179 Ergebnisse für „kindesunterhalt kindesunterhalts“

Leserforumvon seesee | Familienrecht | 1 Antwort | 09.10.2010 22:17
Es lebt noch sein Halbbruder ihr, für den sie von dessen Vater Kindesunterhalt bekommt. Zählt dieser Kindesunterhalt zu ihrem Nettoeinkommen bei der Berechnung des Kindesunterhalts für ihren Sohn, der nun bei seinem Vater lebt?
Leserforumvon Löwin | Familienrecht | 2 Antworten | 24.07.2003 09:45
Wie sieht in so einem Fall die Regelung des Kindesunterhalts bei einer Scheidung bzw. im Trennungsvertrag aus? ... Danke für Eure Antwort. ----------------- "Elke" Am 24.7.2003 von JuR Guten Tag, nein, Sie müssen sich nicht auf eine feste Summe festlegen, da sich der Kindesunterhalt gemäß des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten in der Düsseldorfer Tabelle (für Westdeutschland.
Leserforumvon rovy | Familienrecht | 8 Antworten | 27.06.2009 15:21
Ist es so, das ich mit angerechnet werden kann bei der Berechnung des Kindesunterhalts? ... Kann man dadurch den Kindesunterhalt reduzieren, da durch den neuen Mann die Kosten der Miete weniger werden ? ... Grüße Am 28.6.2009 von Haselstrauch Hallo Nina, quote:Kann man dadurch den Kindesunterhalt reduzieren, da durch den neuen Mann die Kosten der Miete weniger werden ?
Leserforumvon ApiinLove | Familienrecht | 3 Antworten | 19.11.2009 19:16
Meine Frage ist nun, ob die Kindesmutter den rückständigen Kindesunterhalt zurückfordern kann, obwohl sie dies seit 36 Monaten so geduldet hat. Ein Titel (Anerkennung über das Jugendamt) über den Kindesunterhalt besteht seit November 2008. ----------------- "" Am 19.11.2009 von ApiinLove Vielen Dank für Ihre Antwort. ... Sie hat sich nicht dagegen ausgeprochen und die Zahlung des Kindesunterhalts in dieser Höhe akzeptiert. ----------------- ""
Leserforumvon DuisburgNord | Familienrecht | 8 Antworten | 29.11.2009 13:56
MfG ----------------- "" Am 29.11.2009 von nero070 Hallo DuisburgNord, ich verstehe nicht, warum durch den Wechsel des AG der Kindesunterhalt neu berechnet werden soll? ... Solltest Du diesen Wechsel herbeigeführt haben und dadurch Dein Einkommen verringert haben, so wirst Du keine Herabsetzung des Kindesunterhalts erreichen. quote:Ist es Rechtens das Sonderzahlungen in die Berechnung einfliessen und das Sofort mit Zwangsvollstreckung gedroht wird ? ... Aber noch mal die Frage: quote:ich verstehe nicht, warum durch den Wechsel des AG der Kindesunterhalt neu berechnet werden soll?
Leserforumvon Vivi & Jürgen | Familienrecht | 7 Antworten | 27.09.2006 14:15
hallo liebe mit-user und fachleute, nachfolgend die schilderung eines aktuellen falles und die frage, wer hat recht und wie reagieren, welche rechtslage und urteile gibt es. da wir erst am donnerstag voraussichtlich den termin beim anwalt haben werden und gerne schon vorab ein paar meinungen dazu lesen würden. die facts: trennung mit auseinandersetzungsvertrag in 2003, notarieller nachtrag auf druck des ehemannes zur freistellung des kindesunterhalts in 2003. scheidung in 2004, wobei der richter, so sieht es wohl aus, nicht über die notarielle urkunde zum kindesunterhalt vom antragsteller (ehemann bzw. dessen -gleicher- anwalt) informiert wurde, da auch im scheidungsurteil nur auf die daten im auseinandersetzungsvertrag bezug genommen wird, hier jedoch existiert eine aussage zur höhe des kindesunterhalts. in 2006 fordert das kind, 20 jahre und bei mutter lebend, nun den unterhalt vom vater an. dieser bzw. sein anwalt (war ein anderer anwalt als jetzt und bei scheidung) erkennen die berechneten werte des anwaltes des kindes an (schriftlich/anwalt) und der vater zahlt zwei monate. kurz darauf erhält die mutter des kindes von ihrem ex-ehemann bzw. dessen anwalt die