Belästigung - Jugendstrafrecht
Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Hatte seit etwa 5 monaten überwiegend telefonischen kontakt zu einem Mann (30).
Da er sich 5 wochen nicht gemeldet hat und ich nicht wusste wieso,habe ich ihm einige briefe geschrieben,in denen ich gefragt habe,was los sei,weil ich wissen wollte,woran ich bin.
In diesen briefen stand aber auch immer wieder, dass er es nur sagen braucht,wenn er sich davon belästgt fühlt.
Nach 5 wochen meldete er sich ganz normal per e-mail bei mir,d.h. wir wechselten einige mails und das ganz freundlich.
Wieder eine woche funkstille,bis er mich anrief und mit einer anzeige wege belästigung drohte! ( was er mir auch per e-mail als antwort auf meine letzte mail an ihn schickte).
Er sprach auch noch von anrufen,ich habe ihn jedoch nie angerufen!!!
Als ich mit ihm darüber reden wollte,ließ er sich verleugnen oder legte auf!
Falls er die anzeige wahr macht, was habe ich (17) dann zu erwarten??
Vielen dank!
von Neverforget am 24.12.2003 16:45
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