164 Ergebnisse für „steuerklasse trennungsjahr“

Leserforumvon Rayka | Familienrecht | 4 Antworten | 30.08.2005 09:14
hallo, hört sich vielleicht nicht gerade schlau an aber wer bekommt im trennungsjahr welche steuerkleasse?... Ab dem Folgejahr der Trennung allerdings die Steuerklasse gewechselt werden in I/I, bzw.
Leserforumvon lilienthal9 | Familienrecht | 0 Antworten | 09.08.2006 14:35
Hallo, meine Frau und ich lebten seit Januar im gemeinsamen Haus getrennt, d. h. das Trennungsjahr beginnt für das Scheidungsverfahren im Januar! ... Meine Frau arbeitet nicht, ich habe also die Steuerklasse III. ... U. a. wird darin auf einen wechsel der Steuerklasse verwiesen.
Leserforumvon Voja | Familienrecht | 9 Antworten | 10.12.2003 14:33
. ----------------- " " Am 10.12.2003 von teufelin Sofern ihr das Trennungsjahr einläuten wollt, werdet ihr wohl ab Januar die Steuerklassen ändern müssen.Wenn nicht, dann könnt ihr wohnen, wo ihr wollt und bleibt in eurer entsprechenden Steuerklasse. ... Am 11.12.2003 von hh Wenn ihr Euch trennt, dann gilt die Änderung der Steuerklasse erst ab dem Folgejahr. ... Familienrechtlich gesehen gilt das Trennungsjahr ab dem Zeitpunkt, wo einer von euch offiziell erklärt , dass ihr getrennt lebt.
Leserforumvon guest-12325.10.2009 09:14:39 | Familienrecht | 29 Antworten | 31.07.2004 10:18
Entsprechend wird für das Trennungsjahr noch nach Klasse 3 versteuert. ... Es handelt sich im Trennungsjahr um Eheleute. ... Das Urteil ist für alle Getrenntlebenden im Trennungsjahr interessant, bei denen beide Ehepartner erwerbstätig sind.
Leserforumvon Jogi09 | Familienrecht | 5 Antworten | 10.01.2018 14:49
Das Trennungsjahr ist eigentlich dafür gedacht, dass sich die Partner in diesem Zeitraum neu organisieren, Arbeit suchen etc. ... Zusätzliche Frage, meine Steuerklasse wird erst mit inkrafttreten der Scheidung geändert oder? ... Zitat (von Jogi09):Zusätzliche Frage, meine Steuerklasse wird erst mit inkrafttreten der Scheidung geändert oder?
Leserforumvon Petra12 | Familienrecht | 0 Antworten | 21.01.2003 15:50
Meine (inzwischen geschiedene) Frau verweigert die Zustimmung zur Zusammenveranlagung für das Trennungsjahr. Wir beide hatten die Steuerklasse 3 u. 5.
Leserforumvon julieann | Familienrecht | 9 Antworten | 18.01.2011 00:37
MFG Am 18.1.2011 von Dips7209 Ach ja, Steuerlich könnt Ihr im Trennungsjahr immer noch bleiben wie Ihr wahrt zb. ... Nach dem Trennungsjahr müsst Ihr zum Einwohnermeldeamt bzw. jetzt Finanzamt und die Steuerklasse auf 1 (ledig) ändern lassen. ... MFG Am 18.1.2011 von julieann OK, dann ist es also nicht so schlimm, dass wir im Trennungsjahr bei Steuerklasse 3 und 5 geblieben sind?
Leserforumvon Pea | Familienrecht | 19 Antworten | 14.04.2003 18:58
Nun zur Steuerklasse. ... Dagegen die Steuerklasse V. ... "gezwungen" auch im Trennungsjahr finanziellen Schaden von meinem Mann abzuwenden bzw. darf im böswillig keinen finanziellen Schaden zufügen.
Leserforumvon ohti | Familienrecht | 4 Antworten | 14.04.2010 02:10
Ich wechselte die Steuerklasse von III auf IV. ... Wer trägt nach dem Trennungsjahr dann die steuerliche Differenz zwischen III und IV in der Einkommensteuererklärung. ... Die Steuernachforderung müsste ich alleine tragen weil Hartz IV nicht pfändbar wäre. ----------------- "" -- Editiert am 14.04.2010 02:14 Am 14.4.2010 von Kleine Hexe Steuerklasse IV darfst du, muß aber im Trennungsjahr nicht sein.
