forderung durch ra

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
schnuckel68
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
forderung durch ra

habe eine rechnung von ww über 60 euro verbaselt..

jetzt schreiben vom ra mit folgenden fordrungen

60 euro vertrag
20 euro gläubigerspesen
9 euro post usw
59 euro geschäftsgebühr
11 euro pst usw.
gesammt 204 euro

ersten brief mit folgenden kosten habe ich nicht erhalten

20 euro gläubigerspesen
54 euro ww mahnung
74 euro ra mahnung (keine bekommen)

gtesammt 144 euro

jetzt meine frage:
was muss ich zahlen?
hoffe mir kann jemand schnell helfen

danke ..

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
20 euro gläubigerspesen
9 euro post usw

Klingt nach Unfug. War das eine fehlgeschlagene Lastschrift? Wenn nicht, maximal 2,50€. Mehr würde es von mir nicht geben. Und auch nur für Briefpost. eMail-Mahnungen kosten nichts.

Ansonsten klingt das für mich nach Kostendopplung durch Inkasso und Anwalt. So etwas ist im Grunde nicht erlaubt. Darf ich fragen, welches Inkasso und welcher Anwalt das war?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
schnuckel68
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

nabend,
das kam von liquidus jurin, ra armin fütterer....

die mahnung von ww sind bei mir im spamordner gelandet,und da guck ich selten..
einen ersten brief gar nicht bekommen und den zweiten mit androhung von einer klage.
brief hatte ich am 5.oder 6.10 im briefkasten.
überweisen soll ich bis heute..
und es war ein rückläufer...
was mach ich den jetzt?

auf der ersten seite sieht die aufstellung so aus..

hauptforderung 59,95
zinsen 0,49
vorgerichtliche kosten 74,00 ???

rechtsanwaltgebühren:
geschäftsgebühr 1,3 (rvg vv 2300)
auslagenpauschale 11,70(rvg vv 7002)

ich steig da nicht durch :???:

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das kommt drauf an, wie viel Risiko du eingehen willst.
Neben der Hauptforderung und den Zinsen müsstest du für die Rücklastschrift maximal 5€ zahlen. Alles darüber verstößt gegen die Schadensminderungspflicht.

Die Anwaltsgebühr mit Auslagen ggf. bezahlen, da scheiden sich die Geister, ob man immer direkt einen Anwalt einschalten muss. Aber die Inkassokosten definitiv nicht.

Darüber hinaus würde ich das Aufsichtsgericht des Inkassos anschreiben und mich beschweren. Nach dem Tenor, dass die zwingend auf die Zuhilfe eines Anwalts angewiesen sind und deswegen das Gericht bitte die Sachkenntnis und Fachkenntnis überprüfen möge bzw. dem Inkasso wegen fehlender Kenntnisse die Lizenz entziehen soll oder verbieten soll, zukünftig zur Kostentreiberei einen Anwalt hinzu zu ziehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
schnuckel68
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin risikofreudig :-)
die hauptforderung plus auslagen und die rechtsanwaltgebühr plus auslagen?
was ist mit den mahnkosten vom anwalt über 70,20 euro für die 1. mahnung und die weight watchers mahnkosten von 54 euro?
und was ist mit den vorgerichtlichen kosten??

so wie ich das verstanden hab zahl ich jetzt die 59,95 zuzüglich rücklastschriftgebühr...und dann die 58.50 plus 11,70 für den anwalt und warte dann ab was weiter passiert?

hab leider keine kontodaten von ww, also alles an den anwalt?
wenn ja was auf die überweisung schreiben?

danke für deine antwort..

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
was ist mit den mahnkosten vom anwalt über 70,20 euro für die 1. mahnung

Verstößt gegen die Schadensminderungspflicht. Der Anwalt kriegt nicht pro Brief eine gebühr, sondern nur einmalig für den Gesamtkomplex "außergerichtliche Mahnung".
Man kann sogar darüber noch streiten, denn genauso kann auch die Gebühr "für ein Schreiben einfacher Art" gegeben sein (inkl. Auslagen maximal 16,20€ statt 70,20 € und dergleichen).

Zitat:
die weight watchers mahnkosten von 54 euro?

Einfach nur absoluter Blödsinn. Wenn es einen Mahnbrief gab, dann zwischen 1€ und maximal 2,50€. Diese 54€ sind einfach nur Unfug.

Zitat:
wenn ja was auf die überweisung schreiben?

Beispielsweise "Nur Hauptforderung und RA-Gebühr".

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
schnuckel68
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort.
werde es denn gleich mal so überweisen und abwarten was dann weiter passiert..
danke und schönes wochenende :-)

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