>falsche etin auf Lohnsteuerbescheinigung
Hallo,
in der Hilfe zur Steuererklärung wird der Punkt "unterschiedliche eTin" ausdrücklich angesprochen, also kann es das durchaus geben (ich weiß aber auch nicht wie und warum - hat sich vielleicht dein Name geändert?).
Zitat: "Sollte bei einer weiteren elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine von der ersten Lohnsteuerbescheinigung abweichende eTIN vom Arbeitgeber bescheinigt worden sein, tragen Sie diese bitte in das zweite Eintragungsfeld ein."
Anmerkung: Es gibt in der Anlage N zwei Felder für die eTin (bei Elster sogar noch mehr).
zu 1: In wie fern unterscheiden sich denn die Nummern? Ein Tippfehler, oder ganz anders?
Mir fällt aber auch nichts ein, wo es dem Arbeitgeber etwas bringen könnte.
zu 2: Für dich hat das keine Auswirkungen, erkläre beide Lohnsteuerbescheinigungen und du bist raus aus der Sache.
zu 3: Ich würde beide Lohnsteuerbescheinigungen als Kopie beilegen. Wenn es der Sachbearbeiter dann immer noch nicht schnallt, ist es bestimmt nicht dein Problem. Eine ggf. zu hohe Erstattung solltest du aber lieber nicht ausgeben, irgendwann kommt sicher die Korrektur.
MfG Stefan
von reckoner am 19.11.2012 22:33
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