23 Ergebnisse für „heirat neuheirat“

Leserforumvon Engelchen* | Familienrecht | 4 Antworten | 17.08.2004 09:11
Entfällt bei einer neuen Heirat der Mutter der Unterhalt für die Kinder von ihrem Vater, oder muss er weiterhin Unterhalt zahlen? ... Bei einer Neuheirat verliert aber die Frau/der Mann den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Ehepartner, auch schon, wenn man vorher "in wilder Ehe" zusammengelebt hat.
Leserforumvon Nicole30 | Familienrecht | 7 Antworten | 10.06.2003 18:48
Aber kann sich bei einer Heirat unserseits, nicht die Unterhaltszahlungen erhöhen ?
Leserforumvon PauliM | Familienrecht | 15 Antworten | 14.12.2004 13:05
muß ich vielleicht weniger abdrücken, da mit der heirat eine neue unterhaltspflichtige person hinzukommt? ... Heirat bedeutet für Dich: keinen höheren KU. ... Gruß, nachgefragt Am 14.12.2004 von teufelin Boah..... durch Neuheirat mit einer erwerbslosen Mutter der gemeinsamer Kinder soll der Selbstbehalt sinken???
Leserforumvon Feuerpferd | Familienrecht | 4 Antworten | 22.08.2004 21:43
Am 23.8.2004 von dieter49 Bin zwar nicht der "Fachmann" auf diesem Gebiet aber aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, das er den UH nur auf Grund der Heirat nicht kürzen kann. eher im Gegenteil : Durch die Heirat kann sich sein Selbstbehalt verringern und Du vielleicht sogar mehr UH für die Kinder verlangen.
Leserforumvon jazz11 | Familienrecht | 3 Antworten | 05.09.2005 21:37
Danke im vorraus, Jazz Am 5.9.2005 von Cindymaus Ihr bekommt dann kein Unterhaltsvorschuß mehr, bei einer Neuheirat.
Leserforumvon bussybaerle | Familienrecht | 4 Antworten | 25.01.2006 16:03
Durch die Heirat rutscht mein Freund in die Kl III und hat somit mehr Nettoeinkommen.
Leserforumvon hns | Familienrecht | 9 Antworten | 23.07.2004 11:40
Mein Netto nach Heirat bei 2400,- 3.
Leserforumvon Andrea | Familienrecht | 13 Antworten | 27.07.2004 18:26
Am 27.7.2004 von guest123-12 Ganz klare Antwort: Bei Neuheirat fällt der Unterhaltsvorschuss weg. ... Bei Neuheirat fällt der Anspruch auf UV komplett weg. ... Bei Heirat gilt das Elternteil nun mal nicht mehr alleinerziehend, und somit entfällt der UV.
Leserforumvon lustiger | Familienrecht | 27 Antworten | 26.08.2004 11:31
Wenn also mit der Heirat ein Zusammenzug einhergeht, so kann der Selbstbehalt gekürzt werden. ... @Lobi, eine ERHÖHUNG des SB wegen einer Neuheirat gibt es nicht. ... Es existiert aber durch die Heirat keine weitere unterhaltsberechtigte Person.
Leserforumvon Meggymaus | Familienrecht | 3 Antworten | 18.02.2008 19:53
Durch unsere Heirat wird mein zukünftiger Mann die Steuerklasse 3 erhalten.
Leserforumvon wendy2 | Familienrecht | 21 Antworten | 02.03.2004 20:30
Zugrunde gelegt wird weiterhin sein Gehalt von Steuerklasse 1, er aber mittlerweile (durch die Heirat) in Steuerklasse 3 ist und dies bei der Neuberechnung nicht berücksichtigt wird.
Leserforumvon Heppe1970 | Familienrecht | 14 Antworten | 22.09.2005 21:45
Bei mir verhält es sich so, dass mein Sohn den Nachnamen seines Vaters trägt und ich mir durch meine jetzige Neuheirat einfach einen Doppelnamen zugelegt habe, damit mein Sohn nicht "außen vor" ist (evtl. wäre das ja auch ein Lösungsvorschlag für deine Ex gewesen !)
Leserforumvon Sandra1979 | Familienrecht | 13 Antworten | 15.12.2004 23:30
Nimmt er nach Neuheirat mit dir die StKl. 5 an, wird der Unterhalt weiterhin nach StKl. 1 berechnet. ... Ich wollte lediglich wissen, wie ich die Berechnung des Kindesunterhaltes nach einer Heirat nachvollziehen könnte. ... Also.... neue Heirat, neue Lohnsteuerklasse, mehr Geld, dann auch mehr KU sofern in der Düsseldorfertabele gestiegen.
