331 Ergebnisse für „eigenbedarf monat“

Leserforumvon Chrissi_Luke | Mietrecht | 7 Antworten | 27.02.2016 13:41
Jetzt wurde uns nach nicht einmal einem Monat mitgeteilt, dass unsere Vermieterin uns auf Eigenbedarf kündigt, da ihr Mann sie aus dem gemeinsamen Haus raus wirft. ... Darf Sie uns nach einem Monat einfach so zum 1.6. wieder raus werfen? ... Nach einem Monat ist aber sehr extrem.
Leserforumvon yvonne29 | Mietrecht | 36 Antworten | 22.06.2009 23:38
., 5 kinder im alter von einem bis acht jahren und sie im vierten monat schwanger - beziehen harzt IV) bewohnt große mietwohnung (190 qm, 8 zimmer) welche der vermieter verkaufen will und mitgeteilt hat sich besser nach etwas anderem umzusehen, da der neue eigentümer wegen eigenbedarf kündigen könnte wäre das wirklich so einfach durchsetzbar?? ... Kommt die Kündigung wegen Eigenbedarf, kann er noch immer reagieren (oder suchen). ... Wenn die eine Wohnung kaufen tun, dann vermutet man mal das bei die die Gründe für Eigenbedarf da sind.
Leserforumvon _Uli_ | Mietrecht | 2 Antworten | 21.07.2009 20:57
Hallo zusammen, meine Eltern vermieten ab diesem Monat ein Haus, ich wohne mit meiner Partnerin in einer Wohnung. Der Mietvertrag soll auf 3-5 Jahre festgesetzt werden, allerdings mit dem Passus, dass jeder Zeit auf Eigenbedarf gekündigt werden darf. ... Wäre ein Eigenbedarf wenn wir in Zukunft ein Kind vor Ablauf des Zetmietvertrages erwarten würden und die jetzige Wohnung zu wenig Platz für ein Kind aufweist (2 Zimmer)?
Leserforumvon Mark Werner | Mietrecht | 5 Antworten | 16.02.2007 11:27
Die hat uns damals die arge übernommen weil wir gering verdiener sind das liesse sich ja ohne Probleme nachweisen auch sage ich hier strikt wir haben keine Mietschulden die Miete wird jeden Monat Pünktlich gezahlt! Auf der Kündigung fehlt jeder Rechtsbehelf,und jegliche Begründung warum Eigenbedarf! Wobei ich denke das der Eigenbedarf,wegen dem (Sohn 18 jahre) des Vm ist.
Leserforumvon Fehler 404 | Mietrecht | 10 Antworten | 18.05.2023 17:44
Einen Monat später bekamen wir dann doch eine Kündigung, auch wegen Eigenbedarf, da die Mutter aus ihrer Heimat wohl in unsere Wohnung ziehen sollte. ... [/quote] Wenn es vorgetäuschten Eigenbedarf gibt, wird dem Mieter ein Anspruch auf Schadenersatz zustehen. ... Auch das darf sie, ohne das es automatisch zum vorgetäuschten Eigenbedarf wird.
Leserforumvon cerii | Mietrecht | 12 Antworten | 12.07.2020 23:18
In der tat sieht das ziemlich stark nach vorgetäuschten Eigenbedarf aus. ... "Konstruierter Eigenbedarf" wäre hier passender, weil keine Täuschung ersichtlich ist. ... Einen Grund für Eigenbedarf gibt es hier schon.
Leserforumvon Kersti.chen | Mietrecht | 3 Antworten | 10.08.2006 14:35
Kann meine Mutter so einfach Eigenbedarf nach 8 Monaten anmelden? ... Das Aussprechen einer Kündigung wegen Eigenbedarf nur 8 Monate nach Abschluss des Mietvertrages wird aber von vielen Gerichten als missbräuchlich angesehen. ... Monat schwanger), sollte auf jeden Fall ein RA für die Formulierung der Kündigung hinzugezogen werden.
Leserforumvon SebastianS85 | Mietrecht | 9 Antworten | 02.01.2017 12:37
Nach einem Monat steht die Wohnung immer noch leer. ... Zitat (von SebastianS85):Nach einem Monat steht die Wohnung immer noch leer. ... Natürlich kann ein Eigenbedarf auch wegfallen.
Leserforumvon Big Dan | Mietrecht | 0 Antworten | 24.01.2003 00:26
Wenn einer eine kuendigung macht wegen Eigenbedarf, um eine person zu pflegen, wie lang muss mann in dem Haus sein? Es wurdemir gesagt mann muss ein jahr und ein monat im Haus als pfleger.
Leserforumvon Julia S. | Mietrecht | 25 Antworten | 27.11.2004 04:55
Jetzt miete ich eine vergleichbare (sogar kleinere) Wohnung, die aber 20 Euro / Monat teurer ist. ... Ich habe gelesen, dass die Wohnung 1 Monat lang leerstehen kann (auch wenn wegen Eigenbedarf gekündigt). ... Und wenn ich meinerseits dann eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten muß, kann doch der Vermieter nicht im letzten Monat kommen und sagen: April, April. das wäre doch wohl zu einfach.
Leserforumvon Mullemaus45 | Mietrecht | 45 Antworten | 16.02.2010 11:06
Hallo, ich brauch Hilfe zu evtl. vorgetäuschtem Eigenbedarf. ... Der hat Eigenbedarf vorgetäuscht, obwohl keiner bestand! ... Die Frage ist doch viel eher folgende: Wie selten dämlich muss ein Vermieter sein wegen Eigenbedarf zu kündigen, obwohl kein Eigenbedarf vorliegt und obwohl er weiß, dass die Mieter vermuten, dass kein Eigenbedarf vorliegt?
