443 Ergebnisse für „kindergeld kindergeldes“

Leserforumvon jacky7777 | Familienrecht | 3 Antworten | 04.04.2005 15:41
mein freund zahlt mir für unser gemeinsames kind unterhalt in höhe von 171 euro (welches vom jugendamt laut seinem einkommen festeglegt wurde) nun hat er seine steuererklärung gemacht und die steuerberaterin sagte das sein kind in der steuer nicht geldlich berücksichtigt wird weil er ja dafür das er unterhalt zahlt auch das recht auf das halbe kindergeld hat. die vom arbeitsamt sagen aber das mir das volle kindergeld zusteht.was können wir tun damit mir nur das halbe kindergeld als einkommen angerechnet wird denn ich bin gern bereit ihm das halbe kindergeld zu geben wenn es ihm schon beim finanzamt sowieso als gezahlt angerechnet wird.die vom arbeitsamt haben mir keine ordentlich antwort geben können und weiß nun nicht weiter. vielleicht kann mir jemand sagen wie und was wir nun tun müssen. vlg jacky Am 4.4.2005 von Fran_zi Dein Freund hat Recht auf die Hälfte des Kindergeldes ... normalerweise wird das doch beim berechneten Unterhalt direkt abgezogen. ... Die Anrechnung des Kindergeldes bei Deinem Freund ist "nur" eine Anrechnung zur Hälfte um die Höhe des Kindesunterhaltes festzulegen. ... Warum willst Du Deinem Freund die Hälfte des Kindergeldes geben?
Leserforumvon pinguin_070 | Familienrecht | 2 Antworten | 31.07.2009 15:53
Hoffe jemand kann mir helfen.Meine Tochter bezog letztes Jahr Kindergeld während ihrer Ausbildungszeit. Leider hat sie die Ausbildung abgebrochen aber weiterhin das Kindergeld bezogen. ... lilli Am 31.7.2009 von hh Bezugsberechtigt für das Kindergeld sind die Eltern.
Leserforumvon puedie | Familienrecht | 2 Antworten | 31.10.2003 15:43
Nun meine Frage: Hat sie ein Anrecht auf Auszahlung des Kindergeldes? ... ----------------- "uj" Am 31.10.2003 von Line Hallo puedie, soweit ich weiß, hat Deine Tochter keinen Anspruch auf das Kindergeld, zumindest solange, wie sie noch bei Dir wohnt. Das Kindergeld ist ja als Unterstützung an die Eltern gedacht.
Leserforumvon Macmonja | Familienrecht | 2 Antworten | 17.07.2006 09:38
Ich habe mal eine Frage ich haben im Jahr 2004 Kindergeld beantragt dieser antrag wurde zu unrecht abgelehnt. ... Jetzt habe ich von der ARGE für 2005 hilfe bekommen und habe davür eine Nachzahlung des Kindergeldes bekommen das lief über Recklinghausen jetzt meine Frage weiß jemand ob ich bei der Familienkasse Bochum nocch mal Kindergeld für 2004 stellen kann oder geh das duch die ablehun g von der ich nichts wusste Am 20.7.2006 von Macmonja Keiner da der uns helfen kann?
Leserforumvon LOcalGeneral | Familienrecht | 5 Antworten | 09.12.2006 11:39
Also, im November 05 - Januar 06 betrugen meine Einnahmen 864€ (154€ Kindergeld,310€ Waisenrente,400€ Nebenjob). ... Da kannst Du froh sein, dass Du neben der Rückzahlung des Kindergeldes nicht auch noch eine Strafe bekommen hast. Ab August 2006 steht Dir jedoch wieder Kindergeld zu, weil Du das FSJ machst.
Leserforumvon serotonin | Familienrecht | 9 Antworten | 15.01.2008 13:30
Nun will die Kindergeldstelle das ich das Kindergeld zurückzahle. muß ich das hinnehmen? ... Am 15.1.2008 von guest123-1682 Natürlich ist eine Rückforderung des doppelt ausbezahlten Kindergeldes seitens der Kige-Kasse korrekt. ... Normalerweise zahlt der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nach DT abzüglich des hälftigen Kindergeldes, derjenige, bei dem die Kids leben erhält das volle Kindergeld.
