Kann man Trennungsunterhalt rückwirkend einfordern? ... Und du schreibst: " Klage auf rückwirkende Zahlung des Trennungsunterhaltes " Wenn ich dich richtig verstanden habe, zahlt er ans AA zurück und seine Frau " begehrt " jetzt rückwirkend zusätzlich Trennungsunterhalt !!?? ... Kann rückwirkend nur Anspruch ab Dato der " In Verzugsetzung" geltend gemacht werden.
Die Forderungen meiner EX beziehen sich auf den Trennungsunterhalt VOR der Scheidung. Sie macht geltend, daß die Festlegung des nachehelichen Unterhaltes analog auch für den Trennungsunterhalt gelten müsse. ... Am 19.8.2005 von Stanley365 @Schwester: Warum sollte der Trennungsunterhalt höher sein als der nacheheliche Unterhalt ?
Trennungsunterhalt eingelassen (wir sind wg. einer gemeinsamen ETW hoch verschuldet und sie hat immer suggeriert, dass die Trennung nur übergangsweise sei). ... Nachdem ich sie nun gedrängt habe, unser Gemeinschaftskonto endlich umzuschreiben auf meinen Namen fordert sie nun über einen Anwalt Trennungsunterhalt. ... Viele Grüße Jörg -- Editiert von Joergi64 am 15.07.2006 18:19:08 Am 15.7.2006 von armesocke Hallo Joergi, grundsätzlich kann man rückwirkend keinen Unterhalt verlangen, daher können keine Gelder verrechnet werden.
Trennungsunterhalt für welchen Zeitraum ? Rückwirkend für das gesamte Trennungsjahr ?
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Ich bitte um Rat bei folgender Frage zum Trennungsunterhalt: Ich lebe seit gut 11 Monaten in Trennung von meinem Noch-Ehemann und wir lassen uns seit ca.5 Monaten anwaltlich vertreten. Seit dem bekomme ich Trennungsunterhalt. Ist es möglich, rückwirkend Trennungsunterhalt für die anderen sechs Monate zu fordern ?
Trennungsunterhalt nachfordern
3 von 5 Sterne
Im ersten trennungsjahr habe ich über das Gericht trennungsunterhalt eingefordert. ... Kann ich noch Trennungsunterhalt nachfordern? ... Rückwirkend, nein.
Nun meine Frage muß ich ihm Trennungsunterhalt zahlen und wie kann ich die Höhe des Unterhaltes berechnen? ... Nun aber auch Rückwirkend noch ab Januar 2005 obwohl sie vor Oktober nie Ansprüche gestellt hat.
Beide Partner einigten sich ohne Anwalt etc. auf einen Trennungsunterhalt in Höhe von 950 Euro. ... Kann sie das nun jetzt noch erhöhen lassen, rückwirkend zwar sicher nicht, aber für die Zukunft? ... Rentenpunkte werden nach der Scheidung verteilt.Hier geht es doch um Trennungsunterhalt?
Am 26.7.2005 von teufelin Hallo, Trennungsunterhalt ist ab Dato der Inverzugsetzung fällig, sprich: Von dem Tag an, an dem von der 'Gegenseite' etwas gefordert wird. Geht die Sache vor Gericht, muss auch von diesem Datum an rückwirkend gezahlt werden, sofern ein Richter den Anspruch anerkennt.
Trennungsunterhalt trotz Fremdgehen, Drogen....???
5 von 5 Sterne
Es würde mein Genick brechen, wenn ich plötzlich rückwirkend alles nachzahlen müsste. Oder geht dies rückwirkend gar nicht? ... Wenn Deine Nochfrau anwaltlich beraten ist, wird es bereits eine gerichtliche Forderung auf Trennungsunterhalt geben, der nach meiner Erfahrung, wenn sie richtig berechnet ist, auch nachgegeben wird.
Trennungsunterhalt einklagen oder lieber verzichten?
4,5 von 5 Sterne
Gibt es unterschiedliche Berechnungen für Trennungsunterhalt und Nachehelicher Unterhalt? ... Trennungsunterhalt) aussichtslos sein. ... Nur, auf Trennungsunterhalt wäre eine Chance da, wenn dier Betrag auch nicht so sexy ist.
