78 Ergebnisse für „eigentum herausgabe“

Leserforumvon agapetus | Generelle Themen | 3 Antworten | 16.01.2012 11:17
Es passierte, als ich Eigentum von mir aus einem von mir angemieteten Lagerraum holen wollte. ... Unkosten würden denen ja keine entstehen, da unfrei schicken. -- Editiert agapetus am 16.01.2012 11:20 Am 16.1.2012 von xxsirodxx Erweitern Sie Ihre Zivielklage auf Herausgabe Ihrer Sachen.Dann können Sie später einen Gerichtsvollzieher beauftragen die Sachen zu holen. ----------------- "" Am 16.1.2012 von agapetus Danke für die Antwort, aber die Herausgabe ist nicht das problem.
Leserforumvon guest-12308.02.2010 10:11:53 | Generelle Themen | 8 Antworten | 05.12.2009 12:31
- Welche (gesetzlichen) Möglichkeiten hat der Mann insgesamt, um an sein Eigentum zu kommen? ... Dann sollte man auf Herausgabe von diesen Gegenständen klagen. quote:- Was ist, wie z. ... Dann sollte man auf Herausgabe von diesen Gegenständen klagen. quote:- Welche (gesetzlichen) Möglichkeiten hat der Mann insgesamt, um an sein Eigentum zu kommen?
Leserforumvon Vonnichts | Generelle Themen | 5 Antworten | 22.12.2014 13:12
Alt-Eigt.A verlangt sofortige Herausgabe aller seiner Hausrats-Gegenstände .ABER ES PASSIERT GARNICHTS trotz Einschalten eines Rechtsbeistandes !! ... Ansosnten muss man bezüglich der Aushändigung der Gegenstände eine angemessene Frist nach Datum setzen (in der Regel 14 Tage) danach kann man dann auf Herausgabe klagen. Das Problem: der Neueigentümer muss nur bestreiten, das sich noch fremdes Eigentum dort befand, dann liegt die gesamte Beweislast (Existenz, Verbleib und Wert) beim Ex-Eigentümer. quote:ergo sind alle Schlösser nochmal Neu gemacht ??
Leserforumvon Leventis245 | Generelle Themen | 3 Antworten | 07.07.2014 23:47
B versucht nun seit Februar 2014 diese Dinge zu bekommen, jedoch verweigert A Die Herausgabe und behauptet es gäbe keinerlei Dinge mehr von B die im Besitz von A seien. ... Und B eine Email eines Verwanten von A erhalten hat, in der 1. belegt wird das alle Sachen nicht abgeholt wurden und auch das die Sachen angeblich den Eigentum von A übergegangen seien, bzw "nicht mehr da sind" gibt es dann Andere möglichkeiten?
Leserforumvon mike69 | Generelle Themen | 1 Antwort | 29.05.2009 20:56
Herr Müller besteht jedoch auf sofortiger Herausgabe und Frau Schultze weigert sich. Hatt Herr Müller das Recht sein Eigentum sofort zu bekommen ?
Leserforumvon Sammy77 | Generelle Themen | 1 Antwort | 16.07.2007 23:06
Das Eigentum an der Sache kann von Person A durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
Leserforumvon Darkwolf91 | Generelle Themen | 10 Antworten | 05.06.2016 15:40
Also Herausgabe mit Fristsetzung anmahnen. ... da sehe ich z.b. zwei Möglichkeiten: - sie bestreitet das Eigentum von A - sie arretiert die Objekte, weil sie Gegenforderungen an A geltend macht wenn A sich sicher ist: wie gesagt: Herausgabe fällig stellen per Frist. ... Wie könnte man sein Eigentum am Schrank beweisen?
Leserforumvon Fawkes | Generelle Themen | 1 Antwort | 24.03.2024 01:07
B hat per Brief (formelle Zustellung durch Amtsgericht) die Herausgabe oder Schadensersatz bei Verlust/Beschädigung verlangt.
Leserforumvon JohnC87 | Generelle Themen | 5 Antworten | 17.08.2017 17:10
Guten Tag, In meiner Wohnung hatte ich ein großes Gästezimmer welches ich nicht gebraucht hatte, dort hat öfter ein Kumpel übernachtet und öfter mal seinen PC mitgebracht. Über die Zeit hatte er für das Zimmer auch Möbel gekauft und bisschen Zeugs im zimmer gelagert. Nachdem er vor 3 Wochen inhaftiert wurde, meinte sein Vater er wolle die Sachen.
Leserforumvon dueddi123 | Generelle Themen | 11 Antworten | 19.09.2014 08:29
Wäre es ratsam einen Anwalt zu kontaktieren, der ein Schreiben aufsetzt mit der Bitte um Herausgabe der Sache? ... Bleibt uns dann nur die Klage auf Herausgabe? ... Daher die Frage - wie muss ich das Eigentum beweisen können?
