657 Ergebnisse für „volljährig ausbildung“

Leserforumvon SMeliR | Familienrecht | 2 Antworten | 21.07.2005 23:04
Hallo zusammen ich bin 21 jahre alt und fange am 1. september eine ausbildung an. da mein unterhaltspflichtiger vater jährlich über 42.000 € brutto verdient, bekomme ich monatlich 365 € unterhalt. Er muss auch dazu unterhalt für meinen 18 jährigen bruder zahlen der noch keine ausbildung gefunden hat. während der ausbildung bekomme ich 716 € brutto im ersten lehrjahr und 766 € brutto im zweiten lehrjahr. ich wohne dann auch nicht mehr bei meiner mutter, weil mein ausbildungsbetrieb sonst zu weit entfernt ist. deswegen werde ich zu meinem freund ziehen. insgesamt zahle ich dann 200€ für miete und nebenkosten. frage: muss mein unterhaltspflichtiger vater noch unterhalt zahlen??
Leserforumvon silver12 | Familienrecht | 4 Antworten | 02.09.2006 15:57
Jetzt ist mein 17 jahriger in Ausbildung und er hat jetzt 75,00 Euro abgezogen zahlt also für beide noch 425,00 Euro. ... Ist Deine Tochter in Ausbildung, geht sie zur Schule oder macht sie momentan nichts, wenn sie nichts macht, steht ihr auch kein Geld zu. ... Das Kindergeld steht Deinem Ex zur Hälfte zu, wenn er alleine Unterhalt zahlt steht ihm das volle Kindergeld zu sobald beide Kinder volljährig sind.
Leserforumvon Lena06 | Familienrecht | 21 Antworten | 02.02.2021 16:41
Hallo, Meine jetzt gerade erst volljährige Tochter macht eine Ausbildung und will ausziehen. ... Was passiert, wenn sie die Ausbildung nicht schaffen würde? ... Befindet sich die Tochter bereits in Ausbildung.
Leserforumvon heidelberg | Familienrecht | 6 Antworten | 12.05.2006 14:56
Wenn er volljährig ist, sieht es dann aber wieder vollkommen anders aus, aber das dauert ja noch was. Gruß littlesun Am 15.5.2006 von bond Hallo, möchte mich hier ranhängen und fragen, wie anders es aussieht, wenn Kind volljährig ist. Denn diese Zahlen spiegeln demnächst meinen Zustand (Kind bald in Ausbildung etc.)
Leserforumvon Tollo | Familienrecht | 2 Antworten | 04.12.2007 21:37
Ich habe eine Frage bezüglich des Unterhalts, erst einmal meine Situation: Ich bin volljährig, studiere und wohne bei meiner Mutter (meine Eltern sind geschieden). ... Und wie verhält es sich mit Kosten zur Ausbildung, wie Studiengebühren oder Büchern?
Leserforumvon Kevin SAW | Familienrecht | 12 Antworten | 27.12.2006 05:39
Also ich bin im Oktober volljährig geworden, konnte leider keine Lehre machen da es mir Gesundheitlich nicht wirklich möglich war. ... Gruß Am 27.12.2006 von Eirene113 auch wenn du volljährig bist, wird es kaum eine Chance für dich geben auszuziehen. ... @Kevin SAW, du bist volljährig und kannst machen was du willst.
Leserforumvon xanax | Familienrecht | 1 Antwort | 02.05.2006 17:32
Nach dieser oder dem Abitur, will sie eine Ausbildung zur Physiotherapeutin machen. ... Während der Ausbildung wird sie nichts verdienen, sondern ca. 370€/Monat (36 Monate) für diese Zahlen müsssen. Die Pauschale von 600€/Monat, welche ich nun öfters in diesem Zusammenhang gefunden habe, ist dann sehr gering, wenn davon die Ausbildung, Miete und Lebensunterhalt bezahlt werden müssen.
Leserforumvon wilmafeuerstein | Familienrecht | 15 Antworten | 16.07.2010 17:17
Eine Ausbildung will sie übrigens hier nicht anfangen, weil sie "nicht weiß was" sie machen soll! ... Die Tochter ist volljährig und hat oberhalb der 10. ... Die Tochter ist volljährig und hat oberhalb der 10.
Leserforumvon guest-12316.01.2021 07:54:42 | Familienrecht | 2 Antworten | 17.05.2020 17:38
Darf man wenn sie volljährig ist die Unterhaltszahlungen an die Kindesmutter einstellen? ... Sollte das Kind U18 eine Ausbildung beginnen muss die KM das mitteilen. ... Ist das Kind volljährig sind beide Elternteile Unterhaltspflichtig.
Leserforumvon Froopi | Familienrecht | 2 Antworten | 01.02.2018 10:58
Ich zahle für 2 Kinder Unterhalt - dieser wurde das letzte Mal vor 2 Jahren berechnet - letztes Jahr war ein Kind volljährig und in Ausbildung, das andere ist 18 geworden (Ende des Jahres) und ist auch in Ausbildung.
