Die hier angeführten Gründe entsprechen nicht den Anforderungen einer Namensänderung nach § 3 NamÄndG. ... angenommen ich lasse mich von meinem Stief Vater adoptieren und er würde einer Namensänderung zum Mädchen namen der Mutter Zustimmen?!... ... er trägt nämlich den selben Namen wie meine Mutter damals?!
Hallo In dem fiktiven fall geht es darum, ein alleinerziehender Vater mit alleinigem Sorgerecht, beantragte, nachdem er schriftlich von der Mutter eine Einwilligung zur Namensänderung bekam, eine Namensänderung bei der zuständigen Behörde. Nachdem die Mutter auf mehrere schreiben nicht reagierte, und sich ca. 12 Monate später das Jugendamt und ein Anwalt eisnchaltete, zog die Mutter ihre Einwilligung zurück. ... Durch die Zurücknahme der Einwilligung, wurde die Namensänderung abgelehnt.
Er hätte einer Namensänderung auch niemals zugestimmt. Mittlerweile sind beide Kinder volljährig (18 und 22 Jahre) und würden gerne den Namen von der Mutter und mir annehmen, damit die ganze Familie den gleichen Namen trägt. ... Die Namensänderung entbindet den KV nicht von der Zahlung des KU´s , wenn beide oder einer noch in der Ausbildung ist (sind).
Am 23.8.2012 von Mio2344 Nimm Deine Mutter mit und geht zum Standesamt, da du bei der Mutter lebst und sie die Elterliche Sorge ausübt, wird es keine Probleme geben. ... Am 23.8.2012 von Mio2344 Ich denke ein Anruf dort beim Standesamt und du erfährt welche Kosten eine Namensänderung auf sich hat. Aber lass das Deine Mutter machen, denn sie hat die elterliche Sorge.
Hallo, ich habe eine frage bezüglich einer Namensänderung. Und zwar habe ich den Nachnamen meines Vaters und meine Mutter einen Doppelnamen. Ist es möglich zusätzlich zu dem Nachnamen meines vaters den Namen meiner Mutter anzunehmen um dann ebenfalls, wie meine Mutter, einen Doppelnamen zu haben?
Das Standesamt würde dies machen, allerdings nur mit der Zustimmung der Mutter, die sich mit mir noch das Sorgerecht teilt. ... Was kann ich tun um den Wunsch meines Sohnes doch noch in die Tat umzusetzen. ----------------- "" Am 5.10.2009 von uwe3/61 ..es ist ja wohl auch deine absicht dem kind deinen namen zu geben...was ich ja irgendwo sogar im rahmen der heilen familie verstehen kann...ich glaube aber dass die rechtslage ziemlich klar gegen eine namensänderung ist...sofern diese nicht dem kindswohl zuträglich ist... du kannst hier unter "namensänderung kind" googeln, da kommen sicher einige interessante sachverhalte. ich habe in erinnerung, dass die rechtssprechung gerade diese letzten bande von getrenntem elternteil zu seinem kind erhalten will, da viele der anderen bande ja erst gar nicht wachsen oder verloren gehen. ich empfinde zwischen den zeilen dein posting als ziemlich negativ der mutter gegenüber. dneke doch darüber nach, ob dieser schritt denn wirklich für eien funktionierende familie nötig ist. verletzter stolz ist das weigern der mutter wahrschenlich nicht sondern eine richtige verletzung ihrer mutter- und selbstwertgefühle. du hast das kind und kannst fast jeden moment geniesen, du kannst bestimmt auch einen weg finden, wie ihr diesen kleinen nachteil des anderen nachnamens nicht als balast für das kind zu sehen. aber das musst du natürlich wollen.
ich will meinen namen ändern. vor und zunamen ganz ehrlich gefällt mir mein name nicht. da kommt es mir gelegen das mein geburtsname mir ganz gut zusagt ( ich wurde adoptiert als ich 1 jahr als war ). meine tante hatte mich adoptiert. mit der familie meiner tante die schon seit jetzt 25 jahren tot ist, ich bin jahrgang 73, lebe ich auch schon seit 20 jahren im streit und hab seit 15 jahren kein mitglied der famile gesehen. mit meinen richtigen eltern hatte ich schon eher zu tun. die letzten 15- 20 jahre. hatte den kontakt aber auch abgebrochen weil meine mutter seit ich denken kann in der psychatrie ( hat eine stimme wie ein zombie, redet wirr ) und mein vater zwar sympatisch aber schwer krank ist. er hat mutiplessklerose und erzählt dinge die einfach nicht gehen. aber mein geburtsname ist cool den hätt ich gerne :-) ich war schon beim amt für namensänderung die sachbearbeiterin meint auch das ich da chancen habe die begündung dafür muss aber plausibel klingen und kosten zwischen 2,50 und 1200 euro bearbeitungsgebühren. da ich sozialhilfeempfänger bin hab ich keine kohle ich kenne auch psychologen bei dennen ich schon war. die psychologin wollte ein herzzerreisende familiengeschichte drauss machen. ich hatte nur leider kein bock über meine ganze familen angelegenheit zu reden (ödes thema) aber die sachbearbeiterin bei der namensänderung meinte das muss ich über mich ergehen lassen :-/. meinen vornamen will ich auch ändern. ich heisse heiner, heinrich. da sag ich einfach das ich oft gehänselt wurde und schon seit 10 jahren meinen jetztigen namen verwende marc :-) das einzige was mir einfallen würde um neue argumente für die namensänderung zu finden ist von einem psychologen zum andern zu laufen bei jedem versuchen die geschichte auszuschmücken das sie plausibel klingel ist das hier das richtige forum für solche fragen ?
