Ich habe vor Jahren für meinen Sohn auf Aufforderung des Jugendamts (ohne Gerichtsverfahren) einen Unterhaltstitel unterschrieben. Ich war bisher immer der Meinung der Titel könne von beiden Seiten nur geändert werden, wenn sich eine erhebliche Änderung ergibt (mind. 10%). ... Das JA muss dafür den Unterhaltstitel nicht anfechten, sondern kann ggf. eine Neutitulierung verlangen.
Für meine drei älteren Kinder (18, 16 und 11) gibt es Unterhaltstitel. ... Meine kleinste Tochter (17 Monate) ist ja bei diesen Unterhaltstitel nicht mit eingerechnet. ... Kann ich einfach ein formloses Schreiben ans Jugendamt schicken und um Änderung der Unterhaltstitel bitten?
Wenn ein Unterhaltstitel besteht, der Ausdrückt: "107% des jeweiligen Regelbetrages der zweiten und dritten Altersstufe gem. §1 der jeweiligen Regelbetrag-Verordnung abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes" Muss dann automatisch ab dem 1.1.2010 110% bezahlt werden, oder ist eine Änderung des Titels erforderlich? Wenn das Kind von der 2ten in die 3te Altersstufe rutscht, muss dann automatisch die 3te Stufe bezahlt werden oder erfordert dies eine Änderung des Titels?
Wer kümmert sich um die Abänderungsklage des Unterhaltstitel. ... Ich habe eine dynamischen Unterhaltstitel von 2006 und jetzt gibt es ja eine neue DDT. ... Kümmern muss sich natürlich immer der, der ein Interesse an einer Änderung hat...
Änderung des Unterhaltstitels notwendig?
4 von 5 Sterne
Im bei der Scheidung festgelegten statischen Unterhaltstitel steht drin, dass die genannte Summe nach der Änderung der Steuerklasse noch angepasst wird. ... Zweitens: Muss der Unterhaltstitel geändert werden weil sich die konkreten Summen ändern, obwohl ja die Anpassungsklausel enthalten ist? ... Am 29.9.2015 von wirdwerden Es kommt auf den genauen Wortlaut des Titels an. wirdwerden Am 29.9.2015 von timtaylor Der entscheidende Satz dürfte sein: "Die genannten Beträge werden im Fall einer künftigen Änderung der Steuerklassen noch angeglichen" (ist nicht 100% wörtlich, weil ich den Titel gerade nicht vorliegen habe, aber zu 90% stimmt das so).
Wie nennt man diese Änderung?
Hallo zusammen, seit der Geburt meines Sohnes habe ich unerbittlich das JA einen Unterhaltstitel der statisch ist. ... Man hätte auf die Änderung des Titels bestehen müssen. Die Änderung des Titels ist sowohl nach unten wie auch nach oben möglich. -- Editiert von cruncc1 am 22.12.2018 20:42 Am 25.12.2018 von kikijk Der Titel kann natürlich jederzeit abgeändert werden.
Wenn das "Kind" dann volljährig wird (und zum Gymnasium geht - Abi), wird dann der Unterhaltstitel automatisch "übernommen" (weil es ja noch als Minderjährige behandelt wird, solange es zur Schule geht) oder muss das "Kind" ihn per Klage (bzw. ... Sollte der Titel nicht dynamisch sein, dann muss bei Erreichen einer höheren Altersstufe eine Änderung beantragt werden.
Bei Jugenamtstitel muss gegenüber Jugendamt Änderung der Verhältnisse nachgewiesen werden. Ggf. könnte - da Änderung nur vorübergehend - auf Titelabänderung verzichtet werden in dem ein zeitlich beschränkter Verzicht in bestimmter Höhe auf Vollstreckung aus diesem Titel vereinbart wird. ... Bei teilweisem Unterliegen wird entsprechend gequotelt, d. h. es wird geguckt wieviel (Änderung) eingeklagt wurde und wieviel Änderung tatsächlich erreicht wurde.
Hallo zusammen, seit vielen Jahren (4-6 Jahren) besteht ein Unterhaltstitel auf das 2. ... Fakt: das Jugendamt hat nur ein Kind als Basis angenommen Am 7.10.2020 von smogman Ein Unterhaltstitel in Form einer Jugendamtsurkunde wird nicht berechnet. ... Zitat (von kitcat):seit vielen Jahren (4-6 Jahren) besteht ein Unterhaltstitel auf das 2.
Kosten für Unterhaltstitel
4 von 5 Sterne
Bei jeder Änderung wird die Beurkundung des Unterhaltstitels durch das Jugendamt "erwünscht".
Welche Möglichkeit hat man, gegen einen falschen aber rechtskräftigen Unterhaltstitel (Höhe der Unterhaltsbeträge) vorzugehen? ... Nur so setzt du die Frist für die Abänderung in Gang und auf diese Frist stützt sich die "Jahresfrist" für die rückwirkende Änderung.
Muss die KM der Änderung von vorne herein zustimmen, oder muss ich das übers Gericht "erstreiten" Die KM erhält Hartz IV.......
Kindesunterhalt rückwirkend einfordern bei vorhandenem Unterhaltstitel
3,38 von 5 Sterne
Hallo Forumnutzer, Könnten Sie mir folgende Frage beantworten: Wie lange und inwieweit ist Kindesunterhalt bei vorhandenem Unterhaltstitel mit festgeschriebener Summe rückwirkend einforderbar? Das Kind wird im Oktober drei Jahre alt, und es existiert seit eineinhalb Jahren ein Unterhaltstitel mit festgeschriebener Summe vom Jugendamt.
Ich lese aus der Vielfalt der Antworten Folgendes heraus: -Titel vom JA -Dynamisch -befristet bis 18 Wenn nun irgendwann eine Änderung ansteht, dann muss das mit dem JA geklärt werden?
Wenn es keinen Unterhaltstitel gibt (und davon gehe ich aus, denn der müsste dir vorliegen), dann würde ich an deiner Stelle den Unterhalt erst mal einstellen. ... Bist du dir ganz sicher, dass es keinen Unterhaltstitel gibt?
Nunmehr will die Mutter eine Änderung erzwingen. Am 16.10.2018 von Marcus2009 Zitat (von Rotkäppchen123123):Nunmehr will die Mutter eine Änderung erzwingen.
Welche Änderung durch Abänderungsklage Unterhalt
3,5 von 5 Sterne
Nun meint meine Anwältin, das ich den bestehenden Unterhaltstitel durch Abänderungsklage anfechten soll.
vielleicht interpretiere ich dich falsch... bei dir hört es sich so an, als müsste ich "einfach" um eine änderung kümmern?
----------------- "" Am 2.1.2009 von guest123-2146 --- editiert vom Admin Am 2.1.2009 von azrael Der Zusatz " Urkunde gilt bis Juli 2013" besagt lediglich, dass der Unterhaltstitel bis zum 18.