4.606 Ergebnisse für „kindergeld kindergeld“

Leserforumvon upps | Familienrecht | 4 Antworten | 31.10.2007 20:51
Hallo Community, wollte mal Fragen wie das mit dem Kindergeld aussieht wenn man 18 ist, allerdings nicht mehr bei den Eltern wohnt, jedoch Anspruch auf Kindergeld hätte. ... Kindergeld erhält die Mutter. ... Durch das Kindergeld verringert sich allerdings sein Zahlbetrag, gleichzeitig muss er aber das Kindergeld an Dich weiterleiten.
Leserforumvon areal42 | Familienrecht | 5 Antworten | 31.01.2010 18:34
In meinem Gerichtsurteil steht dass mir dass ganze Sozial und Kindergeld zusteht. ... quote:In meinem Gerichtsurteil steht dass mir dass ganze Sozial und Kindergeld zusteht. ... Im Übrigen gibt es das Kindergeld nur dann, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. quote:In meinem Gerichtsurteil steht dass mir dass ganze Sozial und Kindergeld zusteht.
Leserforumvon wichtl | Familienrecht | 4 Antworten | 13.12.2006 10:09
Das Kindergeld bekommt weiterhin die Mutter. ... Sohn rückwirkend Kindergeld, weil das damals irgendwie verpaßt wurde. ... Wird sie das erhaltene Kindergeld zurückbezahlen müssen?
Leserforumvon sRecht | Familienrecht | 7 Antworten | 20.12.2005 20:44
Hallo Leute was kann ein umschüler vom Überbrückungsgeld abziehen um Kindergeld zu erlangen nach neuen Recht mfg Am 21.12.2005 von azrael Wie alt ist der Umschüler, für wen will er Kindergeld und wenn für sich, was hat Ümschüler vorher gemacht? ... habe 2kinder die bei mir im haushalt leben habe immer kindergeld bekommen.morgen ist weihnachten und ich habe für diesen monat kein kindergeld bekommen habe bei der familienkasse angerufen mein kindergeld wurde eingestellt.gründe nennen sie mir nicht die geben mir keinen auskunft.darf das kindwergeld einfach gesperrt werden? Am 29.12.2005 von sRecht Hallo ja habe eine abgeschlossene ausbildung. mfg Am 29.12.2005 von azrael Du hast eine abgeschlossene Ausbildung, warum sollte dir als Umschüler Kindergeld zustehen???
Leserforumvon petey | Familienrecht | 3 Antworten | 30.04.2009 14:03
Jetzt sagt meine Mutter mir aber das sie kein Kindergeld bekommt sondern alles aus eigener Tasche bezahlt. ... Man sagte mir das dass Kindergeld auf meine Mutter angemeldet sei. ... Kann ich das nicht irgendwie anders nachprüfen lassen ob meine Mutter kein Kindergeld bekommt?
Leserforumvon Stoffelchen | Familienrecht | 0 Antworten | 14.12.2007 20:37
Meine Tochter war bis Oktober 2007 in der Ausbildung und bis zu diesem Zeitpunkt habe ich für sie Kindergeld bekommen. Seit März 2006 habe ich ihr das Kindergeld überwiesen. ... Ein Schreiben das das Kindergeld unter Vorbehalt gezahlt wird hätte ja gereicht.
Leserforumvon antoaneta | Familienrecht | 8 Antworten | 03.01.2012 23:40
Hallo, also Person A ist 23 Jahre alt und hat noch nie Kindergeld bezogen. ... "" Am 5.1.2012 von antoaneta Die Eltern von Person A haben KEIN Kindergeld bezogen und bevor er 25 Jahre alt wird, beginnt er eine neue Ausbildung und hat somit Anspruch auf Kindergeld. Die Frage ist nun ob er das in den 21 Jahren nicht bezogene Kindergeld zurückfordern kann.
