98 Ergebnisse für „steuerklasse änderung“

Leserforumvon miss.energie | Familienrecht | 5 Antworten | 23.12.2009 08:41
Da er mehr verdient wie ich wäre es sinnvoll wenn ichdie Steuerklasse V nehme und er die III.
Leserforumvon Voja | Familienrecht | 9 Antworten | 10.12.2003 14:33
. ----------------- " " Am 10.12.2003 von teufelin Sofern ihr das Trennungsjahr einläuten wollt, werdet ihr wohl ab Januar die Steuerklassen ändern müssen.Wenn nicht, dann könnt ihr wohnen, wo ihr wollt und bleibt in eurer entsprechenden Steuerklasse. ... Am 11.12.2003 von hh Wenn ihr Euch trennt, dann gilt die Änderung der Steuerklasse erst ab dem Folgejahr.
Leserforumvon 2009xyz | Familienrecht | 2 Antworten | 10.05.2009 16:00
Hallo, kann man eine Änderung der Lohnsteuerklassen von III/V auf IV/ IV einzeln beantragen oder muss der Ehepartner dem zustimmen? ... Zum Wechsel der Steuerklasse müssen beide Steuerkarten vorgelegt werder, wird nur eine Lohnsteuerkarte vorgelegt, ist nur die Eintragung einer ungünstigeren Steuerklasse möglich. Eine rückwirkende Änderung ist nicht möglich, sie gilt erst mit dem Monat desWechsels.
Leserforumvon Ma.Lau | Familienrecht | 10 Antworten | 16.08.2004 08:54
Könnte ich die Steuerklasse II wählen ? ... Die Steuerklasse II gibt es auch in 2005 noch. ... Da Kinder ab 18 Jahren aber nicht mehr von der Gemeinde eingetragen werden, muss auf die Änderung der Steuerkarte durch das Finanzamt erfolgen.
Leserforumvon timtaylor | Familienrecht | 8 Antworten | 29.09.2015 11:19
Im bei der Scheidung festgelegten statischen Unterhaltstitel steht drin, dass die genannte Summe nach der Änderung der Steuerklasse noch angepasst wird. ... Bei Deinem Gehalt kann man das aufgrund der vagen Angaben nicht abschätzen. wirdwerden Am 29.9.2015 von timtaylor Konket zahle ich derzeit 1600 Euro, bei Steuerklasse 3. Bei Klasse 1 kann ich noch 1250 zahlen, was für sie bedeutet rund 200 Euro weniger zu haben, denn sie kriegt ja durch Steuerklasse 2 statt 5 eben rund 150 mehr.
Leserforumvon Bernerpetra | Familienrecht | 5 Antworten | 02.06.2006 10:27
Wir haben nun beide Steuerklasse 4. ... Tochter nach Steuerklasse III zu zahlen hätte. ... Dein Unterhalt ist bereits so berechnet worden und du versuchst jetzt den Unterhalt zu kürzen aufgrund einer Änderung der Steuerklasse, für die du aber selbst verantwortlich wärest.
Leserforumvon T.D. | Familienrecht | 2 Antworten | 24.05.2007 14:37
Jedoch wie würde es aussehen wenn ich meine Steuerklasse 5 ändern würde? ... Würde es sich überhaupt lohnen meine Steuerklasse zu ändern und würde ich die Kinder mit auf meine Karte bekommen? ... Bitte um euren Rat.........gebe auch gern noch weitere Details bekannt LG Tina Am 24.5.2007 von Jutta123 Du kannst auf jeden Fall eine Änderung in St.Klasse 4 machen, müssen dann beide rein, geht aber erst ab neuer Steuerkarte. nimmst beide Karten, gehst zum Finanzamt, lässt die Änderung machen.
Leserforumvon MissX30 | Familienrecht | 6 Antworten | 28.03.2006 00:41
Unterhalt zahlen will er nicht ( ok, kann ich verstehen) aber die Steuerklasse will er auch nicht ändern. Gibt es eine Möglichkeit, dass er der Änderung zustimmen muss? ... Eine Pflicht, die Steuerklasse zu ändern, besteht erst im Folgejahr der Trennung.
Leserforumvon Fabula | Familienrecht | 2 Antworten | 05.09.2006 17:09
Vielen Dank Fabula Am 6.9.2006 von andrea000 Hallo Fabula, Änderung der Lohnsteuerkarte: Du bekommst je ein halbes Kind auf die Lohnsteuerkarte eingetragen, dein Mann die andere Hälfte. ... Sobald du mit jemandem zusammenziehst, entfällt Steuerklasse 2.
Leserforumvon Andi8989 | Familienrecht | 9 Antworten | 10.05.2010 20:21
Wie Ihr sicher auch alle wisst, muss ja im Jahr auf die Trennung die Steuerklasse geändert werden, was ich/wir aus verschiedenen Gründen nicht getan haben. ... Grüße, capitano ----------------- " " Am 13.5.2010 von Sir Berry Hallo Andi, Du solltest, wie zuvor schon geschrieben, umgehend die Steuerklasse ändern. ... Die Änderung auf 1/1 ist sowieso nur zum Jahreswechsel möglich.
Leserforumvon Fabula | Familienrecht | 3 Antworten | 06.08.2006 09:46
Wir sind beide im öffentlichen Dienst, A-Besoldung, Er hat Steuerklasse III,Kinderfreibetrag für unsere 2 Kinder,und Familienzuschlag Stufe 1/2 (beide im ÖD)und erhält für beide Kinder Kindergeld. Ich habe Steuerklasse V, 0 Kinderfreibetrag und auch Familienzuschalf Stufe 1/2 und kein Kindergeld.
