Frage geschrieben am 15.03.2005 13:18:00Betreff: DHL weigert sich Nachnahmebetrag auszuzahlen
Rechtsgebiet: Schadenersatz
Einsatz: € 15,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 4567
Nach wochenlanger Funkstille seitens DHL und unzähligen Anrufen bei der Hotline kam dann endlich eine Antwort per Brief von DHL.
In knappen 2 Sätzen hat man mir mitgeteilt, das der Nachnahmebetrag nicht ausgezahlt wird, weil ich der Aufforderung nicht nachgekommen bin und die geforderten Unterlagen nicht nachgereicht habe. Die Ironie an der Sache ist, das in dem gleichen Brief auch mein Antrag zu dem fehlenden Nachmahmebterag und mein persönlich aufgesetztes Schreiben zurückgesendet wurde. Da muss ich mich doch fragen, ob solche Anträge überhaupt gelesen werden.
Nun meine Frage: Da mir hier sicher jeder zustimmt, das das alles reine Schikane seitens DHL ist, habe ich keine Energie und Lust mehr, jetzt nochmal einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Am liebsten würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben, damit ich meine Ruhe habe. Ich habe auch schon vorahnend in dem Nachforschungsauftrag eine Rückzahlungsfrist von 7 Tagen gesetzt. Die ist jetzt auch schon seit 6 Wochen verstrichen. Deswegen würde ich gerne wissen, ob ich eine Chance habe DHL zu verklagen, oder ob die sich durch ihre schwammigen ABG´s wieder mal aus der Affäre ziehen können.
PS: Aus eigenen Recherchen habe ich erfahren das dies kein Einzelfall ist. Manche Leute stellen sogar die Vermutung auf, das ein bestimmter Anteil aller Nachnahmebeträge von DHL einbehalten werden, in der Hoffnung, das der Geschädigte nicht die Zeit und Ausdauer hat , um sein Schaden ersetzt zu bekommen. Selbst wenn der Nachnahmebetrag nach einem Jahr ausgezahlt wird, könnte die DHL zumindest einiges an Zinsen mit dem Geld erwirtschaften.
Antwort geschrieben am 15.03.2005 13:27:50
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Saarstr. 35, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Baurecht, priv.
Bewertungen: 272
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Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
So wie sich Ihre Äußerung darstellt, ist der NN-Betrag ja bei DHL angekommen. Für die Verweigerung der Auszahlung gibt es also keinen Rechtsgrund. Im Übrigen ist auch nicht nachvollziehbar, warum im Rahmen des Auftrages ein Antrag notwendig sein muss, wenn doch das Geld bei DHL ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht sehe ich unter keinen Umständen.
Im Übrigen gebe ich Ihnen Recht, dass die dauernde Anforderung von Formularen und das „Übersehen“ der Antworten System hat. Ein anderer Mandant verlangte Ersatz für ein verlorenes Paket. Die Unterlagen wurden 5-fach geschickt und nie be-antwortet. Auch hier wurde Klage erhoben – erst danach hat sich etwas bewegt und Geld ist geflossen.
Vermutlich werden Sie ohne Klage oder Mahnbescheid nicht so schnell an Ihr Geld kommen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.03.2005 13:37:57
Vielen Dank für die wirklich schnelle Beantwortung der Frage.(Wenn das mal bei DHL so wäre :) )
Ich wollte nur nochmal fragen um sicher zugehen. Also Sie meinen, wenn ich rechtliche Schritte einleite (Mahnbescheid,Klage), habe ich gute Chancen an mein Recht und mein Geld zu kommen?
Vielen Dank für die wirklich schnelle Beantwortung der Frage.(Wenn das mal bei DHL so wäre :) )
Ich wollte nur nochmal fragen um sicher zugehen. Also Sie meinen, wenn ich rechtliche Schritte einleite (Mahnbescheid,Klage), habe ich gute Chancen an mein Recht und mein Geld zu kommen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.03.2005 13:43:46
Ja, nach Ihren Information sehe ich gute Chancen für Sie, mittels MB/Klage doch noch an Ihr Geld zu kommen.
Ja, nach Ihren Information sehe ich gute Chancen für Sie, mittels MB/Klage doch noch an Ihr Geld zu kommen.
| Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Bewertung! Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? ![]() Bewertung: Vielen Dank für ihre Hilfe. Jetzt kann ich ruhigen Gewissens DHL verklagen. |
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