356 Ergebnisse für „abmahnung fristlos“

Leserforumvon Shayara93 | Mietrecht | 26 Antworten | 05.10.2015 21:14
Und fristlos bedeutet fristlos, die hätten Dich auch innerhalb von 3 Tagen auf die Straße setzen können. ... Fristlos bedeutet sofort. ... Fristlos bis zum 30.10. macht keinen Sinn, Abmahnung und gleichzeitige fristlose Kündigung macht wenig Sinn, der Verweis auf die besondere Härte macht keinen Sinn.
Leserforumvon jeschki | Mietrecht | 8 Antworten | 09.07.2007 22:02
Hallo, ein Mieter erhält vom Vermieter eine Abmahnung. ... Fristlos bedeutet nur, daß sie sich nicht nach den gesetzlichen Kündigungsfristen richtet. Eine Abmahnung kannst Du abheften und beherzigen.
Leserforumvon hev15 | Mietrecht | 4 Antworten | 08.10.2015 13:58
Nun las sie dass einige Mieter fristlos gekündigt wurden. ... Im BGB steht sogar explizit, dass er im vorliegenden Fall fristlos kündigen darf. §543 Abs. 2 Nr. 2 BGB Und wer einen Abschnitt weiter liest, findet auch §543 Abs.3 BGB, in dem im Regelfall eine Abmahnung vor der fristlosen Kündigung vorgesehen ist. ... Dann braucht es mit ziemlicher Sicherheit keine Abmahnung.
Leserforumvon kimtoj | Mietrecht | 8 Antworten | 09.09.2009 19:13
so zum fall: sie hatte uns mitte mai eine abmahnung geschickt da die miete noch nicht bazahlt war,sie schrieb auch,wenn wir bis ende mai nicht bezahlen wird sie uns fristlos kündigen....gut,dachten wir,um so besser,wir hatten ENDLICH was neues gefunden und wollten in drei monaten um ziehen...um es uns einfacher zu machen ,dachten wir dann warten wir mal ende des monats auf die fristlose kündigung...... hm...haben wir jetzt pech oder kann sie uns nix,da sie uns ja irgendwie schon fristlos gekündigt hatte?wir sind seit juni (gott sei dank,da wucherts nur vom schimmel usw raus)...nächste woche will sie abnahme machen,aber seit mai kam nix mehr...können wir im/mit recht sagen...sie hat uns ja in der abmahnung geschrieben das wenn bis ende mai nix kommzt das sie uns fristlos kündigt?
Leserforumvon Annana | Mietrecht | 4 Antworten | 28.05.2018 09:53
Kann ich fristlos kündigen? ... Wenn du die Keule rausholen willst, dann kannst du dem Vermieter jetzt eine Abmahnung zustellen. Damit das einen Sinn hat, müsstest du jedoch sowohl die Zustellung als auch die Abmahnung nachweisen können.
Leserforumvon Sooderso12 | Mietrecht | 8 Antworten | 07.08.2020 13:38
Diesem möchte ich gerne fristlos kündigen, da er sich an diverse Absprachen nicht gehalten hat und gleichzeitig die Miete unzuverlässig bezahlt. ... Eine Abmahnung ist im Gegensatz zu den meisten fristlosen Kündigungen nicht zwingend erforderlich. ... Meiner persönlichen Meinung nach wird es ohne vorherige Abmahnung schwierig.
Leserforumvon bello123 | Mietrecht | 6 Antworten | 04.12.2014 18:23
Ich habe gelesen dass mein Vermieter mir zuerst eine Abmahnung schicken muss und mir dass Nachweisen muss dass ich zu laut war. ... Der Vermieter kann in solchen Fällen, den Mieter nach einer vorherigen Abmahnung gem. § 543 Abs. 3 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html) wegen Beeinträchtigung und Verstoß gegen den Mietvertrag wegen zu lauten Musikhörens fristlos kündigen, gem. § 569 Abs. 2 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html). ... Spätestens nach 8 Monaten, d.h., wenn insgesamt ein Rückstand von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist, kann er ihr relativ problemlos fristlos kündigen. ----------------- " " -- Editiert hh am 04.12.2014 21:28
Leserforumvon jukoe | Mietrecht | 3 Antworten | 10.06.2014 13:51
Am 02.06.14 habe ich meine Mieter wegen der unpünktlichen Mietzahlungen abgemahnt und mit Datum vom heute habe ich Ihnen fristlos gekündigt. ... Lg Jukoe ----------------- "" Am 10.6.2014 von Michael32 Ich glaube wg. unregelmäßiger Zahlung kannst Du nur ordentlich kündigen, nicht fristlos. ----------------- " " Am 10.6.2014 von hiphappy Ja. Die Abmahnung dient ja dazu, das Fehlverhalten abzustellen, dazu hatten sie ja seit der Abmahnung überhaupt keine Gelegenheit (es war seitdem ja keine Miete fällig).
