Abitur - Ausbildung - Studium Unterhaltspflicht
2 von 5 Sterne
Kurz zu meinem Werdegang der letzten Jahre -August 2013 - Juli 2016 Ausbildung zur Gestalterin für visuelles Marketing erfolgreich abgeschlossen - Oktober 2016 Student im Bereich Verkehrssystemmanagement (Bachelor) Ich denke es ist relativ offensichtlich dass meine Ausbildung und mein Studium keinen fachlichen Zusammenhang haben , zeitlich liegt das allerdings nicht so weit auseinander. ... Sie musste für alles was mich betraf immer alleine aufkommen und zum Teil auch Kredite abbezahlen, die sie in der Zeit in der ihr neuer Mann plötzlich arbeitslos wurde aufnehmen musste Liebe Grüße -- Editiert von mepu am 10.11.2016 21:23 Am 10.11.2016 von Sir Berry Die Antwort ist recht einfach, da auch Du schon festgestellt hast, dass Dein Studium keine direkte Fortsetzung von Schule und Ausbildung ist. Eine Unterhaltspflicht wäre zu bejahen, wenn das Studium den Bereich Marketing wesentlich streifen würde.
Marketingbereich, was ohne Studium nahezu undenkbar ist. Daher meine Frage: hab ich noch Recht auf Unterhalt nach der Ausbildung?? Ich werde beim Beenden der Ausbildung schon 24 sein.
Mein Vater zahlt mir bis zur FOS13 noch Unterhalt und hat schon angekündigt das er bei einem Studium nicht zahlen wird. ... Jetzt las ich aber das meine Ausbildung vom Schwerpunkt mit dem Studium stimmen muss um Unterhalt weiter einzufordern. Und meine Ausbildung hat ja mit meinen Studium überhaupt nichts zu tuhn!
Soweit ich weiss, will sie vor dem Studium ein FSJ machen. ... Das FSJ ist keine Ausbildung. ... Was das FSJ angeht, gibt es auch Rechtsurteile die sagen, daß man ein solches als Orientierungsphase sehen kann ohne das es zwinglich eine Vorbedingung auf ein Studium oder Ausbildung ist. ----------------- "" Am 12.3.2013 von wirdwerden Es gibt auch andere Urteile.
Ich schließe diese Woche mein Studium nach 6 Semestern ab als Bachelor of Arts (deutsch/Englisch), die ist jedoch keine abgeschlossene Berufsausbildung. Nun beginne ich eine Ausbildung und wollte wissen: Wie berechnet sich jetzt mein Unterhalt? Ich erhalte kein Kindergeld, das teilen meine Eltern unter sich auf, momentan zahlt mir mein Vater ca. 500 Euro Unterhalt, mein "Gehalt" der Ausbildung liegt so ca. bei 400 Euro im ersten Lehrjahr.
Werden Eltern eigentlich wieder unterhaltspflichtig wenn ein Kind erst eine Ausbildung abschließt und sich dann nach einer Zeit Arbeiten entscheidet noch zu studieren ? Am 1.6.2004 von guest123-173 --- Posting wurde vom Admin editiert Am 1.6.2004 von guest123-53 Muß das Studium zum Ausbildungsberuf passen oder kann das Studium auch in eine ganz andere Richtung gehen? ... Ja, es muss ein Studium sein, welches auf der Ausbildung aufbaut.
Wenn das Studium berufsaufbauend ist ,kann weiterhin Anspruch bestehen . ... Muss man dann zwingend von einem Studium ausgehen? ... Beginn Studium Frühjahrssemester LG Am 9.4.2008 von azrael So, von der Seite studis-online f) Besteht Anspruch auf Finanzierung einer zweiten Ausbildung?
Unterhalt nach der Ausbildung (Fachabi,Studium)
3 von 5 Sterne
Mein Studium war nicht von Anfang an geplant da ich erst auf der Hauptschule war, dann habe ich dort mein Realschulabschluss gemacht und danach meine Ausbildung begonnen. ... Die Ausbildungskette, die von der Rechtssprechung bejaht wird lautet: Schule (Abitur, FOS) - Ausbildung - Studium (gleiche Fachrichtung) Die Ausbildungskette: Schule - Ausbildung - Abitur - Studium wird nicht so ohne weiteres anerkannt. Besteht denn wenigsten fachliche Nähe zwischen Ausbildung und Studium?
Ab 2006 hab ich an der FH Karlsruhe Nachrichtentechnik studiert und das Studium nach 2 1/2 Jahren abbrechen müssen. ... Ich nehme an, das ist zwischen Schule und Studium passiert. ... Die Ausbildung ist definitiv ein Teil der Nachrichtentechnik.
Folgende Situation: Wenn mein Sohn (21) seine handwerkliche Ausbildung beendet hat möchte er gerne ein Studium beginnen. ... Gibt es zeitliche Einschränkungen zwischen Ende Ausbildung und Beginn Studium? ... B. fünf "unproduktive Monate" dazwischen liegen (Ende Ausbildung und Beginn Studium) erhalte ich weiterhin Kindergeld?
wirdwerden -- Editiert von wirdwerden am 16.08.2016 11:36 Am 16.8.2016 von altona01 Es kann dann ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studium gegeben ist. Z.B: Ausbildung zum Erzieher mit anschließendem Sozialarbeit-Studium. Wenn das Studium in eine komplett andere Richtung geht besteht regelhaft kein Anspruch.
