73 Ergebnisse für „auszug unterhaltszahlung“

Leserforumvon Sharona | Familienrecht | 30 Antworten | 27.10.2005 23:00
Geburtstag den Auszug nicht verbieten (wie sie uns in einem Streit sehr "nett" mitteilte :-(( ).
Leserforumvon GLB | Familienrecht | 4 Antworten | 26.02.2006 16:48
Hat dieses Kind einen Anspruch auf eine Unterhaltszahlung der Eltern, oder steht ihm, da es keinen zwingenden Grund für den Auszug gibt, diese nicht zu?
Leserforumvon M. Habermann | Familienrecht | 3 Antworten | 20.10.2004 14:57
Die Höhe der Zahlungen richtet sich aber u.a. nach folgenden Kriterien: - seid ihr einverstanden gewesen mit dem Auszug?
Leserforumvon MarkusHH | Familienrecht | 10 Antworten | 10.07.2001 15:24
Mein Problem stellt sich wie folgt dar: Ich werde zum 1.8. mit meiner Lebensgefährten, welche zur Zeit noch in einer Ehe lebt, zusammenziehen, da sie sich von ihrem Noch-Lebensgefährten trennen wird. Die Dame hat ein sechshriges schulpflichtiges Kind, für welches sie schon immer die Erziehung übernimmt und welches sie daher auch mitnehmen wird. Sie selbst ist zwar in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, allerdings noch sonderbeurlaubt.
Leserforumvon Anne-Lisa | Familienrecht | 3 Antworten | 14.10.2004 12:28
Hallo! ich bin 20 Jahre, beginne mit meinem Studium und möchte gerne von zuhause ausziehen. Ich gehe zur Zeit auf Minijobbasis (400 Euro) arbeiten.
Leserforumvon Babaqu | Familienrecht | 6 Antworten | 25.07.2017 16:52
Seit meinem Auszug hat er 340€ an Miete monatlich gezahlt, das Kindergeld und den rest einbehalten.
Leserforumvon AlexHas | Familienrecht | 19 Antworten | 24.10.2007 18:18
Klasse, Zielabschluss: Abitur.Nun stellen sich bei mir die Fragen, wie hoch die Unterhaltszahlung meiner geschiedenen Eltern ist und woraus sie sich zusammensetzt. 1.Frage: Mein Vater ist in der Einkommensklasse 11 somit stehen mir nach Düsseldorfer Tabelle von ihm 603€ zu.korrekt? ... Danke im Vorraus Am 24.10.2007 von azrael Sind deine Eltern mit dem Auszug einverstanden? Bei seinem Auszug stehen dir 640,- zu, von denen das Kindergeld komplett abgezogen wird, da es an dich auszuzahlen ist => demnach also 486,-.
Leserforumvon Jen19 | Familienrecht | 12 Antworten | 18.10.2006 20:13
Wenn du nach der Schule z.B. in einer anderen Stadt studieren wolltest,sähe das schon anders aus mit dem Auszug. ----------------- " Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?" ... Auszug diskutieren...
Leserforumvon Serinajoy27 | Familienrecht | 17 Antworten | 16.01.2024 09:13
Das hängt natürlich einmal von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab, aber auch davon, ob dieser Auszug bzw. ... Das Gericht wird den Antrag auf Unterhaltszahlung ablehnen. ... Die Mehrkosten für den Auszug aber nicht.
Leserforumvon TomCat_LCA | Familienrecht | 21 Antworten | 19.11.2004 21:57
Ich habe den Beitrag vorwiegend deshalb geschrieben, weil ich im Radio hörte, dass die Unterhaltszahlung für das Kind (angeblich) wegfallen, wenn der Partner, bei dem das Kind lebt wieder verheiratet ist, bzw. in eheähnlicher Gemeinschaft lebt. ... Unterhaltszahlung. ... Im Mietvertrag ist festgehalten, dass die Wohnung vor Auszug renoviert werden muss (Wände, Decken, Türen und Fenster streichen, neue Böden, Heizkörper spritzen), was locker auf 5000€ kommt.
