Hallo aus Hamburg, jetzt tu ich doch mal eine Frage fragen müssen Meine Tochter aus erster Ehe wird bald Volljährig (privilegiert).
Volljährigenunterhalt auf das eigene Konto
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Hallo, meine Tochter wird gegen Ende des Monats Januar 2018 volljährig.
Hallo, ich zahle für meine im Herbst volljährig gewordenen Tochter, die bei der KM wohnt, Volljährigenunterhalt.
Solange das Kind nicht volljährig ist und du allein barunterhaltspflichtig, kannst du das BAföG zur Hälfte von deinem zu zahlenden Unterhalt abziehen. ... Also Beispiel: zu zahlender Unterhalt 316 €, BAföG 180 € --> neu zu zahlen 316 - 180:2 = 226 € zu zahlen, wenn keine Anrechnung des Ausbildungsaufwands 316 - (180-90):2 = 271 € zu zahlen Nachfrage: wenn Kind im Oktober volljährig wird, dann ist doch bereits ab Oktober entweder Volljährigenunterhalt zu zahlen oder gar keiner mehr fällig, wenn der Titel mit der Volljährigkeit endet?!
Volljährigenunterhalt - Berechnung Jugendamt
4 von 5 Sterne
Gruß Am 7.9.2006 von davedelay ich würde mich aber freuen wenn ich Eure Meinung dazu erhalten könnte ich kenne deine situation jetzt nur soweit du sie selbst schilderst, aber eine frage drängt sich mir beim lesen deines threads direkt auf: willst du die unterstützung deiner tochter jetzt einstellen, nur weil sie volljährig geworden ist?
Das Kind ist volljährig und besuchte die Berufsfachschule für Soziales um dort das Fachabi zu machen und um dann anschliessend die Ausbildung zur Erzieherin zu absolvieren. ... Volljährigenunterhalt ist nur zu zahlen, wenn sich der junge Mensch in einer Ausbildung/einem Studium befindet.
Kindesunterhalt - volljährige Kinder, bei der Mutter lebend
5 von 5 Sterne
Hallo liebes Forum, ich habe eine Verständnisfrage zum Volljährigenunterhalt. ... Das Kind 1 wird in 2014 volljährig, lebt weiterhin bei der Mutter. ... Das Kind 2 wird nun in 2015 auch volljährig, lebt weiterhin bei der Mutter.
Kindesunterhalt volljähriges Kind, bei der Mutter lebend
5 von 5 Sterne
Hallo liebes Forum, ich habe eine Verständnisfrage zum Volljährigenunterhalt. ... Das Kind wird volljährig, lebt weiterhin bei der Mutter. ... Das Kind ist volljährig, kann in die weite Welt hinaus und sich selber versorgen.
Wie oben beschrieben Datum), wird das Kind vor Ablauf des Monats Januar 2018 Volljährig. -- Editiert von boxxter am 07.09.2017 12:24 Am 7.9.2017 von Sir Berry Die Unterhaltsrente ist eine Monatsrente, die - wie Dir bekannt - am Anfang des Monats zu zahlen ist. ... D.h., x tage Minderjährigenunterhalt plus y Tage Volljährigenunterhalt. ... Dann ist man auf der sicheren Seite. wirdwerden Am 15.9.2017 von boxxter Hallo, bald wird das minderjährige Kind volljährig.
Wenn nicht, dann müsste die Empörung der Mutter doch so groß sein, dass sie wegen Volljährigenunterhalt doch energisch an mich herantreten müssten oder etwa nicht? ... Das "Kind" dürfte ja nun bereits volljährig sein.
Vermutlich wird der erste Volljährigenunterhalt wieder vom Jugendamt berechnet werden. ... Das dürfte Ihnen in Zukunft schmerzlich vor Augen geführt werden, wenn der ältere Sohn volljährig wird, er seinen Anspruch selber geltend macht und dabei zutreffend darauf verweist, dass er und sein Bruder (bzw. die Mutter an seiner Stelle) sich nicht gegenseitig die erhaltenen Unterlagen zeigen müssen.
