2.349 Ergebnisse für „kindesunterhalt einkommen“

Leserforumvon Peter S. | Familienrecht | 0 Antworten | 03.08.2003 20:56
Bin seit 4 Jahren selbständig und seit über einem halben Jahr ohne Auftrag/Einkommen. Soll jetzt Kindesunterhalt zahlen.
Leserforumvon Maria Anna | Familienrecht | 2 Antworten | 31.01.2007 14:55
Hallo, wenn der Vater nur Kindesunterhalt zahlen muss, der Vater auch immer fleissig pünktlich zahlte, jetzt aber in seiner Selbstständigkeit aus Auftragsmangel für einige Monate nicht zahlen kann (er hat kein Einkommen). ... Richtet sich das nach dem früheren monatlichen Unterhalt als er noch ein Einkommen hatte oder wird der Mindestsatz pro Monat als Nachzahlung angerechnet?
Leserforumvon danibert | Familienrecht | 1 Antwort | 25.03.2015 13:36
Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen zum Kindesunterhalt. Zum 1.1.2015 wurden die Selbstbehalte beim Kindesunterhalt angepasst. ... Was hat der Unterhaltspflichtige zu tun, wenn es sich aus dem Einkommen und den Wohnkosten ergibt, dass das Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt?
Leserforumvon MarcoPoloFR | Familienrecht | 18 Antworten | 31.07.2022 11:24
Hallo, m.E. wird das durchschnittliche Nettoeinkommen bei Kindesunterhalt als Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet oder? ... Wenn Sie seit längerer Zeit ein höheres Einkommen haben, dann spricht meiner Meinung nach alles dafür, auch dieses Einkommen für die Berechnung zu verwenden. ... Und in diesen Monaten werden Sie ja schon das höhere Einkommen haben.
Leserforumvon bassman721 | Familienrecht | 5 Antworten | 20.12.2004 21:07
Nun meine Frage: Was kann ich absetzen vom Einkommen, so das ich zum Bereinigten Einkommen komme. ... Selbst wenn man die Schulden anrechnen würde, fehlen lediglich rund 60 EU, um den Kindesunterhalt voll zahlen zu können.
Leserforumvon Avaya | Familienrecht | 2 Antworten | 28.01.2013 09:30
Es zahlt auch den Mindestsatz Kindesunterhalt (272 €). Zieht man von seinem Nettoeinkommen die Umgangskosten und den Kindesunterhalt ab, liegt er bei etwas mehr als 900 € Rest im Monat.
Leserforumvon ICK_1012 | Familienrecht | 3 Antworten | 24.11.2007 20:27
Hallo, weiß jemand, ob ein Kind, das neben dem Studium (Vollzeit) ein eigenes Einkommen von über 800 € (über 20 Std./Woche in Teilzeit) hat und noch bei einem Elternteil wohnt, trotzdem noch Anspruch auf Kindesunterhalt durch das andere Elternteil hat, da es sich noch in der Ausbildung befindet? ... Wird evtl. das Einkommen des Kindes von dem des unterhaltspflichtigen Elternteils abgezogen, sodass dann eine niedrigere Einkommensgruppe gilt?
Leserforumvon mizzamo | Familienrecht | 1 Antwort | 13.01.2004 20:00
Ich habe das Recht von meinen Eltern Unterhalt zu bekommen und habe mich schon über die Berechnung von Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle informiert. ... Und so ergibt sich eine de jure gerechte Verteilung des Kindesunterhalt (d.h. meine Mutter müsste ca. das Doppelte zahlen), de factor aber eine ungerechte Verteilung. Frage: Kommt es bei der Berechnung vom Kindesunterhalt wirklich immer nur auf das Einkommen an oder kann nicht irgendwie das Vermögen an Grundbesitz (heißt das Vermögensstamm?)
Leserforumvon Sohn90 | Familienrecht | 5 Antworten | 20.05.2010 19:52
Hallo, ich habe das Gefühl das meine Eltern mich um meinen Kindesunterhalt bringen wollen. ... Mein leiblicher Vater wird den Kindesunterhalt so gering wie möglich ansetzten. ... Vermögen Deiner Eltern spielt keine Rolle, ebesnowenig das Einkommen der Partner, kostenloses Wohnen hingegen schon - der geldwerte Vorteil erhöht das Einkommen entsprechend.
Leserforumvon SimMichels | Familienrecht | 5 Antworten | 30.04.2007 11:18
Jetzt sollen angeblich die Darlehnstilgungen für das Haus vom Einkommen nicht mehr runtergerechnet werden und ich soll deshalb, weil ich auch noch aktuell wieder mehr Einkommen habe als in 2006, wieder mehr Kindesunterhalt zahlen, weil seit dem 1.4.07 ein neues Gesetz für Kindesunterhalt veröffentlich wurde, wo der Kindesunterhalt vor allen anderen Ausgaben steht. ... Für den Ku wird dein bereinigtes Einkommen zugrunde gelegt. ... Bei den Schulden beruft er sich auf das neue Recht zum Kindesunterhalt.
