230 Ergebnisse für „steuerklasse ändern“

Leserforumvon itsme68 | Familienrecht | 11 Antworten | 02.07.2012 12:14
Zudem würde sich ja auch deutlich der Betrag für die Unterhaltszahlung ändern. ... Nach der Scheidung wird er in Steuerklasse I versteuert. ... Selbstverständlich könntest du jetzt bereits wechseln, damit muß aber der Ehepartner für dieses Jahr auch einverstanden sein und seine Lohnsteuerklasse ändern.
Leserforumvon guest-12314.12.2009 11:39:59 | Familienrecht | 2 Antworten | 09.05.2008 18:51
Hallo, ich möchte gerne wissen, ob ich meine Steuerklasse ändern muss. ... Muss ich jetzt meine Steuerklasse III ändern lassen, weil wir getrennte Wohnungen haben?
Leserforumvon :)Alexandra | Familienrecht | 1 Antwort | 26.07.2006 23:45
Hallo zusammen,weiß jemand ob man die Steuerklasse auch ändern muß wenn ich mich zwar getrennt habe,wir uns aber nicht scheiden lassen wollen und mein Mann auch nicht umgemeldet ist?
Leserforumvon guest-12325.10.2009 09:14:39 | Familienrecht | 29 Antworten | 31.07.2004 10:18
Wenn also beispielsweise am 30.12 das offizielle Trennungsjahr eingeläutet wurde, muss sie schon am 01.01 des darauffolgenden Jahres ihre StKl. ändern. ... Wenn die Tochter nach Ausstellung der Steuerkarte von 2004 (üblicherweise 15.10.des vorhergehenden Jahres, hier 15.10.2003 ) umgezogen ist, kann man dass nur noch auf Antrag ändern lassen, kostet aber nix. Muß sie jetzt bei Gemeinde oder Ema ändern lassen Am 1.8.2004 von teufelin Na, das wär mir aber ganz neu !!!!!
Leserforumvon mart_muc | Familienrecht | 4 Antworten | 22.11.2018 10:15
Wenn die Kinder bei meiner Frau wohnen, würde sich das Viertel ändern. ... Das kann sich schnell ändern... Du hättest den Vorteil, dass du deine Steuerklasse auf 2 ändern kannst.
Leserforumvon superfrau | Familienrecht | 5 Antworten | 20.11.2006 10:23
Am 20.11.2006 von lavazza Hallo, da geb ich allen Recht die Steuerklasse muß am 1.1. des darauf folgenden Jahres gewechselt werden.( 05 trennung 06 ändern der Steuerklasse). Aber: Habe mich getrennt 05, mein Mann ändert die Steuerklasse ab 06, und wir geben an das wir es noch mal 06 versucht haben, darf man die Steuerklasse wieder ändern. ... Am 21.11.2006 von Kleinstverteilung Bei mir war das so das ich mich Jan.05 getrennt hatte.Im Mai 05 riet man mir,das war ein fataler fehler,das ich die Steuerklasse ändern solle.
Leserforumvon Voja | Familienrecht | 9 Antworten | 10.12.2003 14:33
. ----------------- " " Am 10.12.2003 von teufelin Sofern ihr das Trennungsjahr einläuten wollt, werdet ihr wohl ab Januar die Steuerklassen ändern müssen.Wenn nicht, dann könnt ihr wohnen, wo ihr wollt und bleibt in eurer entsprechenden Steuerklasse. ... Am 11.12.2003 von hh Wenn ihr Euch trennt, dann gilt die Änderung der Steuerklasse erst ab dem Folgejahr.
Leserforumvon Mister XYZ | Familienrecht | 22 Antworten | 08.01.2008 11:53
Darf der Ex seine Steuerklasse ändern mit dem Ziel, sein eigenes Einkommen zu verringern, zum Beispiel von 3/5 in 4/4 oder 5/3, und damit natürlich auch den Unterhaltsanspruch seiner Kinder ? ... Grüße Am 8.1.2008 von Thessa Hallo, also wie gesagt ändern kann er die Steuerklasse, aber sich dann darauf beruhen nun durch die Steuerklasse 5 weniger Netto zu haben kann er nicht und damit den Unterhalt zu drücken bzw. ein Mangelfall zu werden. ... Euro mehr Unterhalt zu zahlen als er von der Mutter bekommt und möchte deshalb seine Steuerklasse ändern.
Leserforumvon bkmhh | Familienrecht | 4 Antworten | 28.04.2010 21:48
hallo ich habe mich mit meiner frau getrennt sie ist ab den 8.1.10 in anderer stadt gemeldet stempel 8.1. leider steht einzug 1.1.10 momentan habe ich steuerklasse 3 muss ich die jetzt so schnell wie möglich ändern oder erst zum 1.1.11 denn im februar wollen wir uns scheiden lassen ich hoffe mir kann einer helfen vielen dank im voraus ----------------- "" Am 29.4.2010 von Drom.edar Steuerlich genügt in der Regel ein Tag im Jahr des Zusammenlebens, um auch weiterhin Anspruch auf die günstige Steuerklasse zu haben. Da deine Frau offensichtlich angegeben hat, bereits seit 31.12.2009 und damit seit 01.01.2010 getrennt zu leben, bist du verpflichtet, bereits für dieses Jahr deine Steuerkarte in I zu ändern. ... Wenn ja, und diese bei ihr leben, wird sie vermutlich dann ja versuchen, die günstige Steuerklasse II zu erhalten.
