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fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt :(

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fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt

hi
mir ist da vorgestern ein ziemlicher mist passiert.beim ausparken aus einer parklücke auf die strasse hab ich zu spät nach hinten geguckt und da hat mein fahrzeug auch schon etwas zwangsweise zum stillstand verdonnert.der mercedes auf der gegenüberliegenden strassenseite.die strasse war sehr eng und ich hab mich totall verschätzt.geschockt in dieser situation hab ich den größt möglichst dummen fehlerbegangen und bin weggefahren.jetzt denke ich mir natürlich, warum ich diesen sch*** nur gemacht habe, nur ist es jetzt leider zu spät.am anderen wagen war ein deutlicher schaden an der karosserie über dem vorderrad erkennbar.er war eingedellt, der teure mercedes.das auto meiner eltern hatte "nur" die rechte hülle des bremslichtes kaputt.nichteinmal die lampe an sich.wie gesagt, ich bin 18 jahre alt, habe den führerschein noch auf probe und das auto gehörte auch noch meinen eltern.falls es noch interessiert, ich glaube die neue tüvplakette war noch nicht drauf zu diesem zeitpunkt.ich habe ca 10 min gewartet und bin dann abgehauen.
nun meine bitte.was würdet ihr mir raten.falls ich mich jetzt noch anzeige, würde das die fahrerflucht wegfallen lassen, oder würde ich jetzt, nach 2 tagen immer noch wegen fahrerflucht angezeigt werden?wie reagiert die versicherung auf solche fälle, falls man es rausbekommen würde, zahlen die dann nicht, oder nur einen teil?
welche konsequenzen hat es für meinen führerschein, wenn ich mich nicht stelle und man es erfährt, dass ich es wra und wenn ich mich nicht vorher stelle?fazit:soll ich mich noch im nachhinein anzeigen, oder lieber hoffen, dass niemand mein nummernschild aufgeschrieben hat, oder es gesehen hat?ich weiß, dass sich stellen definitiv besser wäre, alleins chon für die andere partei, aber ich will eine meinung aus meiner perspektive.fahrerflucht ist ja kein cavaliersdelikt, nur ist in dieser situation einfach ne sicherung durchgebrannt
!!!




von dunkking am 21.03.2004 15:07
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>fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt
wie lange dauert es eigentlich bis eine polizeianzeige ins haus reinflattern kann?es waren noch 2 leute in der nähe, jedoch schienen sie mir den unfall nicht mitbekommen zu haben.was bedeutet der regress, den sich die versicherung hohlen kann?bedeutet bei fehlender tüv plakette, dass die haftpflichtversicherung erlöscht?man, ich hätte da gar nicht wegfahren sollen, aber im nachhinein ist man immer schlauer!wäre das ein nachweis:ich hatte in der halle, vor welcher der parkplatz war, ein basketball spiel.nun weiß man ja wer da gespielt hat und somit könnte der mercedes fahrer sich ja informieren und es würde rauskommen, wer gefahren ist und dass mein auto da gestanden haben könnte!ich weiß nur nicht, ob ich mich jetzt noh anzeigen soll, oder nicht!welche vorteile hätte das denn gegenüber einer anzeige bzgl fahrerflucht und des schadens des anderen autos??


von dunkking am 21.03.2004 17:13
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>fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt
Aus Deiner Sicht:

Für eine Meldung ist es jetzt -nach 2 Tagen zu spät-. § 142 (unerlaubtes Entfernen...) ist klar erfüllt.

Die Haftpflicht wird zwar zahlen, kann aber bis zu 5.000€ Regress geltend machen.

Führerscheintechnisch ist mindestens(!) eine Nachschulung fällig.

<small>§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt


vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. </small>




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"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 21.03.2004 18:52
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>fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt
bull****!aber jetzt hab ich richtig schiß!da steht etwas von einer freiheitsstrafe bis zu 3 jahren, oder einer geldstrafe.heißt das, dass ich ins gefängnis kommen kann?oder bedeutet das nur, dass ich eine gewisse summe zahlen müßte, ersatzweise ins gefängniss gehen kann?
fazit, mit anderen worten bin ich ziemlich am arsch.



von dunkking am 21.03.2004 19:33
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>fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt
Nee, nun mal nicht die ganz große Panik.

1. Werden Freiheitsstrafen regelmäßig nur verhängt, wenn bei dem Unfall jemand getötet oder (schwer) verletzt worden wäre.

2.) Gelten die Strafmaßandrohungen des StGB für Dich eh nicht, da Du mit 18 zu 99,9 % noch nach dem JGG (Jugendstrafrecht)behandelt wirst. (das ist bis 21 möglich)

3.) Können im Jugendrecht keine Geldstrafen verhängt werden.

Bei Dir würde es wohl auf einige ( einige mehr) Stunden "gemeinnützige Arbeit" (das ist eine sog. Erziehungsmaßregel im Jugendrecht) hinauslaufen.

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Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 21.03.2004 23:05
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>fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt
Hi Dunkking,

an Deiner Stelle würde ich mich bei der Polizei stellen. Meine Schwester hat damals den selben Fehler gemacht, hat ein parkendes Auto beschädigt und ist abgehauen. Sie hat sich zwei Tage später gestellt und ist dann auch relativ gut aus der Sache herausgekommen (Nachschulung und ein paar Sozialstunden, war aber nicht die Welt und hat ihr noch Spaß gemacht).

Es ist auch dem Mercedes-Fahrer gegenüber nur fair.

Gruß

Line


von Line am 22.03.2004 12:44
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>fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt
...ach ja, außerdem ist sie zur Polizei gegangen, noch bevor die sich bei ihr gemeldet haben. Das sieht in jedem Fall auch besser aus, gerade wenn die Chancen gut sind, daß der Unfallfahrer ermittelt wird.


von Line am 22.03.2004 12:47
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>fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt
hi
meinen eltern habe ich es schon mal gebeichtet.der polizei würde ich es ja gerne sagen, aber wenn sich die sache dadurch nicht positiv für mich entwickelt, würde ich das eigentlich nur ungern tun.mal sehen, was meine eltern heute abend dazusagen.

@bob
okay danke.nur mal so nebenbei.ist ein bußgeld eine geldstrafe.ich weiß nicht ob du dich erinnern kannst, aber letztens ist ja mein freund mit 3 g cannabis erwischt wurden.die polizei meinte, er würde vom gericht einen brief bekommen, in dem stehen würde, er soll so 150-200 euro zahlen.kann das sein?er ist auch erst 19!

mfg oli


von dunkking am 22.03.2004 18:59
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>fahrerflucht-beim ausparken auto gerammt
Ja, daß wäre aber weder ein Bußgeld, noch eine Geldstrafe, sondern eine Geldauflage zur Einstellung nach § 153a StPO.

Das wäre jetzt nur für den "Besitz" (wobei der eigentl. nach §31a BtmG ohne Auflage eingestellt wird, also etwas ungewöhnlich ist es schon)


Wenn er allerdings fahrenderweise unter THC einfluß erwischt wurde, ist ein Bußgeld fällig. Das beträgt aber 250,-€.



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Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 24.03.2004 02:10
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