Leserforumvon Aksizoglu Ali | Familienrecht | 1 Antwort | 30.10.2009 18:48
mir wird das kindergeld nicht mehr bezahlt weil mein tochter mit meiner ex frau in der türkei lebt , habe ich trozdem recht auf kindergeld sie hat immerhin meinen nachnamen und ich muss sie von deutschland finnanziel unterstützen kann ich das kindergeld bekommen?
Leserforumvon serotonin | Familienrecht | 9 Antworten | 15.01.2008 13:30
Nun will die Kindergeldstelle das ich das Kindergeld zurückzahle. muß ich das hinnehmen? ... Am 15.1.2008 von hh Das Kindergeld steht demjenigen zu, in dessen Haushalt die Kinder leben. ... Die Rückforderung kann also mit dem rein formalen Umstand zu tun haben, wem das Kindergeld zusteht.
Leserforumvon guest123-173 | Familienrecht | 8 Antworten | 15.06.2004 12:29
Mutter hat das Kindergeld bekommen. ... Wer bekommt das Kindergeld? ... lg Kanalmeister Am 15.6.2004 von teufelin Da ich annehme, dass das ABR weiterhin bei der Mutter liegt, bekommt sie auch das Kindergeld.
Leserforumvon jacky7777 | Familienrecht | 3 Antworten | 04.04.2005 15:41
mein freund zahlt mir für unser gemeinsames kind unterhalt in höhe von 171 euro (welches vom jugendamt laut seinem einkommen festeglegt wurde) nun hat er seine steuererklärung gemacht und die steuerberaterin sagte das sein kind in der steuer nicht geldlich berücksichtigt wird weil er ja dafür das er unterhalt zahlt auch das recht auf das halbe kindergeld hat. die vom arbeitsamt sagen aber das mir das volle kindergeld zusteht.was können wir tun damit mir nur das halbe kindergeld als einkommen angerechnet wird denn ich bin gern bereit ihm das halbe kindergeld zu geben wenn es ihm schon beim finanzamt sowieso als gezahlt angerechnet wird.die vom arbeitsamt haben mir keine ordentlich antwort geben können und weiß nun nicht weiter. vielleicht kann mir jemand sagen wie und was wir nun tun müssen. vlg jacky Am 4.4.2005 von Fran_zi Dein Freund hat Recht auf die Hälfte des Kindergeldes ... normalerweise wird das doch beim berechneten Unterhalt direkt abgezogen. Schau mal auf den Unterhaltstitel. da müsste dann irgendwo X- 77 Euro = 171 Euro stehen. ----------------- "- Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig -" Am 4.4.2005 von mannomann Hallo jacky, bitte nichts durcheinanderwerfen: Das Kindergeld als "Geld" steht Dir zu.
Leserforumvon nicole0023 | Familienrecht | 6 Antworten | 03.08.2004 01:41
Ich arbeite nebenbei und finanziere alles selbst,und bin noch schüler.So,aber das Kindergeld bekommt mein Vater. ... ) Und was ich fragen wollte: - Habe ich überhaupt das Recht das Kindergeld selber zu bekommen? ... Generell ist das Kindergeld Einkommen und abhängig bei wem das Kind lebt.
Leserforumvon pinguin_070 | Familienrecht | 2 Antworten | 31.07.2009 15:53
Hoffe jemand kann mir helfen.Meine Tochter bezog letztes Jahr Kindergeld während ihrer Ausbildungszeit. Leider hat sie die Ausbildung abgebrochen aber weiterhin das Kindergeld bezogen. ... lilli Am 31.7.2009 von hh Bezugsberechtigt für das Kindergeld sind die Eltern.
