26 Ergebnisse für „unterhaltsberechnung lebensversicherung“

Leserforumvon kleiner_markus | Familienrecht | 3 Antworten | 09.02.2007 08:51
Kapital-Lebensversicherung: a) bei Arbeitnehmern: nein, Ausnahmen: (1) die Lebensversicherung bestand schon während der Ehe, (2) der Arbeitnehmer verdient über die Beitragsbemessungsgrenze b) bei Selbständigen bis zur Höhe von 20% des Einkommens, wenn keine andere Altersvorsorge betrieben wird" Ob eine Umwandlung machbar oder sinnvoll ist, um weniger Unterhalt zu zahlen, ist aus der Ferne wohl kaum zu beantworten.
Leserforumvon Rechtsuchender | Familienrecht | 4 Antworten | 29.07.2005 23:09
Hallo Forum, ich habe nach der Geburt meines Kindes eine Kapitalbildende Lebensversicherung zu seinen Gunsten abgeschlossen. ... Frage: Können die Beiträge zur Lebensversicherung vom unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen werden?
Leserforumvon Rechtsuchender | Familienrecht | 1 Antwort | 23.08.2005 19:18
Hallo, kann eine Kapitalbildende Lebensversicherung bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens (Berechnung des Kindesunterhalts) in Abzug gebracht werden?
Leserforumvon Charly0808 | Familienrecht | 2 Antworten | 04.09.2014 13:03
Hallo Zusammen, vorab würde ich gerne klar stellen das ich kein Mensch bin welcher auf Biegen und Brechen den Unterhalt kürzen will nur wüsste ich gerne ob ich einen Fehler in der Unterhaltsberechnung habe?! ... Es geht hier nur um den Unterhalt für meinen Sohn (meine Frau und ich haben gegenseitig auf den Unterhalt verzichtet) Zum Hintergrund: wir haben vor Kurzem ein Haus gekauft und ich habe alle Schulden und das Objekt übernommen (da wir beide bei einem Verkauf minus gemacht hätten) Liege ich richtig wenn ich wie folgt gerechnet habe: Einkünfte aus Gewerbetrieb - Einkommen und Gewerbesteuer - Tilgungssatz bei der Immobilie (nicht die Zinsen)(ist ja ein Teil der Altersvorsorge) - Beiträge für Renten- und Lebensversicherung (diese dienen der Altersvorsorge) - Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung Restbetrag durch 12 und in der Düsseldorfer Tabelle geschaut.
Leserforumvon hns | Familienrecht | 1 Antwort | 26.02.2004 07:24
Jetzt die Frage: Kann ich indirekt zur Kündigung der Versicherungen gezwungen werden, indem sie nicht in der Unterhaltsberechnung berücksichtiugt werden und ich sie dann nicht mehr bezahlen kann?
Leserforumvon guenter0409 | Familienrecht | 5 Antworten | 04.08.2015 13:12
Wenn ich mir das ausrechne (3200 Netto - 120 Lebensversicherung - 1100 Kredit - 670 Unterhalt) komme ich auf 1310 € wovon ich dann auch noch meine Miete (450 € ohne NK) zahlen müsste.
Leserforumvon kneifzange | Familienrecht | 4 Antworten | 24.10.2014 21:11
Er setzt an: 150€ berufsbedingte Aufwendungen und 362 € für Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Kapitalaufbauende Rentenversicherung. ... Er setzt an: 150€ berufsbedingte Aufwendungen und 362 € für Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Kapitalaufbauende Rentenversicherung.
Leserforumvon VonInteresse | Familienrecht | 12 Antworten | 03.08.2004 16:47
gegnerischer anwalt hat mein nettoeinkommen mit 1500 € veranschlagt. hieran will er jedoch nicht anerkennen dass ich monatlich 350 € priv. krankenkasse und 330 € lebensversicherung bezahlen muss. kann er das einfach vor lassen oder muss er das berücksichtigen. danke Am 3.8.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 3.8.2004 von alida Und Kanalmeister hat Recht gesprochen, aber recht hat er nicht. ... ----------------- "Gruss Anny ~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~" Am 4.8.2004 von rübenzahl es geht um unterhalt. bin selbstständig, und die lebensversichrung zählt zu meiner altersversorgung. habe mich derzeit schon schlauer gemacht. mir wurde bestätigt dass ich die lebensversicherung in voller höhe geltend machen kann. danke für euere hilfe und stellungnahmen.
Leserforumvon karina4321 | Familienrecht | 3 Antworten | 09.12.2009 16:12
Wird bei der neuen Unterhaltsberechnung und Mehrbedarfsbeteiligung -Verfahren ist bei Gericht anhängig- das Einkommen der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt? ... Abgesehen davon, rechnet sich der Vater noch arm, 2 verschiedene private Rentenversicherung (er ist gesetztlich bereits versichert), private Zusatzkrankenversicherung, Lebensversicherung, einen wiederrum neuen Autokredit (einen solchen gab er bereits vor sechs Jahren bei seiner Unterhaltsberechnung an), Vermögenswirksame Leistungen ... d.h. er hätte gern erstmal ca 500 - 600 Euro von seinem netto abgezogen.
