Frage geschrieben am 15.03.2005 13:18:00

Betreff: DHL weigert sich Nachnahmebetrag auszuzahlen


Rechtsgebiet: Schadenersatz
Einsatz: € 15,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 4567
Mitte Dezember habe ich ein Paket per Nachnahme verschickt. Es ist sogar 2 Tage später angekommen. Dies hat mir der Empfänger bestätigt und selbst bei der DHL Sendungsrecherche hat man mir bestätigt, das das Paket dem Empfänger zugestellt wurde. Also musste ich nur noch auf das Geld warten. Wer manchmal per Nachnahme verschickt, weiss das es normal ist, wenn das Geld erst nach 3-4 Wochen von DHL überwiesen wird. Als ich nach 6 Wochen immer noch kein Geld hatte wurde ich natürlich etwas unruhig. Es geht schliesslich um 185 Euro. Daraufhin habe ich wieder bei der Sendungsrecherche angerufen und gefragt wann mir der Nachnahmebetrag überwiesen wird. Ein Mitarbeiter der DHL Hotline hat mir dann nochmal bestätigt das das Paket ordnungsgemäss zugestellt wurde und nun ein Nachforschungsauftrag über den Verbleib des Nachnahmebetrags eingeleitet wird und das ich in Kürze den Auftrag per Post zugestellt bekomme. Ich habe dann auch eine Nachricht bekommen. Allerdings wurde mir ein Antrag zur Recherche nach einem verlorengegangenen Paket geschickt. Also ein völlig falscher Antrag. Ich wurde aufgefordert, zu beweisen welchen Wert der Inhalt das Pakets hatte und wer der Empfänger ist, obwohl schon klar war das DHL das Geld einbehalten hat und das das Paket gar nicht abhanden gekommen ist. Ich sollte also eine vollständig ausgefüllte Schadensmeldung und eine Kopie der ursprünglichen Rechnung an den Empfänger nachreichen. Dies erschien mir in meinen Augen völlig irrelevant, da ja klar war das das Paket angekommen ist. Daraufhin habe ich wieder bei DHL angerufen und man sagte mir es sei ein Irrtum und ich solle nochmal einen Nachforschungsauftrag zu einem fehlenden Nachnahmebetrag stellen. Man hat mir auch ausdrücklich zugesichert , das ich die geforderten Unterlagen nicht nachreichen müsse. Also habe ich wieder einen Antrag ausgefüllt und ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Nachnahmebetrag fehlt und nicht das Paket. Ich habe dieses Anliegen sogar nochmal schriftlich festgehalten und mit dem erneuten Antrag zu DHL gefaxt.

Nach wochenlanger Funkstille seitens DHL und unzähligen Anrufen bei der Hotline kam dann endlich eine Antwort per Brief von DHL.
In knappen 2 Sätzen hat man mir mitgeteilt, das der Nachnahmebetrag nicht ausgezahlt wird, weil ich der Aufforderung nicht nachgekommen bin und die geforderten Unterlagen nicht nachgereicht habe. Die Ironie an der Sache ist, das in dem gleichen Brief auch mein Antrag zu dem fehlenden Nachmahmebterag und mein persönlich aufgesetztes Schreiben zurückgesendet wurde. Da muss ich mich doch fragen, ob solche Anträge überhaupt gelesen werden.

Nun meine Frage: Da mir hier sicher jeder zustimmt, das das alles reine Schikane seitens DHL ist, habe ich keine Energie und Lust mehr, jetzt nochmal einen Nachforschungsauftrag zu stellen. Am liebsten würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben, damit ich meine Ruhe habe. Ich habe auch schon vorahnend in dem Nachforschungsauftrag eine Rückzahlungsfrist von 7 Tagen gesetzt. Die ist jetzt auch schon seit 6 Wochen verstrichen. Deswegen würde ich gerne wissen, ob ich eine Chance habe DHL zu verklagen, oder ob die sich durch ihre schwammigen ABG´s wieder mal aus der Affäre ziehen können.



PS: Aus eigenen Recherchen habe ich erfahren das dies kein Einzelfall ist. Manche Leute stellen sogar die Vermutung auf, das ein bestimmter Anteil aller Nachnahmebeträge von DHL einbehalten werden, in der Hoffnung, das der Geschädigte nicht die Zeit und Ausdauer hat , um sein Schaden ersetzt zu bekommen. Selbst wenn der Nachnahmebetrag nach einem Jahr ausgezahlt wird, könnte die DHL zumindest einiges an Zinsen mit dem Geld erwirtschaften.


Antwort geschrieben am 15.03.2005 13:27:50
Rechtsanwalt Stefan Steininger
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Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

So wie sich Ihre Äußerung darstellt, ist der NN-Betrag ja bei DHL angekommen. Für die Verweigerung der Auszahlung gibt es also keinen Rechtsgrund. Im Übrigen ist auch nicht nachvollziehbar, warum im Rahmen des Auftrages ein Antrag notwendig sein muss, wenn doch das Geld bei DHL ist.

Ein Zurückbehaltungsrecht sehe ich unter keinen Umständen.

Im Übrigen gebe ich Ihnen Recht, dass die dauernde Anforderung von Formularen und das „Übersehen“ der Antworten System hat. Ein anderer Mandant verlangte Ersatz für ein verlorenes Paket. Die Unterlagen wurden 5-fach geschickt und nie be-antwortet. Auch hier wurde Klage erhoben – erst danach hat sich etwas bewegt und Geld ist geflossen.

Vermutlich werden Sie ohne Klage oder Mahnbescheid nicht so schnell an Ihr Geld kommen.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt



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Vielen Dank für ihre Hilfe. Jetzt kann ich ruhigen Gewissens DHL verklagen.



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