322 Ergebnisse für „hecke grundstück“

Leserforumvon papalagi | Nachbarschaftsrecht | 11 Antworten | 18.03.2019 12:49
Nun läuft der Nachbar aber auf unserer Seite an der Hecke lang, weil das ja durch den Planzabstand zur Grenze noch SEIN Grundstück ist. ... Also hat er gar kein Grundstück. ... Klar kann der Nachbar vor und hinter der Hecke rumlaufen, wenn es dessen Grundstück ist.
Leserforumvon Nofear | Nachbarschaftsrecht | 2 Antworten | 23.02.2004 14:42
Auf underem Grundstück, an der Grenze, steht seit 30 Jahren eine Hecke. ... Diese ist ca. 150 cm hoch. ----------------- " " Am 24.2.2004 von hh Zunächst einmal hätte er Dir gar nicht verbieten dürfen, das Grundstück zu betreten. Wenn Arbeiten auf dem eigenen Grundstück nur durch das Betreten des benachbarten Grundstücks möglich sind, dann muss der Nachbar dieses dulden.
Leserforumvon Morgner | Nachbarschaftsrecht | 5 Antworten | 06.08.2009 18:11
Karport, sollte wohl Carport heissen, ist doch Dein Grundstück! ... Wenn er dem nicht nachkommt, darfst du den Teil der Hecke, der auf euer Grundstück wächst, wegschneiden, aber nicht einen cm mehr. ... Der Nachbar ist dazu verpflichtet, seine Hecke so zu halten, dass sie nicht auf dein Grundstück wächst!
Leserforumvon rogusi | Nachbarschaftsrecht | 1 Antwort | 22.06.2011 07:36
Diese Pflanzen hat alle mein Nachbar zur Verfügung gestellt, allerdings stehen die Pflanzen komplett auf meinem Grundstück, d.h. ca. 90% des Durchmessers und somit auch der Stamm, stehen auf meinem Grundstück. ... Meine Frage ist, ob ich den Nachbarn fragen muss, ob ich die Hecke enrfernen darf, schließlich ist er doch der Eigentümer, bzw.ob der Nachbar mein Vorhaben verhindern kann?
Leserforumvon fuchs2 | Nachbarschaftsrecht | 5 Antworten | 26.10.2011 10:17
Die Mauer ist dementsprechend 0,6 - 1,0 Meter hoch und steht ebenfalls auf meinem Grundstück. ... Sinst müsste der Nachbar ja (weil sein Grundstück niedriger liegt)auf 2,50 Meter schauen. ----------------- "Scientia potentia est." ... MfG Fuchs2 ----------------- "" Am 26.10.2011 von joebeuel Das steht so im Gesetz: wenn das Gesetz für Grenzeinrichtungen eine maximale Höhe von 180 cm vorsieht, dann bezieht sich diese Höhe natürlich auf alles, was an der Grenze erstellt wurde, egal ob Erdwall + Hecke, Mauer + Zaun oder Mauer + Hecke.
Hecke :-) 2 von 5 Sterne
Leserforumvon mrs uiui | Nachbarschaftsrecht | 6 Antworten | 12.10.2011 20:00
Nun will unser alter Nachbar das wir die Hecke auf die zulässige Höhe "Abstand" kürzen. Die Hecke stört nicht, nimmt kein Licht und behindert auc den Nachbargarten nicht, da seine Hecke noch ein Stück höher ist als unsre, das ist ja auch der Witz an der ganzen Sache. ... Letztendlich wird das Grundstück des Nachbarn geraubt...ansonsten hätte man die Hecke gleich im richtigen Abstand gesetzt.
Leserforumvon fb458872-64 | Nachbarschaftsrecht | 13 Antworten | 01.02.2017 00:56
Bei grobabsteckung wurde festgestellt das die Hecke von Nachbarn über einen Meter auf unserem Grundstück rüberwächst. ... Damit bleibt dem TE aber noch das Recht, die Hecke selbst zu entfernen, soweit sie sich auf seinem Grundstück befindet. ... Zitat (von fb458872-64):Wie wir es sehen konnten sitzt die zweite Reihe auf unsere Grundstück.Die Hecke, die auf eurem Grundstück steht (d.h. der Stammbereich ist vollständig auf eurem Grundstück), ist eure Hecke - damit könnt ihr tun und lassen was ihr wollt.
