1.601 Ergebnisse für „studium studium“

Fachabitur Studium 4 von 5 Sterne
Leserforumvon junge123mitglied | Familienrecht | 10 Antworten | 09.11.2016 16:21
Mein Sohn 19 Jahre hat die Hauptschule besucht und danach eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Sozialhelfer gemacht und will jetzt ein Fachabitur anstreben und danach ein Studium beginnen bin ich noch Unterhalt verpflichtet ich bin der Meinung dass ich das Fachabitur und das Studium nicht mehr zahlen muss ich weiß auf die Schulform hin wo es heißt Schule Abitur Ausbildung Studium demnach hätte ich Unterhalt zahlen müssen im anderen Fall Schule Ausbildung Fachabitur Studium muss ich nicht mehr zahlen ist das richtig über einen Gesetzestext würde ich mich sehr freuen Gruß Am 9.11.2016 von edy Hallo Junge, Die Abfolge muss von vorherein mit den Eltern abgesproche sein. ... Der Besuch der Fachhochschule und das anschließende Studium stellen keine Fortführung dieser Ausbildung dar, sondern sind eine neue Ausbildung, während man in den Fällen Abitur-Lehre-Studium davon ausgehen muss, dass der Abiturient auch hinterher studiert und eine Lehre nur als (Zwischen-)Stadium seiner Ausbildung betreibt. ... Der Besuch der Fachhochschule und das anschließende Studium stellen keine Fortführung dieser Ausbildung dar, sondern sind eine neue Ausbildung, während man in den Fällen Abitur-Lehre-Studium davon ausgehen muss, dass der Abiturient auch hinterher studiert und eine Lehre nur als (Zwischen-)Stadium seiner Ausbildung betreibt. ich hoffe der Richter sieht es dann genauso und legt es nicht anders aus Am 10.11.2016 von wirdwerden Also, diese Ausbildung ist grundsätzlich ein Sprungbrett auf dem Weg zum Sozialpädagogen, Erzieher u.s.w.
Leserforumvon steffen1987 | Familienrecht | 3 Antworten | 29.07.2008 18:05
(dies habe ich durch meine Schwester erfahren die zur Zeit ihr STudium macht.Sie wird nächstes Jahr zum Wintersemester hin fertig mit dem Studium sein). ... (kann ich das Studium als Folgeweiterbildung deklarieren??) ... Es geht halt ums Studium mfg
Leserforumvon Katrin_K. | Familienrecht | 10 Antworten | 06.02.2008 20:54
LG Katrin Am 6.2.2008 von azrael Das Studium hätte direkt (zeitnah)an die Ausbildung anschließen anschließen müssen, also ist nix mit ein Jahr arbeiten zwischendurch und damit noch Unterhaltsanspruch. ... ----------------- "gruß azrael" Am 7.2.2008 von guest123-1682 Hallo Katrin, ja, dein Studium wäre weiterhin unter Rubrik *Erstausbildung* gelaufen und du hättest Anspruch auf Unterhalt gehabt. ... Da meines Wissens ein Studium im zeitnahen Zusammenhang zur Ausbildung stehen muss.
Leserforumvon 88chris88 | Familienrecht | 10 Antworten | 15.02.2008 17:04
Meine Eltern wollen mich nicht unterstützen in dem Studium und sagen sie könnten es auch nicht da sie angeblich schulden haben und ihnen dann nichts übrig bleibt..... jetut hab ich aber sehr viel gelesen dass meine Eltern verprlcihtet sind Unterhalt zu zahlen und mich zu unterstützen, sie sagen aber ich brauch gar nicht erst mit dem Gesetzt kommen ... ( vlt muss ich auch umziehen für das studium) allein druch bafög kann ich mir natürlich auch kein studium leisten. wie soll ich vorangehn: gerichtlich klären? ... Wenn du kein Bafög bekommst, sind deine Eltern dazu verpflichtet, dein Studium zu finanzieren (ich weiß, das ist böse formuliert). ... Denk darüber nach, ob ein Studium das ist, was du wirklich möchtest.
Leserforumvon Cella | Familienrecht | 1 Antwort | 25.10.2009 21:03
Ich habe vor kurzem angefangen zu studieren und bin mit meinem Studium bis jetzt leider sehr unglücklich. Mein Vater sagte mir er sei, sollte ich das Studium nach dem ersten Semester abbrechen, nicht mehr unterhaltspflichtig, auch nicht, wenn ich danach ein anderes Studium aufnehme. ... Es ist zwar noch überhaupt nicht sicher, ob ich das Studium abbreche, aber für den Fall der Fälle wollte ich schonmal nachfragen und wäre für Antworten sehr dankbar!
