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fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...

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>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...

--- editiert vom Admin


von guest-12330.12.2009 09:26:49 am 22.12.2009 23:14
Status: Legende (234 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
wieso eine fälschung in ein original umwandeln?

naja auf jeden fall hat sie jetzt geschrieben, dass sie mit der nachnahme nummer einverstanden wäre oder ich soll ihr ihr geld überweisen. jetzt bin ich aber unsicher. bin ich jetzt dazu verpflichtet?

quote:
der k muß DIR beweisen das du eine fälschung versendet hast.

ja, aber nehmen wir mal an, die jacke ist doch gefälscht und sie lässt sich das bestätigen. dann bin ich doch die angemeierte. weil bis das prozedere mit dem bestätigen durch ist, ist ihre frist bis zum 28.12. ja auch abgelaufen und sie schreibt ja immer, dass sie dann Schadensersatz fordert und so wie ich das hier verstanden habe, kann sie das auch. wobei ich mich wunder, dass sie sich die angebliche fälschung noch nicht längst hat bestätigen lassen.



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von marvanni am 23.12.2009 11:08
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
--- editiert vom Admin


von guest-12330.12.2009 09:26:49 am 23.12.2009 12:35
Status: Legende (234 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
Naja, den ultimativen Rat kann man in einem solchen Fall gar nicht geben.

Fakt ist, dass man nicht definitiv weiß, ob die Jacke ein Original ist oder nicht. Sie ist so eine Art eBay-Wanderpokal, niemand kann nachweisen, sie in einem Fachgeschäft erworben zu haben.

Weiterhin weiß man deshalb nicht, ob die Käuferin im Recht ist oder nicht. Jedenfalls hat sie Anspruch auf ein Original, das steht fest.

Es ist jetzt im Grunde eine Abwägung. Lt. Käuferin wurde die Jacke einem Fachgeschäft vorgelegt und als Fälschung entlarvt. Schriftliches gibt es nicht.

Weder darüber, dass eine Jacke vorgelegt wurde, geschweige denn, dass es deine war.

Jetzt hat man ja keine Kenntnis darüber, wie weit die Käuferin wirklich zu gehen bereit ist oder ob es das typische "Ich verklag dich-Gedröhne" ist, wie man es bei eBay häufig erlebt und dann hört man nie mehr was.

Andererseits: Ein Recht zur Prüfung gibt es nicht, wenn die Käuferin sich den Nachweis der Unechtheit besorgt und zum Anwalt marschiert, wird es eindeutig teurer. Im günstigsten Fall kommt es nur zum Rücktritt und der Anwalt verlangt Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe der Jacke.

Dann kannst du auch nur das Geld bringen und dir gleichzeitig die Jacke aushändigen lassen. Oder das Geld vorab überweisen und das Rückporto auch und die Käuferin bitten, dir die Jacke zurückzuschicken, was sie jetzt nicht mehr muss (Zug um Zug).

Außerdem bekommt der Rechtsanwalt seine Gebühren von dir erstattet.

Ungünstiger wäre es, wenn die Käuferin Schadensersatzansprüche geltend machen würde, Deckungskauf --> Kauf eines Originals. Auch dieses wäre denkbar.

Es gilt also abzuwägen, ein bisschen wie beim Pokern.

Im Grunde hast du dich ja schon entschieden (Nachnahme), weil es ein paar Ungereimtheiten gibt, würde ich bei der Öffnung des Paketes einen Zeugen dabei haben wollen. Ist es deine Jacke, ist alles ok. Dann wäre nur noch zu klären, ob es ein Original ist oder nicht, bevor du sie noch einmal einstellst und möglicherweise Ähnliches erllebst wie jetzt.



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von bogus1 am 23.12.2009 14:20
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 290 User(n) bewertet)

>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
die käuferin hat auch geschrieben, dass sie sich schon mit den wellensteyn-anwälten in verbindung gesetzt haben will und es eindeutig eine markenrechtsverletzung sei. aber damit die das beurteilen können, müsste sie denen doch sicherlich die jacke vorlegen oder irgendeinen beleg oder nicht?
und soweit ich weiß, hat sie das nicht. obwohl, sie war ja schon in der einen woche, in der sie die jacke nun hat, bei ihrem anwalt, bei der polizei und in einem store. da war sie doch sicherlich auch schon höchstpersönlich bei den wellensteyn-anwälten...

aber wie immer, weiß ich es einfach nicht sicher. was mich nur wundert ist, dass sie den ganzen aufwand betreibt, (anwalts-)kosten hat, mir ca. 300 mega aufgeregte mails geschrieben hat, in denen sie erst völlig ausflippt mit zig androhungen und am ende immer schreibt, ach oder sie überweisen mir einfach mein geld und sie sei ja so gütig, dass sie es dann dabei belassen würde.

ach und sie schreibt, dass sie 30% des verkaufspreises per Schadensersatz geltend machen könnte. wo ist da der sinn?

das passt doch alles hinten und vorne nicht. aber ich weiß es einfach nicht. wie halt geschrieben wurde, den ultimativen rat kann man nicht geben. das ist doch zum verrücktwerden...