Leserforumvon chaosmiss | Mietrecht | 12 Antworten | 30.12.2008 15:51
Grund:EIGENBEDARF Ist die Kündigung ungültig,da ja keine ausführliche Begründung zum Eigenbedarf dargelegt wird und vor allem,muss ich darauf reagieren oder kann ich mich ganz entspannt zurücklehen und abwarten? ... Monat schwanger und mit Ihrem Vermieter in einem 2-Familienhaus wohnend -- Editiert von chaosmiss am 30.12.2008 15:43 Am 30.12.2008 von guest123-2170 --- editiert vom Admin Am 30.12.2008 von Leibgerichtshof > muss nicht auch die Ehefrau mitunterschreiben Wieso? ... Mal davon abgesehen hab ich gelesen dass du im 6 Monat schwanger bist... der wird dich nie im leben daraus kriegen, selbst bei tatsächlichen Eigenbedarf da jedes Gericht erstmal an die Kinder etc. denkt.
Leserforumvon Fehlkauf | Mietrecht | 2 Antworten | 30.11.2006 15:26
Ich habe mal gehört, dass wenn einem Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen wird, dieser das Mietverhältnis auch schon vor dem Kündigungstermin beenden kann. ... Kann er dann einen Monat früher aus dem alten Vertrag "raus"? ... Schon aus Logistikgründen muss bei einem Umzug mit mind. 1 Monat doppelter Miete gerechnet werden. ----------------- "MfG Susanne"
Leserforumvon Freeway2323 | Mietrecht | 11 Antworten | 12.09.2023 20:23
Signa[/quote] Wir gehen davon aus hier kein Eigenbedarf vorliegt. Somit ist er,wenn er Eigenbedarf nur vortäuscht uns gegenüber Schadensersatzpflichtig . Am 13.9.2023 von Anami [quote=Freeway2323]Wir gehen davon aus hier kein Eigenbedarf vorliegt.
Leserforumvon margadoro | Mietrecht | 2 Antworten | 07.06.2009 10:33
Daraufhin erhielt ich noch im ersten Monat nach Einzug die – gerechtfertigte – fristgerechte Kündigung (3 Monate) wegen Eigenbedarfs, da meine Wohnung die einzige ist, in der der Ehemann hätte gepflegt werden können. ... Frage: Ist die Kündigung wegen Eigenbedarf automatisch hinfällig oder muss die Vermieterin die Kündigung ausdrücklich zurücknehmen?
Leserforumvon Willy10000 | Mietrecht | 28 Antworten | 21.03.2008 13:17
Nun kauft eine andere Fam. mit 4 Kindern das Haus u. möchte Eigenbedarfskündigung geltend machen.Ein angemessener,vergleichbarer Ersatzwohnraum ist aber nur für ca. 1200 Euro/Monat zu beschaffen.Wie könnte das nun sein mit der Härte. ... Auch hier gilt, dass der Eigenbedarf sehr gut begründet werden muss. ... Selbst wenn sie das Haus bar bezahlt hätten, müßten sie jetzt jeden Monat 600 € an Einnahmen versteuern, während sie die 1.200 €, die sie selbst zahlen, aus versteuertem Einkommen bestreiten müssen.
Leserforumvon zeigteisth | Mietrecht | 1 Antwort | 30.08.2007 21:09
Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Ausgangssituation: Vermieter V überreicht dem Mieter M eine Kündigung wegen Eigenbedarf und betont im Dialog nachdrücklich, dass der angegebene Kündigungstermin eingehalten werden muss, sich sogar anbietet, beim Umzug zu helfen und sogar zum Kompromiss bereit wäre, die Kündigungsfrist von drei Monaten aufzuheben, wenn die Wohnung zum angegebenen Termin wirklich leer ist. 1. ... Problem: Der Vermieter lässt über einen Anwalt eine rechtsgültige Kündigung erstellen, wodurch sich der angegebene Kündigungstermin um einen Monat nach hinten verschiebt.
Leserforumvon guest-12317.02.2018 18:59:41 | Mietrecht | 24 Antworten | 28.04.2012 12:42
Der Vermieter sagte heute, dass er die Kündigung schickt und wir dann 3 Monate Zeit haben das Haus zu räumen, wenns aber mal 1 Monat länger dauern sollte, wäre das auch kein Problem. ... Bis spätestens 01.08.2012 bzw. 01.09.2012 müssen wir ausgezogen sein, da wie gesagt der Vermieter meinte, wenn es jetzt auch 1 Monat länger dauern sollte auch kein Problem ist. ... Wird das Haus z.B. einen Monat nach Auszug des TE fremdvermietet (also nicht an den Sohn) dann muss das noch gar nichts heissen.
Leserforumvon ExitNow | Mietrecht | 2 Antworten | 04.02.2007 19:52
Gruß ExitNow Am 4.2.2007 von Michael32 Also, erstmal "besetzt" er ja nicht die Wohnung, sondern er ist Mieter und Du bekommst jedes Monat Dein Geld. Für Eigenbedarf musst Du in der Kündigung genau erläutern, warum und wieso Deine Mutter gerade in diese Wohnung ziehen muss.
Leserforumvon Alkanaft | Mietrecht | 2 Antworten | 15.02.2008 12:29
Jetzt bleibt natürlich die Frage muss ich noch einen weiteren Monat die alte Wohnung bezahlen ? schliesslich wurde mir ja die Wohnung aus Eigenbedarf gekündigt ?
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