Vaters) abgegeben, sorgerecht geteilt - Heirat mit Nachname d Frau als Ehename - Namensänderung f Kinder möglich? ... Es spielt also bei der Heirat und Familennamensbestimmung keine Rolle ob die Kinder zuvor als Geburtsnamen den der Mutter oder per Erklärung den des Vaters hatten, ja?
Wie wäre es mit Heirat? ... Die hier angeführten Gründe entsprechen nicht den Anforderungen einer Namensänderung nach § 3 NamÄndG. ... angenommen ich lasse mich von meinem Stief Vater adoptieren und er würde einer Namensänderung zum Mädchen namen der Mutter Zustimmen?!...
Namensänderung eines unehelichen Kindes, bei erneuter Heirat
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Wäre es dem Vater möglich, zwar sein Einverständnis für irgendeine Art Namensänderung des Kindes zu erteilen, jedoch gewisse Auflagen darin mit ein zu beziehen? ... Am 25.12.2016 von wirdwerden Der Name darf ohnehin nicht neu von der Mutter geändert werden wirdwerden Am 25.12.2016 von Jack Black Nichtmal bei Heirat und ihrer eigenen Namensänderung, wenn das Kind vorher ihren Namen trägt? ... Haha Das heißt also im Klartext, wenn die Mutter dir Erlaubnis vom Vater bekommt, den Namen des Kindes dann auf ihren ändert und sie DANACH heiratet, hat sich die Sache mit der Namensänderung erledigt?
Da ich bald heirate wollte ich fragen, ob meine Kids nach meiner Hochzeit nun auch den Nachnamen meines neuen Mannes erhalten, oder ob ich dann eine Namensänderung beantragen muss? ... Eure Kinder erhalten durch Heirat nicht automatisch den neuen Ehenamen, auch eine Namensänderung ist da nicht angesagt.
Ich wurde nach der Heirat meiner Mutter (hatte als nichteheliches Kind ihren Geburtsnamen) dazu überredet, den Namen meines Stiefvaters anzunehmen. ... Er wird bei einer Heirat, wenn Du den Namen Deines Mannes annimmst, auch nicht geändert. ... Wenn ich wieder mit einer Namensänderung aufgrund von Heirat vergleiche, mussten meine Zeugnisse auch nicht geändert werden.
Ich bin seit 7 Jahren geschieden und hab nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen, bei meinen Kindern war die Namensänderung nicht möglich, mein Exmann willigt nicht ein. ... bei einer Heirat nicht auch jeder seinen Namen behalten, dann müßte doch die Namensänderung der Kinder möglich sein, oder dürfen in einer Familie 3 verschiedene Namen bestehen? ... Da wurde mir gesagt die Namensänderung ist nicht möglich, das das Band zwischen den Kindern und ihrem Vater nicht abreißt...Welches Band?
Es geht sich hierbei um die Namensänderung bei einer Heirat, aber nicht in dem fall, welchen Namen nemmen wir an, sondern welchen Namen kann das Kind haben.
Ich habe keiner Adoption zugestimmt, geschweige denn einer Namensänderung, ging ja schlecht, da ich damals noch geschäftsunfähig war (Alter 5 Jahre). ... Dies müsste im Zuge einer Namensänderung möglich gemacht werden, ohne dabei an dem Rechtsvorgang der Adoption zu rütteln. ... Meinen Adotivfamiliennamen habe ich dann im Zuge einer Heirat geändert.
Du müsstest dann nach der Scheidung deinen Geburtsnamen wieder annehmen und für dein beim Kreis einen Antrag auf gesetzliche Namensänderung stellen. ... Ich halte eine weitere Namensänderung aber auch für vollkommen plemplem. ... Egal, ob durch Heirat o.ä.
Nach 27 Jahre hat mein Mann mit seinem Leiblichenvater kontakt,er hat seinen Familiennamen von seinem Stiefvater bei der Heirat seiner Mutter bekommen. ... Die öffentlich-rechtliche Namensänderung diene dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. ... Wenn Dein Mann seinen Namen so schrecklich findet, hätte er ja übrigens bei der Heirat die Möglichkeit gehabt, Deinen anzunehmen
Da findest Du schon einiges zum Für und Wider zu einer Namensänderung der Kinder. Grüße, nachgefragt Am 12.7.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 12.7.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 12.7.2004 von guest123-22 @ Kanalmeister na, das ist doch klar: nach Heirat sollen sich alle als neue Famile fühlen und die Kinder mit der neuen Familie und dem neuen "Vater" identifizieren. ... Mit einer Namensänderung der Kinder holt man als wiederheiratende Frau doch am meisten raus und verletzt den Ex so richtig !
Namensänderung uneheliches Kind, Heirat, Unterhalt
4 von 5 Sterne
Es heißt ja nicht, dass durch eine Heirat mein Freund gleich meinen Sohn adoptieren will. ... Auf den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinem Vater hat die Heirat keinen Einfluss. Grundsätzlich empfinde ich allerdings einen Namensänderung als eine Entscheidung, über die der andere Elternteil zumindest frühzeitig informiert werden sollte, im Idealfall findet sich Einverständnis auch ohne dass das notwendig wäre.
Sollte es sowas wirklich geben wäre doch dann eine Namensänderung sprich das meine Freundin ihren Geburtsnamen wieder bekommt auch ohne weiteres möglich oder?
Wenn das Kind deinen Namen führt, dann ist das gemeinsame Sorgerecht nicht relevant, da eine Namensänderung nach BGB bzw. öffentlich rechtliche Namensänderung deine Einwilligung erfordert. ... Das alleinige Kriterium für die Namensänderung ist das Wohl des Kindes.
Warum kein Doppelname bei dir bei einer Heirat? ... Aber du bist doch noch gar nicht geschieden, dass kann sich ja noch gut 1 Jahr hinziehen, und da denkst du schon über eine neue Heirat nach? ... Wie alt sind denn die Kinder und wie alt waren sie bei der ersten Namensänderung?
Ihre Tochter wurde vor der Ehe geboren und hat erst mit der Heirat den Namen des Vaters bekommen. ... Der Vater stimmt der Namensänderung nicht zu, ist das rechtens? ... Vermutlich ist das aber schon bei der ersten Heirat passiert - also eh nichts mit anderem Nachnamen.
Sollte ein schwerwiegender Grund vorliegen, könnte Deine Freundin über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nachdenken. ... Heirat wäre auch eine Möglichkeit.
Am 18.12.2006 von Merline Hallo bookie, wieso eine Namensänderung? ... Man wird bei Heirat nicht gezwungen, den Namen des Mannes anzunehmen, macht es aber....und wieso will man ihn deshalb am besten von heut auf Morgen wieder ablegen?
Meine zukünftige Ehefrau hat aus erster Ehe zwei Kinder,die grosse Tochter (im Juni 18) möchte im September nach unserer Heirat den neuen Namen ihrer Mutter auch annehmen!! ... Gruss Thor 64 Am 19.3.2006 von littlesun Da sie volljährig ist kann sie die Namensänderung selber beantragen.
Diese Frage wurde nämlich hier schon mal beantwortet: Heirat - Namensgebung - Auswrikung auf K-Unterhalt und zwar: quote:Laut BGB § 1618 ist die Zustimmung des leiblichen Vaters erforderlich, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt.