>fälschung? - käufer droht mit anwalt etc...
Naja, den ultimativen Rat kann man in einem solchen Fall gar nicht geben.
Fakt ist, dass man nicht definitiv weiß, ob die Jacke ein Original ist oder nicht. Sie ist so eine Art eBay-Wanderpokal, niemand kann nachweisen, sie in einem Fachgeschäft erworben zu haben.
Weiterhin weiß man deshalb nicht, ob die Käuferin im Recht ist oder nicht. Jedenfalls hat sie Anspruch auf ein Original, das steht fest.
Es ist jetzt im Grunde eine Abwägung. Lt. Käuferin wurde die Jacke einem Fachgeschäft vorgelegt und als Fälschung entlarvt. Schriftliches gibt es nicht.
Weder darüber, dass eine Jacke vorgelegt wurde, geschweige denn, dass es deine war.
Jetzt hat man ja keine Kenntnis darüber, wie weit die Käuferin wirklich zu gehen bereit ist oder ob es das typische "Ich verklag dich-Gedröhne" ist, wie man es bei
eBay häufig erlebt und dann hört man nie mehr was.
Andererseits: Ein Recht zur Prüfung gibt es nicht, wenn die Käuferin sich den Nachweis der Unechtheit besorgt und zum Anwalt marschiert, wird es eindeutig teurer. Im günstigsten Fall kommt es nur zum Rücktritt und der Anwalt verlangt Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe der Jacke.
Dann kannst du auch nur das Geld bringen und dir gleichzeitig die Jacke aushändigen lassen. Oder das Geld vorab überweisen und das Rückporto auch und die Käuferin bitten, dir die Jacke zurückzuschicken, was sie jetzt nicht mehr muss (Zug um Zug).
Außerdem bekommt der Rechtsanwalt seine Gebühren von dir erstattet.
Ungünstiger wäre es, wenn die Käuferin Schadensersatzansprüche geltend machen würde, Deckungskauf --> Kauf eines Originals. Auch dieses wäre denkbar.
Es gilt also abzuwägen, ein bisschen wie beim Pokern.
Im Grunde hast du dich ja schon entschieden (Nachnahme), weil es ein paar Ungereimtheiten gibt, würde ich bei der Öffnung des Paketes einen Zeugen dabei haben wollen. Ist es deine Jacke, ist alles ok. Dann wäre nur noch zu klären, ob es ein Original ist oder nicht, bevor du sie noch einmal einstellst und möglicherweise Ähnliches erllebst wie jetzt.
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von bogus1 am 23.12.2009 14:20
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