183 Ergebnisse für „unterhaltstitel abänderung“

Leserforumvon Jon-Bon | Familienrecht | 6 Antworten | 02.03.2006 09:58
Kann die Abänderung von Unterhaltstiteln betreffend Ehegatten- und Kindesunterhalt auch einvernehmlich - also ohne den Gang vor Gericht - zum beispiel durch Vertrag/ Vereinbarung geregelt werden? ... Grund für das Abänderungsverlangen wäre der zeitweilige Verlust der Arbeitsstelle des Pflichtigen, sodass eine Abänderung ja zweimal erfolgen müsste (zunächst wegen des Wegfalls der Leistungsfähigkeit und dann wieder wegen deren Auflebens). ... Handelt es sich um einen notariellen Titel oder eine Jugendamtsurkunde ist eine nicht einvernehmliche Abänderung auch bei Gericht vorzunehmen.
Leserforumvon beccy313 | Familienrecht | 2 Antworten | 16.07.2005 10:31
muss die km eine abänderung des titels beantragen,sobald sie erfährt das der kv nicht mehr zahlungsfähig ist??? ... Wenn dieser während der Arbeitslosigkeit nicht gezahlt und auch keine Abänderung des Titels vorgenommen wurde, stehen diese Rückstände jetzt als Schulden. ... Und wenn das Einkommen nun auf Dauer (mehr als 6 Monate) geringer ausfällt, muß der KV eine Äbänderung verlangen, notfalls gerichtlich.
Leserforumvon erdmensch | Familienrecht | 9 Antworten | 21.04.2009 18:35
Ich könnte die Abänderung bei einem JA meiner Wahl vornehmen lassen. ... Ich habe den neuen Unterhaltstitel statisch bereits vom JA Dresden erhalten.
Leserforumvon MarkusM1983 | Familienrecht | 4 Antworten | 04.09.2017 03:32
Wenn der KV eine Abänderungsklage gegen eine Gerichtlichen Unterhaltstitel einreichen würde wäre dies auch im Verwaltungsverfahren möglich? ... Wäre es in dem Fall das Unterhaltsvorschuss bewilligt wurde möglich "nur" das Jugendamt ohne Persönliche vorladung der Mutter etc. auf Abänderung zu verklagen da der Unterhaltstitel und die Ansprüche daraus an das Jugendamt übergegangen sind? ... Eine Abänderung des Unterhalt kann auch einvernehmlich ohne Gericht und Ämter unter den Eltern beschlossen werden.
Leserforumvon fechtbar | Familienrecht | 21 Antworten | 28.04.2009 10:53
Ist so ein Unterhaltstitel nicht total wertlos? ... Eine Abänderung des Unterhaltstitels wurde von ihm angestrebt aber vom Gericht abgewiesen. ... Ich sehe den Unterhaltstitel als wirkungsloses Dokument an.
Leserforumvon BadSchwartau | Familienrecht | 17 Antworten | 19.09.2018 20:32
Ich hatte dann beim AG eine Abänderung des bestehenden Titels beantragt auf monatlich 100 Euro. ... Am 19.9.2018 von edy Hallo BadSchwartau, Ich denke nach der Abänderung liegt ein dynamischer Titel vor ? ... Am 20.9.2018 von wirdwerden Wie der Unterhaltstitel genau aussieht, das wissen wir nicht.
Leserforumvon Vaterleid | Familienrecht | 13 Antworten | 16.01.2010 18:04
Welche Möglichkeit hat man, gegen einen falschen aber rechtskräftigen Unterhaltstitel (Höhe der Unterhaltsbeträge) vorzugehen? ... Da du einen Vergleich hast, gilt für die Abänderung der § 239 FamFG. ... Als Berechnungsgrundlage der Abänderung ist auf die Verhältnisse von heute abzustellen.
Leserforumvon Bimel7 | Familienrecht | 8 Antworten | 07.08.2005 23:38
Mein Mann hat einen dynamischen Unterhaltstitel, der nicht bis zum 18. ... Grüße Bimel Am 5.2.2006 von bodendiecker@web.de Meine Fragen dazu: Kann die Abänderung (Befristung) nur über Anwalt oder muss das JU dieses auch vornehmen ? ... ----------------- "paule" -- Editiert von bodendiecker@web.de am 05.02.2006 12:09:08 Am 5.2.2006 von guest123-977 --- editiert vom Admin Am 5.2.2006 von bodendiecker@web.de Hallo Reike, neben der Vaterschaftsanerkennung existiert noch eine Urkunde über ``Abänderung eines Unterhalts-Titels´´ vom Jahr 2000 mit Unterwerfungsklausel usw., aber ich kann keinerlei Befristung herauslesen.