Leserforumvon victor1010 | Familienrecht | 6 Antworten | 26.01.2007 23:26
Steuererklärung im Trennungsjahr: Meine Frau hat sich von mir set dem letzten April getrennt. ... 3. bis wann muss ich die Steuerklasse ändern lassen? ... Beide bekomen die Steuerklasse 1.
Leserforumvon JX618 | Familienrecht | 11 Antworten | 02.06.2009 20:31
Hallo alle zusammen, ich habe wieder Frage: Ist eine gemeinsame Veranlagung für Steuererklärung im Trennungsjahr Pflicht? Konktetes: Die Noch-Ehefrau hat die Steuererklärung für das Trennungsjahr mit getrennter Veranlagung bei Finanzamt abgegeben und genehmigt. ... Wie du vermutest, wir hatten Steuerklasse III und V geführt.
Leserforumvon Lasse73 | Familienrecht | 5 Antworten | 08.09.2007 13:18
Ich habe seit unserer Ehe die Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5. ... Im Trennungsjahr werdet ihr noch gemeinsam veranlagt. ... Solange es nur für das Trennungsjahr gilt, ist es ja finanziell noch überschaubar und wir werden sicherlich sowieso bald 4/4 als Steuerklasse wählen (bisher reden meine Frau und ich noch ganz sachlich miteinander, hoffe das bleibt so;-).
Leserforumvon Prophecy | Familienrecht | 24 Antworten | 24.01.2006 07:00
Somit ändert die Steuerklasse an der Unterhaltspflicht nichts. ... Die Wahl der Steuerklasse steht Dir normalerweise frei. ... Deshalb steht es dir unbenommen frei, die Steuerklasse 4 zu wählen, berechnet wird der Unterhalt aber weiterhin, als hättest du die Steuerklasse 3.
Leserforumvon ChrisSch | Familienrecht | 9 Antworten | 05.06.2004 20:24
Sie arbeitete bisher auf Steuerklasse 3 , und ich auf 5. ... Gruss Chris Am 6.6.2004 von teufelin Hallo Chris, es ist richtig, dass im Trennungsjahr noch die alte Steuerklasse beibehalten werden darf. ... topic_id=13499) Die Rechtssprechung des BGH für das Trennungsjahr hat sich nicht (!)
Leserforumvon drag | Familienrecht | 0 Antworten | 03.03.2004 08:45
Nehm ich das Nettogehalt von den Steuerklassen 3 und 5 also so wie noch im Trennungsjahr, oder nehm ich für beide Steuerklasse 1 die ja nun schon auf der Steuerkarte eingetragen ist.
Leserforumvon itsme68 | Familienrecht | 11 Antworten | 02.07.2012 12:14
Wir haben das Trennungsjahr dieses Jahr im Mai eingeleitet. ... Ab wann muss (oder besser gesagt sollte) ich die Steuerklasse in II ummelden? ... Nach der Scheidung wird er in Steuerklasse I versteuert.
Leserforumvon Ehevertrag_NieWiederOhne | Familienrecht | 6 Antworten | 05.03.2009 18:48
Hallo, das Trennungsjahr ist rum, juhu! ... Am 5.3.2009 von Loddar Hallo, Steuerklasse IV? ... Das Trennungsjahr ist doch schon vorbei, oder?
Leserforumvon Loop77 | Familienrecht | 6 Antworten | 26.11.2008 16:54
Wenn sie auszieht, ist damit das Trennungsjahr und deren Anfang deutlich gekennzeichnet. ... Wenn niemand etwas sagt kannst Du die bisherige Steuerklasse bis zur Scheidung behalten, dann kann es zwar sein, dass Du beim Finanzamt nachzahlen musst. ... Du zahlst eh bis zu deinem SB von 900 bzw.1000€, egal welche Steuerklasse du hast.
Leserforumvon steppie | Familienrecht | 8 Antworten | 19.01.2009 16:47
Und wie kann deine Frau nur ihre Steuerklasse ändern? ... Nun ist der Erste Monat mit der schlechten Steuerklasse für mich . ... Im Trennungsjahr kannst du deine Stkl. behalten. quote:Nein , der Unterhalt ist nicht Tituliert , wofür wäre das ?
Leserforumvon meier19 | Familienrecht | 24 Antworten | 09.08.2023 10:31
[quote=meier19]Trennungsjahr?... Keine Steuerklasse 4/4 oder 3/5? ... Keine Steuerklasse 4/4 oder 3/5?
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