In wie weit ist es strafbar, wenn ich einen Briefumschlag für eine förmliche Zustellung(Postzustellungsumschlag) mit eigenem Inhalt selber (ohne Gerichtsvollzieher)wegschicke bzw. in den Briefkasten des Adressaten einlege?
http://www.mashpaper.de/html/postzustellungsurkunde.html
Es versteht sich von selbst, das ich keine Stempel fälsche und auch keine Adresse von einem Gerichtsvollzieher auf den Umschlag schreibe. Diese Umschläge sind standardvordrucke, die man im Internet bestellen kann.
Ich sehe es nicht ein dafür immer 20 Euro beim Gerichtsvollzieher zu bezahlen. Ein Umschlag wo standardgemäß Förmliche Zustellung draufsteht, wird meist mehr beachtet, als so ein 08/15 Einschreiben.
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förmliche Zustellung selber wegschicken?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich kann derzeit keine Strafbarkeit erkennen.
Nur ist das Schreiben genauso wirkungvoll und beweiskräftig wie pinke Umschläge.
Wer sich als Empfänger auskennt, weis worauf er achten muss.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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@Harry
Danke für Deine Antwort.
Ich möchte keinen betrügen, sondern einer gerechtfertigten Forderung etwas Nachdruck verhelfen. Die meisten Leute achten nicht auf jede Einzelheiten eines solchen Umschlages. Vielmehr zählt nur die äußere Aufmachung des Umschlages und der erste Eindruck. Das ich oben Links bei Absender(Gericht) und Aktenzeichen keine Angaben machen darf(Amtsanmaßung) ist mir klaar. Ich hatte auch schonmal einen gelben Brief bekommen und nie so genau drauf geachtet was da genau im einzelnen draufsteht. Habe immer nur das Wesentliche(Zustellungsdatum,Absender im Fensterumschlag) wahrgenommen.
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