8 Ergebnisse für „ehegattenunterhalt vs“

Leserforumvon Goldesel | Familienrecht | 1 Antwort | 07.11.2003 00:58
Guten Abend, um mein Problem schildern zu können muss ich etwas ausholen,werde dies aber Stichpunktartig machen: 1. 09/99 Trennung und Auszug aus der Ehelichen Wohnung. 2. 03/00 geburt meines Sohnes. 3. 05/00 Aufgrund von Unterhaltszahlungen (200 KU mtl. und 310€ Ehegattenunterhalt = 510€ habe ich mit der Meisterschule begonnen.
Leserforumvon Goldesel | Familienrecht | 0 Antworten | 03.11.2003 20:19
Guten Abend, um mein Problem schildern zu können muss ich etwas ausholen,werde dies aber Stichpunktartig machen: 1. 09/99 Trennung und Auszug aus der Ehelichen Wohnung. 2. 03/00 geburt meines Sohnes. 3. 05/00 Aufgrund von Unterhaltszahlungen (200 KU mtl. und 310€ Ehegattenunterhalt = 510€ habe ich mit der Meisterschule begonnen.Damals wurde schon von einer Anwältin meiner Ex ein Unterhalt von 500€ + KU von 200€ errechnet.
Leserforumvon skylounge123 | Familienrecht | 10 Antworten | 31.12.2012 18:25
Damit müsste doch dann der nacheheliche Ehegattenunterhalt sinken oder gar wegfallen, zugunsten des Kindesunterhaltes der neuen Kinder? ... Wenn ich 3x Kindesunterhalt bezahle, und so auf einen Rest von 1000€ Selbstbehalt komme, müsste ich ja wohl kein Ehegattenunterhalt mehr zahlen, oder?
Leserforumvon zaubermaus888 | Familienrecht | 4 Antworten | 12.08.2005 23:03
Hallo ... mein Mann hat mich und meine Tochter (jetzt 1 1/2 Jahre) Ende Januar in einem gemieteten Haus einfach sitzen lassen und hat sich mit einem Wohnmobil abgesetzt. Nach drei Monaten ist er wieder aufgetaucht und in der Zeit habe ich sein Sorgerecht mittels Amtsweg ruhend stellen lassen. Wir sind in eine kleine Wohnung gezogen und ich habe versucht unser neues Leben zu ordnen und zu organisieren.
Leserforumvon traxx123 | Familienrecht | 31 Antworten | 16.05.2018 12:03
Ich wünsche einen schönen guten Tag. Offenbar habe ich grade ein Brett vorm Kopf. Ausgangslage ist: Mein jetzt 18 jähriges Kind, aus erster Ehe, schließt im Sommer sein Abitur ab.
Leserforumvon aosstudy | Familienrecht | 12 Antworten | 31.12.2011 14:04
Nach der Scheidung geht es um Ehegattenunterhalt, der ist schon etwas "schwieriger" vom Familiengericht zugesprochen zu bekommen.
Leserforumvon Heidi-Peter | Familienrecht | 12 Antworten | 21.08.2011 13:01
Wie werden Werktage vs. ... Herzlichen Dank fur Eure Antworten. ----------------- "" Am 21.8.2011 von edy Hallo Heidi-Peter, Der Ehegattenunterhalt kommt ganz zum Schluss und wird bei Ehen die nicht sehr lange dauerten oftmals gar nicht gezahlt.
Leserforumvon Papperlappapp | Familienrecht | 34 Antworten | 23.01.2011 18:25
Rein monetär wäre die Finanzierung einer Neuimmobilie möglich, da ich mein Nettogehalt durch Eintragungen auf der Lst-Karte (mit dienstlich genutztem Privatwagen gefahrene km und der Höchstsatz beim Ehegattenunterhalt über die Anlage U) trotz des jüngst erfolgten Wechsels von III auf I wohl halten können werde, das liegt bei durchschnittlich ca. 5.200,-€ (allerdings durch variable Anteile übers Jahr gesehen schwankend, es gibt 8 "normale" Monate und je Quartal 1 "Prämienmonat", in dem ich ca. 1.000,-€ mehr netto habe als in den anderen Monaten). ... In letzterem Fall wäre es ja noch einfach, denn dann bliebe ja zwischen Verkehrswert/Erlös und Restschuld eine Differenz, aus der sie mich dann auszahlen könnte wegen des höheren von mir geleisteten EK-Anteils (20k vs. 100k, s.o.).
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