2.248 Ergebnisse für „auszug kaution“

Leserforumvon Intheblue | Mietrecht | 9 Antworten | 15.01.2020 17:59
Guten Abend zusammen, Folgender fiktiver Fall: Der Schadensersatz eines Vermieters erlischt ja bekanntlich nach 6 Monaten. 8 Monate nach Auszug, ohne Auszahlung der Kaution, möchte der Vermieter nun einen Teil der Kaution zurück behalten ( angeblicher Schaden an Wandfliesen). ... Vielen Dank -- Editiert von Intheblue am 15.01.2020 18:00 Am 15.1.2020 von Leo4 Zitat (von Intheblue):8 Monate nach Auszug, ohne Auszahlung der Kaution, möchte der Vermieter nun einen Teil der Kaution zurück behalten ( angeblicher Schaden an Wandfliesen Beschädigte Wandfliesen im Bad sieht man i.d.R. nach Abnahme der Wohnung. ... Ein Nachmieter zog auch unmittelbar nach meinem Auszug in die Wohnung.
Leserforumvon Melanie133 | Mietrecht | 1 Antwort | 28.05.2007 21:45
Jetzt meine Frage, kann es passieren, dass der NAchmieter beim Einzug. bzw. meinem Auszug, Forderungen stellt, wie wie Heizung wäre von mir nicht gestrichen worden usw., so dass die Verwaltung meine Kaution einbehält?
Leserforumvon guest-12313.10.2020 17:48:25 | Mietrecht | 0 Antworten | 12.10.2020 10:30
Unsere WG: - alle vier Hauptmieter - Auszug/Einzug neuer Mitbewohner wird über eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag geregelt - Nachmieter überweist die 600 € Kaution dem Vormieter - Ich habe 12 Jahre in der WG gelebt und ziehe jetzt aus - Da der Mietvertrag nicht aufgelöst wird meinte die Hausverwaltung sie zahlt meinen Zinsanteil nicht aus aber ich kriege Info über den momentanen Kontostand und wir sollen das untereinander regeln Dazu zwei Fragen: - Gibt es da ne Möglichkeit das unkompliziert fair für alle zu regeln - Bzw. ist der Vermieter nicht evtl. doch verpflichtet mir meinen Zinsanteil auszuzahlen Ich weiß jetzt noch nicht um wie viel Geld es dabei geht schätze mal +-100 €.
Leserforumvon LMense | Mietrecht | 2 Antworten | 27.10.2003 16:51
Guten Tag, ich habe folgende Frage: Ist es zulässig in einem Mietvertrag die Rückzahlung der Kaution auszuschließen, sofern der Mieter innerhalb des ersten Jahres kündigt? Ist eine Kaution nicht nur zur Abgeltung von Reparaturen bei Auszug des Mieters oder ausstehenden Mietforderungen gedacht?
Leserforumvon wms | Mietrecht | 21 Antworten | 21.02.2014 08:21
Der Mieter hat 10 Tage nach seinem Auszug gestrichen, eine weitere Frist von 10 Tagen verstreichen lassen, die Renovierung durch den Vermieter hat 5 Tage gedauert. ... Laminat hätte er bei Auszug entfernen müssen und danach die Türen richten. ... Der Mieter hat 10 Tage nach seinem Auszug gestrichen, eine weitere Frist von 10 Tagen verstreichen lassen, die Renovierung durch den Vermieter hat 5 Tage gedauert.
Leserforumvon guest-12318.05.2010 19:56:21 | Mietrecht | 0 Antworten | 12.08.2009 18:21
Die Kaution hat er ebenfalls noch nicht freigegeben. ... Meine Befürchtung ist, dass der Vermieter auch noch mehr Geld (z.B. die Kaution) einkassieren möchte und meine Mutter von der einbehaltenen überhöhten Nebenkostenvorauszahlung auch nichts mehr wiedersieht. Kann der Vermieter einfach von der vereinbarten Abstandszahlung Beträge einbehalten, wenn er doch noch die Kaution vorliegen hat?