Leserforumvon bin_ueberfragt | Familienrecht | 21 Antworten | 26.10.2008 10:40
Eine auf sie entfallende Rückerstattung dürfte für die Unterhaltsberechnung des Kindes nicht relevant sein. ... Lebensversicherung als Altersvorsorge, priv.
Leserforumvon Pralline | Familienrecht | 12 Antworten | 23.02.2008 09:37
Habe auf Anraten meiner Anwältin mal ein bisschen recherchiert, was denn mit der Lebensversicherung ist? ... Lieber hätte ich den Betrag in der Unterhaltsberechnung. ... Bei der Unterhaltsberechnung wäre der Betrag schon eher einzubringen.
Leserforumvon Joys | Familienrecht | 9 Antworten | 09.10.2007 11:50
Er hat Ihr bis jetzt jeden Monat 155€ bezahlt zusätzlich zahlt er 30€ Taschengeld und er hat vor Jahren für Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen hier zahlt er 50 € jeden Monat ein (mit 18 wird sie somit eine betrachtliche Summe zur verfügung haben). ... Liebe Grüße ----------------- " " Am 9.10.2007 von guest123-1682 Hallo Joys, mal ganz nüchtern betrachtet: Du fällst aus der Unterhaltsberechnung raus, da du dich selbst unterhalten kannst.
Leserforumvon nellilein | Familienrecht | 27 Antworten | 19.02.2016 01:02
Mein Partner, mit dem ich zusammenziehen will, möchte, daß ich zur Tilgung seiner Steuern meine Lebensversicherung kündige. ... Wie immer die Zukunft aussieht, an Reserven wie eine Lebensversicherung sollte man nicht rangehen. ... Deine Lebensversicherung bleibt wo sie ist.
Leserforumvon guest-12315.09.2009 15:44:03 | Familienrecht | 21 Antworten | 15.09.2009 14:14
und die krankenzusatzversicherung kann er sehrwohl anrechnen genau so wie die in der ehe abgeschlossene lebensversicherung für die kinder. ----------------- "" Am 16.9.2009 von nero070 Hallo Hoss, Du bist also der Meinung dass der Unterhalt gemindert werden kann wenn die Kinder z.B. von Freitag bis Sonntag beim Vater zu Besuch sind? ... Bei einer Unterhaltsberechnung ,wird das 3. ... Das habe ich ja gar nicht gesagt, bei der Unterhaltsberechnung wird es natürlich berücksichtigt.
Leserforumvon Naagnaag | Familienrecht | 8 Antworten | 05.03.2004 12:32
Lebensversicherung - wenn in der Ehe schon gezahlt), Kosten für das Haus, die nicht beeinflusst werden können, Schulden ( Kreditaufnahme zum Hausbau vor der Ehe) die in der Ehe schon gezahlt wurden, abgezogen werden? ... Ich meine mal gelesen zu haben, das Kreditrückzahlungen, die schon in der Ehe abgezahlt wurden, somit ja eheprägend waren, bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden müssen.
Leserforumvon meitnerlisi | Familienrecht | 10 Antworten | 23.09.2010 01:37
Wenn A es jetzt noch als Lebensversicherung o.ä. anlegt, kann es dann noch für den Unterhalt eingefordert werden? ... Vielen lieben Dank dafür und beste Grüße, Robert -- Editiert am 23.09.2010 13:42 Am 23.9.2010 von Thessa Hallo A, zur Unterhaltsberechnung zählt einzig und allein Dein Einkommen.
Leserforumvon ballso | Familienrecht | 6 Antworten | 15.05.2016 13:59
Seine LEbensversicherung ist bereits gekündigt. ... Die Frau wird sich einen Wohnwert sowie die Mieteinnahmen bei ihrer Unterhaltsberechnung anrechnen lassen müssen.
Leserforumvon cologne2006 | Familienrecht | 27 Antworten | 31.05.2011 18:50
Davon muss er die Lebensversicherung von xxx Eur bezahlen. ... Wie kann es sein, dass der Anwalt kosten nennt wie Kredit , Fahrkosten, Lebensversicherung etc.
Leserforumvon Ursus | Familienrecht | 13 Antworten | 17.03.2004 15:06
Soweit ich weiß muß auch das Neugeborene (evtl. muß auch das Adoptierte mit berücksichtigt werden)in die Unterhaltsberechnung mit hinein fallen. ... Wir werden unsere Lebensversicherung kündigen müssen, um die 50 € mehr an Unterhalt zahlen zu können.
Leserforumvon some | Familienrecht | 17 Antworten | 29.01.2004 23:14
Wurde der bei der Unterhaltsberechnung für die Kinder denn nicht berücksichtigt? ... Ein Trauschein ist nun mal keine Lebensversicherung - für keine der beiden Seiten.
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