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von marvanni am 23.12.2009 15:37
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
Vielleicht spinnt die Dame ein bisschen oder ist hyperaktiv, so etwas soll es geben.

Vor den Wellensteyn Anwälten brauchst du deshalb schon keine Angst zu haben, weil es sich um einen Privatverkauf handelt. Eine Markenrechtsverletzung ist nur im geschäftlichen Verkehr beachtlich.

Du könntest natürlich auch Risiko spielen und darauf bestehen, dass dir der schriftliche Beweis vorgelegt wird. Sie war ja angeblich schon im Shop, also kann dieser ihr das ja auch bestätigen.



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von bogus1 am 23.12.2009 16:10
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 290 User(n) bewertet)

>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
habe sie jetzt auf den beleg angesprochen, sie hat auch gleich geantwortet: das sie keinen beleg hat, außen aber irgendwelche taschen fehlen würden, die druckknöpfe aus plastik wären und kein original-label da wäre. habe jetzt noch mal meine bilder mit dem originalbild verglichen und kann bei den taschen keinen unterschied feststellen, sind alle da und ein label ist auch zu sehen. ob die knöpfe nun aus plastik sind, kann ich so nicht sagen, vllt will sie welche aus gold, ich weiß es nicht. und für eine weitere prüfung hätten sie die jacke aufreißen müssen, das wollte sie nicht...

und natürlich habe ich noch eine frage....:
hier mal ein auszug aus ihrer mail:
"...Die Anwälte setzen sich mit Ihnen nur in Verbindung, wenn Sie die Jacke nicht zurücknehmen, denn dann muss ich diese Jacke als Beweis vorlegen. Dann sind Sie die Jacke auf jeden Fall los (...) Ich bekomme mein Geld auf jeden Fall wieder - denn die Jacke ist eindeutig ein Fake. Wenn Sie das so wollen - Sie können es gerne haben. Wenn Sie die Jacke zurück haben, dann passiert Ihnen nichts. Ich habe wirklich jetzt die Nase voll von Ihrem Hick-Hack!! Was soll das ganze Theater???..."

quote:
Vor den Wellensteyn Anwälten brauchst du deshalb schon keine Angst zu haben, weil es sich um einen Privatverkauf handelt. Eine Markenrechtsverletzung ist nur im geschäftlichen Verkehr beachtlich.

habe hier in einem anderen thema gelesen, dass die auch vor privatleuten keinen halt machen, da das auch geschäftsschädigend sei. sie behauptet das ja ebenso. was stimmt denn nun? muss ich hinsichtlich der anwälte was befürchten und wäre ich die jacke dann wirklich los? und höre ich evtl von den anwälten was, selbst wenn sie mir die jacke schickt? fragen über fragen... danke schon mal im voraus
aber ich will nur sicher sein.



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von marvanni am 23.12.2009 16:48
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
Hier ist ausführlich die Problematik dargelegt, ein ähnlicher Fall, auch ein Hin und her der besonderen Art. Leider wissen wir nicht, wie es letztlich ausgegangen ist.

http://www.123recht.net/gefaelschte-gitarre-was-kann-passieren-__f140509.html

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von bogus1 am 23.12.2009 19:09
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 290 User(n) bewertet)

>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
so, habe ihr jetzt die nachnahme sache bestätigt. bin froh, wenn die sache vorbei ist und ich mir keine absurden und albernen mails mehr durchlesen muss.
sobald die jacke hier ist, werde ich sie prüfen gehen. dann wird sich zeigen, wer glück gehabt hat...

quote:
Hier ist ausführlich die Problematik dargelegt, ein ähnlicher Fall, auch ein Hin und her der besonderen Art. Leider wissen wir nicht, wie es letztlich ausgegangen ist.

http://www.123recht.net/gefaelschte-gitarre-was-kann-passieren-__f140509.html

hm... hätte mich jetzt auch mal interessiert, was dabei rausgekommen ist... da sieht man mal, dass solche leute ohne wirkliche probleme wohl überall lauern.

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von marvanni am 23.12.2009 21:02
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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