hallo,ich bin fachhändler und habe im grosshandel am 10.12. einen DDR-RAM stein für ca 80 € gekauft. dieser war bei lieferung schon defekt. der grosshändler hat ihn dann zum hersteller geschickt. jetzt ( 1/3 )! jahr später habe ich darum gebeten, da ich nun keine verwendung mehr habe für den ram, eine gutschrift bei ihm zu bekommen. er sagte mir, das ich nur eine gutschrift über den heutigen marktwert haben kann.das kann doch nicht sein, oder bitte helft mir, habe keine ahnung und für mich sind diese 80 € viel geld. die sache muss sicher sein, bevor ich einen anwalt einschalten kann. helft mir bitte... dankesandra
Die gelieferte Ware wies zum Zeitpunkt der Übergabe einen Sachmangel auf. Diesen Mangel haben Sie gegenüber Ihrem Vertragspartner, den Händler, gerügt. Nach dem BGB haben Sie dann zunächst das Recht auf Nacherfüllung, d. h. nach Ihrer Wahl Neulieferung oder Nachbesserung. Sie hätten damals auf sofortiger Neulieferung bestehen sollen. Dazu wäre sinnvoll gewesen, dem Verkäufer schriftlich eine kurze Nachfrist (etwa 10 Tage) zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist hätten Sie dann vom Vertrag zurücktreten können. Das haben Sie offensichtlich leider versäumt. Wenn jetzt der Verkäufer nach nacherfüllen will, kann er es m. E. immer noch tun. Ein Recht auf eine Gutschrift sieht das BGB nicht vor.