Ich wollte eine Namensänderung für meinen 4 jährigen Sohn. Die Mutter hat vor einem Monat sämmtlichen Kontakt abgebrochen, schriftlich ihr Einverständnis erklärt und das Jugendamt war daran beteiligt und ist auch einverstanden. ... Ich möchte die Mutter nicht verärgern und auch nicht die Vorfälle gegen das Kind und mich darlegen.
Nur natürlich, wenn es vorher der Mädchenname der Mutter war und danach wieder wird. Ich halte eine weitere Namensänderung aber auch für vollkommen plemplem. ... In der Klasse meiner Tochter sind es alleine 5 Mütter, die nicht wie ihre Kinder heißen.
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Namensrecht, und ob eine Namensänderung möglich ist. ... Aus familienrechtlichen Aspekten ist hier eine Namensänderung nicht möglich. Ob eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz möglich ist, hängt von deiner Begründung ab.
Da findest Du schon einiges zum Für und Wider zu einer Namensänderung der Kinder. ... Mit einer Namensänderung der Kinder holt man als wiederheiratende Frau doch am meisten raus und verletzt den Ex so richtig ! ... Die Mutter ändert den Namen, logisch.
Guten Tag zusammen, kennt sich jemand mit dem Thema Namensänderung bei Scheidungskindern aus ??? ... Urlaub/Ausland: Die Mutter möchte auch gerne in den Herbstferien (natürlich mit dem Jungen!) ... *grummel* Am 27.8.2007 von mamus Hallo, nochmal zum Thema Namensänderung.
Wenn hier ne Mutter fragt, ob sie die Einverständniserklärung des richtigen Vaters für ne Namensänderung der Tochter braucht, finde ich es geradezu genial wenn du ihr vorschlägst, dass der neue Typ einfach die Tochter des anderen adoptiert und dann der Name geändert wird! ... Bei der Namensänderung muß der leibliche Vater seine Einverständiss geben? ... Hin oder her, ein Kind hat, egal ob Mutter ihn jetzt hasst oder nicht ein recht auf seinen Vater und diese Rechte würde ich auch versuchen durchzusetzen!
Seine Mutter hatte den Konntakt nie gewollt! ... Die öffentlich-rechtliche Namensänderung diene dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. ... Also mein Mann war ein Unehelicheskind und hatte am anfang denn Mädchennamen seiner Mutter.
Es geht sich hierbei um die Namensänderung bei einer Heirat, aber nicht in dem fall, welchen Namen nemmen wir an, sondern welchen Namen kann das Kind haben. ... Die Mutter hat das alleinige Sorge und Umgangsrecht für die kleine. Die kleine trägt den Namen der Mutter.
Trägt das Kind den Nachnahmen seines Vaters, muss dieser der Namensänderung zustimmen. Warum wählt die Mutter nicht den Doppelnamen? ... Die Mutter wollte aber auch, dass die Kleine den Namen des Vaters behält, weil der Vater im Leben der Kurzen noch eine Rolle spielt.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage von Kindern statt, deren sorgeberechtigte Mutter nach der Scheidung wieder geheiratet und den Familiennamen des neuen Ehemannes angenommen hatte. ... Es sei auch nicht anzunehmen, dass die Beziehung der Kinder zu ihrem leiblichen Vater unter der Namensänderung leide. ... Der Umstand, dass dem Namensträger der bestehende Name nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller wäre oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausüben würde, stellt keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung dar.
Ich wurde nach der Heirat meiner Mutter (hatte als nichteheliches Kind ihren Geburtsnamen) dazu überredet, den Namen meines Stiefvaters anzunehmen. ... Da meine Mutter schon sehr lange verstorben ist, ich keinerlei Kontakt mehr zu meinem Stiefvater und dessen Familie habe und auch nicht haben möchte, möchte ich gerne meinen eigentlichen Geburtsnamen annehmen. ... Natürlich kostet der BPA und auch diese oben erwähnte Bescheinigung über Namensänderung Geld.
Hallo, es geht hierbei nicht um mich, sondern um meine Freundin, die damals als Kleinkind ihren Geburtsnamen abgegeben hat (weil sie damit gehänselt wurde) und den Geburtsnamen der Mutter angenommen hat. ... "Müller", "Maier", "Schmidt", etc.) ist und sie ja im Prinzip durch eine Namensänderung den Nachnamen ihres Vaters "retten" kann ist hier die Frage: Kann man die Namensänderung von damals Rückgängig machen?
Am 15.8.2005 von guest123-324 Eine Namensänderung gegen einen sorgeberechtigen Elternteil ist heutzutage nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich auch oder gerade wenn das Kind von der "Mutter" aufgehetzt wurde und selber die Änderung will. ... Umgangsdurchsetzung gegen den Willen der "Mutter" findet nicht statt. ... Ohne ihre Zustimmung ist eine Namensänderung nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.