Hallo
ich habe mir vor 2 Wochen einen Cpu und den dazugehörigen Kühler (ca 500g) bei einem Onlineversandhandel gekauft. Nur leider sind die empfindlichen Kontankbeinchen auf Grund von mangelender Verpackung beim Transport beschädigt worden. Üblicher Art und Weise wird diese Feinelektronik mit Hilfe einer stabilen Hartplastikschale oder einem Schaumstoffpad für die Kontakte verpackt. Doch in meinem Fall war es nur in einer Platiktüte und einer dünnen Schachtel, in meinen Augen fahrlässig verpackt. Nun habe ich das Paket von der Post wieder zurückschicken lassen, als Transportschaden durch Verkäufer verschuldet, mit der Bitte mir einen neuen CPU zurückzusenden. Wie gesagt ist das jetzt 2 Wochen her und der Verkäufer hat mir bis jetzt nur beteuert das die Post anhahme z.Z. es länger dauern könnte.
Mein Frage ist jetzt wie lange darf ein solcher Ersatz dauern, der obendrein vom Verkäufer selbst verschuldet ist?
fahrlässige Verpackung
26. Januar 2003
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Frage vom 26. Januar 2003 | 14:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
fahrlässige Verpackung
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