Rückschnitt Hecke 2 von 5 Sterne
Leserforumvon Ghoethe | Nachbarschaftsrecht | 12 Antworten | 15.08.2016 20:27
Wenn die Hecke eine ortsübliche Einfriedung ist und sie nicht auf eurem Grundstück steht, dann habt ihr tatsächlich wenig handhabe außer die Hecke selbst zurückzuschneiden (hier aber vorsicht - dafür gibt es auch Regeln) 3. ... Bis zum Stamm muss er da nicht zurück, wenn die Hecke auf seinem Grundstück oder auf der Grenze steht Am 16.8.2016 von Ghoethe Auf meiner Seite ca 70..75cm, auf seiner 10-20cm. ... Die Frage, ob die Hecke auf dem Grundstück des Nachbarn, genau auf der Grenze oder auch auf dem eigenen Grundstück steht wurde noch nicht beantwortet.
Leserforumvon Heckenfrust | Nachbarschaftsrecht | 2 Antworten | 10.07.2008 11:06
Nun eine grundsätzliche Frage: Wir haben das Grundstück gekauft auf dem sich bereits die Ligusterhecke befand. ... ----------------- "Heckenfrust" Am 10.7.2008 von sad Ist die Hecke auf dem Grundstück der Nachbarin und gehört ihr? Dann muss sie sie selber schneiden, hat nur das Recht dazu eure Grundstück zu betreten.
Leserforumvon Timpe | Nachbarschaftsrecht | 2 Antworten | 09.07.2011 16:00
Durch Zufall haben wir erfahren, dass die Hecke auf unserem Grundstück unser Nachbar gepflanzt hat (gab anscheinend damals eine Absprache mit dem Eigentümer). ... Wenn die Hecke auf deinem Grundstück steht, dann gehört sie dir, egal wer damals die Pflanzen bezahlt hat. Du bist also für die Hecke und das Schneiden der Hecke zuständig.
Leserforumvon guest123-591 | Nachbarschaftsrecht | 13 Antworten | 10.07.2006 13:55
gruss wp Am 10.7.2006 von mariangel Wenn die Hecke auf Nachbars Grundstueck steht, muss er zusehen, dass er sie auch von seiner Grundstuecksseite aus schneidet. ... Soll das heissen, jeder Nachbar kann seine Hecke einfach so nah an die Grenze pflanzen, dass er jedesmal zum Schneiden auf mein Grundstueck muss? ... Am 11.7.2006 von guest123-591 danke erst ein mal für die antworten..... also es ist so das die hecke auf nachbars grundstück steht, aber auf unser grundstück in unserem blumenbeet hineinragt... und wenn er seine hecke von unserem grundstück aus schneidest trampelt er unsere ganzen blumen platt und das ist verdammt ärgerlich....wir haben das gefühl das er dies mit absicht tut.vorallem fragt er nicht einmal ob er in unserem garten darf.er geht einfach durch das geschlossene tor.. und im ruhigen geht es leider nicht mehr...da wir sehr verstritten sind und eigendlich wir nur unsere ruhe vor denen wollen. wir wollen eigendlich nur wissen ob wir ihm das schriftlich verbieten können unser grundstück zu betreten.... gruss wp Am 11.7.2006 von mariangel Ja, das duerft Ihr, meiner Meinung solltet Ihr das schleunigst tun.
Leserforumvon billiboy | Nachbarschaftsrecht | 1 Antwort | 12.11.2014 00:42
A kaufte vor 3 Jahren Grundstück. B sein Grundstück grenzt an seiner hinteren Seite an A sein Grundstück. ... A sagte ihm, das die Hecke bei B auf dem Grundstück stehe und eigentlich seine Sache sei, er muss sie halt schneiden und nicht A.
Leserforumvon dfriel | Nachbarschaftsrecht | 3 Antworten | 08.08.2007 12:06
Hallo, ich habe eine Frage zum schneiden meiner Hecke. ... Die Höhe hat die Hecke schon seit ca. 6 Jahren. ... Der DAME den Sachverhalt mitteilen und gleichzeitig schriftlich untersagen, dass die Hecke auf Ihrem Grundstück von der Nachbarin beschnitten werden kann oder darf.