Leserforumvon go374443-61 | Mietrecht | 7 Antworten | 06.10.2013 15:43
Da dem Vermieter F die Gesamtsituation gehörig auf die Nerven geht, würde er Mieter X mit samt Freundin Y und Hund fristlos kündigen. ... Viele Grüße Chris Am 6.10.2013 von Liane46 Die Nichtzahlung der Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten berechtigt zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. ... Mehr zum Thema hier: http://www.walhalla.de/aktuelles/maerz-2013/fristlose-kuendigung-bei-nichtzahlung-der-mietkaution ----------------- "" Am 6.10.2013 von drkabo quote:Die Nichtzahlung der Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten berechtigt zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Leserforumvon Christian0815 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.08.2006 22:07
Nun hat er ihm eine Kündigung, fristlos aber dennoch eine 2 Wochenfrist überreicht. ... Ich meine gelesen zu haben, dass ein Vermieter nach ausbleiben der Mietzahlungen eine Abmahnung an den Mieter schicken sollte und nach doppelter Nichtzahlung eine fristlose Kündigung.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 2 Antworten | 05.05.2013 11:15
Eine Mietpartei ... muss leider abgemahnt oder gar fristlos gekuendigt werden ; die Vergehen sind dokumentiert, schriftliche Aussagen. Muessen bei der Abmahnung/Kuendigung die Aussagen als Anlagen beigefuegt werden ? ... Waere die Abmahnung/Kuendigung ohne die Aussagen-Kopien ungueltig ?
Leserforumvon AK_1980 | Mietrecht | 2 Antworten | 18.09.2006 20:17
Ein Urteil des LG Berlin (67 S 200/04) besagt, dass ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann, wenn der Mieter abgemahnt wurde und danach weitere drei Male unpünktlich zahlt. Ist hierfür ein Schreiben erforderlich, das den Titel "Abmahnung" ausdrücklich trägt, oder gelten Schreiben, die als "Mahnung" gekennzeichnet sind, auch als ausreichend? ... Eine Abmahnung (als mögliche Vorstufe zur Kündigung) muß erkennen lassen, was für ein Verhalten der Vermieter konkret beanstandet.
Leserforumvon Fischer Schipps | Mietrecht | 0 Antworten | 17.03.2004 20:30
Vermieter bedroht und beleidigt Mieter (mehrmalige Bezeichnung "*********", Abstellen des Warmwassers und Drohung mit fortgesetzten Schikanen), sodaß dieser außerordentlich fristlos kündigt (schriftlich mit Angabe der Gründe und Gesprächsprotokollen) aufgrund nachhaltiger Störung des Hausfriedens durch den Vermieter. Frage: Ist hier eine vorherige Abmahnung durch den Mieter notwendig oder kann er ohne diese ausziehen?
Leserforumvon pia1973 | Mietrecht | 7 Antworten | 16.08.2010 03:57
Jetzt erhielt ich eine Abmahnung wegen der Haltung von Zwergkaninchen. ... Andernfalls wird mir fristlos gekündigt. ... Bringt ein Widerspruch gegen die Abmahnung etwas?
Leserforumvon ZitriZitrone | Mietrecht | 21 Antworten | 29.03.2008 10:44
Seit letzten Freitag haben wir uns einen Mopswelpen angeschafft, sehr zu mißgünsten unserer Vermieter.Diese haben uns gestern eine Abmahnung gegeben. ... Am 29.3.2008 von guest-12321.12.2010 11:06:01 Wenn er euch fristlos kündigt, kann er ggf. ... Kündigungsfrist seitens VM ist dann fristlos.
Leserforumvon DieVermieterin | Mietrecht | 22 Antworten | 15.12.2017 14:17
Das kann doch nicht wahr sein, dass ein Mieter aufgrund von Gefühlen die Wohnung kündigt und das fristlos. ... Oder wenn der Vermieter immer wieder gegen den Willen des Mieters in dessen Wohnung eindringt, dann wäre dies auch ein Grund für eine fristlose Kündigung (normalerweise wohl erst nach Abmahnung). ... Am 15.12.2017 von Banane123 Zitat (von DieVermieterin):Das kann doch nicht wahr sein, dass ein Mieter aufgrund von Gefühlen die Wohnung kündigt und das fristlos.
Leserforumvon butterblumeo1 | Mietrecht | 2 Antworten | 24.04.2018 12:30
A hat dies nur zufällig erfahren und möchte fristlos kündigen. Ist dies in so einem Fall auch ohne vorherige Abmahnung möglich?
Leserforumvon Dorina K. | Mietrecht | 2 Antworten | 17.02.2005 15:48
Kann ich meine Wohnung fristlos kündigen? ... Um ggf. auch vor Gericht eine "gute Figur" zu machen, sollten Sie m.E. vor der Abmahnung über einen Zeitraum von (min.) 4 Wochen ein Lärmprotokoll führen, in dem Sie alle Störungen des Nachbarn notieren. ... Der Abmahnung sollten Sie eine Kopie des Protokolls beifügen und den Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist (hier m.E. min. 3-4 Wochen) um Abhilfe bitten.
Leserforumvon peterk2002 | Mietrecht | 5 Antworten | 24.06.2018 21:42
Hallo, ist eine verspätete Abmahnung oder fristlose Kündigung eines Vermieters an den Mieter wirksam? ... Bis wann muss der Vermieter den Mieter spätestens nach dem Vorfall abmahnen oder fristlos kündigen, damit es rechtlich in Ordnung ist? ... Es gibt also keine feste Frist, in der der Vermieter fristlos kündigen muss.
Leserforumvon paul76326 | Mietrecht | 14 Antworten | 15.07.2014 20:02
Für mich hört sich das eher nach einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung an. ----------------- "" Am 15.7.2014 von paul76326 Abmahnung mit mehren Vorwürfen u.a. ... Eine Abmahnung reicht. ... Beispiel: "Ich kündige fristlos zum 30.7., wenn Sie nicht bis dahin den neuen Schlüssel zur Mietsache herausgegeben haben."
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