Leserforumvon Der_Gelackmeierte | Familienrecht | 9 Antworten | 24.10.2018 08:18
Durch eine aktuelle Änderung der Steuerklassen auf III / V, kommt dieser Betrag zukünftig dem Ehemann als Steuerminderung bei seiner Gehaltsabrechnung zu Gute. ... Die Steuerklasse ist maßgeblich für die SteuerVORAUSZahlung. ... Die Steuerklasse spielt dabei keine Rolle.
Leserforumvon Kiki13 | Familienrecht | 19 Antworten | 11.07.2003 21:09
. -- Editiert von britneys am 23.01.2006 12:17:30 Am 23.1.2006 von KuschelbaerR Im Trennungsjahr könnt ihr die bisherigen Steuerklassen beibehalten, im Jahr nach der Trennung bekommt ihr dann beide die Steuerklasse I. ----------------- "Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein!" ... Sicher könnt ihr auch während des Trennungsjahres die Steuerklasse 1 bekommen, aber wozu? ... Am 23.1.2006 von KuschelbaerR Dann nehmt doch beide die Steuerklasse 4.
Leserforumvon Thor64 | Familienrecht | 3 Antworten | 06.02.2006 12:00
Hallo Zusammen, wie verhält es sich mit dem KU wenn ich die Steuerklasse durch erneute Heirat von 1 auf 3 ändere, wird der KU nach der Steuerklasse drei dann neu berechnet oder bleibt es bei der Steuerklasse 1 ?? Gr Thor 64 Am 6.2.2006 von guest123-1954 --- editiert vom Admin Am 6.2.2006 von Thor64 Hallo Groellheimer , Danke für die Antwort Meine Frage ist wenn ich jetzt den KU zahle nach Steuerklasse 1 bereinigtes Netto, wie es sich verhält bei Heirat Steuerklasse 3 wird der KU nach Steuerklasse 1 bereinigtes Netto oder nach Steuerklasse 3 bereinigtes Netto gezahlt ? Ich habe mal gehört das es dort eine Änderung gab.
Leserforumvon lenoxx | Familienrecht | 0 Antworten | 09.03.2009 18:50
Wird dann die Änderung der Steuerklasse nach einer Scheidung, zur Berechnung des BU´s ebenfalls herangezogen?
Leserforumvon Joanna89 | Familienrecht | 10 Antworten | 16.11.2019 14:53
Es gibt vom Finanzamt eine Bestätigung der Erklärung zum dauernden Getrenntlebens und dem Beleg der Beantragung zur frühest möglichen Änderung der Steuerklasse zum 01.01.2020. ... wenn doch die Änderung erst 2020 erfolgt? ... Es gibt vom Finanzamt eine Bestätigung der Erklärung zum dauernden Getrenntlebens und dem Beleg der Beantragung zur frühest möglichen Änderung der Steuerklasse zum 01.01.2020.
Leserforumvon christinenrw | Familienrecht | 4 Antworten | 03.06.2009 09:12
Der Richter ermahnte ihn mündlich und wies ihn darauf hin die Steuerklasse zu ändern,was er bis heute,also über 2 Monate später, noch nicht gemacht hat!Der Richter entschied das er mir für 2009 keinen Unterhalt zahlen brauche,da er ja wegen der Änderung der Steuerklasse weniger bekommt! ... Ja,ich habe bereits Anfang März dort angerufen,da hatte er die 3.Vorige Woche habe ich noch einmal nachgefragt,er hat immer noch die alte Steuerklasse.Ich bekam im November08 eine Steuerkarte mit der alten Steuerklasse von meinem früheren zuständigen Finanamt an meine neue Adresse gesendet,3 Tage später erhielt ich die korrekte Steuerkarte vom hiesigen Finanzamt.Er wird seine Steuerklasse erst ändern wenn ich eine Arbeit gefunden habe,sagte er zu mir.Das dumme dabei ist,das er im März bei der Verhandlung wegen Unterhalt seine neue Steuerklasse angegeben hat,die er aber in Wirklichkeit garnicht geändert hat.Der Richter ermahnte ihn und er sollte schnell diese Änderung vornehmen.Bis heute machte er es nicht!
Leserforumvon da_els | Familienrecht | 1 Antwort | 29.07.2018 11:13
Hätte ich für das Jahr 2018 schon eine Änderung vornehmen müssen oder reicht der Wechsel der Steuerklasse zu 2019?
Leserforumvon Rm0817 | Familienrecht | 8 Antworten | 17.02.2018 09:29
Eine Änderung von mind. 10 %? ... Ab welcher Summe ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet die Änderung dem JA zu melden? ... Zitat (von Rm0817):Ab welcher Summe ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet die Änderung dem JA zu melden?
Leserforumvon Norman W. | Familienrecht | 8 Antworten | 03.11.2006 13:44
Folgende Ausgangslage: Trennung Sep.06 Steuerklasse III Ehemann (ich) Steuerklasse IV Ehefrau 1 gemeinsames Kind, mit Ehefrau in der vormals gemeinsamen Wohnung lebend Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt wird von mir gezahlt. ... Wenn Sie es könnte würde dann die Steuerklasse IV für beide gelten? Für mich wird die zukünftige, also ab 2007 gültige Änderung von III auf I einen Betrag von ca. 750 E/mtl. ausmachen.
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