>fahrtkostenbeihilfe- wie hoch und wie lange???
Hallo!
Die Fahrtkostenbeihilfe hat nichts mit der Fahrzeit zu tun! Es werden die Kilometer erstattet --> 0,22 Cent/Kilometer! Ich glaube das ist auch noch von der Größe des Autos abhängig! Längstens kann diese für 6 Monate bewilligt werden.
Außerdem muss Sie vor Arbeitsantritt bzw. Unterzeichnung des Arbeitsvertrages beim Arbeitsamt beantragt werden.
Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass erstmal nach Gründen gesucht wird, diese generell abzulehnen oder weniger zu bezahlen!
Mein Tipp ist, auf alle Fälle in Widerspruch gehen! (siehe auch §§
53 und
54 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch!)
Ich bin jedenfalls erstmal in Widerspruch gegangen, da die das mit der Begründung "Arbeitgebersitz ist nicht Arbeitsort" abgelehnt haben. Aber das scheint generell so Gang und Gebe zu sein, da mir ähnliche Fälle bekannt sind, wo erstmal abgelehnt wird und dann nach Widerspruch bezahlt wird!
von Nane40 am 06.06.2005 09:10
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