Leserforumvon michaherschel | Familienrecht | 3 Antworten | 21.02.2007 14:00
Kann ich von meinen Eltern einen teil des Kindergeldes fordern so 70 Euro von den 154 € die sie bekommen, denn meine Wäsche soll ich mir selber Waschen und ums Essen muss ich mich auch selber kümmern. ... Mit meinen Eltern habe ich schon über das Problem geredet und die sind der Meineung ich müsste doch zusehen wie ich das schaff und ein recht auf einen Teil des Kindergeldes habe ich nicht! ... Am 21.2.2007 von Haselstrauch --- editiert vom Admin Am 21.2.2007 von trinchen80 Also du hast kompletten anspruch auf dein kindergeld wenn du dich selber verpflegen musst wenn du ein konto hast dann teile das der kindergeld stelle mit und schildere ihnen die lage es steht dir zu da du volljährig bist ----------------- " "
Leserforumvon guest123-390 | Familienrecht | 3 Antworten | 23.08.2004 17:00
also so richtig kann ich das auch nicht beantworten. ich bin in einer ähnlichen situation. möchte auch jetzt ausziehen und meine mutter (eltern getrennt, bei ihr lebend) möchte mir nur einen teil des kindergeldes geben. beim amt haben sie mir gesagt, dass ich noch anspruch auf kindergeld habe, wenn ich noch in der ersten ausbildung bin. momentan habe ich auch eine kleine pause- warte auf einen studienplatz- und meine mutter bekommt trotzdem noch kindergeld, da es als "zwischenphase" zwischen abitur und studium gilt. am besten erkundigst du dich bei der örtlichen kindergeldkasse, die können dir weiterhelfen. :-) Am 23.8.2004 von teufelin Hallo, rechtlich gesehen müssen deine Eltern das Kindergeld an dich weiterleiten, bzw. du kannst bei der Familienkasse des Arbeitsamtes eine "Abzweigung" beantragen. Wenn ihr euch untereinander einigt, dass deine Eltern das Kindergeld behalten, sollte das kein Problem sein.
Leserforumvon Spy | Familienrecht | 5 Antworten | 23.05.2007 19:38
Hi Ihr lieben Es ghet mal wieder um das Kindergeld... ... Vielleicht steht ihr noch neben dem Kindergeld auch noch Unterhalt zu. ... Mein Sohn wohnt auch in eine WG und die Auszahlung des Kindergeldes war für mich kein Thema.
Leserforumvon pennie | Familienrecht | 13 Antworten | 25.02.2011 13:40
Kindergeld Frage: Wir haben beide ABR und SR, sind auf ein 50/50 Wechselmodel. ... Sie hat das Kindergeld Antrag damals gemacht, und sagte das die Kinder bei ihr als HWS wohnen. ... Ich würde die Familienkasse anschreiben, die Kopie der Meldebestätigung beilegen und um Auszahlung des Kindergeldes bitten.
Leserforumvon Dietmara | Familienrecht | 6 Antworten | 13.07.2005 16:56
Das Kindergeld ist bei geschiedenen Ehepartnern grundsätzlich zu teilen!! ... lg beccy Am 13.7.2005 von Thor64 Hi Ich denke das Kindergeld soll dahin wo die Kinder sind !!!!! ... Jedem Elternteil steht die Hälfte des Kindergeldes zu.
Leserforumvon fb532490-1 | Familienrecht | 17 Antworten | 02.12.2019 20:27
Also weder Kindergeld, noch Unterhalt... ... Die Famkasse leistet sonst weiterhin kein Kindergeld. ... Die Famkasse leistet sonst weiterhin kein Kindergeld.
Leserforumvon sundowner0879 | Familienrecht | 1 Antwort | 08.05.2007 19:24
Hab da mal einige allgemeine Fragen zur Anrechnung des Kindergeldes bzw. die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt. 1. ... Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. ... Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden: Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6.
Leserforumvon Mela | Familienrecht | 1 Antwort | 29.12.2004 12:42
Kindergeld bekommt er nicht mehr bzw. wird es nicht vom Unterhalt abgezogen. Für die Steuererklärung 2002 bekam er einen Kinderfreibetrag in Höhe von 2904 € für die Steuererklärung 2003 bekommt er gar nichts da steht dann nur der berühmte Satz: "Die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes wurde durch das ausgezahlte Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt. ... " § 1612 b BGB Anrechnung von Kindergeld „Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages zu leisten.„ Wie passt das zusammen ?
