:52 Wie kommt man eigentlich zu dieser kruden Erkenntnis?
Leserforumvon sulo | Mietrecht | 5 Antworten | 14.08.2004 09:36
Am 14.8.2004 von sulo erstmal danke für die antwort. bei uns ist das aber alles noch etwas komplexer, es handelt sich hierbei um ein haus mit nebengebäude. das nebengebäude nutzen wir geschäftlich. wir haben auch 2 mietverträge einen gewerbemietvertrag für das nebengebäude und einen normalen für das wohnhaus. wie ich das sehe kann der vermieter einen gewerebmietvertrag ja jederzeit fristlos kündigen. das wäre natrülich auch nicht so schön. naja ich werde dem vermieter ersteinmal mitteilen das wir an einem kauf nicht interessiert sind und abwarten was dieser nun unternimmt. Am 14.8.2004 von guest123-56 Das mit dem Gewerbemietvertrag ("jederzeit fristlos kündigen") ist nicht richtig. Für einen gewerblich genutzten Raum gelten zwar nicht die besonderen Schutzvorschriften für Wohnraum (z.B.
Leserforumvon leo5553 | Mietrecht | 3 Antworten | 08.05.2017 17:11
Vermietet wurde eine 250m² kleine Halle von privat an einen Mieter, der diese gewerblich nutzt. Im Februar 2017 wurde dem Mieter fristlos gekündigt, da dieser seit Nov. 2016 keinerlei Zahlungen leistet.
Leserforumvon Simone37 | Mietrecht | 5 Antworten | 23.06.2015 08:54
Ich versuche es stichpunktartig kurz zu halten: -Vermieter hat aufgrund wiederholten Mietzahlungsverzug fristlos gekündigt -Mieter verläßt das Objekt nicht und leistet weiterhin keine Miet/Nutzungsgebühren -Mieter lässt zwischen den Zeilen durchblicken, dass er Insolvenz (GmbH) anmeldet -Vermieter will eine isolierte (nur Räumung, keine Zahlungsklage) Räumungsklage einreichen Mietobjekt: Lagerhalle, gewerblich genutzt Miete/mtl.: 1900 Euro + 325 Euro Nebenkosten Fragen: 1.
Leserforumvon Dinsche | Mietrecht | 2 Antworten | 08.01.2009 16:47
Mein Vater hat ein Haus, welches er an 2 Parteien gewerblich verpachtet. ... Es besteht seit Okt.07 kein Vertrag, aber der Pächter ist trotzdem noch drin und zahlt (mehr schlecht als recht halt), wenn man ihm Druck macht. 2 komplette Mieten sind jedoch noch nicht gezahlt, und wenn die bis nächste Woche nicht da sind, dann möchte mein Vater dem fristlos kündigen.
Leserforumvon 1ngo | Mietrecht | 20 Antworten | 22.11.2013 23:15
----------------- "" Am 23.11.2013 von Michael32 quote:Dieses Urteil gilt jedoch ausschließlich für gewerblich genutzte Immobilien. ... Und wenn Sie die Mieterin loswerden wollen, würde ich nicht mahnen, sondern bei Verzug von zwei Monatsmieten fristlos kündigen. ... Fristen: Kündigung sofort fristlos halt und dann 14 Tage Ziehfrist für den Auszug gewähren.
Leserforumvon kabelbw | Mietrecht | 22 Antworten | 28.02.2009 17:24
Denn gewerblich gibts keinen Schutz. ... Du kannst aus diese drei Gründen die Mietvertrag fristlos kündigen, d.h. sofort. quote:Die Damen sind aus Bulgarien und können nichtmal deutsch. ... Gekündigt wurde er fristlos am 1.12.2008 spätestens jedoch auf den 15.12.08.
Leserforumvon 3D | Mietrecht | 12 Antworten | 24.09.2007 15:59
Am 24.9.2007 von 3D Ja, sind meine Autos ich wechsle auch schon mal mehrmals im jahr hier & da mal ein auto..problem ist, bisher hat der mietvertrag nur mündlich bestanden,jetzt verlangt der Vermieter dass ich ein Vertrag unterschreibe, in dem ich die Kennzeichen der Fahrzeuge benennen soll & nur mit Absprache mit VM ein anderes Fzg. reinstellen darf & wenn ich mich nicht daran halte mir fristlos gekündigt werden darf.. gibt es vielleicht irgendeine Rechtsprechung darüber?! ... Schwierig dürfte es aber werden, wenn du tatsächlich gewerblich im Autohandel o.ä. tätig bist und das vor Anmietung der Garage dem VM nicht mitgeteilt hast.