Leserforumvon catdog7 | Familienrecht | 12 Antworten | 22.11.2014 14:33
Auch wenn das Kind weiter zu Hause bei Muttern leben würde, würde sich die Unterhaltszahlung des Vaters reduzieren. wirdwerden ----------------- "" Am 22.11.2014 von quiddje Wenn ein Kind bei den Eltern wohnt, entspricht sein Lwbensstandard im Idealfall dem der Eltern. ... Wie viel Geld nach Auszug für Person A drin ist, können wir hier nicht abschätzen, da hier noch nichtmals jemand weiß, ob der bisherige Unterhalt korrekt berechnet wurde. ... Blöd für die Mutter wird es übrigens, wenn diese nach Auszug des Kindes die Wohnung nicht mehr halten kann.
Leserforumvon D-Buse | Familienrecht | 14 Antworten | 19.04.2010 20:43
Aktuelle Wohnsituation ist nicht erwünscht und tragbar (Ich,meine Mutter/eine 2-Zimmer Wohnung), deshalb steht mein Auszug bevor. ... Eine Zweizimmerwohnung begründet nach den Dienstanweisungen Afa/ARGE keinen Anspruch auf Auszug. ----------------- "Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."
Leserforumvon fb519763-41 | Familienrecht | 5 Antworten | 30.07.2019 12:12
Den Auszug/Umzug müsst ihr auch dem JC melden.
Leserforumvon radolfo | Familienrecht | 11 Antworten | 24.01.2017 22:38
Bis zum Auszug hätte er auch dort wohnen können. ... Dann frage ich mich ab wann ist der Auszug offiziell? Ab seinem tatsächlichen Auszug oder erst ab dem 1.5.17?
Leserforumvon hoodler | Familienrecht | 9 Antworten | 05.01.2008 15:02
Am 5.1.2008 von guest123-1682 Hallo Hoodler, das Kindergeld steht dir bei Auszug zu.
Auszug und Unterhalt 5 von 5 Sterne
Leserforumvon SuperNerd1938 | Familienrecht | 6 Antworten | 29.10.2017 17:58
Deine Frau, als Sachwalterin der Interessen des Kindes ist nur nicht konsequent genug vorgegangen, um den Vater zur Unterhaltszahlung zu bewegen.
Leserforumvon go465464-54 | Familienrecht | 9 Antworten | 09.05.2017 21:18
Am 10.5.2017 von wirdwerden Wobei die Genehmigung zum Auszug m.E. nicht automatisch einer Pflicht zur Unterhaltszahlung nach sich zieht. Sie machen lediglich von ihrem Aufenthaltsbestimmungsrecht Gebrauch, das Mädel darf also auswärts wohnen. wirdwerden -- Editiert von wirdwerden am 10.05.2017 15:30 Am 10.5.2017 von hh Zitat:Wobei die Genehmigung zum Auszug m.E. nicht automatisch einer Pflicht zur Unterhaltszahlung nach sich zieht. ... Der Auszug scheint ja rein private Gründe zu haben (also nicht aufgrund von Schule / Ausbildung), weshalb die Tochter wohl nichts machen könnte, wenn die Eltern sich das mit der Erlaubnis zum Auszug spontan anders überlegen.
Leserforumvon Myo | Familienrecht | 11 Antworten | 23.10.2004 17:21
Das war nur ein kurzer Auszug und ist als "Richtlinie" zu verstehen.
Leserforumvon Funiman | Familienrecht | 13 Antworten | 17.01.2008 22:26
Was zahlt dieser an Unterhalt für die Ehefrau nach Auszug.
Leserforumvon roberts | Familienrecht | 26 Antworten | 04.11.2005 22:28
Hallo.Habe eine ganz wichtige Frage, ie mir viele Leute schon beantwortet haben.Aber jeweils unterschiedlich.Also.... Werde bald Vater eines unehelichen Kindes.Ist aus einem Ons entstanden.Für das Kind möchte u.werde ich bezahlen.Das ist klar. Für die Mutter müßte ich 3 Jahre Unterhalt bezahlen was aus der DT oder BT errechnet wird.Mir bleibt dann ein bestimmter Eigenbedarf oder Selbstbehalt...und das darüber KANN...muß aber nicht die Mutter einklagen über Jugendamt etc...????
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