990 Ergebnisse für „studium vater“

Unterhalt Vater im Studium 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon Persephone13 | Familienrecht | 6 Antworten | 14.01.2016 08:42
Damals wollte ich meinen Vater nicht verklagen, was ich mittlerweile bereue. ... Bisher habe ich auch kein Bafög erhalten und mein Studium komplett selbst finanziert. ... (außer die Ausbildung wäre Vorraussetzung für dein Studium gewesen ).
Leserforumvon NinaMarie123 | Familienrecht | 5 Antworten | 05.08.2021 16:40
Bis zum Ende ersten Ausbildung, das wäre hier das Studium. ... Dann wird sowieso ermittelt ob und wie viel die Eltern zahlen müssen bzw. wohl weiterhin nur der Vater alleine. ... Das mindert dann den Anspruch an die Eltern und gibt einen Anhaltspunkt was der Vater zahlen könnte.
Leserforumvon go428443-76 | Familienrecht | 8 Antworten | 16.11.2015 21:13
Hallo ich benötige dringend Hilfe da mein Vater keinen Unterhalt bezahlt und ich nicht Bafög berechtigt bin. ... Mein Vater ist selbstständig und bekommt im Monat mehr als 10.000 Euro netto. ... Ich brauche dringt eine Lösung sonst werde ich das Studium nicht mehr lang finanzieren können.
Leserforumvon guest-12320.06.2010 23:29:00 | Familienrecht | 14 Antworten | 30.12.2007 15:52
Ich habe da gerade noch einmal eine Frage ... mal angenommen hat man bereits eine abgeschlossene Ausbildung und man hat auch bereits jahrelang im festen Arbeitsverhältnis gestanden, wäre der Vater dann dennoch verpflichtet ein Studium zu finanzieren, das man machen möchte? Zweite Frage: wird hier unterschieden zwischen Studium im In- und/oder Ausland? ... Am 30.12.2007 von guest123-1682 Hallo ca, wenn Unterhaltsansprüche bestehen würden, warum nur der Vater?
Leserforumvon sommerjunkie | Familienrecht | 17 Antworten | 16.09.2015 23:02
Nun ist es so, dass ich mir selbst kein Studium leisten kann. ... Am 16.9.2015 von JogyB Welche Ausbildung und welches Studium? ... Vorher haben Sie eine Ausbildung absolviert und danach planen Sie ein Studium.
Leserforumvon fb467285-41 | Familienrecht | 3 Antworten | 05.06.2017 19:31
Hi, ich bin 25 und im Studium, davor habe ich bereits eine Erstausbildung absolviert.
Leserforumvon go417241-71 | Familienrecht | 1 Antwort | 21.06.2015 21:47
Zu meiner Frage, ist meine Vater unterhaltspflichtig, er hat eine eigene Firma und verdient über 4000 netto, hat sich aber schon während meiner Schulzeit regelmäßig quer gestellt wegen dem Unterhalt. ... Seit meinen Abschluss 2014 jobbe ich und habe wsh bis zum Studium in etwa 5000€ zusammen gespart, auch habe ich mir ein Auto gekauft und besitze ein Motorrad.
Leserforumvon go377261-81 | Familienrecht | 23 Antworten | 08.11.2013 12:12
Nur, wenn Du es schon wieder nicht schaffst, ich meine, das Studium solltest Du knicken. ... Respekt vor meinem Vater. ... Es schreibt hier jemand davon das eine Mutter zwei Kinder durchs Studium bringt.
Leserforumvon steffen1987 | Familienrecht | 3 Antworten | 29.07.2008 18:05
Ich werde dafür kein Bafög bekommen, da mein Vater zuviel verdient.... Ihr zahlt mein Vater Unterhalt in Höhe von 600€. ... Es geht halt ums Studium mfg
Leserforumvon Deltaone | Familienrecht | 7 Antworten | 28.06.2005 17:42
Fälle : 3 Monate Pause - Bund - Studium 3Monate Pause - Studium 3Monate Pause - Warte Zeit - Studium Würde mich über Antworten freuen Am 28.6.2005 von Schrottie Hallo! ... Das kann eine Lehre sein oder das Studium. ... Ohne Vater?
Leserforumvon jana81 | Familienrecht | 3 Antworten | 21.10.2003 15:32
Hallo Beinander... letztendlich reduziert sich mein Anliegen auf die Frage: Muss der Vater für das Studium seines Kindes aufkommen? ... Der Jüngere beginnt nun sein Studium in einer anderen Stadt und wohnt dort in einem Zimmer zur Miete. ... Deshalb meine Frage, wer muss für das Studium jetzt aufkommen?
Leserforumvon Cella | Familienrecht | 1 Antwort | 25.10.2009 21:03
Ich habe vor kurzem angefangen zu studieren und bin mit meinem Studium bis jetzt leider sehr unglücklich. Mein Vater sagte mir er sei, sollte ich das Studium nach dem ersten Semester abbrechen, nicht mehr unterhaltspflichtig, auch nicht, wenn ich danach ein anderes Studium aufnehme. ... Wahrscheinlich stimmt es dann in dem Fall, dass mein Vater während dieser Zeit nicht unterhaltspflichtig ist, oder??
