>falsche Angaben - Ebay
quote:
was kann sie nun tun?
Die richtige Marke besorgen und dem K liefern?
Evtl. könnte man auch wegen Irrtums anfechten, das hat aber zwei Caveats:
1. Man muß den Irrtum auch glauben können. Daß ich einen Nike-Schuh versehentlich als "Hugo Boss" inseriere, wird wohl niemand glauben, die sind nicht mal annähernd verwechselbar.
2. Auch wenn die WE damit anfechtbar wäre, bliebe dem K ein Schadensersatzanspruch, hier also die Mehrkosten für den Erwerb des ursprünglich inserierten Artikels bei einem anderen VK.
Da könnte es billiger sein, selbst die "richtige" Ware zu besorgen.
quote:
Und was kann passieren, wenn sie es dem Käufer schickt und nichts sagt?
Daß der Käufer auf Übereignung der angebotenen Ware klagt und gewinnt.
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""
von Khryztynna am 31.05.2012 11:57
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