Fachabitur Studium
4 von 5 Sterne
Mein Sohn 19 Jahre hat die Hauptschule besucht und danach eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Sozialhelfer gemacht und will jetzt ein Fachabitur anstreben und danach ein Studium beginnen bin ich noch Unterhalt verpflichtet ich bin der Meinung dass ich das Fachabitur und das Studium nicht mehr zahlen muss ich weiß auf die Schulform hin wo es heißt Schule Abitur Ausbildung Studium demnach hätte ich Unterhalt zahlen müssen im anderen Fall Schule Ausbildung Fachabitur Studium muss ich nicht mehr zahlen ist das richtig über einen Gesetzestext würde ich mich sehr freuen Gruß Am 9.11.2016 von edy Hallo Junge, Die Abfolge muss von vorherein mit den Eltern abgesproche sein. ... Der Besuch der Fachhochschule und das anschließende Studium stellen keine Fortführung dieser Ausbildung dar, sondern sind eine neue Ausbildung, während man in den Fällen Abitur-Lehre-Studium davon ausgehen muss, dass der Abiturient auch hinterher studiert und eine Lehre nur als (Zwischen-)Stadium seiner Ausbildung betreibt. ... Der Besuch der Fachhochschule und das anschließende Studium stellen keine Fortführung dieser Ausbildung dar, sondern sind eine neue Ausbildung, während man in den Fällen Abitur-Lehre-Studium davon ausgehen muss, dass der Abiturient auch hinterher studiert und eine Lehre nur als (Zwischen-)Stadium seiner Ausbildung betreibt. ich hoffe der Richter sieht es dann genauso und legt es nicht anders aus Am 10.11.2016 von wirdwerden Also, diese Ausbildung ist grundsätzlich ein Sprungbrett auf dem Weg zum Sozialpädagogen, Erzieher u.s.w.
Unterhaltsanspruch bei Ausbildung & Studium
5 von 5 Sterne
Hallo zusammen, folgendes Szenario: Meine Tochter (18), wohnhaft bei mir, fängt jetzt kurzfristig noch eine Ausbildung an und bekommt 325€ Ausbildungsvergütung. ... Er hat letztes Jahr seine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen, hat dann die FOS Wirtschaft und Verwaltung besucht, und studiert ab Oktober Wirtschaftsinformatik an einer FH.
Nun zu meiner Frage, in dem Artikel, den ich gelesen habe, steht dass Ausbildung und Studium, die quasi wie bei mir zusammengehören als sozusagen eine Ausbildung zählen, allerdings habe ich ja noch die Pause dazwischen...Kann es sein, dass ich die ganze Zeit doch hätte Unterhalt bekommen müssen? ... LG Katrin Am 6.2.2008 von azrael Das Studium hätte direkt (zeitnah)an die Ausbildung anschließen anschließen müssen, also ist nix mit ein Jahr arbeiten zwischendurch und damit noch Unterhaltsanspruch. ... Da meines Wissens ein Studium im zeitnahen Zusammenhang zur Ausbildung stehen muss.
Es geht darum das mein Sohn beim BAföG-Amt Vorausleistungen für sein neues Studium beantragen will. ... Dann hatten Wir ihm sein Physik Studium finanziert was er nach dem 3 Semester auf Grund schlechter Leistungen Beenden musste. ... Wenn dann eine weitere Ausbildung anschließt, die auf die erste Ausbildung aufbaut, dann auch mal eine zweite Ausbildung.
Bei einem Studium auf einer Privatschule, weil du keinen Zugang zu den gebührenfreien Angeboten bekommst, könnte man nämlich auch damit argumentieren, dann sie dir nur eine deinen Fähigkeiten angemenssene Ausbildung schulden, und wenn du bei den kostenfreien Angeboten nicht genommen wirst, ist diese Ausbildung wohl nicht deinen Fähigkeiten entsprechend. ... Es klingt irgendwie nach einem dualen Studium, aber das hat eben gerade die Attraktion, nebem dem Studium eine Ausbildung in einem Betrieb anzubieten und somit Berufspraxis nachzuweisen. eine Ausbildung an einer Schule hat einfach nicht diesen "Stallgeruch", auch wenn sie formal gleichwertig sein mag. ... Hier die Voraussetzungen: •Wenn Du nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt; •Wenn Du BAföG für ein Studium beantragst, nachdem Du nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig warst zusammen mit der Ausbildung musst Du auf mind. 6 Jahre kommen.
Hallo liebe Community, ich befinde mich zzt. im Studium und frage mich ob ich die Vorschussleistungen nach meinem Studium zurückzahlen muss. ... Anders wäre es, wenn das Studium Deine Erstausbildung wäre. ... Habe allerdings gelesen, wenn das Studium auf die Ausbildung aufbaut, dies noch zur Erstausbildung gezählt werden kann.
Ich habe zwei Kinder (2 Töchter, beide volljährig), 1 Tochter im Studium, 1 Tochter in Ausbildung. Für Tochter im Studium zahlt mein Ex Unterhalt. Für jüngere Tochter in Ausbildung zahlt er seit Ausbildungsbeginn kein Unterhalt mehr.
Einerseits: Ein Kind hat Anspruch auf Unterhalt während einer Ausbildung. ... Andererseits: Ein Kind, das nicht in Ausbildung ist, muss sich selbst versorgen - z.B. durch eigene Arbeit. ... Das Studium habe ich unterbrochen.
Fälle : 3 Monate Pause - Bund - Studium 3Monate Pause - Studium 3Monate Pause - Warte Zeit - Studium Würde mich über Antworten freuen Am 28.6.2005 von Schrottie Hallo! ... Unterhaltspflichtig ist Er bis zur ersten abgeschlossenenen Ausbildung. ... Ob mit- oder ohne abgeschlossene Ausbildung.