Erstmal die Eckdaten: Kind 1 wird in Kürze volljährig wohnt bei der KM Schüler, wobei nicht bekannt ist, was genau das für eine Schulform ist und ob dort überhaupt ein Abschluss das Ziel ist oder nicht nur die Schulpflicht erfüllt werden soll. ... So lange darf Papi den Volljährigenunterhalt verweigern.
[/quote] Schwierig, da der Sohn volljährig ist müsste er sich kümmern Am 19.3.2022 von Harry van Sell [quote=ratlose mama]Schwierig, da der Sohn volljährig ist müsste er sich kümmern[/quote] Ich hatte es so verstanden das [i]Nadine2020[/i] die alten Schulden aus der Minderjährigkeit eintreiben möchte? ... Was den Volljährigenunterhalt angeht, da sind ja beide Elternteile nun barunterhaltspflichtig. ... Am 29.3.2022 von smogman Du bist nicht mehr vertretungsberechtigt, da das Kind volljährig ist.
[quote=Mel80]Zeitpunkt wo das JA nach Auskunft zu Einkünften des KV bittet[/quote]War das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits volljährig und hat kein einziges Schreiben zur Auskunftsaufforderung selbst geschickt? ... Eine Umgruppierung wegen der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen, schließen die Unterhaltsleitlinien für den Volljährigenunterhalt unter Punkt 13.1.1 regelmäßig aus. ... [quote=smogman]Eine Umgruppierung wegen der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen, schließen die Unterhaltsleitlinien für den Volljährigenunterhalt unter Punkt 13.1.1 regelmäßig au
Gruß, nachgefragt Am 28.5.2004 von guest123-53 Mit 20 bist Du bereits seit 2 Jahren volljährig. ... MfG Steffen Am 28.5.2004 von datoli hallo steffen, klar-da hast nur gefragt. die anderen haben nur geantwortet. und wenn es nur n klein wenig zuwenig ist, was dein vater zahlt dann willst du es auf sich beruhen lassen. ok lass es so wie es ist. meiner meinung nach zahlt er zuviel w e i l auch die mama zahlen müsste und weil das kindergeld auch noch anrechnung findet. volljährigenunterhalt ist nicht einfach nach ner tabelle zu berechnen..... datoli Am 28.5.2004 von teufelin aber doch ist Kindesunterhalt nach einer Tabelle zu berechnen.
Da steht in der Tat "gesetzlicher Vertreter" den es ja nicht mehr gibt weil sie volljährig ist! ... Bei Volljährigenunterhalt ist jeder Fall anders.
Wann wird denn euer Sohn volljährig? ... Nur Barunterhaltspflichten sind aber beim Volljährigenunterhalt vorab zu berücksichtigen. -- Editiert von kuschelbaerr am 01.02.2006 14:41:29 Am 1.2.2006 von Maus1 Danke KuschelbaerR Am 1.2.2006 von KuschelbaerR Büdde!
Unterhalt ab 18 - wie nun vorgehen?
5 von 5 Sterne
Sie ist jetzt volljährig und ihre Mutter hat gleiche Pflichten wie ihr Vater.
Der Anwalt der das meinte das alles angerechnet wird , war der Anwalt meiner Tochter , die eben den Unterhalt neu berechnen lassen wollte da sie nun volljährig ist , und ich ja nun auch Barunterhaltspflichtig bin. ... [/quote] Zum Vater besteht seit 4 Jahren kein Kontakt und wa muß leider alles über Anwalt berechnet werden( ist ja eine neuberechnung weil sie nun volljährig ist) da dieser sich nun versucht arm zu rechnen.
Wenn die 17jährige volljährig wird (Dezember 2016) gibt es ein Problem: Läuft der Kindesunterhalt für sie (sie geht auf das Gymnasium bis 2017 und möchte dann studieren) automatisch weiter oder müsste sie als dann Volljährige gesondert die Weiterzahlung des KU beantragen bzw. einklagen?