aufforderung, die gezahlten unterhaltsbeträge einschl. der anwaltsrechnung zurückzuzahlen bzw. zu zahlen. die gegenseite bezieht sich nun auf die urkunde, in der auf den kindesunterhalt verzichtet wird. zum zeitpunkt der notariellen urkunde war das kind 17 jahre alt. der notar informierte nicht über die evtl. weitreichenden folgen. diese urkunde sollte nur den kindesunterhalt solange freistellen, bis das kind seine ansprüche selber geltend machen kann und die beträge nicht mehr treuhänderisch an die mutter geleistet werden sollten. es wurde also nicht informiert, dass die ansprüche des kindes an den vater ggf. für alle zeiten auf die mutter übergehen. diese hätte demnach auch niemals diese urkunde unterschrieben. auch die formulierung in diesem dokument besagt nur, dass die gesetzlichen ansprüche des kindes davon unberührt bleiben. ganz davon abgesehen, dass es aus der wirtschaftlichen situation der mutter nicht möglich ist, sozusagen 2 x kindesunterhalt zu tragen, stellt sich die frage, ob dieser vertrag aus dem jahr 2003 nicht sittenwidrig ist und zudem der richter von diesem dokument keine kenntnis hatte, da er sicherlich dann die scheidung nicht in 5 minuten durchgewinkt hätte. wir sind für alle hinweise und tipps, vor allem urteile, sehr dankbar. uns sind die urteile des bgh zur sittenwidrigkeit seit gestern abend/nacht bekannt, jedoch ist jeder fall wieder anders. zusatz: da nach dieser jüngsten forderung des vaters bzw. dessen anwalts davon auszugehen ist, dass der kindesunterhalt nicht weiter gezahlt wird, stellt sich die frage, bei wem das kind dann den unterhalt einfordert oder einfordern kann und wenn dann doch beim vater, kann sie schnelle pfändung einleiten, auch wenn der vater bislang noch keine vollstreckbare urkunde (notar oder jugendamt) beigebracht hat?
Leserforumvon Wie gehts | Familienrecht | 3 Antworten | 07.03.2006 16:08
Wie wird jedoch der Kindesunterhalt ermittelt für die Dauer der Arbeitslosigkeit des Barunterhaltspflichtigen? Gibt es dann einen Kinderunterhaltspauschbetrag (unabhängig von der Höhe des Arbeitslosengeldes) oder bildet dann das Arbeitslosengeld die Grundlage zur Ermittlung des Kindesunterhalts?
Leserforumvon blumenkind-2009 | Familienrecht | 5 Antworten | 19.08.2009 18:34
Hallo zusammen ich bin Vater einer Tochter die ich regelmäßig sehe und zahle seit mittlerweile 11 Jahren Kindesunterhalt. ... Oder ob die Berechnung des Kindesunterhalts die 'neuen' Kinder berücksichtigt und somit neu gerechnet wird? ... Viele Grüße ----------------- "" Am 19.8.2009 von nero070 Hallo blumenkind-2009, in welcher Höhe zahlst Du denn jetzt Kindesunterhalt?
Leserforumvon Lago300 | Familienrecht | 3 Antworten | 01.02.2011 13:26
Ist es möglich, in irgendeiner Weise den Kindesunterhalt zu minimieren, denn auch ohne meinen Unterhalt könnte sie sehr gut leben. ... Das Kindergeld steht ihr aber zu, jedoch wird die Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet. quote:Ich bin im Haus geblieben und habe die ganzen Unkosten zu tragen, ich soll auch nach der Scheidung das Haus behalten. ... Auf Kindesunterhalt kann man nicht verzichten, deine Ex kann dich davon freistellen, aber dies auch jederzeit widerrufen.
Leserforumvon go507611-61 | Familienrecht | 5 Antworten | 24.01.2019 12:24
Vor einigen Tagen habe ich Post vom Jugendamt bekommen, darin wurde die Höhe des Kindesunterhalts festgelegt. ... Ausgehend von meinem Nettoeinkommen und abzüglich des Kindesunterhalts und Betreuungsunterhalts, habe ich ca. 1175 EUR zur Verfügung, Wenn ich dann noch 50% der Kosten für die Kindertagesstätte bezahle, bleiben mir im Monat etwas über 1000 EUR. ... Der Selbstbehalt beim Mehrbedarf für Kindesunterhalt liegt zudem bei 1300 €.
