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Belästigung - Jugendstrafrecht

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Belästigung - Jugendstrafrecht

Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Hatte seit etwa 5 monaten überwiegend telefonischen kontakt zu einem Mann (30).
Da er sich 5 wochen nicht gemeldet hat und ich nicht wusste wieso,habe ich ihm einige briefe geschrieben,in denen ich gefragt habe,was los sei,weil ich wissen wollte,woran ich bin.
In diesen briefen stand aber auch immer wieder, dass er es nur sagen braucht,wenn er sich davon belästgt fühlt.
Nach 5 wochen meldete er sich ganz normal per e-mail bei mir,d.h. wir wechselten einige mails und das ganz freundlich.
Wieder eine woche funkstille,bis er mich anrief und mit einer anzeige wege belästigung drohte! ( was er mir auch per e-mail als antwort auf meine letzte mail an ihn schickte).
Er sprach auch noch von anrufen,ich habe ihn jedoch nie angerufen!!!

Als ich mit ihm darüber reden wollte,ließ er sich verleugnen oder legte auf!

Falls er die anzeige wahr macht, was habe ich (17) dann zu erwarten??

Vielen dank!


von Neverforget am 24.12.2003 16:45
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Belästigung - Jugendstrafrecht
Abwarten und Tee trinken!

Notieren Sie sich bitte, wann er Sie oder Sie ihn angerufen haben und den Wortlaut der SMS, die Sie erhalten oder gesendet haben.
Sollte tatsächlich eine Anzeige gegen Sie erstattet werden und Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen erhalten, dann schreiben Sie das, was Sie auch hier geschrieben haben.

"Belästigung" ist keine Straftat und das, was Sie geschildert haben, auch nicht. Es dürfte dann nichts weiter geschehen.

Grüße vom CyberFahnder

-----------------
"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"


von Cyberfahnder am 25.12.2003 12:53
Status: Legende (228 Beiträge)
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>Belästigung - Jugendstrafrecht
Sie haben Recht,ich muss wohl erst einmal abwarten.
Vielen Dank!


von Neverforget am 26.12.2003 13:53
Status: Frischling (6 Beiträge)
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