Leserforumvon Silvertabby | Generelle Themen | 2 Antworten | 14.04.2014 07:21
Dazu gehören Möbel, wichtige Dokumente, persönliches Eigentum, Kleidung und auch Haustiere. ... Muss sich A gegebenenfalls auch an die ihm namentlich bekannten Schwestern des Verstorbenen wenden und dort eine Herausgabe seines Eigentums aus der Wohnung von B verlangen? Oder hat A kurz und bündig nun einfach Pech gehabt und wird sein Eigentum nie wieder sehen?
Leserforumvon Ella2 | Generelle Themen | 5 Antworten | 01.02.2005 19:59
Habe ich ein Recht die Herausgabe oder Vernichtung zu verlangen? ... Soweit Sie ihm das Eigentum an den Fotos übertragen haben, zB. durch eine Schenkung, haben Sie keine Möglichkeit der Herausgabe. ... Roenner: Eigentum habe ich nicht übertragen, da ich nie Eigentümer der Fotos an sich war, da er sie gemacht hat (mind.
Leserforumvon vertragsinteressent | Generelle Themen | 2 Antworten | 23.08.2009 13:17
Herausgabe der Daten (Chancen) Anmerkung das ganze wurde auf Vertrauensbasis bisher abgearbeitet. ... Welche Möglichkeiten gibt es den Einsatz zu verhindern, wenn keine Herausgabe der Entwicklung erfolgt? ... Hat der Part, auf dessen Idee das ganze beruht ein Schutzanspruch Wie sieht es aus mit dem Recht auf geistiges Eigentum.
Leserforumvon Greg_HouseFan | Generelle Themen | 6 Antworten | 07.10.2012 00:40
Heute ist er also bei meiner Ex aufgekreuzt und hat fast alles mitgenommen, auch mein Eigentum. ... Außerdem soll ich noch 700 Euro für mein Eigentum bezahlen. ... Die € 700 soll ich bezahlen, damit ich mein Eigentum wiederbekomme.
Leserforumvon Camnp | Generelle Themen | 11 Antworten | 11.12.2008 01:06
Nachdem Anruf wollte Person A sein Eigentum nun endlich abholen da sich Person B nicht gemeldet hat. ... Wie bekommt Person A nun sein Eigentum wieder ? ... Denn es ist und bleibt das Eigentum von A !
Leserforumvon coy24 | Generelle Themen | 16 Antworten | 10.02.2024 07:25
Allerdings verweigert der Verkäufer nun die Abwicklung des Vertrages und die Herausgabe des Fahrzeuges gegen Zahlung der 2000 €. ... Wenn das Eigentum einer Sache nicht bei Vertragsabschluss auf den Käufer übergeht, wann dann? Am 10.2.2024 von reckoner Hallo, [quote]Wenn das Eigentum einer Sache nicht bei Vertragsabschluss auf den Käufer übergeht, wann dann?
Leserforumvon david816 | Generelle Themen | 6 Antworten | 08.11.2011 10:05
Jetzt meine Frage: Ist auf einer Fortbildung erhaltene Hardware Eigentum des AN oder gehört sie der Firma, weil diese die Anmeldung bezahlt hat? ... Die Ware ist zwar dein Eigentum, der AG hat aber Anspruch darauf, daß du sie ihm heraus gibst und übereignest. ... Da dein AG die Fobi bezahlt hat, ist das "Arbeit", er kann die Herausgabe verlangen.
Leserforumvon Shiva77 | Generelle Themen | 3 Antworten | 12.12.2014 07:49
Dürfen sie die Herausgabe verweigern?
Leserforumvon Veverl | Generelle Themen | 31 Antworten | 05.10.2006 09:22
Wenn man auf Herausgabe klagt, muß man seinen Anspruch schließlich beweisen. ... Ggf. koennen noch andere Leute das Eigentum bezeugen. ... Ich würde einfach hingehen, die Katze läuft frei herum und die Katze einfach mitnehmen, Sie ist schließlich Ihr Eigentum (oder Ihres Kindes).
Leserforumvon Blacky1974 | Generelle Themen | 10 Antworten | 24.01.2014 13:22
Wir also das heißt mein Nachbar und ich möchten gerne unser Eigentum wieder haben. ... Und der VM darf sich nicht eben mal so anderen Eigentum bereichern, er hätte meinen Nachbarn schriftich auffordern können, das Fahrrad in sein Keller zu stellen, dies ist auch nicht passiert. ... Man muß dem Anwalt auch die richtigen Fragen stellen, damit er die richtigen Antworten geben kann. quote:darf sich nicht eben mal so anderen Eigentum bereichern Bisher geht aus der Schilderung noch nirgends hervor, daß er die Herausgabe des Fahrrads verweigert hat.
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