Leserforumvon guest-12321.12.2010 11:06:01 | Mietrecht | 14 Antworten | 17.04.2008 14:44
Wie kommt man am besten bei Auszug an seine Kaution, die bei Einzug geleistet wurde (Quittung vorhanden), man aber nie einen Nachweis über die getrennte Anlage der Kaution erhalten hat? ... Getrennte Anlage hat für den Mieter, soweit ich weiß, den Vorteil, dass die Kaution erstmal sicher vor den anderen Gläubigern ist. ... Ich würde also mal sagen: den VM, derzeitigen Verwalter etc. anschreiben und den Nachweis einfordern, dass die Kaution separat angelegt ist.
Leserforumvon Gabi1002 | Mietrecht | 11 Antworten | 03.06.2022 21:02
Danke Am 3.6.2022 von Michael32 Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Auszug und Schönheitsreparaturen? ... Denn auf die Kaution (2500) hat er es wohl abgesehen. ... Denn auf die Kaution (2500) hat er es wohl abgesehen.
Leserforumvon Julia1979 | Mietrecht | 0 Antworten | 29.08.2007 13:56
Mein Freund und ich haben eine Wohnung bewohnt gehabt (Zeitraum Okt. 2004 bis Ende Dezember 2006).Unser ehemelaiger Vermieter war immer etwas lamgsam und hatte uns erst zum Auszug (Übergabe fand Anfang Januar 07 statt) die nebenkostenabrechnung für die Monate Oktober-Dezember 2004 mitgebracht (lt. der NK-Abrechnung hatten wir ein Guthaben, das jedoch bis heute nicht ausgezahlt wurde). ... Zum Übergabetag Anfang des Jahres hatte der Vermieter einen teil der Kaution einbehalten und gesagt, er wolle den rest mit den NK-Abrechnungen (von 2004/2005/2006) erledigen (die von 2005 und 2006 sollten im Februar fertig sein - wie gesagt, die von 2005 kam im Mai, von 2006 ist noch offen und wir haben jetzt beinahe September). ... Meines Wissens nach darf der Vermieter eine NK-Abrechnung bis zu 12 Monate hinauszögern, ist doch aber gezwungen, die Kaution nach 6 Monaten auszuzahlen!?
Leserforumvon Bergmonster | Mietrecht | 7 Antworten | 08.11.2008 21:11
Die Kaution benötige ich aber zum Ausgleich von Schäden, die der Mieter hinterlassen hat. Frage: kann ich den Mieter nach seinem Auszug noch zum Zahlen der Kaution verklagen? ... Wenn Ihnen Schadensersatz zusteht, können Sie den noch bis 6 Monate nach Auszug geltend machen. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon MichaelW. | Mietrecht | 2 Antworten | 25.06.2018 09:03
Verwundert war ich dass man mir die in Bar gezahlte Kaution in Höhe von 620 Eur erst in zwei Monaten (Verwaltungsaufwand) zahlen möchte.. zudem 150 Eur Kaution wegen vorzeitigem Auszug abziehen möchte. ... Dachte immer eine Kaution sei für Mietschaden gedacht. Am 25.6.2018 von hh Gegen den Umstand, dass Du die Kaution erst in 2 Monaten erhältst, kann Du nicht wirklich etwas machen.
Leserforumvon Spezi1980 | Mietrecht | 3 Antworten | 17.10.2007 00:18
Er verrechnet die kaution mit dem Schaden der von meiner Katze angerichtet wurde. ... In der zeit von meinem Auszug bis jetzt hat jemand da gewohnt. Hab mal gehört das er mir vielleicht sogar die komplette Kaution zurückzahlen muss da es ja solang her ist mit meinem Auszug und er es erst jetzt gemacht hat. hab noch keine Rechnung nur Kostenvoranschlag.
Leserforumvon deeda | Mietrecht | 3 Antworten | 15.11.2006 01:30
Könnte er was von der Kaution abziehen, sodass ich alles streichen müsste oder so? ... Für die Abrechnung der Kaution kann sich der Vermieter jedoch 6 Monate Zeit lassen, das solltest Du einkalkulieren, die Kaution ist nicht mit Auszug des Mieters zur Rückzahlung fällig.