Leserforumvon Katrin_K. | Familienrecht | 10 Antworten | 06.02.2008 20:54
Warum hast du denn keinen Kontakt zu deinem Vater? ... Wie wärs, wenn du dich einfach mal mit Vater und Mutter diesbzgl. unterhältst? ... Da meines Wissens ein Studium im zeitnahen Zusammenhang zur Ausbildung stehen muss.
Leserforumvon Pauline2002 | Familienrecht | 6 Antworten | 16.03.2004 20:56
Hallo, wie sieht das aus, die Tochter ist mit ihrem Studium jetzt über die Regelstudienzeit hinaus. Der Vater hat nie Informationen über den Verlauf des Studiums oder sonstige Informationen bekommen. Hat der Vater die Möglichkeit, den Unterhalt vorübergehend einzubehalten, bis er Informationen darüber bekommt, wie weit die Tochter mit dem Studium ist?
Leserforumvon Juliab | Familienrecht | 6 Antworten | 04.10.2006 12:56
Zum Sachverhalt: Ich bin 21 Jahre,studiere BWL an einer privaten FH ,für die mein Vater (Eltern getrennt) im Monat 600 € zahlt.Ich bin nun im dritten Semester.Ich hasse das Studium,es ist furchtbar für mich.Ich habe auch nur damit angefangen, da meine 3 Geschwister schon ihr Diplom in dem Fach haben und es mir quasi aufgequatsch wurde.Jedenfalls möchte ich gerne abbrechen um etwas zu machen,was ich auch gerne mache und mich nicht zwingen muss dahin zugehen.Gut,ich hätte vielleicht schon ffrüher abbrechen können,aber ich hab probiert es durchzuziehen,aber es geht einfach nicht.Ist mein Vater weiterhin Unterhaltsverpflichtet?... Am 4.10.2006 von Norddeutscher123 Hallo Juliab, Du hast das Recht auf eine Umorientierung, sei es Studium oder eine Ausbildung. Nur Achtung, das neue Studium/Ausbildung/Schule muß meines Erachtens sofort angefangen werden.
Leserforumvon JuleB | Familienrecht | 3 Antworten | 20.11.2004 02:31
So, nun geht es darum, dass mein Vater ja eigentlich unterhaltspflichtig ist. ... Danke und liebe Grüsse Jule Am 20.11.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 20.11.2004 von alida Der Vater muss Unterhalt zahlen, solange du noch keine erste Berufsausbildung hast. ... Ist das dein Erststudium, willst du das gesamte Studium in den USA absolvieren, noch kein Studium in Deutschland begonnen?
Leserforumvon mepu | Familienrecht | 4 Antworten | 10.11.2016 20:30
Guten Abend, Um in meinem Studium finanziell bewerkstelligen, zu können werde ich einen Antrag auf Vorrauszahlung beim BAföG-Amt stellen müssen. ... Mein Vater und meine Mutter sind geschieden, der Aufenthaltsort meines Vaters ist unbekannt, da ist das BAföG-Amt bereits dran, von dem habe ich seit 17 Jahren keinen einzigen Cent gesehen. ... Eine Unterhaltspflicht wäre zu bejahen, wenn das Studium den Bereich Marketing wesentlich streifen würde.
Leserforumvon PeterHansen44 | Familienrecht | 13 Antworten | 25.01.2011 23:07
Ein Studium verbieten kann niemand. ... Edit: ok, wird Vater. ... Edit: ok, wird Vater.
Leserforumvon lukas1989 | Familienrecht | 11 Antworten | 15.12.2006 17:36
Genau aber das zu wissen wäre für mich jetzt ausschlaggebend um überschlagen zu können ob ich das Studium finanziert bekomme... wenn mein vater nach meinem 18. ... Selbstverständlich erwarte ich nicht von meinem Vater, dass er mein komplettes Studium finanziert ;-) Meine Mutter und meine Oma würden ihr möglichstes tun damit die horrenden Studiengebühren bezahlt wären. ... Lebensjahr wusste ich keine Adresse von meinem Vater.
Leserforumvon drbacke | Familienrecht | 3 Antworten | 25.10.2006 19:38
Naja is wohl nich so selten wie ich gerade sehe hrhr Also es geht um folgendes, ich bin 24 Jahre alt und gerade mit meinem Studium fertig, möchte nun allerdings noch ein Master Studium fortsetzen, dafür muß ich allerdings umziehen. ... Am 25.10.2006 von Mister XYZ Da Sie volljährig sind, müssen Sie den Unterhalt bei Ihrem Vater und Ihrer Mutter gleichrangig fordern. Wenn Sie wenig Bafög kriegen, weil Ihr Vater ein Riesengehalt hat, dann ist dort sicherlich auch Unterhalt zu holen. gruß mister xyz Am 25.10.2006 von azrael Die Frage ist erst einmal. ob bei einem Master-Studium überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht, da das erste Studium abgeschlossen ist und drbacke damit eine erste qualifizierte Berufsausbildung hat. ----------------- "gruß azrael"
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