Leserforumvon guest123-390 | Familienrecht | 3 Antworten | 23.08.2004 17:00
also so richtig kann ich das auch nicht beantworten. ich bin in einer ähnlichen situation. möchte auch jetzt ausziehen und meine mutter (eltern getrennt, bei ihr lebend) möchte mir nur einen teil des kindergeldes geben. beim amt haben sie mir gesagt, dass ich noch anspruch auf kindergeld habe, wenn ich noch in der ersten ausbildung bin. momentan habe ich auch eine kleine pause- warte auf einen studienplatz- und meine mutter bekommt trotzdem noch kindergeld, da es als "zwischenphase" zwischen abitur und studium gilt. am besten erkundigst du dich bei der örtlichen kindergeldkasse, die können dir weiterhelfen. :-) Am 23.8.2004 von teufelin Hallo, rechtlich gesehen müssen deine Eltern das Kindergeld an dich weiterleiten, bzw. du kannst bei der Familienkasse des Arbeitsamtes eine "Abzweigung" beantragen. Wenn ihr euch untereinander einigt, dass deine Eltern das Kindergeld behalten, sollte das kein Problem sein.
Leserforumvon Lauy | Familienrecht | 2 Antworten | 05.03.2004 09:57
Sehr geehrte Frau Test-Mustermann (Ehefrau mit Doppelname) über Ihren Anspruch auf Kindergeld kann noch nicht bzw. noch nicht endgültig entschieden werden, weil - noch folgendes von Ihnen zu erledigen ist: - Eine Kindergeldüberweisung auf das Konto Ihres Ehegatten ist nicht möglich. ... Meine Frage: bin ich jetzt gezwungen extra führ das Kindergeld ein Konto einzurichten?
Leserforumvon Temper | Familienrecht | 2 Antworten | 11.10.2010 09:21
Laut Agentur, steht ihr kein Kindergeld mehr zu für unseren 7 Jährigen Sohn, da Sie in Deutschland keine Einkünft mehr hat und von der Schweiz bekommt Sie auch keines da Sie da auch Einkünfte hat. Nun meine Frage, kann ich das Kindergeld beantragen, wohne in Deutschland und Berufstätig in Deutschland? Oder bekommt das Kindergeld nur der bei welchem das Kind lebt?
Leserforumvon jedi | Familienrecht | 0 Antworten | 22.07.2003 11:36
moin alle zusammen mal ne frage ich habe im nov 2001 nen arbeitsunfall und kann die nicht mehr ausführen und ab 1,8 fange ich ne neue ausbildung an. im mom machen ich nen RVL ich habe bis ende mai nur krankengeld bekomm und jetzt ein übergangs geld und ab 1,8 bekomme ich 875 € abzücklich 35 € unterhalt für meine tochter. habe jetzt die woche bei der kindelgeld kasse angerufen um mitzuteilen das die mir kein kindergeld mehr zu zahlen brauchen da ich zuviel verdiene jetzt sagte die mir das ich das was ich dieses jahr an kindergeld bekomme alle zurück zahlen müste (so 1080€) meine fragen: 1. wie hoch ist der höchstatz bei dem kindergeld 2. wird der brutto oder nettowert berechnet 3. wird verflegungs und fahrkosten was ich von der BG bekomme mitberechnet würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt mfg jedi
Leserforumvon CForce | Familienrecht | 1 Antwort | 17.06.2006 13:05
A ist Student und wohnt noch bei seinen Eltern, die auch das Kindergeld bekommen. ... Kann A auch ohne Zustimmung der Eltern Kindergeld beantragen, sodass die Eltern das Geld dann eben nichtmehr bekommen?
Leserforumvon florianlauer90 | Familienrecht | 2 Antworten | 11.04.2010 18:13
Bekommen die Eltern weiterhin Kindergeld? Am 11.4.2010 von nero070 Hallo, wenn ihr in Ausbildung seid, dann wird auch das Kindergeld gezahlt.
Leserforumvon Dietmara | Familienrecht | 6 Antworten | 13.07.2005 16:56
Das Kindergeld ist bei geschiedenen Ehepartnern grundsätzlich zu teilen!! ... Am 13.7.2005 von Tass Kaff @ Dietmara In der Regel wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts das hälftige Kindergeld bereits in Abzug gebracht. ... lg beccy Am 13.7.2005 von Thor64 Hi Ich denke das Kindergeld soll dahin wo die Kinder sind !!!!!
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