Leserforumvon Helli1234 | Familienrecht | 6 Antworten | 19.07.2020 11:44
Außerdem wissen wir nicht, ob es sich um eine Erstausbildung handelt, ob das Studium vor Erkrankung zügig durchgeführt worden ist, ob sich das Studium direkt an den Schulabschluß angeschlossen hat. ... Es ist unklar, ob das Studium abgebrochen oder unterbrochen wurde. ... Das Studium habe ich unterbrochen.
Leserforumvon Pauline2002 | Familienrecht | 6 Antworten | 16.03.2004 20:56
Hallo, wie sieht das aus, die Tochter ist mit ihrem Studium jetzt über die Regelstudienzeit hinaus. ... Hat der Vater die Möglichkeit, den Unterhalt vorübergehend einzubehalten, bis er Informationen darüber bekommt, wie weit die Tochter mit dem Studium ist?
Leserforumvon Daniela B. | Familienrecht | 3 Antworten | 31.07.2003 13:29
Ich studiere in einer anderen Stadt und möchte dort nach meinem Studium wohnen und arbeiten. ... Aber wie soll ich mich in der Zeit nach meinem Studium, bis ich einen Job gefunden habe finanzieren? Mein Problem ist, das mein Studium im Oktober endet, ich meinen Job aber erst zum 1.1. antrete.
Leserforumvon tobimuc | Familienrecht | 1 Antwort | 04.04.2006 21:12
hallo, mach zur zeit mein studium und hab ne tochter, sie ist 5...hab vor dem studium immer unterhalt bezahlt, kann es aber zur zeit nicht finanzieren- meine frage ist jetzt, ob es mir nur gestundet wird und ich es nach dem studium zurück zahlen muss oder ob es der staat übernimmt, solang ich in der ausbildung bin...( immerhin nach drei oder vier jahren rund 12000.- €) danke im vornherein
Leserforumvon Deltaone | Familienrecht | 7 Antworten | 28.06.2005 17:42
Ich strebe zurzeit an das ich Studieren kann d.h werde mich fürs Studium an einer FH einschreiben etc. ... Fälle : 3 Monate Pause - Bund - Studium 3Monate Pause - Studium 3Monate Pause - Warte Zeit - Studium Würde mich über Antworten freuen Am 28.6.2005 von Schrottie Hallo! ... Das kann eine Lehre sein oder das Studium.
Leserforumvon (KC)Kathrin | Familienrecht | 0 Antworten | 10.01.2007 13:45
Hallo, ich habe 2006 mein abitur absolviert und halte mich momentan in australien auf..ich moechte anfang 2008 mein studium in australien beginnen.in diesem jahr(momentan) bekomme ich keinen unterhalt und kein kindergeld.wenn ich mein stuudium in deutschland beginnen wuerde, wuerde mir beides wieder zustehen.macht es einen unterschied, wenn ich mein studium in australien durchfuehre??immerhin wuerde ich hier fuer mein gewuuenschtes studium 3 jahre brauchen, wobei ich fuer das gleiche in deutschland 6 jahre brauchen wuerde. ich bin fuuer jede anregung dankbar, denn ich weiss nicht wo ich die informationen herbekomme..
Leserforumvon (KC)Kathrin | Familienrecht | 0 Antworten | 11.01.2007 04:03
Hallo, ich habe 2006 mein abitur absolviert und halte mich momentan in australien auf..ich moechte anfang 2008 mein studium in australien beginnen.in diesem jahr(momentan) bekomme ich keinen unterhalt und kein kindergeld.wenn ich mein stuudium in deutschland beginnen wuerde, wuerde mir beides wieder zustehen.macht es einen unterschied, wenn ich mein studium in australien durchfuehre??immerhin wuerde ich hier fuer mein gewuuenschtes studium 3 jahre brauchen, wobei ich fuer das gleiche in deutschland 6 jahre brauchen wuerde. ich bin fuuer jede anregung dankbar, denn ich weiss nicht wo ich die informationen herbekomme..