Leserforumvon Thor64 | Familienrecht | 21 Antworten | 15.03.2006 07:23
Folgender Sachverhalt : Nach Neuheirat bekommen beide Seiten die Aufforderung vom Amtsgericht das Vermögen ihrer Kinder aus erster Ehe offen zulegen . ... Was hat eure Heirat mit dem Vermögen der Kinder zu tun? ... Gruß littlesun Am 15.3.2006 von Thor64 Hi littlesun Sachlage ist folgende : 2 Kinder 1.te Ehe der Frau leben bei den neu Vermählten 1 Kind 1.te Ehe Mann lebt bei der Ex Frau des Mannes Nach der Heirat haben jeder von den Ehegatten vom Amtsgericht eine Aufforderung bekommen das Vermögen der Kinder darzulegen!
Leserforumvon andrea1313 | Familienrecht | 17 Antworten | 10.11.2004 14:19
Am 10.11.2004 von sabi70 Also normalerweise kommt das bei einer Neuheirat nicht raus, da ihr ja auch keine Kinder habt. ... Also wenn du dich alleine um das Aufgebot kümmerst kommt es nicht raus, da du dann die Unterlagen alleine vorlegst Bei der Heirat selber kommt es nicht raus.
Leserforumvon Mäusedorn | Familienrecht | 19 Antworten | 14.10.2004 13:24
Grüße, nachgefragt Am 14.10.2004 von teufelin Na, ob sein Selbstbehalt bei Heirat sinkt, ist überhaupt nicht gesagt. ... Sein SB senkt sich aber durch die Neuheirat auch nicht, wenn die neue Frau nicht arbeitet. ... Möglich aber, dass das schon jetzt berücksichtigt ist; dann ändert eine Heirat natürlich nichts mehr.
Leserforumvon bussybaerle | Familienrecht | 13 Antworten | 19.01.2006 14:38
Hallo.... ich hoffe ich bekomme das hier hin, ich bin zum 1. mal hier....also....ich habe viele Fragen zum Thema Unterhalt an die Ex-Frau, Heirat mit meinem Lebenspartner usw...ich versuche mal mein Glück und hoffe ich bekomme alles verständlich hin. ... Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir in unserer Situation die Vor- und Nachteile einer Heirat sagen. ... Am 19.1.2006 von bussybaerle sowas ähnliches habe ich grad eben auch gefunden. steuerrechtliche vorteile durch neuheirat dürfen bei dem nachehelichen unterhalt nicht mit angerechnet werden wohl aber beim kindesunterhalt. das soll auch so sein, ein kind soll das bekommen was ihm zusteht!!
Leserforumvon MyLilly | Familienrecht | 38 Antworten | 29.10.2003 14:43
@Träne Stimmt, die Formulierung ist so und ich kann mir vorstellen, dass ein Richter bei einem Mangelfall (wenn der UH-Pflichtige bei Neuheirat die Stkl.V gewählt hat) durchaus nach III berechnet. ... Mein Ex hatte versucht, aufgrund seiner Heirat und der Wahl der Steuerklasse 5 aus seiner Unterhaltsverpflichtung raus zu kommen. ... Anderes Beispiel: Ich habe nach meiner Heirat die Stkl. 3 gewählt, da mein jetziger Mann kein Einkommen hat und bei der Berechnung des Unterhaltes für meinen jetzt volljährigen Sohnes wurde die Steuerklasse 4 zu Grunde gelegt.
Leserforumvon Stevie | Familienrecht | 34 Antworten | 07.02.2003 11:14
Am 12.5.2003 von JuR Guten Tag, auch eine erneute Heirat lässt die Verpflichtung zum Kindesunterhalt nicht entfallen. ... Wir leben in D und da ist es ganz normal das jede(r)(meistens Frau) ein Leben lang auf Unterhalt Klagen kann wenn Er/Sie es richtig anstellt.Selbst nach Neuheirat gibt es Unterhalt wenn bedürftigkeit vorliegt. ... Falls der Ex also nach der Heirat wechselt, sieh zu, dass Du den entsprechenden Betrag bek
Leserforumvon Monika1969 | Familienrecht | 23 Antworten | 29.08.2005 22:03
Oder fühlt ihr euch mit einer Namensgleichen Person familär verbunden nur weil ihr den gleichen Namen habt. grüße delphine Am 31.8.2005 von träne na wie auch immer... meine Cousine bekam mit 18 ein Kind quasi Paul Müller, später heirate sie den Vater und alle hießen Meier (in der DDR so üblich und mit der Heirat quasi miterledigt)dann ließ sie sich scheiden und nahm ihren Mädchennamen wieder an ... ... Egal, ob durch Heirat o.ä.
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