Leserforumvon guest-12324.10.2020 19:57:30 | Mietrecht | 16 Antworten | 16.08.2017 16:14
Gewerblich? ... Am 16.8.2017 von AltesHaus Ständiger Zahlungsverzug ist ein Grund für eine fristlose Kündigung Zitat:BGH gab dem Vermieter Recht Der Vermieter konnte das Mietverhältnis fristlos kündigen. Nach § 543 Abs. 1 BGB kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Verschuldens der Parteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Leserforumvon hasel123 | Mietrecht | 23 Antworten | 28.08.2016 08:39
Macht er das nicht kann (wahrscheinlich) fristlos gekündigt werden. ... Zitat (von hasel123):gewerblich Was heißt das genau? ... Zitat (von hasel123):gewerblich Was heißt das genau?
Leserforumvon go460891-29 | Mietrecht | 3 Antworten | 28.02.2017 18:56
Sofern der Mieter einen wichtigen Grund zur außerordentlich fristlosen Kündigung nur gegen den Vermieter 2 haben sollte, lässt der Vermieter 1 diesen Kündigungsgrund auch gegen sich gelten, so dass der Mieter beide Mietverhältnisse außerordentlich fristlos kündigen kann. 6. ... Das ist ja witzig, in dem Vorwort des Mietvertrags geht der Vermieter sogar auf § 549 (3) BGB ein, hier der Text aus dem Mietvertrag: V1 hat das Anwesen Straße X , Stadt mit einem Generalmietvertrag von der XXX AG angemietet, um den somit gemieteten Wohnraum gewerblich einem Dritten zu Wohnzwecken weiterzuvermieten.
Leserforumvon Huckeduster | Mietrecht | 1 Antwort | 07.10.2006 20:55
Es geht um ein Ladengeschäft ( Gewerblich). ... Nun wurde uns Fristlos zum 1.
Leserforumvon flashback | Mietrecht | 8 Antworten | 13.01.2004 17:10
Ich habe nun aufgrund dieses Mangels, sowie aufgrund des verunstalteten Zuganges und der Müllablagerung die von anderen Mietern im Hausflur durchgeführt wird, der damit endgültig wie eine permanente Baustelle wirkt, den Mietvertrag fristlos wegen Vertragsbruches gekündigt. ... Da Deine Existenz gefährdet ist, der MV eindeutig gewerblich ist, könntest Du sogar eine 100% Mietminderung androhen!
Leserforumvon Irma | Mietrecht | 37 Antworten | 01.11.2016 19:28
Im Mietvertrag steht " nicht gewerblich benutzt" Was versteht man nun unter gewerblicher Nutzung ? ... Wenn Du dort nur die Stoffe lagern würdest, wäre es auch gewerblich, jedoch würde es die "gute Frau" nicht stören. ... Es besteht ein Unterlassungsanspruch gegen Dich, da hätte der Vermieter die Möglichkeit nach einer Abmahnung bei weiteren Verstößen Dich fristlos zu kündigen.
Leserforumvon Matbianco | Mietrecht | 21 Antworten | 20.12.2007 17:08
Der Mieter kann bei Verweigerung der Übergabe den Vertrag fristlos kündigen (muß er aber nicht). ... Na der Grund für mich zu kündigen ist etwas delikat denn die "Möbel" weissen deff. auf eine Nutzung der Wohnung unter anderem als na ja lann ich hier nicht reinschreiben o.ä hin und vermietet habe ich ja ausdrücklich als Wohnung d.h. nicht gewerblich?
Leserforumvon wirdwerden | Mietrecht | 38 Antworten | 28.12.2012 09:30
Gewerblich auch nicht. ... daran gedacht, den Verfassungsschutz zu informieren, denn wenn eine Grenze überschritten wird, dann wird das rasch verboten und dann hat man auch sehr rasch einen Grund, die fristlos rauszuwerfen. ----------------- "Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar.
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