Hallo,
ich bin ein Ausländer und ich bin in Deutschland seit 2015. Ich bin in mein derzeitige Arbeitsstelle seit Anfang 2016 eingestellt. Ich habe Einkommenssteuer bezahlt in 2016.
Ich habe viele Sprachkursen, Umzug, Vorstellungsgespräche (Fahr- und Übernachtung) und Prüfungen zwecks ein Arbeitsstelle zu kriegen in 2015 gemacht. Aber ein Kolleg von mir im Arbeit hat mit gesagt, dass aufgrund ich kein Einkommenssteuer in 2015 bezahlt habe darf ich nicht für 2015 Steuererklären.
Mein Frage ist jetzt in 2017 kann ich Einkommenssteuererklärung für 2015 und 2016 machen? Kann ich teil die o.g. 2015 Ausgaben zurück bekommen / absetzen?
Ein zweite Frage sind Geldüberweisung zum Eltern Unterstützung im Heimatland und Flug-Ticketen absetzbar? (Ich bin Ledig)
Ich hoffe, dass Sie können mir antworten
Danke im Voraus
-- Editier von mkaram am 20.01.2017 23:24
-- Editier von mkaram am 20.01.2017 23:49
erste Einkommenssteuererklärung für neu Ausländer
20. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2017 | 23:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 21. Januar 2017 | 01:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47597 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Aber ein Kolleg von mir im Arbeit hat mit gesagt, dass aufgrund ich kein Einkommenssteuer in 2015 bezahlt habe darf ich nicht für 2015 Steuererklären.
Die Aussage ist falsch. Wenn Du die Ausgaben aus 2015 geltend machen willst, musst Du für 2015 eine Steuererklärung abgeben.
Geldüberweisungen an die Eltern können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass sie so wenig Geld selbst haben, dass sie auf Deine Überweisungen angewiesen waren. Die genauen Grenzen hängen davon ab, in welchem Land Deine Eltern wohnen.
#2
Antwort vom 21. Januar 2017 | 02:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für dein Antwort.
Kann ich noch die 2015 Steuererklärung gleichzeitig mit 2016 machen, oder die Möglichkeit ist jetzt schon spät und vorbei??
Auch eine Frage bitte, Sind Flug-Ticketen zu und von Heimatland zwecks Familienbesuch absetzbar?
-- Editiert von mkaram am 21.01.2017 02:13
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#3
Antwort vom 21. Januar 2017 | 06:57
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
Kann ich noch die 2015 Steuererklärung gleichzeitig mit 2016 machen, oder die Möglichkeit ist jetzt schon spät und vorbei??
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Jemand muß eine Steuererklärung abgeben, dann ist die Frist bis zum 31.05. des Folgejahres (Fristverlängerung unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
2. Es muß keine Steuererklärung abgegeben werden (z.B. wenn bei lohnabhängig Beschäftigten die Steuer regelmäßig vom Arbeitgeber bezahlt wird und auch keine zusätzlichen Einkünfte zu versteuern sind). Dann hat der Staat sein Geld bekommen und erwartet auch nichts mehr. In diesen Fällen kann man eine Steuererklärung abgeben, weil man etwas zurückhaben möchte. Die Frist beträgt vier Jahre.
Man kann zwei Steuererklärungen gleichzeitig abgeben, warum nicht? Solange die Abgabefrist nicht verstrichen ist.
Zitat:
Auch eine Frage bitte, Sind Flug-Ticketen zu und von Heimatland zwecks Familienbesuch absetzbar?
Man kann alles angeben in der Steuererklärung. Das heißt aber nicht, daß das anerkannt wird. Das Finanzamt prüft die Angaben und erkennt sie an oder streicht sie weg.
Um dem Finanzamt nicht unnötig Arbeit zu machen (die haben nämlich auch viel zu tun), sollte man sich vorher informieren, wie die Chancen sind, das etwas anerkannt wird.
Das deutsche Steuerrecht ist nicht unbedingt einfach, so daß bei Steuererklärungen fachmännische Hilfe nicht schlecht wäre. Das kann z.B. ein Steuerberater sein (kostet aber relativ viel) oder ein sog. Lohnsteuerhilfeverein.
#4
Antwort vom 22. Januar 2017 | 01:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47597 Beiträge, 16826x hilfreich)
Die Steuererklärung kann bis zu 4 Jahre nach dem Ende des Veranlagungsjahres abgegeben werden. Die Steuererklärung 2015 kann daher noch bis zum 31.12.2019 ggf. sogar bis 31.12.2022 abgegeben werden, auch wenn die Abgabefrist eigentlich der 31.05.2016 gewesen wäre.
Zitat:Auch eine Frage bitte, Sind Flug-Ticketen zu und von Heimatland zwecks Familienbesuch absetzbar?
Nein
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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