kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?
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kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?
ehemann ist april letzten jahres ausgezogen, zahlte kindesunterhalt erst ab november.
kann man kindesunterhalt für die zeitspanne april-november nachträglich einfordern? (er wurde vor november nicht ausdrücklich zur zahlung aufgefordert)
wie ist das mit aufgelaufenen kinderbetreuungskosten für diesen zeitraum?
für eine antwort wäre ich sehr dankbar!
von fiona am 28.11.2002 21:16
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>kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?
Hi Fiona,
nachträglichen Unterhalt kannst Du leider nicht einfordern, wenn Dein Ex - wie Du geschrieben hast - nicht schon im April zur Zahlung bzw. zur Offenlegung seiner finanziellen Einkünfte aufgefordert wurde.
Warum bist Du denn nach seinem Auszug nicht gleich aufs Jugendamt, die hätten das geregelt?
Was die Betreuungskosten angeht... die sind abgeglichen mit dem Unterhalt, der normalerweie gezahlt wird. Die einzige Möglichkeit, da noch was zurück zu bekommen, wäre die Einkommenssteuererklärung. Werdet Ihr gemeinsam veranlagt? Dann musst Du wohl mit Deinem Ex reden, denn ich denke, diese wird er machen, da Du aufgrund des Kindes zu Hause warst...
Wünsche Dir viel Glück.
Fran_zi
von Fran_zi am 29.11.2002 07:26
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>kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?
möglich bleibt generell die Geltendmachung von einem "unregelmäßigem, außergewöhnlich hohen Bedarfes (Sonderbedarf)", z.B.: Säuglingserstausstattung, Klassenfahrt, Umzugskosten.
Allerdings kann dieser Anspruch nur bis zu einem Jahr seit seinem Entstehen geltend gemacht werden, danach ist Verzug bzw. Rechtshängigkeit des Anpruches nötig.
elmer
von elmer am 29.11.2002 16:02
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>verstehe ich das jetzt richtig?
Hallo!
Also verstehe ich das jetzt richtig, daß wenn man z.B. direkt nach der Trennung zum JA gegangen ist und dort Unterhaltsvorschuß beantragt hat und der Kindsvater auch ans Amt gezahlt hat, man den zuwenig bekommenen Unterhalt nachfordern kann?
In meinem Fall wären das je 66 Euro für insgesamt 20 Monate, weil er laut Düsseldorfer Tabelle mehr Unterhalt zahlen muß, als ich in dieser Zeit an Unterhaltsvorschuß bekommen habe.
LG
Claudia
von ClaudiaK am 29.11.2002 22:02
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>kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?
ohne gewähr
das kommt darauf an, was sie nach der trennung gemacht haben: haben sie ihren ex-partner zur auskunft über sein einkommen/Vermögen aufgefordert? haben sie ihn ernsthaft zur zahlung ermahnt? wenn ja, kommt es auf den zeitpunkt dieser handlungen an: von da an können sie erfüllung der unterhaltspflicht verlangen (differenz zwischen düsseldorfer tabelle und jugendamtsvorschuß),
§ 1613 I BGB. allerdings sind seine vermögensverhältnisse ausschlaggebend, denn sonst können sie schlecht ein mögliches urteil vollstrecken.
anwaltliche beratung wäre gut
elmer
von elmer am 30.11.2002 12:18
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>kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?
Hallo Elmer!
Danke für die Auskunft!
Ich bin gleich nach unserem Auszug im Dez. 2000 zum Jugendamt gegangen und habe dort Unterhaltsvorschuß für die Kleine beantragt. Die haben dann meinen Exmann aufgefordert, seine Vermögensverhältnisse darzulegen - das gleiche hat das Sozialamt getan, nachdem ich dort aufgrund der Tatsache, daß ich mich in Erziehungsurlaub befand, Sozialhilfe beantragt habe.
Er hat dann auch seit Januar 2001 bis einschließlich August 2002 seine Zahlungen an das Sozialamt und Jugendamt geleistet.
Für September und Oktober d.J. hat er 177 Euro Unterhalt für das Kind und 171 Euro Unterhalt für mich direkt an mich gezahlt, weil ich aufgrund Beendigung des Erziehungsurlaubs wieder arbeiten gehe (Teilzeit) und komplett aus der Sozialhilfe raus bin.
Also im Prinzip kam die Aufforderung zur Darlegung seiner Vermögensverhältnisse schon von mir, wenn auch sie durch die jeweiligen Ämter verlangt wurden.
LG
Claudia
von ClaudiaK am 30.11.2002 21:57
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>kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?
hallo elmer,
bei mir war es anders: ich bin nach meinem auszug vollzeit arbeiten gegeangen und habe den kindsvater leider nur mündlich zu zahlung aufgefordert (glaube nie an den guten willen in so einer situation). ich wurde 8 monate lang vertröstet, bis er gezahlt hat. ja ich weiss, war ganz schön dämlich, ist aber nicht mehr zu ändern. wie sieht die lage in so einem fall aus?
fiona
von fiona am 01.12.2002 08:43
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>kann man kindesunterhalt nachträglich einfordern?
tja, im prinzip haben sie den anspruch, sie müssten die aufforderung beweisen können-ein zeuge wäre nicht schlecht, ansonsten anwalt fragen
elmer
von elmer am 01.12.2002 13:07
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