(einnahmen er: 2400 euro - einkünfte ich: 750 euro) eine vorläufige trennungsunterhaltsberechnung ergab jedoch dass er mir monatlich 800 euro unterhalt zahlen müsste. im letzten schreiben seines anwalts, welches ich am 24.12. bekam, wurde auch dies abgelehnt, da - wie gesagt noch unterlagen fehlen. als letzter satz jedoch stand da (ich zitiere) - jedenfalls bedarf es hier keiner klage seitens ihrer mandantin zumal die unterhaltsverpflichtung für den von ihnen geltend gemachten zeitraum dem grunde nach hiermit anerkannt wird - desweiteren teilte mir mein anwalt mit, dass - wenn mein noch mann trennungsunterhalt zahlen würde - ich die kosten für meinen anwalt selbst tragen müsste. da ich nur trennungsunterhalt bekomme (nichts sonst für diese 12 ehejahre) bzw dies mein einziger gewinn aus dieser ehe wäre und ich in den nächsten monaten geschieden werde, habe ich nun bedenken dass alles was ich mir hier - erstreite - in den topf meines anwalts fließt und ich quasi am ende ja doch mit nichts dastehe... lange rede kurzer sinn: ärger mit meinen noch mann für nix. der trennungsunterhalt würde - wenn gezahlt werden würde - eh erst mal auf ein konto bei meinem anwalt landen. ich vermute dass dieser dann mit den kosten verrechnet wird. aber ist das denn richtig? ... stellte er sich komplett auf die hinterfüße bzw. wurde laut. nun soll er laut schreiben vom anwalt monatlich 802 euro rückwirkend ab november an mich zahlen, was er erwartungsgemäß ebenfalls nicht tut. da ich ja wie gesagt mit der scheidung einverstaden bin, von mir aus auch recht zügig weil diese 1000 euro, die ich mir vorstellte, würde ich ja dann dicke bekommen (falls er zahlen würde) sind meine ängste nun eben, dass ich evtl. in den kommenden 2-4 monaten geschieden werde, der geforderte trennungsunterhalt noch nach unten korrigiert wird und der rest letztendlich von den anwaltskosten gefressen wird. nachehelichen unterhalt könnte ich fordern, sagt mein RA.. aber - und da bin ich realistisch - den werde ich wohl in diesem leben nicht bekommen.. wenn schon alleine diese -- abwicklung -- so problematisch ist bzw. er komplett alles ablehnt/hinzieht. viele grüße tisuna Am 27.12.2007 von Annaminna Hallo tisuna, ich freue mich , wieder von Dir zu lesen. Dir steht der Trennungsunterhalt zu.
Ob sie deswegen rückwirkend Unterhalt gelten machen kann, weiß ich nicht. ... Ob sie deswegen rückwirkend Unterhalt gelten machen kann, weiß ich nicht. ... Und das auch noch rückwirkend!
Bislang hat er weder Kindes- noch Trennungsunterhalt gezahlt. ... Wenn mein Mann nun rückwirkend 10.000 Euro Kindesunterhalt und 5.000 Euro Trennungsunterhalt überweist, habe ich etwa 19.000 Euro auf meinem Konto. ... Sonst gibt es da nämlich nichts rückwirkend.
Lieben Gruß und viel Erfolg Anna -- Editiert von teufelin am 27.09.2004 14:16:24 Am 27.9.2004 von Purzelbär Hallo Abzocke, zunächst einmal das hier zur Info: OLG Bremen 2004-02-19 4 WF 10/04 Einstellung in die Datenbank: 2004-09-08 Bearbeitet von: Katharina Irmen Quelle: NJW spezial 2/2004, S. 56: "Kein Trennungsunterhalt vom Ehemann bei erstem Kind von anderem Mann Eine kinderlose Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Ehemann ein Kind von einem anderen Mann bekommt, kann nur vom Erzeuger des Kindes Unterhalt verlangen. Sie hat keinen Anspruch gegen ihren Ehemann auf Trennungsunterhalt, weil sie wegen der Geburt des Kindes nicht mehr arbeiten geht." .... und weiterhin: Nach nur 3 Monaten Ehe und Arbeitstätigkeit mit einem Einkommen in dieser Höhe und neuer Beziehung aus der auch noch ein Kind hervorgeht, liegt hier m.E. eine unbillige Härte vor! Dazu kommt noch, dass sie ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt jetzt erst nachhaltig durchsetzen will.
Und der RA meiner EX erst nach der Scheidung also am 20.09.2004 auf die Idee gekommen ist nachträglich Trennungsunterhalt für den zeitraum von 17 Mon. rückwirken zu vordern.
Da ich wesentlich weniger verdiene als er, bin ich aufgrund der bestehenden Wohnung und den in der Ehe entstandenen Umstände mit Kind auf Trennungsunterhalt angewiesen. ... Eine Frage noch: Meinen Informationen zu Folge ist Unterhalt rückwirkend zu bezahlen. ... Eine Frage noch: Meinen Informationen zu Folge ist Unterhalt rückwirkend zu bezahlen.
Am 6.9.2008 von Agricola Achja - ich meine der Selbstbehalt ist erstmalö knapp 900 € bei dem Trennungsunterhalt ???
Am 12.3.2009 von Loddar Hallo, wie willst du rückwirkend kürzen? ... "" Am 12.3.2009 von Anny Shagg hallo, die die dann wirklich Trennungsunterhalt zahlen, zahlen zu viel, dass kann ich nicht genau in Zahlen bestimmen, wirkliche Untersuchungen gibt es nicht. ... Du könntest dich über das Thema Trennungsunterhalt ausführlich informieren, auch hier auf den Seiten gibt es zahlreiche Infos und Hinweise.
Dann habe ich auch noch Angst, dass sie mich nach der Scheidung auf "nachehelichen Unterhalt" verdonnert, dass würde ja nie aufhören, deshalb habe ich beschlossen, mich schon jetzt beim Trennungsunterhalt zu sträuben, damit man die mal ans arbeiten bekommt. ... Sicher, der Trennungsunterhalt ist dazu da, dass es iht nach der Trennung genauso gut geht wie während der Ehe.
Letztlich ginge das ja auch rückwirkend, denn vor sieben Monaten ist er ausgezogen. ... Letztlich ginge das ja auch rückwirkend, denn vor sieben Monaten ist er ausgezogen. Rückwirkend ginge nur wenn der TU vor 7 Monate nachweisbar gefordert wurde ( z.B. schriftlich).