Leserforumvon bxnn7 | Familienrecht | 5 Antworten | 23.07.2018 09:58
Meine Eltern weigern sich, mir mein Kindergeld auszuzahlen. ... Man kann einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes bei der zuständigen Familienkasse stellen. siehe dazu https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlung-andere-personen Am 23.7.2018 von bxnn7 Zitat (von smogman):Zitat (von bxnn7): Habe ich das Recht, das Kindergeld für die besagten Monate einzufordern? ... Bei ca. 800 € netto (plus Kindergeld) bleibt da kein Bedarf übrig.
Leserforumvon panda | Familienrecht | 0 Antworten | 16.02.2004 14:30
Der einzige strittige Punkt unserer Scheidung ist wirklich der, dass mein Mann auf die Hälfte des Kindergeldes besteht, da er sie auch hälftig betreut. Da ich und die Kinder aber von der ursprünglichen Summe nix gesehen haben, ist für mich das Kindergeld für beide Kinder die einzige Möglichkeit, wenigstens einen Teil des von ihm nicht zurückgezahlten Kredites wieder zu erhalten (Obwohl das Kindergeld praktisch für die Kinder "drauf" geht, was ja in Ordnung ist) Ich arbeite vollzeit, kann es mir aber trotzdem nicht erlauben, auf die 150 Euro im Monat zu verzichten.
Leserforumvon Schmalle177 | Familienrecht | 3 Antworten | 23.03.2006 21:37
Habe eine Frage zur Anrechnung des Kindergeldes. ... Einkommensgruppe und habe gehört das man 35€ Kindergeld pro Kind beim Unterhalt abziehen kann.
Leserforumvon nicole0023 | Familienrecht | 6 Antworten | 03.08.2004 01:41
) Und was ich fragen wollte: - Habe ich überhaupt das Recht das Kindergeld selber zu bekommen? ... ----------------- "Taner" Am 6.8.2004 von altona01 Nochmal, wie Alida geschrieben hat, kannst du die Abzweigung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragen. ... Generell ist das Kindergeld Einkommen und abhängig bei wem das Kind lebt.
Leserforumvon BettinaS | Familienrecht | 2 Antworten | 31.12.2006 13:24
Hallo, leider blicke ich die neue (na ja, seit 2001) Regelung bezgl. der Teilung des Kindergeldes nicht (§1612b, Abs.5 BGB). Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen: Der KV ist seit dem 1.1.2003 urkundlich zur Zahlung von 326 Euro abzgl. 77 Euro Kindergeld = 249 Euro verpflichtet sowie ab dem 1.11.2003 135% des jew. ... Frage: ist hier noch eine hälftige Teilung des Kindergeldes korrekt oder wie müsste die Anrechnung/Aufteilung aussehen?
Leserforumvon Malex508 | Familienrecht | 1 Antwort | 14.09.2008 15:05
tach zusammen, ich habe mal eine frage, und zwar erhalte ich seit ende letzten jahres kein kindergeld mehr. es fing damit an das ich volljährig wurde und angeben sollte was ich denn jetzt tuhen würde. ich gab also an das ich momentan eine ausbildung suchen würde und einen mini job (400 Euro basis) ausüben würde (kopien von bewerbungen, lohnabrechnung usw. habe ich natürlich mitgeschickt). die 3 monate in denen ich keinen job hatte wurden nachgezahlt, die monate von januar bis april aber nicht, mit der begründung das ich beim arbeitsamt nicht arbeits/ausbildungsplatzsuchend gemeldet war. nachdem ich mich dann beim arbeitsamt ausbildungsplatzsuchend gemeldet habe und ich bezüglich des kindergeldes nocheinmal nachgefragt habe, wurde mir dort gesagt das dies eine sache der familienkasse wäre, und dort entschieden würde, ob meine bemühungen (also die kopien meiner bewerbungen) reichen würden, um mir das kindergeld zu gewähren. ich hatte rund 40 bis 50 bewerbungen geschrieben, aber nur rund 5 kopien mitgeschickt, mit dem vermerk, das wenn noch weitere benötigt werden, ich sie sofort nachschicke!
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