Leserforumvon Belvis | Mietrecht | 5 Antworten | 10.07.2009 09:34
Vor 4 Wochen sind wir ausgezogen und der Vermieter hat einen Großteil der Kaution einbehalten. ... Wohn und Kinderzimer wurden von uns bei Auszug gestrichen (der Rest nicht) 4. ... Beim Auszug passiert (Haftpflichtfall würde ich sagen...) 6.
Leserforumvon Allison | Mietrecht | 17 Antworten | 15.03.2012 08:24
Beim Auszug hat der Vermieter nun schon 150 Euro der Kaution einbehalten, weil ihm nicht gefallen hat, wie ich die Wände in der Küche verputzt habe - ok, hab ich akzeptiert. ... Ich bekomme nun die Kaution, jedoch ohne Zinsen und auf Nachfrage, gibt der Vermieter zu, dass er gar kein Kautionskonto angelegt hatte. Hab ich Anspruch auf Zinsen und wenn ja, wie hoch bei 1150 Euro Kaution.
Leserforumvon Ma.Lau | Mietrecht | 2 Antworten | 15.03.2005 09:16
Nun habe ich hier einige Beiträge gelesen, u.a. dass eine Quittung vom Vermieter nichts brachte und er sich an eine gezahlte Kaution nicht erinnern konnte. ... Wie kann ich mich vorab korrekt absichern, dass es bei eventuellem Auszug mit dem Vermieter bezüglich der Kaution keine Schwierigkeiten gibt. ... Auf jeden Fall die beste Wahl für eine Kaution, frag mal Deine Hausbank, die helfen Dir.
Leserforumvon auron2008 | Mietrecht | 1 Antwort | 13.12.2011 15:36
Jetzt droht uns die Vermietung mit Einbehaltung der Kaution und mit einer erneuten Mietzahlung (obwohl wir nicht drinne wohnen) Dürfen die das ? Die dürfen doch maximal die Kaution einbehalten oder irre ich mich ?
Leserforumvon guest-12320.03.2009 16:39:51 | Mietrecht | 10 Antworten | 02.06.2008 17:20
Wir hatten mit unserer letzten Wohnung sehr viel ärger gehabt wegen Schimmel.Haben deswegen auch in ständigem Kontakt mit der Vermieterin gestanden.Wir hatten die Miete gemindert gehabt und sind auch vorzeitig ausgezogen.Hätten zum 01.06.08 erst ausziehen dürfen sind aber zum 01.05.2008 ausgezogen.Da unsere Vermieterin einfach nicht in die Gänge kam um irgendwas machen zulassen.Für den Monat Mai haben wir also keine Miete bezahlt.Die Miete Betrug 520€ Warm durch die mietminderung waren es nur noch 400€.Haben eine Kaution von 300€ geleistet.Meine Frage ist.Darf die Vermieterin nach Auszug die Rückstände von der Mietminderung zurückverlangen?
Leserforumvon suri | Mietrecht | 4 Antworten | 08.12.2007 02:18
Beim Auszug haben wir eine Wohnungsübergabe mit unserer Vermieterin gemacht,es jedoch nicht schriflich festgelegt.Nun will sie die Kaution einbehalten,da angebliche Mängel entdeckt worden sind, die vorher nicht da waren.Leider haben wir beim Einzug keine Wohnungsabgabe gemacht.Nun würde ich gerne wissen ob sie das Recht hat die Kaution einfach einzubehalten?
Leserforumvon LukasM | Mietrecht | 7 Antworten | 02.09.2012 15:53
Und jetzt beim Auszug haben die Vermieterin und ich gemerkt, dass das wohl der Schalter ist der kaputt ist (und nicht die Birne wie vorher angenommen) - deswegen hat sie nun einen Elektroniker bestellt der sich das mal angucken soll. Dafür hat sie nun allerdings einen Teil der Kaution einbehalten und meinte ich müsse den Elektroniker zahlen... ... MfG Stefan Am 2.9.2012 von Anjuli123 Sowas hat nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun, eher mit Kleinreparaturen, allerhöchstens mit Beschädigung der Mietsache (dafür muß der VM keine Frist zur Beseitigung setzen - hätte hier wohl eh keinen Sinn, da der Mieter das monatelang nicht geregelt hat -, sondern kann sie beauftragen und dann natürlich von der Kaution abziehen). ----------------- ""
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