Leserforumvon vorbi | Familienrecht | 15 Antworten | 18.05.2005 16:06
Angenommen, die volljährige Tochter T beginnt nach der Schule eine kaufmännische Ausbildung. ... Leider stand dort immer im Nebensatz: "..., für Kinder, die noch nicht volljährig sind..." - Du scheinst dich damit auszukennen; die hälftige Anrechnung gilt also auch bei volljährigen Kindern, die eine Ausbildung machen? Ach so, in diesem Fallbeispiel zahlt V noch nicht zuviel, sondern ganz regulär nach D'dorfer Tabelle - die Ausbildung von T hat noch nicht begonnen.
Leserforumvon xjr1200 | Familienrecht | 11 Antworten | 04.11.2008 06:53
Das Kind muß sich ja dann selbst kümmern, da es volljährig ist. ... Dann muß das Kind vor dem Familiengericht klagen und nachweisen, dass es sich intensiv und zügig um eine Ausbildung kümmert. ... Im eigenen Interesse muss der Junge zur Ausbildung / Schule gebracht /unterstützt/ gepuscht werden.
Leserforumvon silviareisker | Familienrecht | 3 Antworten | 17.03.2008 13:13
Eben mal die grundsätzliche Frage, müssen die Eltern wirklich jede Ausbildung des Nachwuchses finanzieren ? ... Sobald er dann volljährig ist kann er theoretisch lernen was er will und natürlich auch ausziehen. ... Ausbildungsbeginn bereits volljährig.
Leserforumvon Kasper22 | Familienrecht | 7 Antworten | 09.03.2006 11:52
Meine Frage: Zählt diese 1-jährige Ausbildung als Berufsausbildung im klassischen Sinne? ... MfG Tom Am 9.3.2006 von guest-12330.08.2015 11:38:25 Ist die junge Dame denn schon volljährig? ... a=10196 Am 10.3.2006 von Kasper22 Ja, die Tochter ist volljährig.
Leserforumvon katrin67 | Familienrecht | 1 Antwort | 30.11.2007 12:13
Hallo,kurz zum Sachverhalt:mein Mann hat zwei Töchter aus 1.Ehe-10 Jahre und 18 Jahre.die 18 jährige tochter befindet sich in der ausbildung und erhält 192 Euro Ausbildungsförderung und wohnt bei der Mutter,die jüngere Tochte wohnt auch bei der Mutter.Wir haben noch eine gemeinsame Tochter von 6 Jahren.Mein Mann verdient 1302 euro Netto(schon bereinigt mit 5%)Es wurde bei der letzen Unterhaltsberechnung 2006 eine Mangelfallberechnung durchgeführt.Da die älteste Tochte noch bei der Mutter lebt ist sie ja "priviligirt",wird jetzt bei einer neuen Berechnung die Ausbildungsbeihilfe angerechnet ?
Leserforumvon Hasi-01 | Familienrecht | 13 Antworten | 15.06.2005 08:44
Hallo, meine 19jahrige Tochter ist anfang July mit der Ausbildung (schulische Ausbildung 2 Jahre Hauswirtschafterin). ... Die Ausbildung ist beendet und damit ist das Kind für sich selbst verantwortlich. ... Lediglich bei Volljährigkeit z.B. ist das so, dass die geänderten Bedingungen ab dem 1.d.M. zu einer Neuberechnung des KU führen, egal ob das Kind am 2. oder 29. volljährig wird. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!"
Leserforumvon R.B | Familienrecht | 6 Antworten | 30.01.2022 09:34
Meine Stiefsöhne leben beide bei der Mutter. 16 Jahre ( befindet sich im Fachabitur & 17 Jahre, in 2 Wochen 18 Jahre absolviert seine erste schulische Ausbildung auf einem Internat. ... Da mein Mann zwei Söhne hat, ist es uns leider nicht möglich, Unterhalt und die schulische Ausbildung zu finanzieren.
Leserforumvon rehlein953 | Familienrecht | 12 Antworten | 01.11.2010 11:16
Hallo, die Tochter meines Mannes ist volljährig und im 3 Berufsausbildungsjahr.Sie verdient 700€ netto. ... Er möchte das sie ihre Ausbildung gut hinter sich bringt.Angeblich zahlt ihre Mutter ihr auch ein wenig dazu. ... Deshalb wird sie ja nicht gleich die Ausbildung abbrechen.
Leserforumvon black-eyed89 | Familienrecht | 3 Antworten | 07.08.2009 12:49
Denn Unterhalt gibt es nur bei beruflicher oder schulischer Ausbildung. ... Bei Beginn einer Ausbildung steht dir wieder Unterhalt zu. gruß azrael Am 8.8.2009 von black-eyed89 Bin als Ausbildungssuchende gemeldet. Und wie viel stünde mir dann letztendlich bei Beginn einer Ausbildung zu?
Leserforumvon Schmiedehammer | Familienrecht | 2 Antworten | 10.02.2006 05:22
Er ist jetzt 20 und schließt seine Ausbildung ab. ... Ich zahle bis zum Abschluß der Ausbildung (7/2006) 500 € monatlich Unterhalt. ... ----------------- "Schmiedehammer" Am 10.2.2006 von Marc1966 Du zahlt bis zum Abschluß seiner Ausbildung 500,00 € ?
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