Leserforumvon kisaiss | Nachbarschaftsrecht | 16 Antworten | 02.03.2020 15:53
Ansonsten wird das Grundstück oder die Bauarbeiten in keiner Weise durch unsere Hecke beeinträchtigt. ... Aber bei einer Hecke, die auf dem Nachbargrundstück wächst, ist die Nutzung dieses Grundstück-Teils durch die Hecke unmöglich gemacht. ... Wenn die Hecke auf dem Grundstück des EP eingeht, weil der Nachbar sie auf seinem Grundstück entfernt hat, ist die Entsorgung ein Problem des EP.
Leserforumvon Mr. Big | Nachbarschaftsrecht | 2 Antworten | 09.05.2006 17:02
Im Lageplan endet die Seite der Hecke genau auf der Grenze zwischen den Grundstücken. ... Der Nachbar könnte also auf seinem Grundstück beliebig nah an der Grenze was anpflanzen. Über die Anpflanzungen auf dem eigenen Grundstück wird dabei nichts ausgesagt.
Leserforumvon fb492638-53 | Nachbarschaftsrecht | 2 Antworten | 11.06.2018 11:56
Am 11.6.2018 von quiddje Seit wann weiß der Eigentümer des Nachbargrundstücks denn von der Hecke? ... Dann muss er die Hecke selbst entfernen - das darf er (unter Beachtung von Naturschutzvorgaben etc.) natürlich, ist ja, da fest mit seinem Grundstück verbunden, seine Hecke und nicht deine. Wenn er die Hecke aber bisher nicht bemerkt hat bzw. nicht bemerkte dass sie nicht auf deinem Grundstück steht, dann könntest du noch voll für die Beseitigung zuständig sein.
Leserforumvon peter343 | Nachbarschaftsrecht | 3 Antworten | 27.10.2008 15:05
D.h. die Hecke muss zurückgeschnitten werden. Das darf der Nachbar aber erst nach vergeblicher Aufforderung und Fristsetzung an Sie selbst tun und auch dann nur die Teile abschneiden, die auf sein Grundstück herüberragen. ... Am 27.10.2008 von peter343 "Nach so langer Zeit ist lediglich der Anspruch auf Beseitigung der Hecke verjährt, " versteh ich nicht hat der nachbar ein anspruch darauf eine hecke ganz entfernen zu lassen?
Leserforumvon Weis123 | Nachbarschaftsrecht | 2 Antworten | 07.10.2016 10:19
Die Hecke steht zwar auf unserem Grundstück, aber nur minimal (keinen halben Meter) abweichend von der Grundstücksgrenze zu Ihrem Grundstück. Wir und auch unsere Nachbarin haben das Grundstück damals gekauft, da stand die Hecke auch schon. Wir sehen es aber nicht ein Ihre Seite zu schneiden, da sie immerhin auch den Vorteil des Sichtschutzes von der Hecke hat und wir der Meinung sind, dass ihr Grundstück oder dessen Nutzen davon nicht beeinträchtigt ist.
Leserforumvon sanni110 | Nachbarschaftsrecht | 7 Antworten | 08.08.2012 10:43
als die hecke gesetzt wurde, war unser grundstück zwar schon ein baugrund, aber eben noch im besitz der gemeinde. danke! ----------------- "" Am 8.8.2012 von little-beagle Der Anspruch, Euer Grundstück uneingeschränkt nutzen zu dürfen, verjährt nicht. ... Anders sieht das evtl. mit der Höhe der Hecke aus.
Leserforumvon BikeFun | Nachbarschaftsrecht | 6 Antworten | 18.02.2020 11:26
Sein Grundstück liegt dabei ca. 100-120 cm höher, als unser Grundstück. Auf seinem Grundstück direkt an der Grenze - auch die 100-120 cm hohe Mauer, die die Erde zu unserem Grundstück hin abstützt liegt direkt an der Grundstücksgrenze - steht die Hecke des Nachbarn, die mittlerweile eine Höhe von 250cm erreicht hat. Dadurch haben wir einerseits so gut wie kein Licht mehr in unserer Küche, da unser Küchenfenster zur Seite Zufahrt/Carport zeigt und wir auf die 250cm hohe Hecke schauen - Mauer + Hecke haben ja von unserem Grundstück aus gemessen mittlerweile eine Höhe von 350-370 cm - andererseits beginnt die Hecke über und in das Dach unseres Carports zu wachsen.
123·5·10·15·17