Leserforumvon johndoe38 | Familienrecht | 9 Antworten | 13.12.2010 21:00
Folgende Situation: Ich (23 Jahre) habe Oktober diesen Jahres mein Studium abgebrochen. Das Studium ging ziemlich exakt 3 Jahre also 6 Semester lang. ... Warum und wie ich das Studium abgebrochen habe sollte hier eigentlich nicht Thema werden.
Leserforumvon ostfri | Familienrecht | 5 Antworten | 22.11.2014 11:08
Hallo liebe Community, ich befinde mich zzt. im Studium und frage mich ob ich die Vorschussleistungen nach meinem Studium zurückzahlen muss. ... Anders wäre es, wenn das Studium Deine Erstausbildung wäre. ... Habe allerdings gelesen, wenn das Studium auf die Ausbildung aufbaut, dies noch zur Erstausbildung gezählt werden kann.
Leserforumvon bundler | Familienrecht | 5 Antworten | 07.06.2009 14:15
Meine Tochter ist im September mit ihrem Sozialpädagogischen Studium fertig. ... Lieben Gruß, Lotta -- Editiert am 08.06.2009 10:33 -- Editiert am 08.06.2009 10:34 Am 8.6.2009 von bundler Ja das verstehe ich schon.Aber wenn sie keinen Studienplatz bekommt für den Master,und 1 Jahr oder länger warten muss,war meine Frage:Ob ich sie dann noch immer finanziell unterstützen muss.und ob ich von erwarten kann das sie sich einen sozialversicherten Jop sucht in der Zeit.Ich bin der Ansicht,Wenn einer sein Studium beendet hat,Und einiges später wieder studiert das ich dafür nicht mehr bezahlen muss.Es sind ca 2000 Bewerber und nur ca 20 bekommen einen Platz.
Leserforumvon PapaPapa | Familienrecht | 8 Antworten | 05.08.2014 13:53
Am 13.8.2014 von edy Hallo, Ich denke wenn du nachweislich das Studium ernsthaft betrieben hast, wirst du nichts ans JA zahlen müssen. ... D.h. wenn du das Studium trotz angemessener Anstrengung nicht geschafft hast,ist das o.k. ... Wenn das Studium ernsthaft betrieben wurde und keine weitere Erstausbildung vorhanden war, sind durch den UV keine Schulden aufgelaufen.
Leserforumvon mepu | Familienrecht | 4 Antworten | 10.11.2016 20:30
Guten Abend, Um in meinem Studium finanziell bewerkstelligen, zu können werde ich einen Antrag auf Vorrauszahlung beim BAföG-Amt stellen müssen. ... Ich bekomme jetzt 382€ im Monat, um einen Nebenjob habe ich mich gekümmert, allerdings bemerke ich jetzt schon dass durch das viele Arbeiten mein Studium zu kurz kommt. ... Eine Unterhaltspflicht wäre zu bejahen, wenn das Studium den Bereich Marketing wesentlich streifen würde.
Leserforumvon Stern1993 | Familienrecht | 3 Antworten | 21.04.2012 16:03
Gruß Stern ----------------- "" Am 21.4.2012 von Besserweiß Wenn der Student einen Beruf vor dem Studium erlernt hat, sind die Eltern seit erfolgreichem Abschluss der Erstausbildung nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet. ... Schließlich haben sie ja für "nur" ca. 3 Jahre Berufsausbildung und mind.3 Jahre Studium Unterhalt bezahlt.....da können sie ja wenigstens noch die Zeit nach dem Studium mit einbisschen finanzieller Unterstützung versüßen...
Leserforumvon hesebo | Familienrecht | 3 Antworten | 27.12.2011 18:37
Nach erlangen des Fachabis hat er zwei Jahre beim bib in PB studiert und dieses Studium als staatlich geprüfter Informatiker abgeschlossen(Bachelor). ... Für mich besteht kein zeitlicher Zusammenhang, Studium in H ist nicht auf das in PB aufbauend. ... Ich befürchte nur das wenn er jemanden findet der für ihn bezahlt er noch ein Studium absolviert und das mit einem Doktortitel abschließen will. gruss hesebo ----------------- "" -- Editiert hesebo am 28.12.2011 09:49
Leserforumvon blue_eyed | Familienrecht | 1 Antwort | 15.01.2008 17:18
Ich bin eine Schülerin, die im Sommer ihr Abitur machen wird, und danach plant ein Studium zu beginnen. ... Sicherlich werde ich auch neben dem Studium arbeiten gehen, aber die ist ja leider nur begrenzt möglich.
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