Leserforumvon Paulo24 | Familienrecht | 2 Antworten | 12.02.2014 08:04
Für den Kindesunterhalt besteht kein Titel. ... Wenn Du Kleidung für euer kind kaufst, dann geht das zusätzlich zum Kindesunterhalt. reduzieren darfst Du deswegen den unterhalt nicht.
Leserforumvon dermb | Familienrecht | 3 Antworten | 22.02.2012 13:19
.-€ Kindesunterhalt! ... Andere Modelle werden leider nicht in der Höhe des Kindesunterhalts berücksichtigt. LG ----------------- "" Am 22.2.2012 von quiddje Den Kindesunterhalt wirst du wohl nicht kürzen können.
Leserforumvon michibrowneyes | Familienrecht | 2 Antworten | 14.07.2017 09:02
Seit ihrer Volljährigkeit bekommt sie den kompletten Kindesunterhalt des Vaters überwiesen. ... Wie ist in diesem Fall am besten vorzugehen um eine gerechte Zuordnung des Kindesunterhalts/Wohn-Kostgeldes zu erhalten?
Leserforumvon ernst-r. | Familienrecht | 12 Antworten | 26.01.2006 12:17
Hallo kurze Frage: Wie hoch ist der gesetzliche Mindestsatz für Kindesunterhalt??? ... Am 26.1.2006 von Capitano nein, der Mindestunterhalt beträgt 135% des Kindesunterhalts nach Einkommensgruppe 1, also 393 Euro (135% von 291). ... Bei der Insolvenz wurde ich auch föllig aussen vor gelassen - so wohl auch beim Kindesunterhalt... ----------------- "ernst-r."
Leserforumvon Kraje1412 | Familienrecht | 4 Antworten | 03.09.2006 15:49
Hallo, ich habe da mal eine frage zur Berechnung von Kindesunterhalt.
Leserforumvon ferni | Familienrecht | 7 Antworten | 05.04.2013 21:47
So betrachtet verzichtet der Ehemann auf den Kindesunterhalt. ... Jetzt sagt der Ehemann, er bestehe auf die Zahlung des Kindesunterhalts in Höhe von 600,--. ... Kindesunterhalt oder Pflegekosten?
Leserforumvon Tri-City-Maniac | Familienrecht | 18 Antworten | 12.04.2011 10:16
Dies wären nach Abzug des Hälftigen Kindergelds dann 291 Euro Kindesunterhalt. ... Ist die Berechnung des Kindesunterhalts in oben genanntem Falle soweit korrekt? ... Es ist mir noch was eingefallen ... die Anwältin der Exfrau bezieht zur Berechnung des Kindesunterhalts nur die letzten zwei Monate mit ein, als Nachtschicht gearbeitet wurde.
Leserforumvon MrMunch | Familienrecht | 9 Antworten | 06.02.2020 22:01
Ich hatte einige Fragen zur Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts für mich. ... Kann mir also jemand sagen, ob ich bei den genannten Voraussetzungen tatsächlich gar keinen Kindesunterhalt an die Mutter zahlen muss? ... Nach dem der Selbstbehalt bei jedem (1160€), abgezogen ist, wird das übersteigende Einkommen gequotelt. edy Am 7.2.2020 von smogman Zitat (von MrMunch):Kann mir also jemand sagen, ob ich bei den genannten Voraussetzungen tatsächlich gar keinen Kindesunterhalt an die Mutter zahlen muss?
Leserforumvon bastianle | Familienrecht | 13 Antworten | 14.08.2015 13:51
Von der Klägerseite angeforderte Einkommensunterlagen, zur Ermittlung des Kindesunterhalts, wird nicht nachgekommen. ... Und hofft endlich auf den Kindesunterhalt und der Nachzahlung. ... Hier geht es nur um Kindesunterhalt, um nichts anderes.
Leserforumvon Peter-M. | Familienrecht | 4 Antworten | 07.11.2003 18:16
Allerdings will ich nicht auch noch zusätzlich den bisherigen Kindesunterhalt an meine Ex weiterzahlen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass bestenfalls eine teilweise Weiterzahlung des Kindesunterhalts in Frage kommt (für Miete etc), aber der verbrauchsabhängige Unterhaltsanteil (wieviel ist das eigentlich?)
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