Leserforumvon pegako | Familienrecht | 2 Antworten | 04.01.2007 10:43
Kann er nun für dieses Jahr auch die Steuerklasse III in Anspruch nehmen oder muss er in Steuerklasse I? ... Normalerweise muss dein Noch-Mann den Eintrag beim Finanzamt ändern lassen. ... Meines Wissens nach, kann man jetzt im neuen Jahr sowieso nichts mehr ändern.
Leserforumvon Carmen77 | Familienrecht | 4 Antworten | 08.06.2009 11:47
Besteht in diesem Fall nicht die Möglichkeit Steuerklasse II zu behalten? ... Ändern kann man es natürlich nicht aber was für andere Möglichkeiten hätten wir dann? ... Oder weswegen sollte sich bei ihm was ändern?
Leserforumvon ChrisSch | Familienrecht | 9 Antworten | 05.06.2004 20:24
Sie arbeitete bisher auf Steuerklasse 3 , und ich auf 5. ... Unter diesen Umständen ( Ihre Weigerung, die Steuerklasse zu ändern ) wirst du wohl auch gute Chancen haben, das erste Jahr keinen KU zahlen zu müssen. ... Am 7.6.2004 von Saduka Du kannst deine StKl. auch alleine ändern, schreib ihr das davor und fordere sie auf ihre auch zu ändern, ob sie das dann macht ist nicht dein Problem.
Leserforumvon steppie | Familienrecht | 8 Antworten | 19.01.2009 16:47
Und wie kann deine Frau nur ihre Steuerklasse ändern? ... Hättest du letztes Jahr ändern müssen und den Unterhalt nach neuer Steuerklasse berechnen lassen müssen. ... Nun ist der Erste Monat mit der schlechten Steuerklasse für mich .
Leserforumvon MissX30 | Familienrecht | 6 Antworten | 28.03.2006 00:41
Unterhalt zahlen will er nicht ( ok, kann ich verstehen) aber die Steuerklasse will er auch nicht ändern. ... Eine Pflicht, die Steuerklasse zu ändern, besteht erst im Folgejahr der Trennung. ... Am 28.3.2006 von Saduka Du kannst die St.Kl. unabhängig ändern und deinen Mann einfach informieren.
Leserforumvon Andi8989 | Familienrecht | 9 Antworten | 10.05.2010 20:21
Ich würde auf jeden Fall anraten die Steuerklassen umgehend mind. auf IV/IV zu ändern und daraus den Unterhalt berechnen zu lassen. ... ----------------- "" Am 12.5.2010 von Capitano @ kleine Hexe erst stellst du richtig: "In die Steuerklasse I fallen die folgenden Arbeitnehmer: Ledige Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehegatten Verheiratete, die dauernd getrennt leben , auch Verwitwete oder geschiedene, in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende " und dann empfiehlst Du "Ich würde auf jeden Fall anraten die Steuerklassen umgehend mind. auf IV/IV zu ändern und daraus den Unterhalt berechnen zu lassen." ... Grüße, capitano ----------------- " " Am 13.5.2010 von Sir Berry Hallo Andi, Du solltest, wie zuvor schon geschrieben, umgehend die Steuerklasse ändern.
Leserforumvon thunder81 | Familienrecht | 3 Antworten | 30.11.2010 16:40
Rechtlich ist die trennung also im Dezember, und ich müste zum Januar auf die Steuerklasse 1 wechseln. Gibt es eine möglichkeit das wir angeben erst ab Januar getrennt zu sein und somit mir die Steuerklasse 3 ein weiteres Jahr zu ermöglichen um unterhalt fähig zu sein ( was bei 1 nicht möglich währe ) oder machen wir uns damit strafbar und kriegen ärger mit dem Arbeitsamt bzw. ... Trennungsunterhalt kannst du steuerlich geltend machen, so das der Verlust der Steuerklasse III etwas ausgeglichen wird. ----------------- ""
Leserforumvon summer_tina | Familienrecht | 30 Antworten | 25.09.2009 13:10
Bei Steuerklasse 3/5 baut Mann eien Steuerschuld von ca 2700 und Frau eine Erstattung vom 1700 auf. Der PKH Antrag vom Mann wurde abgelehnt wegen keine Aussicht auf Erfolg er muss die Steuerklasse 5 nehmen um sein Netto zu erhöhen.. ... quote:Man will jetzt meine Mann zwei Stufen Höher stufen im Unterhalt und will das wir die Steuerklasse 3/5 nehmen Wer ist "Man"?
Leserforumvon coachiebaer | Familienrecht | 2 Antworten | 10.03.2007 10:24
Ist es zwingend notwendig, die Steuerklassen zu ändern, wenn wir doch vom Gesetzgeber her verheiratet sind und vorher beide in der StKl. 4 waren?
Leserforumvon traxx123 | Familienrecht | 15 Antworten | 09.01.2018 07:24
Daher gilt die Steuerklasse 3/5 nicht als unbillig. ... Selbst in Steuerklasse 3 hast Du ein Nettogehalt von ca. 3.400€. ... Was spricht denn dagegen, die Steuerklassen auf 4-Faktor/4-Faktor zu ändern?
Leserforumvon Manpit | Familienrecht | 9 Antworten | 09.03.2011 12:19
In welche Steuerklasse bist du selbst denn derzeit eingeordnet? ... Ein Hinweis noch: Die Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der monatlichen Steuervorauszahlungen, nicht die tatsächliche Steuerschuld. ... Du musst nur folgendes tun: Geh zum Einwohnermeldeamt, bring die Lohnsteuerkarte mit und lass die Steuerklasse 2 eintragen.
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