Leserforumvon th18po | Familienrecht | 1 Antwort | 14.10.2007 11:59
Bezüglich Kindesunterhalt habe einige fragen. ... Sie hat weder Anspruch auf ALG1 noch auf ALG2 und wird auch nicht als Arbeitslos gelistet und muss sich selbst krankenversichern (ohne Einkommen und staatlicher Unterstützung). ... Zu meinen Fragen. 1. wie hoch ist der Kindesunterhalt für meine 2 Kinder aus erster Ehe (vor Heirat für jedes Kind 312€) 2. was kann alles von meinem Einkommen für ein BEREINIGTES Netto abgezogen werden (auf Grund Heirat / Ehefrau arbeitslos etc.)
Leserforumvon cStefan | Familienrecht | 4 Antworten | 09.09.2010 10:36
Wir berechnen gerade Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. ... Ich gehe davon aus, dass von meinem unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen der Kindesunterhalt abgezogen wird. ... Aber was ist das Einkommen?
Leserforumvon harry3 | Familienrecht | 9 Antworten | 29.11.2003 16:05
Jetzt kommt eine Forderung an mich wegen Kindesunterhalt für meine Tochter. ... das stimmt. ihr RA schreibt aber von keinem Einkommen von ihr. weder von ihrem jetzigen ehegattenunterhalt noch vom neuen kindesunterhalt. nichts wird da erwähnt!! ... Sie werden nach ihrem erzielbaren Einkommen zur Kasse gebeten.
Leserforumvon guest-12324.09.2015 15:33:10 | Familienrecht | 7 Antworten | 21.09.2015 20:44
Nimm einen Nebenjob an um dich am Kindesunterhalt angemessen zu beteiligen und nicht alles der KM aufzubürden, sobald du den Mindestunterhalt (209 €) zahlen kannst interessiert sich auch niemand mehr für das Einkommen deiner neuen Frau. ... Welches Einkommen wird zusammen gerechnet? ... Der Geringverdiener kommt also wegen des gut verdienenden Partners mit einem niedrigeren Selbstbehalt aus und kann also trotzdem etwas von seinen geringen Einnahmen für den Kindesunterhalt abdrücken.)
Leserforumvon Klärchen | Familienrecht | 2 Antworten | 28.08.2006 14:26
Hallo, wer weiß, ob Überbrückungsgeld (Existenzgründung Kindesvater)bei Kindesunterhalt mit als Einkommen gerechnet wird?
Leserforumvon guest-12320.01.2010 19:55:59 | Familienrecht | 7 Antworten | 13.07.2004 16:39
Fällt z.B. der Unterhalt für die Exfrau weg, dann gilt für den jeweiligen Kindesunterhalt die nächst höhere Einkommenszeile, werden es dagegen mehr Unterhaltsempfänger (z.B. neues Kind/er, neue Frau), dann gilt jeweils der Kindesunterhalt der niedrigeren oder noch niedrigeren Einkommenszeile. ... Die Düsseldorfer Tabelle geht also davon aus, dass der Vater für die Kinder aus erster Ehe finanziell ganz alleine sorgt, die Exfrau also kein eigenes Einkommen hat. Wenn nun die Exfrau aber arbeitet, welchen finanziellen Anteil am Kindesunterhalt trägt sie dann?
Leserforumvon opc555 | Familienrecht | 11 Antworten | 04.06.2021 15:50
Am 4.6.2021 von Anami [quote=opc555]Nun will das JA Einkommen der letzten 12 Monate haben? ... [/quote] Üblich ist das Einkommen über die letzten 12 Monate. ... Wenn du die Nachweise hinschickst, wird das JA selbst erkennen, wie sich dein Einkommen verändert hat.
Leserforumvon Stan76 | Familienrecht | 1 Antwort | 16.11.2007 02:10
Weil ich ein relativ geringes Einkommen habe, wird wahrscheinlich der Staat den Kindesunterhalt bezahlen, da bei mir die Regelung des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalt) greift. Nun würde ich gerne wissen wie es sich verhällt, wenn ich z. b. erst in 5 jahren genug verdiene, um selbst den kindesunterhalt leisten zu können. Zahle ich dann rückwirkend für die letzten 5 Jahre den Unterhalt an den Staat zurück oder erst ab dem Zeitpunkt, zudem mein Einkommen den Selbsterhalt übersteigt??
Leserforumvon nelenele | Familienrecht | 3 Antworten | 02.08.2005 15:47
Wieviel darf ein Student verdienen, ohne dass sich das mindernd auf den Kindesunterhalt auswirkt? ... Gibt es auch eine solche Grenze bei Kindesunterhalt? ... Nele Am 2.8.2005 von azrael Beim Kindesunterhalt gibt es keine Grenze, da jeder Cent, der nebenbei verdient wird, auf den Kindesunterhalt angerechnet (= abgezogen) wird.
Leserforumvon Rainer0505 | Familienrecht | 15 Antworten | 15.04.2005 00:50
Den Kindesunterhalt hatte ich aber bisher immer aufgebracht und bezahlt. ... Wie sieht es eigentlich hierbei mit dem Kindesunterhalt für mein nichteheliches Kind aus? ... Es wird das durchschnittliche monatliche Einkommen ermittelt.
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