Leserforumvon Engelchen1993 | Familienrecht | 39 Antworten | 30.04.2008 18:34
Für meine drei älteren Kinder (18, 16 und 11) gibt es Unterhaltstitel. ... Wie lange dauert so eine Abänderung? ... Klagen (Abänderung) für nix?
Leserforumvon Nec2007 | Familienrecht | 4 Antworten | 12.03.2009 14:58
Es besteht ein dynamischer Unterhaltstitel von 2002 über 121%. ... Muss ich einen neuen dynamischen Unterhaltstitel unterschreiben? ... Welche Folgen hätte ein neuer Unterhaltstitel (Nachzahlung ab 01.01.2008, neuer Zahlbetrag)?
Leserforumvon kitcat | Familienrecht | 17 Antworten | 07.10.2020 12:24
Hallo zusammen, seit vielen Jahren (4-6 Jahren) besteht ein Unterhaltstitel auf das 2. ... Zitat (von kitcat):seit vielen Jahren (4-6 Jahren) besteht ein Unterhaltstitel auf das 2. ... Denn auf ihr basiert jedwede Abänderung.
Leserforumvon PC-Hase | Familienrecht | 11 Antworten | 15.08.2005 22:31
Den Unterhaltstitel habe ich im Januar 2004 auf 150 % des jew. ... Altersstufe x% der Regelbetragsverordnung gezahlt werden muss und diese ab Volljährigkeit nicht mehr greift, geht die Rechtssprechung davon aus, dass auch nach Erreichen der Volljährigkeit ein Unterhaltsanspruch dem Grunde nach besteht, deshalb wird eben der Betrag bis zu einer Abänderung des Titels gepfändet.
Leserforumvon Higgli | Familienrecht | 7 Antworten | 14.03.2011 11:01
Einigkeit über eine Anpassung oder Abänderung bedarf es nur bei bestehenden Titel/Urkunden.
Leserforumvon Lorgard | Familienrecht | 4 Antworten | 17.06.2010 19:47
Wie ist das wenn alles so bleibt wie es jetzt ist mit dem Unterhaltstitel und nichts geändert wird:Die Mutter bekommt seit März 2007 Unterhaltsvorschuss , der Vergleich beläuft sich auf 275 E für alle drei Kinder insgesamt und wurde im Nov 2008 geschlossen .Wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft , bekommt die Kindesmutter dann trotzdem staatliche Leistungen wenn der Vater weiter nicht zahlt ?
Leserforumvon Nixalsverdruß | Familienrecht | 8 Antworten | 11.10.2013 18:08
Du hättest zu dem Zeitpunkt du merktest, dass Du den Titel nicht mehr lange wirst bedienen können, eine Abänderung des Titels herbei führen müssen. ... Du hättest sofort die Abänderung anleiern müssen. quote:und ich mich weigern kann den aus der Sicht meiner Ex offenen Betrag zu zahlen Der Betrag ist nicht nur aus Sicht Deiner Ex offen. ... Das aber auch nur für die Zukunft, und als Argumentationshilfe für die Abänderung des bestehenden Titels.
Leserforumvon pacific | Familienrecht | 8 Antworten | 05.11.2006 09:54
Tut das Kind dies nicht mußt du auf Abänderung klagen.
Leserforumvon guest-12320.09.2021 18:15:43 | Familienrecht | 20 Antworten | 16.10.2018 08:33
Aber das ist immer besser wenn ANDERE klagen müssen, um Unterhalt geltend zu machen als dass man SELBST wegen Abänderung von laufenden Zahlungen klagen muss. -- Editiert von Marcus2009 am 16.10.2018 09:52 Am 16.10.2018 von smogman Zitat (von Marcus2009): (...) Aber das ist immer besser wenn ANDERE klagen müssen, um Unterhalt geltend zu machen als dass man SELBST wegen Abänderung von laufenden Zahlungen klagen muss. ... Das heißt nunmehr, dass der Vater kurz vor Eintritt der Volljährigkeit Unterlagen von Mutter und Kind anfordern muss, um eine Abänderung des Titels bei Gericht zu beantragen, sofern keine bilaterale Einigung möglich ist?
Leserforumvon Simone2 | Familienrecht | 7 Antworten | 30.09.2010 21:40
Gruß Simone ----------------- "" Am 30.9.2010 von DeinHase Hallo, Der Titel geht mit Volljährigkeit ohne Abänderung auf die Volljährige über.
Leserforumvon ratlos44 | Familienrecht | 2 Antworten | 19.02.2008 13:44
Oder gilt die reform nur für "streitige Unterhaltstitel"?
Leserforumvon Gerd 68 | Familienrecht | 17 Antworten | 10.11.2009 11:32
Ist der Titel vom Jugendamt ausgestellt, würde ich zunächst dort nachfragen, ob einer Abänderung zugestimmt wird.
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